Du hattest in dem Zusammenhang ja schon mal gepostet und eine Antwort erhalten:
Zitat:Hallo Angellein,
Zitat:kann mir bitte jemand sagen, ob ich ein gewerbe anmelden kann?..............
Das hängt von deiner
AE ab. Sehr wahrscheinlich steht da drunter "selbständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet" und damit dürfte die Frage beantwortet sein. Prinzipiell steht es dir offen bei der zuständigen BA vorstellig zu werden und die Löschung dieser Auflage zu beantragen, aber da stehen die Chancen eher schlecht.
Was steht denn nun in Deiner
AE?
Zitat:Ich habe mich im forum bishen umgeschaut, und es wird immer wieder von öffentlichem interesse gesprochen.
Eine blöder Frage, welches öffentliche interesse könnte ich angeben?
Es geht um eine ausländische bank, aber meine muttersprache braucht man nicht....
Zitat:am anfang würde ichdas allgemeine büro-zeug mache, da mein schwerpunkt im studium nichts mit banken zu tun hatte, habe ich jetzt ein großes nachhol bedarf.
Ich weiß zwar nicht, ob "Öffentliches Interesse" bei Dir überhaupt 'ne Rolle spielt, aber an "büro-zeug" besteht sicherlich kein öffentliches Interesse und ich sehe auch keine Möglichkeit ein solches bei einer Aushilfstätigkeit bei einer Bank herzuleiten.
Außerdem könnte es sich hier m. E. auch um einen Fall von sog. "Scheinselbständigkeit" handeln.
Abu