Zitat:Bei der erstellung der deutschen Dokumente wird aus dem armenischen Namen .......tyunyan dann ....tjunjan.
Der deutsche Pass ist seither mit j nach dem t.
Und zwar nur bei dem Mädchen nicht aber bei vater und Geschwister. dort ist es mit y nach dem t geschrieben.
Im vorlieghenden armenischen Pass ist es ....tyunyan geschrieben.Nun hat das Mädchen ein Kind bekommen und der Standesbeamte weigert sich für das Kind eine Geburtsurkunde zu erstellen da die Schreibweise im Pass nicht richtig seie.Sie sole ein familienbuch der Eltern beibringen und selbst eines anlegen lassen
Hi Peku,
das mit der unterschiedlichen Schreibweise ist mir noch nicht ganz klar, deswegen nachfolgend mehrere Möglichkeiten.
Wenn ein Familienbuch der Eltern existieren sollte, dann ist das Mädchen ja drin eingetragen, und die Schreibweise dort maßgebend.
Vermutlich ist sie unter den Regelungen des
BVFG nach D. gekommen, als Spätaussiedler oder als Abkömmling?
Wenn das der Fall wäre, müßte irgendwo eine Erklärung abgegeben worden sein, wie der Name zu lauten hat ( §94 BVFG) ? Dann wäre diese Schreibweise, weil selbst erklärt, die maßgebende.
Sollten beide Varianten nicht zutreffen, könnte sie entweder das FamBuch wie vorgeschlagen für die Eltern, wenn sie selbst verheiratet ist für sich, anlegen lassen, oder ihre Geburt beim Standesamt I in Berlin nachbeurkunden zu lassen.
Für alle Fälle gilt, dass die Schreibweise des Namens in der Einbürgerungsurkunde nicht maßgebend ist. Maßgebend war vor der Einbürgerung das Heimatrecht (Art. 10 EGBGB), d.h. der Name in lateinischer Schrift mußte so aus dem Heimatpaß übernommen werden, wie er dort eingetragen war. Ich bezweifele, dass die Einbürgerungsurkunde nochmal geändert werden kann, deswegen bleibt nur der Weg über das Standesamt (Fam Buch oder Geburtsurkunde)..
Wenn alle Stricke reißen, oder die o.g. Varianten alle nicht zutreffend sein sollten, müßtest Du nochmal posten.
Viele Grüße
Ronny