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Sprachkurs (Gelesen: 1.429 mal)
alba
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Sprachkurs
03.11.2004 um 22:13:24
 
Erstmal Hallo an alle und großen  [beifall=beifall.gif] für dieses Infoportal!


Ich hab zwar hier schon gesucht aber nichts zu meinen problem erfahren. Es geht um meine Verlobte aus der Ukraine wegen einen Sprachkurs in D. Welcher Aufenthaltsstatus wird Ihr nach der Einreise im Pass eingetragen und ist es auch möglich Ihre Tochter (7 Jahre) für die Zeit des Sprachkurses mit nach D zu nehmen. Wäre für Info Dankbar den die Botschaft in Kiev hatte keine Antwort auf diese Frage.
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 04.11.2004 um 17:33:42
 
Zitat:
Erstmal Hallo an alle und großen  [beifall=beifall.gif] für dieses Infoportal!


Ich hab zwar hier schon gesucht aber nichts zu meinen problem erfahren. Es geht um meine Verlobte aus der Ukraine wegen einen Sprachkurs in D. Welcher Aufenthaltsstatus wird Ihr nach der Einreise im Pass eingetragen und ist es auch möglich Ihre Tochter (7 Jahre) für die Zeit des Sprachkurses mit nach D zu nehmen. Wäre für Info Dankbar den die Botschaft in Kiev hatte keine Antwort auf diese Frage.


Hallo,
derzeit würde eine Aufenthaltsbewilligung nach der Einreise erteilt, ab 01.01.2005 wäre es eine Aufenthaltserlaubnis.
Ein Nachzug des Kindes wäre ebenfalls möglich, siehe hierzu § 29 AuslG und Nr. 29 AuslG-VwV (s. unter dem Button "Gesetze").
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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