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Öffentliches interesse (selbstständigkeit) (Gelesen: 2.182 mal)
Angellein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Öffentliches interesse (selbstständigkeit)
05.10.2004 um 13:13:03
 
Hallo leute,
werde (würde gerne) in einer bank arbeiten, die wollen/können mich nur als freiberufler einstellen.

Ich habe mich im forum bishen umgeschaut, und es wird immer wieder von öffentlichem interesse gesprochen.

Eine blöder Frage, welches öffentliche interesse könnte ich angeben?
Es geht um eine ausländische bank, aber meine muttersprache braucht man nicht....

1000 dank um die hilfe
angellein
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 06.10.2004 um 09:08:43
 
Du gibst zuwenig Infos, um Dir helfen zu können, z. B.:

Aus welchem Land kommst Du?
Was ist Dein Aufenthaltsstatus? Seit wann?
Was bist Du von Beruf? Was ist das für eine Tätigkeit bei der Bank?

Abu

P.S. für ia4-Team:
Dieser Thread wurde doppelt eingestellt. Könnt Ihr mal bitte den anderen löschen. Thanks.
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Angellein
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Beiträge: 8
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.10.2004 um 12:18:15
 
Sorry....
habe vor ca. 2 Mo. mein studium (VWL) abgeschlossen.  am anfang würde ichdas allgemeine büro-zeug mache, da mein schwerpunkt im studium nichts mit banken zu tun hatte, habe ich jetzt ein großes nachhol bedarf.

Ich komme aus kroatien, habe vor einem monat geheiratet,  mein mann hat unbefristetes aufhäntalserlaubnis, er kommt auch aus einem nicht EU-Land
Ich werde  e aufhäntalserlaubnis für ein jahr bekommen

Vielen Dank für die Hilfe
A.

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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 06.10.2004 um 16:27:54
 
Du hattest in dem Zusammenhang ja schon mal gepostet und eine Antwort erhalten:

Zitat:
Hallo Angellein,

Zitat:
kann mir bitte jemand sagen, ob ich ein gewerbe anmelden kann?.............. 


Das hängt von deiner AE ab. Sehr wahrscheinlich steht da drunter "selbständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet" und damit dürfte die Frage beantwortet sein. Prinzipiell steht es dir offen bei der zuständigen BA vorstellig zu werden und die Löschung dieser Auflage zu beantragen, aber da stehen die Chancen eher schlecht.


Was steht denn nun in Deiner AE?

Zitat:
Ich habe mich im forum bishen umgeschaut, und es wird immer wieder von öffentlichem interesse gesprochen.

Eine blöder Frage, welches öffentliche interesse könnte ich angeben?
Es geht um eine ausländische bank, aber meine muttersprache braucht man nicht....

Zitat:
am anfang würde ichdas allgemeine büro-zeug mache, da mein schwerpunkt im studium nichts mit banken zu tun hatte, habe ich jetzt ein großes nachhol bedarf.


Ich weiß zwar nicht, ob "Öffentliches Interesse" bei Dir überhaupt 'ne Rolle spielt, aber an "büro-zeug" besteht sicherlich kein öffentliches Interesse und ich sehe auch keine Möglichkeit ein solches bei einer Aushilfstätigkeit bei einer Bank herzuleiten.

Außerdem könnte es sich hier m. E. auch um einen Fall von sog. "Scheinselbständigkeit" handeln.

Abu

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Angellein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 07.10.2004 um 13:48:03
 
Hallo,
ich war heute bei der ausländerbehörde und habe ein Antrag auf Veränderung der Auflage gestellt,....

Die Entscheidung wird in ca. 3 wochen getroffen, dann werde ich mich nochmal melden um zu bericheten

schönen tag
a
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Angellein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 03.11.2004 um 15:37:53
 
hallo

ich wollte nur kurz euch mitteilen, die Auflage in meinem Pass würde geändert und es war alles viel einfacher gewesen als ich dachte,...

liebe grüsse
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