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Familienzusammenfuehrung (Gelesen: 6.078 mal)
lero
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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05.08.2004 um 21:30:56
 
Ich bin jetzt seit knapp einem Jahr mit einer Ukrainerin verheiratet Kuss Zur Zeit Arbeite und wohne ich in Norwegen und meine Frau ist noch in der Ukraine Griesgrämig Ende diesen Jahres wollen wir endlich zusammen nach Deutschland ziehen disco Um dann das Visaverfahren zu beschleunigen wollte ich eigentlich mit meiner Frau zusammen in die Botschaft gehen. Gelesen habe ich das man gegen einen Aufpreis den Antrag auf Familienzusammenfuehrung  per fax zum Bundesverwaltungsamt in Koeln senden lassen kann. Dadurch soll das Ausreisevisum innerhalb weniger Tage ausgestellt werden koennen. Soweit so gut, aber wenn ich zB. zu der Zeit in der Ukraine bin, wie verlaeuft denn der Kontakt zwischen der AB und mir? Muss ich mich vor meiner Reise in die Ukraine bei der AB melden Fragezeichen Vielleicht kann mir jemand Tips geben wie ich es am einfachsten mache. Ich habe zwar noch einige Monate Zeit, aber ist ja schoen wenn man gut vorbereitet alles in die wege leitet. Tausend Dank im vorraus [beifall=beifall.gif]
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 05.08.2004 um 21:42:57
 
Hallo lero,

ich denke, alles könnte viel einfacher verlaufen, wenn Deine Frau zunächst so bald als möglich zu Dir nach Norwegen nachzieht. Insbesondere dann kann sie unproblematische mit Dir zusammen von Norwegen nach Deutschland einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, ohne dass ein Visumverfahren durchgeführt werden müßte.

Doc  8)
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lero
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 05.08.2004 um 22:01:32
 
Das waere eine Moeglichkeit die wir auch schon ueberlegt hatten, nur moechte ich diesen Weg nicht gehen da ich schon letztes Jahr schlechte Erfahrungen mit der norwegischen Botschaft hatte. Aber warum wird das einfacher laufen? Haben wir mit Probleme zu rechnen? Ich habe genug Einkommen,nur der Wohnsitz in Deutschland wird neu sein. Ausserdem habe ich gehoert das es keine Rolle spielt wieviel Einkommen ich habe wenn meine Frau zu mir nach D kommen soll. Hoffe nur nicht das es eine allzulange prozedur wird.
Gruss von lero
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Antwort #3 - 05.08.2004 um 22:27:09
 
Zitat:
Das waere eine Moeglichkeit die wir auch schon ueberlegt hatten, nur moechte ich diesen Weg nicht gehen da ich schon letztes Jahr schlechte Erfahrungen mit der norwegischen Botschaft hatte. Aber warum wird das einfacher laufen? Haben wir mit Probleme zu rechnen? Ich habe genug Einkommen,nur der Wohnsitz in Deutschland wird neu sein. Ausserdem habe ich gehoert das es keine Rolle spielt wieviel Einkommen ich habe wenn meine Frau zu mir nach D kommen soll. Hoffe nur nicht das es eine allzulange prozedur wird.
Gruss von lero


Wenn der Deutsche, seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, dann hat der drittausländische Ehepartner einen Anspruch auf Familienzusammenführung. Mir stellt sich nur die Frage: Warum nimmt Deine Frau nicht die positiven Aspekte wahr, die eine Freizügigkeitsregelung mitbringen?

Doc  grin
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Abu
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Antwort #4 - 10.08.2004 um 11:07:25
 
Zitat:
Hallo lero,

ich denke, alles könnte viel einfacher verlaufen, wenn Deine Frau zunächst so bald als möglich zu Dir nach Norwegen nachzieht. Insbesondere dann kann sie unproblematische mit Dir zusammen von Norwegen nach Deutschland einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, ohne dass ein Visumverfahren durchgeführt werden müßte.

Zitat:
Mir stellt sich nur die Frage: Warum nimmt Deine Frau nicht die positiven Aspekte wahr, die eine Freizügigkeitsregelung mitbringen?


