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Einbürgerung nach ermessen mit IT-AV (Gelesen: 8.898 mal)
zuka2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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29.09.2004 um 11:35:28
 
Sehr Geehrte Damen und Herren,

Ich hätte eine konkrete Frage:

Ich bin seit 9 Jahren Rechtmäßig in Deutschland (6,5 Jahre Aufenthaltsbewilligung (Informatik Studium abgeschlossen) und 2,5 Jahre Aufenthaltserlaubnis (GreenCard)).


gestern war ich bei der Einbürgerungsbehörde in Nürnberg (Bayern).
Am Anfang wollten sie mir keine Unterlagen geben, weil ich nur Greencard habe. Anschließend hat die Sachbearbeiterin mit jemanden telefoniert und mir die Unterlagen für Ermessenseinbürgerung gegeben. Die hat gemeint, dass in meinem Fall nur die Einbürgerung nach ermessen in Frage kommt (Die Zeiten der ABW zählen in Bayern nicht, zählen die Zeiten für Einbürgerung nach Ermessen?)

die Frage wäre:
hat es ein Sinn jetzt Antrag nach Ermessen zu stellen, oder habe ich keine Chance?
Soll ich vielleicht lieber nach NRW umziehen?
oder Antrag erst in Bayern stellen falls es nicht klappen sollte, dann umziehen?
Was ist besser Antrag allein zu stellen oder zusammen mit meiner Frau(sie kann mit der Einbürgerung noch warten und hat die gleiche Situation auch 8 Jahre ABW)?

Vielen Dank im Voraus
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Ralf
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Antwort #1 - 29.09.2004 um 12:43:23
 
Hallo!

Dieses Thema wurde
hier
bereits besprochen, sieh da erst mal nach. Wenn dann noch Fragen sind, immer her damit.
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zuka2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 29.09.2004 um 12:56:12
 
Hallo

"Einbürgerung in BAYERN mit IT-AV" kenne ich fast auswendig.
Problem bei mir ist, dass die Behörde mir nur die Einbürgerung nach Ermessen angeboten hat.
In dem Fall von Mosa wurde aber Anspruchseinbürgerung durchgeführt. Die Frage wäre ob ich diesen Antrag stellen soll oder versuchen soll doch den Antrag nach Anspruchseinbürgerung zu stellen.
Werden bei der Einbürgerung nach Ermessen die ABW Zeiten anerkannt? und wie sieht's mit den Chancen aus?
Ich denke in Bayern werden viele Greencardler gleiches Angebot von der Einbürgerungsbehörde bekommen.

ich hatte auch noch eine Frage wegen meiner Frau.

vielen Dank

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Ralf
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Antwort #3 - 29.09.2004 um 13:29:02
 
Hallo!

Ich vertrete nach wie vor die Auffassung, dass Zeiten mit Aufenthaltsbewilligung bei der Einbürgerung anzurechnen sind. In den meisten Bundesländern wird dies auch so gehandhabt.
Ich sehe auch keinen Grund, hier zwischen Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung zu unterscheiden. Nach meiner Auffassung ist es unsinnig, bestimmte Zeiten bei der Ermessenseinbürgerung anzurechnen, bei § 85 AuslG aber nicht, wenn die Verwaltungsvorschriften dies nicht ausdrücklich so vorsehen.

Schließlich beantragt der Bewerber lediglich seine Einbürgerung. Es ist hier nicht Aufgabe des Bewerbers, zwischen Anspruch oder Ermessen zu unterscheiden, die passende Rechtsgrundlage muss schon die Behörde selbst herausfinden. Dabei hat die Prüfung nach § 85 AuslG nach meiner Auffassung wegen des Günstigkeitsprinzips stets Vorrang, erst wenn kein Anspruch vorliegt, kommt das Ermessen ins Spiel. Die Behörde muss dabei begründen, warum kein Anspruch in Frage kommt.

Zitat:
Ich denke in Bayern werden viele Greencardler gleiches Angebot von der Einbürgerungsbehörde bekommen.

