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Originaldokument immer mitführen bei Einreise? (Gelesen: 4.179 mal)
Fredchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Originaldokument immer mitführen bei Einreise?
25.09.2004 um 19:32:50
 
Hallo,

meine Ehefrau hat eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, ebenso wie mein Stiefsohn. Ich selbst habe die deutsche Staatsbürgerschaft.

Muss sie zukünftig wie auch bisher bei jeder Reise in Ihre Heimat bei der Rückreise nach Deutschland die Zustimmung des leiblichen Vaters dabei haben?
Wie kann das vermieden werden?

Wie kann dieses Originaldokument "kopiert" werden, damit es akzeptiert wird?

Ist dieses Dokument auch noch erforderlich wenn der Wohnsitzvermerk im Reisepass steht, eingetragen von der Botschaft?

Vielen Dank


Euer Fredchen_12
Ps. Meine Frau und mein Stiefsohn haben die Weißrussische Staatsbürgerschaft
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 26.09.2004 um 13:58:39
 
Hallo Fred,

ich würde auf die Gemeinde gehen und beglaubigte Kopien von den Dokumenten machen lassen (auf der Gemeinde ist es preisgünstiger als beim Notar) und die beglaubigte Kopie mitführen.
Wenn ein Beamter dennoch das Original sehen möchte, bietet Ihr an, das innerhalb einer angemessenen Frist entsprechend vorzulegen.

Aber mit einer von der Gemeinde beglaubigten Kopie sollte das eigentlich kein Problem sein.
Und lieber ein Dokument (beglaubigte Kopie) mehr dabeihaben, das man nicht benötigt, als eines zu wenig, nach dem dann vielleicht gefragt wird ...


Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Fredchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.09.2004 um 14:48:24
 
Dear Janna,

Danke für Dein Feedback.
Wie machen das denn Andere? Führt ihr immer das Original OK des Ex für die Grenzkontrolleure mit?
Es geht wohl gemerkt um die BY Kontrolleure, die jedes Mal nach dem Papier Fragen. Meine Frau könnte ja den Kleinen gerade entführen. Verstehen kann ich das, nur vielleicht ist ja z.B. ein Eintrag im Reisepasss (BY) möglich.
Wer macht das wie?

Bis bald


Euer Fredchen_12
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ronny
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Antwort #3 - 26.09.2004 um 14:55:42
 
Zitat:
Meine Frau könnte ja den Kleinen gerade entführen. Verstehen kann ich das, nur vielleicht ist ja z.B. ein Eintrag im Reisepasss (BY) möglich.
Wer macht das wie?


Hallo Fredchen,

ich vermute mal, dass Du mit BY- Reisepaß und -Kontrolleuren nicht die von unserem Bundesland Bayern meinst, die haben m.W. keinen eigenen Reisepaß  lachen.

Scherz beiseite, das weißrussische Konsulat für deinen Wohnort könnte Dir da wohl als einziges kompetent weiterhelfen, denn es ist m.E. ein rein weißrussisches Problem.

Nicht selten bei den Nachfolgestaaten der ehem. Sowjetunion übrigens.

Viele Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Abu
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Antwort #4 - 27.09.2004 um 10:43:08
 
Hi an alle,

Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch:

Was ist denn das für ein Dokument und wer muß sowas wann dabeihaben?

Und woher wissen die BGS-ler denn in diesem Fall überhaupt, dass es da noch einen anderen Sorgeberechtigten gibt?. Fredchen_12 könnte ja auch der Vater sein. Oder seine Frau könnte allein sorgeberechtigt sein...

???

Ich frage insbesondere auch deshalb nach, weil meine Frau demnächst alleine mit unserem Sohn ins Ausland reisen wird und ich will vermeiden, daß sie auf einmal irgendwo nach einem Dokument gefragt wird, was sie nicht hat...

Abu
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ronny
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Antwort #5 - 27.09.2004 um 11:14:25
 
Zitat:
Was ist denn das für ein Dokument und wer muß sowas wann dabeihaben?

Und woher wissen die BGS-ler denn in diesem Fall überhaupt, dass es da noch einen anderen Sorgeberechtigten gibt?. Fredchen_12 könnte ja auch der Vater sein. Oder seine Frau könnte allein sorgeberechtigt sein... 


Hi Abu,

ned schlimm, aber vorher lesen Zwinkernd

Zitat:
Meine Frau und mein Stiefsohn


das ist völlig normal, wenn ein Kind außerhalb des Heimatstaates gebracht werden soll, dass die Heimatbehörden das prüfen,...

Zitat:
bei jeder Reise in Ihre Heimat bei der Rückreise nach Deutschland


Ich vermute mal, weil er vorher BY geschrieben hatte, dass das die weißrussischen Grenzer und ned der BGS sind. Wenn es der BGS ist, ergibt sich die Berechtigung eine solche Bescheinigung zu fordern wohl auch aus den Haager Übereinkommen.

Ich hatte das ja im Nebensatz Zitat:
Nicht selten bei den Nachfolgestaaten der ehem. Sowjetunion übrigens.
angesprochen.

