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Dokumente ändern wie geht das?? (Gelesen: 2.859 mal)
peku
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25.09.2004 um 21:10:40
 
Hallo,

der Fall: Ein Mädchen wird vor ca. 5 Jahren mit Ihren Eltern eingebürgert da die Oma deutsche ist.
Bei der erstellung der deutschen Dokumente wird aus dem armenischen Namen .......tyunyan    dann ....tjunjan.
Der deutsche Pass ist  seither mit j nach dem t.
Und zwar nur bei dem Mädchen nicht aber bei vater und Geschwister. dort ist es mit y nach dem t geschrieben.
Im vorlieghenden armenischen Pass ist es ....tyunyan geschrieben.Nun hat das Mädchen ein Kind bekommen und der Standesbeamte weigert sich für das Kind eine Geburtsurkunde zu erstellen da die Schreibweise im Pass nicht richtig seie.Sie sole ein familienbuch der Eltern beibringen und selbst eines anlegen lassen

Frage: wie könnte Sie den deutschen Pass ändern lassen.???wer hat praktische Ratschläge dazu..

gruss peku


Anmerkung: namesnschreibweise mit ......verändert.
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ronny
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Antwort #1 - 26.09.2004 um 14:36:46
 
Zitat:
Bei der erstellung der deutschen Dokumente wird aus dem armenischen Namen .......tyunyan    dann ....tjunjan.
Der deutsche Pass ist  seither mit j nach dem t.
Und zwar nur bei dem Mädchen nicht aber bei vater und Geschwister. dort ist es mit y nach dem t geschrieben. 
Im vorlieghenden armenischen Pass ist es ....tyunyan geschrieben.Nun hat das Mädchen ein Kind bekommen und der Standesbeamte weigert sich für das Kind eine Geburtsurkunde zu erstellen da die Schreibweise im Pass nicht richtig seie.Sie sole ein familienbuch der Eltern beibringen und selbst eines anlegen lassen


Hi Peku,

das mit der unterschiedlichen Schreibweise ist mir noch nicht ganz klar, deswegen nachfolgend mehrere Möglichkeiten.

Wenn ein Familienbuch der Eltern existieren sollte, dann ist das Mädchen ja drin eingetragen, und die Schreibweise dort maßgebend. 

Vermutlich ist sie unter den Regelungen des BVFG nach D. gekommen, als Spätaussiedler oder als Abkömmling?
Wenn das der Fall wäre, müßte irgendwo eine Erklärung abgegeben worden sein, wie der Name zu lauten hat ( §94 BVFG) ? Dann wäre diese Schreibweise, weil selbst erklärt, die maßgebende.

Sollten beide Varianten nicht zutreffen, könnte sie entweder das FamBuch wie vorgeschlagen für die Eltern, wenn sie selbst verheiratet ist für sich, anlegen lassen, oder ihre Geburt beim Standesamt I in Berlin nachbeurkunden zu lassen.

Für alle Fälle gilt, dass die Schreibweise des Namens in der Einbürgerungsurkunde nicht maßgebend ist. Maßgebend war vor der Einbürgerung das Heimatrecht (Art. 10 EGBGB), d.h. der Name in lateinischer Schrift mußte so aus dem Heimatpaß übernommen werden, wie er dort eingetragen war. Ich bezweifele, dass die Einbürgerungsurkunde nochmal geändert werden kann, deswegen bleibt nur der Weg über das Standesamt (Fam Buch oder Geburtsurkunde)..

Wenn alle Stricke reißen, oder die o.g. Varianten alle nicht zutreffend sein sollten, müßtest Du nochmal posten.

Viele Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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peku
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Antwort #2 - 26.09.2004 um 16:13:38
 
hallo ronny

Wenn ein Familienbuch der Eltern existieren sollte, dann ist das Mädchen ja drin eingetragen, und die Schreibweise dort maßgebend.   
(es gibt kein Familienbuch der Eltern.Die Eltern hatte in Armenien geheiratet,de Vater ist inzwischen auch Deutscher die Mutter noch Armenische Bürgerin)


Vermutlich ist sie unter den Regelungen des BVFG nach D. gekommen, als Spätaussiedler oder als Abkömmling?
(ja richtig da die Oma deutsche ist)
Wenn das der Fall wäre, müßte irgendwo eine Erklärung abgegeben worden sein, wie der Name zu lauten hat ( §94 BVFG) ? Dann wäre diese Schreibweise, weil selbst erklärt, die maßgebende.
(in den Unterlagen die ich gesehen hatte immer bei allen fam.Mitgliedern mit Y ausgefüllt.Jedoch bei der Erstellung des Passes/Personalauswesies der Tochter mit J übersetzt,bei Vater und Geschwister mit Y.)