Wenn dir dieses Angebot gemacht wird, solltest du es annehmen. Das Ergebnis, nämlich der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, ist nämlich dasselbe, auf der Einbürgerungsurkunde steht nicht die Rechtsgrundlage, und die Kosten sind ebenfalls gleich. Was spricht also grundsätzlich dagegen? Andererseits wäre es natürlich wünschenswert, wenn dies einmal höchstrichterlich geklärt würde.

Zitat:
ich hatte auch noch eine Frage wegen meiner Frau. 

Wenn es dabei um etwas anderes geht, bitte ein neues Thema eröffnen, dann ist es übersichtlicher.
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zuka2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.09.2004 um 14:23:38
 
Vielen dank für Ihre Antwort.

Die Behörde hat es auch begründet: Bewilligungszeiten sind Rechtmäßig aber nicht gewöhnlich, deshalb kommt es nur Einbürgerung nach Ermessen in Frage (die haben mir das nur gesagt, nichts Schriftliches), aber trotzdem den Antrag gegeben. Die Sachbearbeiterin hat auch 10 Minuten mit jemanden telefoniert, ich müsste drausen warten Smiley.
Hat das ganze irgendeine Bedeutung, oder die werden meinen Antrag nach Ermessen genauso ablehnen?

Wenn Sie mir Angebot nach Ermessen machen, werde ich Natürlich ihn annehmen. Aber ich glaube, nachdem ich in diesem Forum viele Fälle betrachtet habe, dass die werden  versuchen den Antrag abzulehnen.

Grundsätzliche Frage wäre: Verliere ich überhaut etwas falls ich den Antrag Stelle (außer 255€)? Kann ich z.B. nach der Ablehnung und nach dem Wiederspruch in ein anderes Land umziehen und den Antrag noch einmal stellen?

Wegen meiner Frau:
wollte ich nur wissen, ob ich mehr Chancen habe, wenn ich alleine diesen Antrag stelle?
Ausserdem hat meine Frau einen Bewilligung seit 8 Jahren, kann aber, als meine Frau, jederzeit einen Erlaubnis bekommen.

p.s. Die Empfehlung von Ihnen und den Betroffenen wäre für mich sehr interesant. Soll ich doch in Nürnberg versuchen
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Antwort #5 - 29.09.2004 um 14:51:43
 
Hallo!

Zitat:
Die Behörde hat es auch begründet: Bewilligungszeiten sind Rechtmäßig aber nicht gewöhnlich,

.... sagt man in Bayern, die Mehrheit der anderen Bundesländer sagt allerdings etwas anderes.
Zitat:
deshalb kommt es nur Einbürgerung nach Ermessen in Frage

Das soll sich wohl daraus ergeben, dass in Nr. 8.1.2.3 der Verwaltungsvorschriften Zitat:
Bei der Berechnung der für eine Einbürgerung erforderlichen Aufenthaltsdauer können nur Zeiten berücksichtigt werden, in denen der Einbürgerungsbewerber sich rechtmäßig im Inland aufgehalten hat. Zu den danach anrechenbaren Aufenthaltszeiten vgl. Nummer 85.1.1.
das Wort "gewöhnlich" nicht auftaucht. Allerdings wird auf Nr. 85 verwiesen, es sind demnach dieselben Zeiten anrechenbar, soweit im Folgenden nichts anderes steht. Bezüglich Bewilligungszeiten ist dies jedoch nicht der Fall.

Zitat:
(die haben mir das nur gesagt, nichts Schriftliches),
verdacht

Zitat:
Wenn Sie mir Angebot nach Ermessen machen, werde ich Natürlich ihn annehmen. Aber ich glaube, nachdem ich in diesem Forum viele Fälle betrachtet habe, dass die werden  versuchen den Antrag abzulehnen.

Die Ermessenseinbürgerung stellt natürlich höhere Anforderungen insbesondere an die wirtschaftlichen Verhältnisse. Dazu wurde hier noch nichts gesagt, daher ist hier keine Prognose möglich.

Zitat:
Grundsätzliche Frage wäre: Verliere ich überhaut etwas falls ich den Antrag Stelle (außer 255€)? Kann ich z.B. nach der Ablehnung und nach dem Wiederspruch in ein anderes Land umziehen und den Antrag noch einmal stellen?

