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Hat jemand eine Idee (Gelesen: 2.828 mal)
real55
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hat jemand eine Idee
21.09.2004 um 07:55:35
 
Hallo

Kürze Zusammenfassung mein Lebenslauf: Ich bin seit 12.1991 in Deutschland. Ich war 16 Jahre alt und war minderjährig als ich nach Deutschland kam. Ich habe mein Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur und meine Ausbildung als IT-Systemelektroniker hier in Deutschland absolviert. Ich arbeite sein 1997 als IT-Systemelektroniker und habe unbefristete Arbeitsvertrag und Arbeitserlaubnis. Ich im besetz der Aussitzung der Abschiebung (Duldung). Ich bin Verheiratet und habe eine Tochter. Meine Frau hat auch Duldung.
Ich habe zu letzt zum X mal eine Aufenthaltsbefugnis wurde leider wieder abgelehnt. Was bringt mir die Neue Zuwanderungsgesetz? Wie komme ich an einem gesicherte Aufenthaltsstatus? Wenn ich abgeschoben werde bekomme ich meine Rente die ich seit Jahren bezahle? Ich bin Euch sehr dankbar für Tips. Danke
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 21.09.2004 um 12:20:44
 
Zitat:
Wenn ich abgeschoben werde bekomme ich meine Rente die ich seit Jahren bezahle?


Wahrscheinlich wirst Du Dich entscheiden können, ob Du später mal im Ausland Rente aus Deutschland beziehen oder Deine Beiträge zurückerstattet bekommen möchtest.

Auf der Website der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (www.bfa.de) findest Du unter Publikationen-Broschüren-Kostenlose Broschüren-International zwei Broschüren zu diesem Thema (BfA-Info Nr. 22 "Rente bei Aufenthalt im Ausland", BfA-Info Nr. 26 "Die Beitragserstattung in das Ausland" ).

Bei den aufenthaltsrechtlichen Fragen lasse ich den Experten den Vortritt...

Abu
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 21.09.2004 um 12:46:59
 
Zitat:
Bei den aufenthaltsrechtlichen Fragen lasse ich den Experten den Vortritt...

Abu


Danke Abu Zwinkernd

Auch das neue Recht sieht eine Duldung vor.

Interessant ist hier sicherlich die Regelung des § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG:

Zitat:
Die Aufenthaltserlaubnis soll erteilt werden, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist.


Im Gegensatz zu den derzeitigen Kann-Bestimmungen des § 30 Abs. 3 und 4 AuslG (Aufenthaltsbefugnis) ist das schon ein erheblicher Fortschritt. Allerdings kommt gleich eine Einschränkung hinterher:

Zitat:
Eine Aufenthaltserlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist. Ein Verschulden des Ausländers liegt insbesondere dann vor, wenn er falsche Angaben macht oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse nicht erfüllt.


Es werden Einzelfallentscheidungen zu treffen sein. Diejenigen, die sich nicht um Papiere für die Rückkehr kümmern - das ist sicherlich ein erheblicher Anteil der Ausreisepflichtigen -, wird sich regelmäßig vorwerfen lassen müssen, nicht ausreichend an der Beseitigung des Ausreisehindernisses mitgewirkt zu haben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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funnybee
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Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 21.09.2004 um 22:07:40
 
hi, ich kann dir nicht wirklich weiter helfen, will nur mal los werden, dass ich sowas voll arm finde. ich stelle mir das sehr schrecklich vor, nicht zu wissen ob ich nicht vielleicht morgen woanders hin muß. deutschland macht es einem sehr schwer. und du kannst noch nicht mal was dafür.
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