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Asylantrag abgelehnt. - Was nun??? (Gelesen: 8.890 mal)
gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asylantrag abgelehnt. - Was nun???
Antwort #15 - 21.06.2005 um 23:31:27
 
da das asylverfahren bereits 4 jahre andauert und gegen die Ablehnung "Berufung" eingelegt wurde dürfte es sich um die Berufung beim OVG nach § 78 AsylVfG handelt. das BAMF entscheidet heutzutage schneller als nach 4 jahren. Eine Klage beim VG hätte aber erst recht aufschiebende wirkung.

ich denke, dass es aufgabe eines guten anwalts ist, den betroffenen über seine chancen im asylverfahren realistisch zu informieren (was hier offenbar erfolgt ist), ebenso aber auch über die - wenigen - im falle einer ablehnung des asylantrags objektiv noch verbleibenden möglichkeiten zutreffend und vollständig informiert. Dazu gehört - auch abstrakt gesprochen - zweifellos auch der hinweis auf die Möglichkeit einer Eheschließung mit einer deutschen oder bleibeberechtigten ausländischen Partner.

Ich gehe davon aus, dass ein Anwalt nicht immer umfassend über das Beziehungsleben seiner jeweiligen Mandanten informiert sein kann. Ob im konkreten Fall als Lösung eine Eheschließung in Frage kommt, müssen daher der betroffene Ausländer (und sein Partner) entscheiden, nicht sein Anwalt. Über die Möglichkeit muss der Anwalt aber informieren.

gc
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Mick
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Antwort #16 - 21.06.2005 um 23:43:24
 
Zitat:
da das asylverfahren bereits 4 jahre andauert und gegen die Ablehnung "Berufung" eingelegt wurde dürfte es sich um die Berufung beim OVG nach § 78 AsylVfG handelt. das BAMF entscheidet heutzutage schneller als nach 4 jahren. Eine Klage beim VG hätte aber erst recht aufschiebende wirkung.

ich denke, dass es aufgabe eines guten anwalts ist, den betroffenen über seine chancen im asylverfahren realistisch zu informieren (was hier offenbar erfolgt ist), ebenso aber auch über die - wenigen - im falle einer ablehnung des asylantrags objektiv noch verbleibenden möglichkeiten zutreffend und vollständig informiert. Dazu gehört - auch abstrakt gesprochen - zweifellos auch der hinweis auf die Möglichkeit einer Eheschließung mit einer deutschen oder bleibeberechtigten ausländischen Partner.

Ich gehe davon aus, dass ein Anwalt nicht immer umfassend über das Beziehungsleben seiner jeweiligen Mandanten informiert sein kann. Ob im konkreten Fall als Lösung eine Eheschließung in Frage kommt, müssen daher der betroffene Ausländer (und sein Partner) entscheiden, nicht sein Anwalt. Über die Möglichkeit muss der Anwalt aber informieren.

gc

Meine abschließende Bemerkung:
Deine Überlegungen im Hinblick auf umfassende Beratung halte ich grundsätzlich für
richtig.

Aber, die Aussage
Zitat:
Der Anwalt riet ihm, eine deutsche Frau zu heiraten oder mit einer deutschen Frau ein Kind zu bekommen.

klingt für mich weiterhin wie eine Aufforderung, sich ein Aufenthaltsrecht rücksichtslos
zu ergattern.

[edited]Habe happymay ein mail mit der Bitte um Aufklärung geschickt.[/edited]
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asylantrag abgelehnt. - Was nun???
Antwort #17 - 25.06.2005 um 20:45:15
 
Zitat:
ich denke, dass es aufgabe eines guten anwalts ist, den betroffenen über seine chancen im asylverfahren realistisch zu informieren (was hier offenbar erfolgt ist), ebenso aber auch über die - wenigen - im falle einer ablehnung des asylantrags objektiv noch verbleibenden möglichkeiten zutreffend und vollständig informiert. Dazu gehört - auch abstrakt gesprochen - zweifellos auch der hinweis auf die Möglichkeit einer Eheschließung mit einer deutschen oder bleibeberechtigten ausländischen Partner.


Hi,

ich erkenne bei einer Beratung im Asylverfahren keinen Zusammenhang mit dem gegebenen Rat des RA. Hier wird das Asylbegehren wohl doch rechtsmissbräuchlich
betrieben, denn was hat ein Asylbegehren mit einer Eheschließung zu tun.
Bleiben um jeden Preis, geraten von einem RA, ist in jedem Fall nichts Gutes.

Bruno

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