Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Schweiz - Deutschland (Gelesen: 5.256 mal)
Lapislazuli
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schweiz - Deutschland
26.09.2004 um 01:01:41
 
Liebe Userinnen

Ich möchte gerne mit einer Frage an euch herantreten, die meine persönliche Situation betrifft und ich hoffe, dass mir die Erfahrenen unter euch vielleicht eine Auskunft geben können. (im Moment möchte ich noch nicht ans Ausländeramt herantreten).

Ich bin Schweizerin und seit etwas mehr als einem Jahr in Deutschland verheiratet. Leider ist es so, dass unsere Ehe am Ende ist und wir in Kürze die Scheidung einreichen werden.

Gibt es für mich eine Möglichkeit als Schweizerin, trotz der kurzen Ehedauer, eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis zu bekommen wenn ich (angestellt) arbeite und meinen Lebensunterhalt selbst verdiene.  Mir geht es in allererster Linie um meinen Sohn, der hier zur Schule geht und sozial voll integriert ist. Einen weiteren Wechsel zurück in die Schweiz möchte ich u.a. auch aus diesem Grund möglichst in den nächsten Jahren vermeiden.

sorry, ich habe schon versucht an diversen orten nachzulesen, aber irgendwie bin ich nicht ganz schlau geworden, was die bilateralen verträge/personenfreizügigkeit für uns Schweizer betr. Aufenthaltserlaubnis in EU-Ländern bedeuten.

Liebe Grüsse und danke für evtl. Antworten
Lapislazuli
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schweiz - Deutschland
Antwort #1 - 26.09.2004 um 09:38:07
 
hallo,

mache den Sekt auf und mache dir keine Sorgen.Seit dem 1.06.2004 hast du das gleiche Recht wie jeder EU Bürger in den alten staaten der EU zu leben und zu arbeiten. Zitat:
Freier Personenverkehr
Schweizerinnen und Schweizer werden seit dem 1. Juni 2004 in den 15 alten EU-Ländern gleich behandelt wie EU-Staatsangehörige, soweit es sich um die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sowie den Zugang zum Arbeitsmarkt handelt. EU-Arbeitgeber können Bewerberinnen und Bewerber sofort und ohne Bewilligungsverfahren anstellen. Damit eröffnen sich insbesondere für gut qualifizierte schweizerische Arbeitskräfte interessante Perspektiven für Auslandaufenthalte in der EU


Ausführliche Hinweise dazu findest du hier:


Du kannst also eine AE EU beantragen und davon ausgehend du arbeitest dein Spohn ebenfalls als dein fam.Angehöriger....
Gruss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bine
Expertin
****
Offline




Beiträge: 112
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schweiz - Deutschland
Antwort #2 - 26.09.2004 um 21:07:32
 
Hallo Lapislazuli,

ich muss die Aussage von Peku etwas korrigieren. Du bekommst zwar eine Aufenthaltserlaubnis, aber keine Aufenthaltserlaubnis-EU. Aber das macht ja trotzdem keinen Unterschied. Du kannst auf jeden Fall mit Deinem Sohn in Deutschland bleiben.

Bine  Augenrollen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lapislazuli
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schweiz - Deutschland
Antwort #3 - 27.09.2004 um 18:29:55
 
Ganz herzlichen Dank für eure Auskunft. Das stimmt mich doch mal wieder etwas optimistischer.

Liebe Grüsse
Lapislazuli
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schweiz - Deutschland
Antwort #4 - 27.09.2004 um 20:30:22
 
hallo bine,

ich nehme mal zur kenntniss das du andere Infos haben must als ich.(was die Frage welche art von AWE sie bekommen kann angeht) ist zwar im Grunde egal aber trotzdem würde es mich interessieren wieso du zu einer abweichenden Ansicht kommst.
Ixch habe die oben als link eingestellte Infos der schweizer Regierung so versanden das die Schweiz seit diesem jahr juni allen anderen Ländern der EU gleichgestellt ist("alten" Ländern) Dies bedeutet doch praktisch die AE EU wie z.B. ein spanischer Bürger der in DE lebt und arbeitet??
kannst du das mal bitte nachprüfen und untermauern??Nur damit diese Frage geklärt ist
gruss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schweiz - Deutschland
Antwort #5 - 27.09.2004 um 20:57:56
 