Habe ich in Aussiedlerfällen häufig gehabt, Ursache ist das Familienrecht des jeweiligen Heimatstaates. Das wird fast immer gemeinsam ausgeübt, und nicht wie früher bei uns mit Sorgerechtstegelung für eine allein. Ist heute in D übrigens die Regel, dass  das Sorgerecht nach Scheidung gemeinsam ausgeübt wird.

Zitat:
Ich frage insbesondere auch deshalb nach, weil meine Frau demnächst alleine mit unserem Sohn ins Ausland reisen wird und ich will vermeiden, daß sie auf einmal irgendwo nach einem Dokument gefragt wird, was sie nicht hat...


Dein Sohn dürfte doch einen Kinderausweis/ Reisepaß haben als Deutscher.  Den bekommt er ja nur wenn beide Eltern das wollen. Also geht man allgemein davon aus, dass damit auch die Zustimmung zum Verlassen Deutschlands konkludent erteilt ist.

Um völlig sicher zu gehen, solltes Du ihr eine "Erlaubnis "erteilen, ..."bin damit einverstanden, dass meine Frau mit unserem gemeinsamen Sohn vom ... bis.. nach... reist". die sie dann mitführen kann. Empfiehlt sich auf alle Fälle, wenn das Kind nicht im (russ. ??) RP der Mutter eingetragen ist.

Hoffentlich löse ich mit dem Post jetzt keine Grunsatzdiskussion über Elternrecht aus  Zwinkernd.

Viele Grüße
Ronny

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Abu
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Antwort #6 - 27.09.2004 um 15:47:30
 
Hi Ronny,

Thanks.

Ich hatte die Sache z. T. mißverstanden: Ich dachte, es geht hier um deutsche Grenzer und nicht um weißrussische...

Gehe mal von aus, daß die Sache meine Frau bzw. meinen Sohn nicht betrifft, denn die wollen nach Thailand reisen.

Wg. Reisepässe, mein Sohn hat 2 Reisepässe: 1x deutsch + 1x thailändisch...

Zum Fall von Fredchen-12:
Schon klar, daß er in dem Fall nicht der Vater ist, aber meine Frage ist, wenn er behaupten würde, das zu sein, woher wüssten die Grenzer, dass er es nicht ist  ???

Abu
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Fredchen
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Antwort #7 - 27.09.2004 um 16:12:39
 
Hallo Ihr beiden Zwinkernd

Meine Frau verfügt über das alleinige Sorgerecht für unseren Stiefsohn. Sie hat einen Sorgerechtsverzicht des leiblichen Vaters. Die Grenzer aus Weißrussland (BY) prüfen bei jeder Ausreise das Originaldokument. Seit der letzten Prüfung sieht es leider entsprechend aus.
Das Originaldokument ist auf einem Papier und mit einer entsprechenden Originalunterschrift versehen bei dem ich mich Frage wann es nicht mehr lesbar ist.
Die Unterschrift von leiblichen Vater ist ja nicht mal eben so wieder beibringbar.
Oder was ist wenn mal die Tasche gestohlen wird, mit diesem Dokument?

Daher die Frage wie andere das machen. Eine beglaubigte Kopie könnte ich mir vorstellen. Nur was können sich Grenzer vorstellen? Wer hat eine Idee zu einer pragmatischen Lösung. Wenn das Original weg ist können wir unsere Familie "vergesses", da ein wichtiger Teil nicht mehr ausreisen kann!

Bis bald


Euer Fredchen_12
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Antwort #8 - 27.09.2004 um 18:46:45
 
Zitat:
Daher die Frage wie andere das machen. Eine beglaubigte Kopie könnte ich mir vorstellen. Nur was können sich Grenzer vorstellen? Wer hat eine Idee zu einer pragmatischen Lösung. Wenn das Original weg ist können wir unsere Familie "vergesses", da ein wichtiger Teil nicht mehr ausreisen kann!


Da hatte ich ja richtig gelegen mit dem Sorgerecht.
Ich denke dann ist der Tip mit der Beglaubigung durch deutsche Behörden weiter oben nicht ganz so geschickt, weil das ein BY-Grenzer ja auch nicht unbedingt akzeptieren muß.

Könntest Du Dir nicht von dem Notar, der die Verzichtserklärung beglaubigt hat noch eitere Beglaubigungen ausstellen lassen. Oder das Original in Folie (gibt doch solche Laminierdinger) einschweißen lassen?

Grüße
Ronny
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Fredchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 29.09.2004 um 11:14:40
 
Zitat:
Könntest Du Dir nicht von dem Notar, der die Verzichtserklärung beglaubigt hat noch eitere Beglaubigungen ausstellen lassen. Oder das Original in Folie (gibt doch solche Laminierdinger) einschweißen lassen?

Grüße
Ronny


Dear Ronny,

vielen Dank für Dein Feedback.
Beides Ideen die uns auch schon gekommen sind, nur meine Frage zielte darauf ab jemanden zu finden der echte Erfahrungen mit den Grenzbeamten in Weißrussland und eine vergleichbare Situatiuon hat. Für Vermutungen ist das Thema zu sensibel.
Sollte etwas schief gehen ist unsere Familie getrennt und dazu reicht schon, dass das Originaldokument nicht mehr akzeptiert wird, z.B. weil es nun laminiert ist.

Wer hat echte Erfahrungen?

Bis bald


Dein Fredchen_12
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