Hallo zusammen,
wir fragen uns gerade, ob ein Bekannter, der für einen Sprachkurs (Intensiv) max. 1 Jahr nach Deutschland kommt, schon unter die Regel fällt, dass er nach 6 Monaten seinen Führerschein umschreiben lassen muss, um hier noch fahren zu dürfen?? ???
Ich hätte "aus dem Bauch raus" erstmal angenommen, dass das nicht erforderlich ist, weil ja kein ordentlicher Wohnsitz begründet wird (dies wird in den Vorschriften als Voraussetzung genannt), sondern derjenige nur zu "Besuch" ist beim Gastgeber, der dann auch die
VE ausfüllt.
Liege ich mit meiner Annahme richtig?
Oder begründet ein Ausländer aus einem Drittstaat bei Sprachaufenthalt schon einen ordentlichen Wohnsitz? Ich dachte, der muss beim Einwohnermeldeamt keinen Wohnsitz anmelden sondern wird nur beim Ausländeramt durch die
VE bei der "Gastgeberadresse" registriert? Aber sein Wohnsitz bleibt doch im Herkunftsland, oder? Insoweit auch noch nicht die Erfordernis, den Führerschein nach 6 Monaten umzuschreiben???
Kann mir hier jemand verlässliche Infos zukommen lassen? Das wäre supernett
Lieben Dank im voraus!! [beifall=beifall.gif]