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US-Amerikaner möchte in D bleiben (Gelesen: 4.422 mal)
bigchew
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01.09.2004 um 21:18:01
 
Hallo an alle Experten!

Ich bin nun den ganzen Tag schon am surfen und finde nicht wirklich die konkreten Antworten auf mein Problem bzw. des meines Freundes.

Er ist seit Anfang Mai in Deutschland und möchte eigentlich auch hier bleiben. Momentan spielt er American Football in einem 2. Bundesliga-Verein, was er auch gerne als Grund für eine Aufenthaltsgenehmigung angeben möchte.
Nun meine ersten Fragen: Ist er, da er die 3 Monate schon überschritten hat schon illegal in D? Wenn ja, was sollen wir machen?
(Wir haben gesagt bekommen US-Amerikaner dürfen bis 6 Monate in D bleiben!?)

Ist Sport ein Grund für eine Aufenthaltsgenehmigung? Wenn ja, welche Art des Aufenthalts?

Zudem probiert er gerade die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen!
Denn seine Mutter ist 1949 als Deutsche in D geboren worden (Mutter ist D). Ein Jahr nach der Geburt haben die Eltern erst geheiratet (Vater US-Militärangehöriger). 1961 sind alle nach USA gezogen und seit der Heirat der Eltern hat die Mutter meines Freundes die amerik. Staatsbürgerschaft. Sie hat ebenfalls einen US-Amerikaner geheiratet. Ihre Deutsche hat sie aber nie abgelegt bzw. einen deutschen Pass erhalten. Hat er trotzdem die Möglichkeit die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen?

Fragen über Fragen, aber ich bin wirklich total verwirrt, wegen der ganzen Paragraphen und Notwendigkeiten, mit denen ich mich vorher niiiiie befasst habe! Traurig

Könnt Ihr uns bitte weiterhelfen?
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ronny
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Antwort #1 - 02.09.2004 um 09:10:56
 
Zitat:
Denn seine Mutter ist 1949 als Deutsche in D geboren worden (Mutter ist D). Ein Jahr nach der Geburt haben die Eltern erst geheiratet (Vater US-Militärangehöriger). 1961 sind alle nach USA gezogen und seit der Heirat der Eltern hat die Mutter meines Freundes die amerik. Staatsbürgerschaft.


Ob die Mutter Deines Freundes ihm noch die deutsche Staatsangehörigkeit vermitteln konnte, ist sehr fraglich.
Denn damals (Eheschließung 1950) verlor ein nichteheliches Kind die deutsche Staatsangehörigkeit wenn es durch Eheschließung legitimiert wurde und hierdurch die Staatsangehörigkeit des Vaters erwarb.

Außerdem müßte Dein Freund dann nach dem 01.01.1975 geboren sein, da er vorher nicht von seiner Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit ableiten konnte.

Er sollte einen Antrag stellen ihm einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen. In diesem Verfahren kann abschließend geprüft werden, ob es zu dem von mir vermuteten Staatsangehörigkeitsverlust gekommen ist.

Zuständig ist bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland das Bundesverwaltungsamt in Köln.Hier die Internetadresse  guck http://www.bva.bund.de/aufgaben/win/beitraege/00235/index.htmlOb eine andere Behörde im Inland zuständig ist, müßte dann vom BVA geprüft werden.

Die ausländerrechtliche Sportlerfrage kann wohl am ehesten einer ABH-ler beantworten.
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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bigchew
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Antwort #2 - 02.09.2004 um 11:53:06
 
Hallo Ronny,

das ist doch auf jeden Fall etwas womit ich was Anfangen kann.  [beifall=beifall.gif] Vielen lieben Dank!

Lieben Gruß

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Mick
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Antwort #3 - 02.09.2004 um 12:45:45
 
Zitat:
Er ist seit Anfang Mai in Deutschland und möchte eigentlich auch hier bleiben. Momentan spielt er American Football in einem 2. Bundesliga-Verein, was er auch gerne als Grund für eine Aufenthaltsgenehmigung angeben möchte.
Nun meine ersten Fragen: Ist er, da er die 3 Monate schon überschritten hat schon illegal in D? Wenn ja, was sollen wir machen?


Hallo,

Die Möglichkeit, den Aufenthalt als Sportler genehmigt zu bekommen ist sehr gering. Es geht grundsätzlich nur in 1. Ligen und nur, wenn der Fachverband die sportliche Qualifikation bestätigt. Darüber hinaus sind Mindestgehälter festgesetzt, die ein Verein der 2. BL des AFVD kaum zahlen dürfte. Sollte er derzeit entlohnt werden, wäre das eine illegale Erwerbstätigkeit. Der BMI hat hier einmal von einer "Vergütung (bzw. überhöhter Aufwandsentschädigung)" gesprochen.

Zum Thema 3 Monate:

Ist bei US-Amerikaner ziemlich umstritten (gewesen). Hierzu ist die allgemeine, vom BMI vertretene Rechtsauffassung, jetzt:

US-Amerikaner sind spätestens nach drei, bei Voraufenthalten in anderen Schengen-Staaten sechs Monate nach Beginn ihres visumsfreien Aufenthaltes im Schengengebiet verpflichtet, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen oder das Schengengebiet zu verlassen.
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bigchew
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Antwort #4 - 02.09.2004 um 13:39:19
 
Danke Mick für die ausführliche Erklärung!  ROFL

Was bedeutet das jetzt für ihn, wenn er sich jetzt bei einem Amt (nachträglich) meldet?
Schicken die ihn dann zurück oder kann er noch eine Aufenthaltsgenehmigung  beantragen, ohne dass er Probleme bekommt?
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Mick
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Antwort #5 - 02.09.2004 um 15:02:54
 
Zitat:
Danke Mick für die ausführliche Erklärung!  ROFL

Was bedeutet das jetzt für ihn, wenn er sich jetzt bei einem Amt (nachträglich) meldet?
Schicken die ihn dann zurück oder kann er noch eine Aufenthaltsgenehmigung  beantragen, ohne dass er Probleme bekommt?


Hi,

gem.
§ 9 Abs. 6 DVAuslG
muss der Antrag eigentlich innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise gestellt werden. Aber auch der verspätete Antrag würde die Fiktion eine erlaubten, also rechtmäßigen Aufenthaltes auslösen. Das ergibt sich aus
§ 69 Abs. 3 AuslG
in Verbindung mit einem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes vom 01.02.2000, 1 C 14.99  Zwinkernd
.


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Ingo
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Antwort #6 - 29.09.2004 um 17:54:54
 
Hi, leider muss ich Mick in einem Punkt widersprechen. Da sich Dein Freund bereits länger als drei Monate in Deutschland aufgehalten hat und erst jetzt die AG beantragt, gilt sein Aufenthalt bis zur Entscheidung der ABH nicht als erlaubt, sondern als geduldet. Dies macht, sofern er in Deutschland bleibt, keinen großen Unterschied. Da er aber ausreisepflichtig ist und eine Duldung mit der Ausreise erlischt, ist eine Wiedereinreise bis zur endgültigen Entscheidung der ABH dann nicht mehr möglich.

Also, Antrag stellen, Deutschland nicht verlassen und abwarten.

Gruß
Ingo
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