Zitat:Was ist denn das für ein Dokument und wer muß sowas wann dabeihaben?
Und woher wissen die BGS-ler denn in diesem Fall überhaupt, dass es da noch einen anderen Sorgeberechtigten gibt?. Fredchen_12 könnte ja auch der Vater sein. Oder seine Frau könnte allein sorgeberechtigt sein...
Hi Abu,
ned schlimm, aber vorher lesen
Zitat:Meine Frau und mein Stiefsohn
das ist völlig normal, wenn ein Kind außerhalb des Heimatstaates gebracht werden soll, dass die Heimatbehörden das prüfen,...
Zitat:bei jeder Reise in Ihre Heimat bei der Rückreise nach Deutschland
Ich vermute mal, weil er vorher BY geschrieben hatte, dass das die weißrussischen Grenzer und ned der BGS sind. Wenn es der BGS ist, ergibt sich die Berechtigung eine solche Bescheinigung zu fordern wohl auch aus den Haager Übereinkommen.
Ich hatte das ja im Nebensatz
Zitat:Nicht selten bei den Nachfolgestaaten der ehem. Sowjetunion übrigens.
angesprochen.
Habe ich in Aussiedlerfällen häufig gehabt, Ursache ist das Familienrecht des jeweiligen Heimatstaates. Das wird fast immer gemeinsam ausgeübt, und nicht wie früher bei uns mit Sorgerechtstegelung für eine allein. Ist heute in D übrigens die Regel, dass das Sorgerecht nach Scheidung gemeinsam ausgeübt wird.
Zitat:Ich frage insbesondere auch deshalb nach, weil meine Frau demnächst alleine mit unserem Sohn ins Ausland reisen wird und ich will vermeiden, daß sie auf einmal irgendwo nach einem Dokument gefragt wird, was sie nicht hat...
Dein Sohn dürfte doch einen Kinderausweis/ Reisepaß haben als Deutscher. Den bekommt er ja nur wenn beide Eltern das wollen. Also geht man allgemein davon aus, dass damit auch die Zustimmung zum Verlassen Deutschlands konkludent erteilt ist.
Um völlig sicher zu gehen, solltes Du ihr eine "Erlaubnis "erteilen, ..."bin damit einverstanden, dass meine Frau mit unserem gemeinsamen Sohn vom ... bis.. nach... reist". die sie dann mitführen kann. Empfiehlt sich auf alle Fälle, wenn das Kind nicht im (russ. ??) RP der Mutter eingetragen ist.
Hoffentlich löse ich mit dem Post jetzt keine Grunsatzdiskussion über Elternrecht aus
.
Viele Grüße
Ronny