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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Öffentliches interesse (selbstständigkeit) https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1096974783 Beitrag begonnen von Angellein am 05.10.2004 um 13:13:03 |
Titel: Öffentliches interesse (selbstständigkeit) Beitrag von Angellein am 05.10.2004 um 13:13:03
Hallo leute,
werde (würde gerne) in einer bank arbeiten, die wollen/können mich nur als freiberufler einstellen. Ich habe mich im forum bishen umgeschaut, und es wird immer wieder von öffentlichem interesse gesprochen. Eine blöder Frage, welches öffentliche interesse könnte ich angeben? Es geht um eine ausländische bank, aber meine muttersprache braucht man nicht.... 1000 dank um die hilfe angellein |
Titel: Re: Öffentliches interesse (selbstständigkeit) Beitrag von Abu am 06.10.2004 um 09:08:43
Du gibst zuwenig Infos, um Dir helfen zu können, z. B.:
Aus welchem Land kommst Du? Was ist Dein Aufenthaltsstatus? Seit wann? Was bist Du von Beruf? Was ist das für eine Tätigkeit bei der Bank? Abu P.S. für ia4-Team: Dieser Thread wurde doppelt eingestellt. Könnt Ihr mal bitte den anderen löschen. Thanks. |
Titel: Re: Öffentliches interesse (selbstständigkeit) Beitrag von Angellein am 06.10.2004 um 12:18:15
Sorry....
habe vor ca. 2 Mo. mein studium (VWL) abgeschlossen. am anfang würde ichdas allgemeine büro-zeug mache, da mein schwerpunkt im studium nichts mit banken zu tun hatte, habe ich jetzt ein großes nachhol bedarf. Ich komme aus kroatien, habe vor einem monat geheiratet, mein mann hat unbefristetes aufhäntalserlaubnis, er kommt auch aus einem nicht EU-Land Ich werde e aufhäntalserlaubnis für ein jahr bekommen Vielen Dank für die Hilfe A. |
Titel: Re: Öffentliches interesse (selbstständigkeit) Beitrag von Abu am 06.10.2004 um 16:27:54
Du hattest in dem Zusammenhang ja schon mal gepostet und eine Antwort erhalten:
schrieb am 02.10.2004 um 09:35:30:
Was steht denn nun in Deiner AE? schrieb am 05.10.2004 um 13:13:03:
schrieb am 06.10.2004 um 12:18:15:
Ich weiß zwar nicht, ob "Öffentliches Interesse" bei Dir überhaupt 'ne Rolle spielt, aber an "büro-zeug" besteht sicherlich kein öffentliches Interesse und ich sehe auch keine Möglichkeit ein solches bei einer Aushilfstätigkeit bei einer Bank herzuleiten. Außerdem könnte es sich hier m. E. auch um einen Fall von sog. "Scheinselbständigkeit" handeln. Abu |
Titel: Re: Öffentliches interesse (selbstständigkeit) Beitrag von Angellein am 07.10.2004 um 13:48:03
Hallo,
ich war heute bei der ausländerbehörde und habe ein Antrag auf Veränderung der Auflage gestellt,.... Die Entscheidung wird in ca. 3 wochen getroffen, dann werde ich mich nochmal melden um zu bericheten schönen tag a |
Titel: Re: Öffentliches interesse (selbstständigkeit) Beitrag von Angellein am 03.11.2004 um 15:37:53
hallo
ich wollte nur kurz euch mitteilen, die Auflage in meinem Pass würde geändert und es war alles viel einfacher gewesen als ich dachte,... liebe grüsse |
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