Selbstverständlich kann ein Antrag jederzeit erneut gestellt werden.

Zitat:
Wegen meiner Frau: 
wollte ich nur wissen, ob ich mehr Chancen habe, wenn ich alleine diesen Antrag stelle? 

Das spielt im Prinzip keine Rolle.

Zitat:
Ausserdem hat meine Frau einen Bewilligung seit 8 Jahren, kann aber, als meine Frau, jederzeit einen Erlaubnis bekommen.

Eine Aufenthalterlaubnis ist allerdings Voraussetzung, eine Bewilligung reicht nicht aus.
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Antwort #6 - 29.09.2004 um 15:09:12
 
Vielen Dank,

Ich werde dann später erzählen wie es gelaufen ist.

Wirtschaftliche Anforderungen werde ich wahrscheinlich erfüllen, da ich ziemlich gut verdiene.
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Antwort #7 - 29.09.2004 um 17:04:08
 
Zitat:
Wenn Sie mir Angebot nach Ermessen machen, werde ich Natürlich ihn annehmen. Aber ich glaube, nachdem ich in diesem Forum viele Fälle betrachtet habe, dass die werden  versuchen den Antrag abzulehnen.


Ist auch mein Kenntnisstand: Ermessenseinbürgerung wird in Bayern bei GC-lern generell abgelehnt. Die Sachbearbeiterin in München wollte mir am Anfang nicht mal die Antragsformulare geben. Sie hat mich "offiziell" darauf hingewiesen, dass ich als GC-ler keine Chance hätte, ich müsste dann bei der Antragsstellung, die als solche noch nicht erfolgt ist (ähnliche Überlegungen wie bei dir), auch noch unterschreiben, dass ich von ihr dementsprechend aufgeklärt worden bin, sonst "bekommt sie Probleme".

Vielleicht als kleiner Hoffnungsschimmer für Dich: für die Genehmigungsverfahren bei einer Ermessenseinbürgerung sind m.E. (Profis, korrigiert mich, wenn ich da Unsinn erzähle!) die Regierungen der jeweiligen Regierungsbezirke zuständig. Da könnte es vielleicht doch einen kleinen Unterschied zwischen Oberbayern und Mittelfranken geben?!?

Viel Erfolg!

chij
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Antwort #8 - 29.09.2004 um 19:44:11
 
Hi chij,

Die Einbürgerung nach Ermessen erfolgt in Ansbach. aber ich weiß nicht, ob es was bringt.
Hast Du Antrag noch nicht gestellt?
Hast Du Vor, Antrag noch zu stellen? oder willst Du in ein anderes Land Umziehen.

Gibt es ein Grund für die Ablehnung? hat die Bearbeiterin bei dir den Grund benannt?

viele Grüße aus Nürnberg

zuka
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Antwort #9 - 29.09.2004 um 19:46:01
 
Bei mosa hat's doch irgendwie in Bayern auch geklappt:)
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Antwort #10 - 29.09.2004 um 20:40:23
 
Hi Zuka,

Zitat:
Hast Du Antrag noch nicht gestellt?
Hast Du Vor, Antrag noch zu stellen? oder willst Du in ein anderes Land Umziehen.


Den Eintrag auf eine Ermessenseinbürgerung habe ich hier (noch) nicht gestellt.  Ich spiele auch mit dem Gedanken in ein anderes Bundesland zu ziehen, wo ich dann gleich eine Anspruchseinbürgerung beantragen könnte.

Ich hätte kein Problem damit, ähnlich wie Mosa vor Verwaltungsgericht zu ziehen. Größere Bauchschmerzen bereitet mir die Tatsache, dass ich hierfür erst den Antrag stellen und dann im Schnitt 9 Monate - so die Sachbearbeiterin in München - warten müsste, bis dieser bearbeitet und - in meinem Fall höchstwahrscheinlich - abgelehnt wird. Erst dann könnte ich vor Gericht ziehen und hoffen, dass es was bringt.

Zitat:
Gibt es ein Grund für die Ablehnung? hat die Bearbeiterin bei dir den Grund benannt?