Für alle Fälle gilt, dass die Schreibweise des Namens in der Einbürgerungsurkunde nicht maßgebend ist. Maßgebend war vor der Einbürgerung das Heimatrecht (Art. 10 EGBGB), d.h. der Name in lateinischer Schrift mußte so aus dem Heimatpaß übernommen werden, wie er dort eingetragen war. Ich bezweifele, dass die Einbürgerungsurkunde nochmal geändert werden kann, deswegen bleibt nur der Weg über das Standesamt (Fam Buch oder Geburtsurkunde)..
(Du hast es richtig vermutet in ihrem noch vorhandenen armenischen Pass ist die lateinische Schreibweise mit Y angegeben.
Eigentlich ist das wichtigste nun den deutschen Reisepass zu ändern)
jetz ein bisserl klarer,wenn nicht kann ich dir die doks ja mal privat mailen zu ansehen
gruss peter


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ronny
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Antwort #3 - 26.09.2004 um 16:28:25
 
Zitat:
(Du hast es richtig vermutet in ihrem noch vorhandenen armenischen Pass ist die lateinische Schreibweise mit Y angegeben.
Eigentlich ist das wichtigste nun den deutschen Reisepass zu ändern)


Dann sollte sie zum Meldeamt gehen, und einen neuen Paß (DE) beantragen. Bei der Schreibweise des Namens soll sie darauf bestehen, dass dieser wie im armenischen Paß eingetragen wird. Aus dem Kopf kann ich jetzt nur den § 49 der Dienstanweisung für Standesbeamte sinngemäß zitieren:

Ich meine es steht im § 49 Abs. 5 a DA, "ergibt sich die lateinische Schreibweise aus einer anderen öffentlichen Urkunde des Heimatstaates (z.B. Paß) so ist diese maßgebend " Das ist jetzt Gedächtniszitat, wenn Du Gelegenheit hast, an die DA zu kommen (beim Standesamt) kannst Du es nochmal selber nachlesen. Ich hab leider keine zu Haus. Zwinkernd

Die DA gilt aufgrund der Verwaltungsvorschrift zum Paßgesetz (bei Personalausweis gibt es da einzelne Länderregelungen) bei Schreibweise der Namen ebenfalls für die Ausstellung von Pässen, und auf dem Umweg über die LänderVwV beim Personalausweis ebenfalls.

Das Ganze beruht auf einer Entscheidung des BGH zur Schreibweise von Namen, wenn die (Personenstands-) Urkunden aus dem Heimatstaat andere als die lateinischen Schriftzeichen enthalten.

Sie kann aber auch ein Familienbuch für ihre Eltern anlegen lassen, und direkt beim Standesbeamten die Regelungen des § 49 DA beanspruchen.

Ich hab jetzt (leider) ne Woche Urlaub, und kann die Vorschriften ned ganz genau zitieren. Aber so über den Daumen dürfte das alles stimmen.

Grüße

Ronny
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Antwort #4 - 26.09.2004 um 20:03:34
 
Hallo peku!

Zitat:
(es gibt kein Familienbuch der Eltern.Die Eltern hatte in Armenien geheiratet,de Vater ist inzwischen auch Deutscher die Mutter noch Armenische Bürgerin)

Oben sagtest du aber: Zitat:
Ein Mädchen wird vor ca. 5 Jahren mit Ihren Eltern eingebürgert

Na, egal. Ich vermute mal, dass bei der Einbürgerungsurkunde einfach nur ein Schreibfehler passiert ist. Aus der Einbürgerungsakte sollte sich die richtige Schreibweise ja ergeben. Die Einbürgerungsurkunde kann dann berichtigt werden. Siehe § 42 Verwaltungsverfahrensgesetz:
Zitat:
VwVfG § 42 Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt
Die Behörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in einem Verwaltungsakt jederzeit berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen. Die Behörde ist berechtigt, die Vorlage des Dokuments zu verlangen, das berichtigt werden soll.


Wie Ronny jedoch bereits sagte, ist die Einbürgerungsurkunde nicht maßgeblich für die Schreibweise, dennoch sollte die Urkunde natürlich richtig sein.

Der einfachste Weg wäre es sicherlich, wenn für die ganze Familie ein Familienbuch angelegt wird.

Allerdings hatte ich auch schon Einbürgerungs-Fälle, bei denen die Namensschreibweise der Familienmitglieder bei den vorgelegten Geburtsurkunden und auch in den Passen unterschiedlich war. Dann bleibt natürlich nichts anderes übrig, als in die Einbürgerungsurkunden die jeweilige Schreibweise zu übernehmen und nach der Einbürgerung ein Verfahren zur Namensänderung einzuleiten. Dies ist notwendig, wenn die Namen tatsächlich unterschiedlich sind.
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