@ Doc

Ich verstehe Deine Argumentation nicht  ???:
Das deutsche Visums-/AE-Verfahren mag nach einem Umzug nach Norwegen einfacher sein. Aber der Umzug nach Norwegen wird doch wahrscheinlich erst einmal ein ähnliches Verfahren in Norwegen erfordern. Kennst Du dessen Details? Vielleicht ist das ja noch komolizierter und zeitaufwendiger... Obwohl das eigentlich kaum vorstellbar ist  Zwinkernd

Abu
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lero
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 20.08.2004 um 14:06:18
 
Meine Frage war nicht ob es in Norwegen einfacher ect. ist! Ich bin ende November wieder in Deutschland und moechte garnicht das meine Frau erst nach Norwegen kommt und dann ein Monat spaeter mit nach Deutschland kommt. Mit Sicherheit wird es kein Umstand sein sie nach norwegen zu holen, aber ich bin hier berufstaetig und arbeite 12 Std. am Tag. Fuer mich ist das Thema Norwegen abgeschrieben.
Vielleicht ist es besser einmal zur Deutschen AB zu gehen und alles vor Ort zu erfragen. Oder bekommt man hier vielleicht doch noch eine brauchbare Antwort auf meine urspruengliche Frage? Sorry, aber das war der Ursprung! Trotzdem vielen dank fuer Eure bemuehungen
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Abu
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Antwort #6 - 20.08.2004 um 14:51:45
 
Zitat:
Oder bekommt man hier vielleicht doch noch eine brauchbare Antwort auf meine urspruengliche Frage?


Ob das in DEM Ton funktioniert  Fragezeichen

Dennoch habe ich mir noch mal Dein ursprüngliches Posting angeschaut. Um ehrlich zu sein, verstehe ich überhaupt nicht was Deine Frage eigentlich ist  ??? Vielleicht geht es den anderen Forumsteilnehmern auch so...

Abu
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Antwort #7 - 20.08.2004 um 15:20:29
 
Lero,

deine ursprüngliches Ansinnen war doch wohl: Es soll schnell und einfach sein?

Fakt ist: Als Deutscher in einem EU-Land wirst du nach EU-Recht behandelt und das Erlangen einer AE ist dann normalerweise viel einfacher als wenn du als Deutscher in Deutschland als ... Deutscher behandelt wirst. Das ist die sog. Inländerdiskriminierung (wie zB auch der Meisterzwang o.ä.).
Der erteilte Ratschlag, deine Frau schnellstmöglich nach Norwegen zu holen ist also der einfachste und schnellste Weg. Deinen Einwand "Ich arbeite 12h und hab von Norwegen die Schnauze voll" ist nicht so ganz nachvollziehbar. Ob du deine Frau in Norwegen wg zu viel Arbeit nicht siehst oder ob du sie in der Ukraine wegen der Erdkrümmung nicht siehst ist doch wohl egal? Und ob du Norwegen nun magst oder nicht, für dich ist es momentan der größte Vorteil im EU-Ausland zu arbeiten (jedenfalls was die Rechte deiner Frau angeht).

Du kannst dich noch lange genug über die deutschen Behörden ärgern (du wirst dich aber wohl mehr über die ukrainischen Behörden ärgern) ... also mach dir das Leben doch erstmal einfacher. BTW, auf der Seite der norw. Botschaft in der Ukraine ist zu lesen, dass die Visa-Bearbeitung derzeit mehr als 10 Tage dauern kann ... hast du schon mal die Schlange vor der deutschen Botschaft gesehen? Das dauert garantiert länger als 10 Tage Zwinkernd
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Antoine
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Antwort #8 - 20.08.2004 um 21:03:47
 
Lero,

so wie Du Dir die Sache vorstellst, wird es wahrscheinlich nicht gehen.

Im Moment hast Du keinen Anspruch auf Familienzusammenführung in Deutschland, da Dein gewöhnlicher Aufenthalt nicht in Deutschland ist. Dies wäre erst wieder nach Deiner Rückkehr nach Deutschland gegeben. Sollte die ABH Dir nicht entgegenkommen, kannst Du den Prozess der Familienzusammenführung in Deutschland erst im November in Gang bringen. Dies bedeutet, dass Deine Frau nur mit viel Glück vor Weihnachten bei der in Deutschland sein wird.

Die andere Möglichkeit ist, Deine Frau nach Norwegen kommen zu lassen. Hier gelten die günstigeren Regeln der Freizügigkeit des EWR und es muss kein kompliziertes Verfahren der Familienzusammenführung durchlaufen werden. Deine Frau muss nur bei der norwegischen Botschaft nachweisen (Heiratsurkunde!), dass sie Ihren Wohnsitz bei Dir nehmen will und voilá sie erhält ein kostenfreies Einreisevisum für Norwegen.

Gibt es Probleme, dann kannst Du Dich bspw. an SOLVIT wenden:

http://europa.eu.int/solvit/site/index_de.htm

Von Norwegen aus kannst Du dann problemlos mit Deiner Frau nach Deutschland umziehen (und in diesem besonderen Fall sogar als Deutscher in Deutschland bei Bedarf auf das Gemeinschaftsrecht der Freizügigkeit berufen).
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Antwort #9 - 20.08.2004 um 21:22:45
 
H(a)i,

Zitat:
Lero,
Die andere Möglichkeit ist, Deine Frau nach Norwegen kommen zu lassen. Hier gelten die günstigeren Regeln der Freizügigkeit des EWR ...
Von Norwegen aus kannst Du dann problemlos mit Deiner Frau nach Deutschland umziehen (und in diesem besonderen Fall sogar als Deutscher in Deutschland bei Bedarf auf das Gemeinschaftsrecht der Freizügigkeit berufen).


hab ich da was verpasst  ??? ??? ??? ??? ??? ??? ???
Norwegen ist Mitgliedsstaat des Schengener Abkommen , von einer EU-Mitgliedsschaft http://europa.eu.int/abc/governments/index_de.htm#members habe ich bisher nichts gehört.

mfg
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Antoine
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Antwort #10 - 20.08.2004 um 21:50:08
 
Ich habe mit Bedacht "EWR = Europäischer Wirtschaftsraum" geschrieben.