Zitat:
hallo bine,

ich nehme mal zur kenntniss das du andere Infos haben must als ich.(was die Frage welche art von AWE sie bekommen kann angeht) ist zwar im Grunde egal aber trotzdem würde es mich interessieren wieso du zu einer abweichenden Ansicht kommst.
Ixch habe die oben als link eingestellte Infos der schweizer Regierung so versanden das die Schweiz seit diesem jahr juni allen anderen Ländern der EU gleichgestellt ist("alten" Ländern) Dies bedeutet doch praktisch die AE EU wie z.B. ein spanischer Bürger der in DE lebt und arbeitet??
kannst du das mal bitte nachprüfen und untermauern??Nur damit diese Frage geklärt ist
gruss peku


In dem Abkommen:
Schweiz/EU
steht nix von AE-EU!

Die können nur EU-Angehörige oder ihre Familienangehörigen bekommen (siehe EG-Vertrag und Verordnungen und Richtilinien).

Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied!

Doc  8)
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
Bine
Expertin
****
Offline




Beiträge: 112
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schweiz - Deutschland
Antwort #6 - 27.09.2004 um 21:14:09
 
Hi Peku,

lies dir mal im Abkommen mit der Schweiz (zu finden
hier
) im "Anhang I" -->"II ARBEITNEHMER" --> "Artikel 6" zur Aufenthaltsregelung durch. Hier steht immer nur "Aufenthaltserlaubnis" nicht "Aufenthaltserlaubnis-EG" wie im AufenthG/EWG.
Zudem gibt es einen Erlass indem geregelt ist, dass ein Schweizer, der mit einem Personalausweis ins BG einreist, eine Aufenthaltserlaubnis i.d.F. des Ausweisersatzes erhält wobei hier das Wort "Ausweisersatz" zu streichen ist.

Bine  :happy:
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schweiz - Deutschland
Antwort #7 - 28.09.2004 um 15:24:40
 
hallo Bine,hallo Mick,

habe nochmals nun nachgelesen und tatsächlich das wort aufenthals.EU nirgends gefunden allerdings sehr wohl das der Aufenthals eines schweizers in De (oder den anderen EU Ländern) so geregelt ist wie bei anderen EU Ländern.

Es wird also wohl so sein wie ihr sagt das es dann nur eine Aufufenhaltserlaubniss gibt,allerdings nach den erweiterten Vorschriften wie bei einem EU Bürger
>freizügigkeit für Fam.Angehörige
>Selbststädigkeit
>5 jahre geltungsdauer
usw.

Ist das nun so richtig formuliert???

Wenn ja dann allerdings mal die rage was ist der Unterschied zue AE EU (nicht im aussehen des Papiers sondern in der rechtlichen wirkung)??
gruss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lapislazuli
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schweiz - Deutschland
Antwort #8 - 28.09.2004 um 17:31:01
 
Wenn ja dann allerdings mal die Frage was ist der Unterschied zue AE EU (nicht im aussehen des Papiers sondern in der rechtlichen wirkung)??
gruss peku


hm, das würde mich nun allerdings auch interessieren  Zwinkernd

zudem bin ich, nach meinen doch sehr, ich nenns mal 'speziellen' erfahrungen mit dem hiesigen ausländeramt, froh, wenn ich genau weiss, auf was ich anrecht habe.

gruss
lap.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schweiz - Deutschland
Antwort #9 - 28.09.2004 um 19:39:27
 
Zitat:
Wenn ja dann allerdings mal die Frage was ist der Unterschied zue AE EU (nicht im aussehen des Papiers sondern in der rechtlichen wirkung)??
gruss peku


hm, das würde mich nun allerdings auch interessieren  Zwinkernd

zudem bin ich, nach meinen doch sehr, ich nenns mal 'speziellen' erfahrungen mit dem hiesigen ausländeramt, froh, wenn ich genau weiss, auf was ich anrecht habe.

gruss
lap.