Der Grund ist die AE mit Nebenbestimmungen. Ob IT-AV oder ArGV - eine AE mit Nebenbestimmungen führt in Bayern zur Ablehnung des Antrages auf eine Ermessenseinbürgerung (!). Bei Anspruchseibürgerung sähe es vielleicht anders aus, es geht aber auch nicht, da die ABW-Zeiten dabei nicht angerechnet werden.

Ich warte z.Z. noch gespannt auf die Verwaltungsvorschriften zum Zuwanderungsgesetzt. Ich hoffe nämlich, dass der Gesetzgeber es dieses Mal nicht versäumt, die Frage der Anrechenbarkeit bei bestimmten § eindeutig zu klären. Und zwar hoffe ich ganz einfach, dass die ABW-Zeiten bei §9 anrechenbar sind - auch in Bayern! - denn dann könnte ich erst eine NE beantragen und mit der NE auch die Einbürgerung.

Sollten die Verwaltungsvorschriften doch anders ausfallen, als ich es mir wünsche,  dann entscheide ich endgültig, ob ich umziehe oder es doch in Bayern über den Klageweg versuche.

Ach ja, zum Thema Umzug. Sollte ich mich für einen Umzug entscheiden, so würde ich höchstwahrscheinlich nach NRW ziehen wollen, aus beruflichen wie auch aus privaten Gründen. Ich wage jetzt jedoch nicht zu prognostizieren, ob NRW genauso liberal, wie es jetzt ist, bleibt, sollte es dort im Mai 2005 zu einem Machwechsel kommen (oder spinne ich wieder total?).

Zitat:
viele Grüße aus Nürnberg

zuka


Grüße zurück aus dem verregneten München

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Antwort #11 - 02.10.2004 um 21:47:21
 
motz Hallo an alle,

ein Antrag auf Einbürgerung nach dem Ermessen der Behörde ist für IT-Arbeitskräfte  meiner meinung nach nicht sinnvoll. Es gibt keine öffentliche Interesse an uns, das ist aber die Vorraussetzung! Wiviel gibt es IT-Speziialisten im Land? 20000? Sollen wir alle eingebürgert werden? Ausserdem dauer dies zimlich lang. Ein Umzug ist die bessere Lösung. Ich habe vor zwei Tagen mit der Einbürgerungsbehörde in Düsseldorf telefniert. Es wurde mir aussdrüklich gesagt, dass in NRW die Bewilligungszeiten anerkannt werden! Die Dame war sehr freundlich, wuste sofort, worum es geht und ausserdem teilte sie mir mit, das es für diesen Fall speziell ein Verfarensforschrift aus dem Innenministerium gibt!

Gruss.
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Ralf
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Antwort #12 - 02.10.2004 um 22:14:14
 
Ich dachte, du ziehst nach Rheinland-Pfalz um ?
lachen
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Antwort #13 - 02.10.2004 um 23:11:28
 
Smiley In dieser Situation bin ich bereit sogar auf die Mond umzuziehen!!!! Da ich mehrmals in Foren gelesen habe, dass die Zeiten in NRW eindeutig anerkannt werden, habe ich als erstes in Düsseldorf angerufen. Ein Umzug nach Düsseldorf ist aber für mich persönlich rein technisch am wenigstens geeignet! Ich ziehe erstmal nach rlp um. Solte da mit der Einbürgerung auch nicht klappen, ist dann  NRW an der Reihe (fals dort bis dahin noch die SPD an der Macht ist).
Gruss.
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Antwort #14 - 02.10.2004 um 23:24:42
 
An ralfi
die Überlegung von vorhin war an chij gerichtet (siehe oben).
Zitat:

Ach ja, zum Thema Umzug. Sollte ich mich für einen Umzug entscheiden, so würde ich höchstwahrscheinlich nach NRW ziehen wollen, aus beruflichen wie auch aus privaten Gründen. Ich wage jetzt jedoch nicht zu prognostizieren, ob NRW genauso liberal, wie es jetzt ist, bleibt, sollte es dort im Mai 2005 zu einem Machwechsel kommen (oder spinne ich wieder total?).

Gruss.
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