Die Regeln der Freizügigkeit gelten nicht nur für die Europäische Union, sondern auch für die sonstigen Mitgliedsstaaten des EWR, also auch für Norwegen, Island und Liechtenstein. Darüber hinaus gibt es Sonderverträge mit der Schweiz, nach denen ebenfalls stufenweise die Freizügigkeit eingeführt wird.

Antoine
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Antwort #11 - 20.08.2004 um 21:52:45
 
Vor-die-Stirn-klatsch
Jetzt weiß ich auch endlich warum's den Norwegern im Verhältnis so gut geht Zwinkernd

Aber da Norwegen Schengen Mitglied ist, heißt das dann doch wohl das die Frau ein ganz normales Visa (Touri- bzw Besuch) beantragen könnte (dass sie Norwegen wieder verlassen will dürfte ja erkennbar sein). Und wenn sie sich tatsächlich längere Zeit in Norwegen aufhält, sollte es ja wohl auch unproblematisch sein, nach Deutschland mitzukommen und dann gleich dort eine AE zu beantragen (sie hätte dann ja kein 'falsches' Visum beantragt)? Evtl. vorab mit der zuständigen ALB abklären (dazu muss man natürlich erstmal gemeldet sein).
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Antwort #12 - 20.08.2004 um 22:19:55
 
Die Schengen-Regeln beziehen sich nur auf den kurzfristigen Aufenthalt (bis zu drei Monaten). Hier geht es aber um Freizügigkeit, d.h. das Recht eines Unionsbürgers, sich gemeinsam mit seinen Familienangehörigen in einen anderen Mitgliedsstaat des EWR zu begeben, dort arbeiten und zu leben.

Die einfache Beantragung eines Schengen-Visums bei der norwegischen Botschaft und die direkte Weiterreise mit diesem Visum nach Deutschland ist aus meiner Sicht nicht empfehlenswert, da dann die deutsche ABH darauf verweisen kann, die Einreise sei mit dem falschen Visum erfolgt, da ein Daueraufenthalt in Deutschland beabsichtigt war, - und auf das normale Prozedere der Familienzusammenführung verweisen könnte (d.h. die Ehefrau müsste nochmals ausreisen, um im Heimatland die FZF zu beantragen).

Meines Erachtens müsste wie folgt vorgegangen werden:

- Einreise nach Norwegen mit norwegischen Visum(Begründung: Wohnsitznahme beim Ehemann als Familienangehörige)

- Formelle Anmeldung in Norwegen und Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach den EWR-Regeln

- GEMEINSAMER Umzug nach Deutschland (m.E. ist es nicht erforderlich, abzuwarten, bis die Aufenthaltserlaubnis formell in Norwegen erteilt wird)

- Beantragung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
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Antwort #13 - 23.08.2004 um 13:40:11
 
Zitat:
Im Moment hast Du keinen Anspruch auf Familienzusammenführung in Deutschland, da Dein gewöhnlicher Aufenthalt nicht in Deutschland ist. Dies wäre erst wieder nach Deiner Rückkehr nach Deutschland gegeben. Sollte die ABH Dir nicht entgegenkommen, kannst Du den Prozess der Familienzusammenführung in Deutschland erst im November in Gang bringen. Dies bedeutet, dass Deine Frau nur mit viel Glück vor Weihnachten bei der in Deutschland sein wird.

O.k., die AE wird erst erteilt, wenn der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland besteht. Aber das entsprechende Visum sollte m E. schon im Vorgriff auf einen anstehenden Umzug erteilt werden.

Ansonsten würde das bedeuten, daß immer wenn ein bi-nationales Ehepaar zusammen nach D umzieht, erst der deutsche Ehepartner umziehen müßte, um seinen gewöhnliche Aufenthalt in D zu begründen, und dann erst der Visumsprozess beginnt. Das wäre doch widersinnig.  kopfhau

Meine Frau hat Ihr Visum zur Familienzusammenführung jedenfalls bekommen, bevor ich meinen gewöhnlichen Aufenthalt wieder in D. hatte. Und ich habe das nicht als Entgegenkommen aufgefaßt, sondern als Selbstverständlichkeit...
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