Hallo Lapislazuli (im übrigen meine Lieblingsfarbe -  der Stein),

man kann nicht strikt sagen, dass eine AE-EG besser oder schlechter als eine AE nach nationalem Recht ist. Das kommt auf den Einzelfall an. Aber grundsätzlich wird die AE-EG auf 5 Jahre befristet und anschließend ebenso grundsätzlich unbefristet verlängert. Es entstehen eben andere längerfristige Rechte.

Ein gravierender Unterschied besteht darin, dass die Einreise- und Aufenthaltsrechte für EU-Bürger kraft Gesetzes (EG-Vertrag und dazugehörige Bestimmungen) bestehen; insbesondere auch für Familienangehörige. Die Ausstellung der AE-EG ist dabei nur noch eine Formalie und gar nicht zwingend erforderlich.

In dem Abkommen mit der Schweiz entstehen solche Rechte nicht kraft Gesetzes, sondern es bedarf dazu noch der Feststellung der Ausländerbehörde, indem eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist. Wobei auf solche Aufenthaltserlaubnisse ein Anspruch aus dem Abkommen besteht.

Doc  grin
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schweiz - Deutschland
Antwort #10 - 28.09.2004 um 20:45:58
 
hi doc

das konnte (mich)noch nicht ganz überzeugen einen Unterschied zu sehen.

>>auch für Schweizer Bürger gelten (seit dem 1.Juni 2004)die gleichen Rechte wie für EU Bürger (ergo ALB MUSS AE erteilen)));es besteht Freizügigkeit auch für Angehörige

>>die 5 Jahresfrist für AE gilt auch bei Schweizer Bürgern,

da muss doch noch irgendwie mehr dran sein das hier noch nicht gesagt wurde...
gruss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schweiz - Deutschland
Antwort #11 - 28.09.2004 um 21:06:21
 
Zitat:
hi doc

das konnte (mich)noch nicht ganz überzeugen einen Unterschied zu sehen.

>>auch für Schweizer Bürger gelten (seit dem 1.Juni 2004)die gleichen Rechte wie für EU Bürger (ergo ALB MUSS AE erteilen)));es besteht Freizügigkeit auch für Angehörige

>>die 5 Jahresfrist für AE gilt auch bei Schweizer Bürgern,

da muss doch noch irgendwie mehr dran sein das hier noch nicht gesagt wurde...
gruss peku


Hallo Peter,

bitte nicht Kommentierungen als Gesetz auslegen! Lieber selber mal die Gesetze lesen und die gibt es unter Link-EU-Recht und Links-Länderinfos.

Doc  grin
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schweiz - Deutschland
Antwort #12 - 29.09.2004 um 15:05:37
 
@doc

klar habe ich das Gesetz gelesen.Und gerade deshalb die Fragen gestellt was denn nun das besondere daran ist.

Ausserdem hat mich deine Antwort sehr verwirrt:
Ein gravierender Unterschied besteht darin, dass die Einreise- und Aufenthaltsrechte für EU-Bürger kraft Gesetzes (EG-Vertrag und dazugehörige Bestimmungen) bestehen; insbesondere auch für Familienangehörige


da diese im gegensatz zur Rechtslage ist das die schweizer Bürger die gleichen Rechte haben wie EU Bürger.Ist aber net schlimm wenns du auch nicht weist oder erklären kannst du hast halt deine Gesetzte und Auslegungen dazu die evnteulle von denen der schweizer Regierung oder der EU abweichen.mal sehen eventuell kommt ja noch eine Hintergrundinfo,natürlich horche ich mich auch mal rum und berichte...

gruss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schweiz - Deutschland
Antwort #13 - 29.09.2004 um 19:30:17
 
Zitat:
[...]da diese im gegensatz zur Rechtslage ist das die schweizer Bürger die gleichen Rechte haben wie EU Bürger.[...]


Eben!

Sie haben die gleichen Rechte, nicht aber dieselben!

Doc  8)
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
Lapislazuli
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schweiz - Deutschland
Antwort #14 - 29.09.2004 um 20:18:29
 
öhm

edit: ok, ich glaub ich kapier nun den gedankengang ansatzweise
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema