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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Hat jemand eine Idee https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1095746135 Beitrag begonnen von real55 am 21.09.2004 um 07:55:35 |
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Titel: Hat jemand eine Idee Beitrag von real55 am 21.09.2004 um 07:55:35
Hallo
Kürze Zusammenfassung mein Lebenslauf: Ich bin seit 12.1991 in Deutschland. Ich war 16 Jahre alt und war minderjährig als ich nach Deutschland kam. Ich habe mein Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur und meine Ausbildung als IT-Systemelektroniker hier in Deutschland absolviert. Ich arbeite sein 1997 als IT-Systemelektroniker und habe unbefristete Arbeitsvertrag und Arbeitserlaubnis. Ich im besetz der Aussitzung der Abschiebung (Duldung). Ich bin Verheiratet und habe eine Tochter. Meine Frau hat auch Duldung. Ich habe zu letzt zum X mal eine Aufenthaltsbefugnis wurde leider wieder abgelehnt. Was bringt mir die Neue Zuwanderungsgesetz? Wie komme ich an einem gesicherte Aufenthaltsstatus? Wenn ich abgeschoben werde bekomme ich meine Rente die ich seit Jahren bezahle? Ich bin Euch sehr dankbar für Tips. Danke |
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Titel: Re: Hat jemand eine Idee Beitrag von Abu am 21.09.2004 um 12:20:44 schrieb am 21.09.2004 um 07:55:35:
Wahrscheinlich wirst Du Dich entscheiden können, ob Du später mal im Ausland Rente aus Deutschland beziehen oder Deine Beiträge zurückerstattet bekommen möchtest. Auf der Website der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (www.bfa.de) findest Du unter Publikationen-Broschüren-Kostenlose Broschüren-International zwei Broschüren zu diesem Thema (BfA-Info Nr. 22 "Rente bei Aufenthalt im Ausland", BfA-Info Nr. 26 "Die Beitragserstattung in das Ausland" ). Bei den aufenthaltsrechtlichen Fragen lasse ich den Experten den Vortritt... Abu |
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Titel: Re: Hat jemand eine Idee Beitrag von Mick am 21.09.2004 um 12:46:59 schrieb am 21.09.2004 um 12:20:44:
Danke Abu ;) Auch das neue Recht sieht eine Duldung vor. Interessant ist hier sicherlich die Regelung des § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG: Zitat:
Im Gegensatz zu den derzeitigen Kann-Bestimmungen des § 30 Abs. 3 und 4 AuslG (Aufenthaltsbefugnis) ist das schon ein erheblicher Fortschritt. Allerdings kommt gleich eine Einschränkung hinterher: Zitat:
Es werden Einzelfallentscheidungen zu treffen sein. Diejenigen, die sich nicht um Papiere für die Rückkehr kümmern - das ist sicherlich ein erheblicher Anteil der Ausreisepflichtigen -, wird sich regelmäßig vorwerfen lassen müssen, nicht ausreichend an der Beseitigung des Ausreisehindernisses mitgewirkt zu haben. |
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Titel: Re: Hat jemand eine Idee Beitrag von funnybee am 21.09.2004 um 22:07:40
hi, ich kann dir nicht wirklich weiter helfen, will nur mal los werden, dass ich sowas voll arm finde. ich stelle mir das sehr schrecklich vor, nicht zu wissen ob ich nicht vielleicht morgen woanders hin muß. deutschland macht es einem sehr schwer. und du kannst noch nicht mal was dafür.
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