Zitat:Hi Ralfi,
du scheinst dich ziemlich gut damit auszukennen.
Hi Ewa!
Das will ich wohl meinen, ist schließlich mein Job seit über 11 Jahren.
Zitat:Also: von den erwähnten Voraussetzungen habe ich meines Erachtens nach alle erfüllt.
Wie bereits gesagt: Du hast bisher keine
AE, was schon mal eine wichtige Voraussetzung ist. Außerdem dürfte ein Hauptproblem darin bestehen, dass BaWü die Bewilligungszeiten nicht anrechnet.
Zitat:Die größten Sorgen machen mir nur meine vielen Krankheitssemester und der Unterhalt durch meinen Freund.
Das erste spielt keine Rolle. Zum Unterhalt durch den Lebensgefährten sieh mal in
diesem Thread
von Jean-Michel nach, da wurde einiges dazu gesagt.
Oder bist du evtl. noch unter 23? Dann spielt dies keine Rolle.
Zitat:Hi Ralfi,
ich hatte unter anderem das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der C-85/96 Maria Martinez Sala ./. Freistaat Bayern im Hinterkopf.
http://curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&Submit=Suchen&docrequire=alld...Allerdings war hierbei ein wichtiger Entscheidungsgrund natürlich die Diskriminierung der Ausländerin gegenüber Deutschen, was natürlicherweise bei der Einbürgerung keine Rolle spielen kann. Insofern wäre es in diesem Fall wohl vollkommen offen, wie der Europäische Gerichtshof entscheiden würde.
Hi Antoine!
Richtig erkannt. EU-Recht spielt bei der Einbürgerung keine Rolle.
Zitat:Ewa,
Dir ist vor diesem Hintergrund dringend zu raten, Dir sofort die Aufenthaltserlaubnis-EG zu besorgen.
Genau, sofort zur
ABH und Antrag stellen.