Hallo, zusammen,
nachdem meine damalige Freundin im Oktober 2002 wegen einer alten Sache ausgewiesen wurde und in die Slowakei zurückkehren musste, habe ich weder Kosten noch Mühen gescheut, wieder mit ihr zusammen zu sein. Ich habe sie und ihren Sohn komplett finanziell unterstützt. Im Juni 2003 haben wir dann geheiratet. Nach Entfristung ihrer
Einreisesperre ist sie seit Dezember 2003 bei mir in Deutschland. Das Kind ist weiterhin in Kosice und sie möchte es auch jetzt noch nicht nach Deutschland holen, obwohl der Zeitpunkt ideal ist – Schuljahresbeginn. Sie hat Probleme sich zu integrieren und eröffnete mir kürzlich, sie wollte nicht mehr bei mir wohnen. Überhaupt brauche sie kein Deutschland, sie würde dann lieber in Österreich oder sonst wo arbeiten. Ich sagte ihr daraufhin, wenn sie mich verlässt müsse ich das der
ABH melden woraufhin ihre Aufenthalts- sowie Arbeitserlaubnis ungültig werden würden und sie zurück in die Slowakei muss. Deswegen wurde ich beschimpft. Ich gehe auch davon aus, dass sie dann auch noch zur Ausreise aufgefordert wird und ihre
Einreisesperre wieder in Kraft tritt, die nicht nur für Deutschland, sondern für die gesamte EU (Schengenland??)gilt. Da bin ich mir aber nicht sicher. Ich bin traurig, da sich jetzt herausstellt, dass ich scheinbar nur als Zahlmeister und Aufenthaltserlaubnis-Beschaffer missbraucht wurde. Ich weiss: Es prüfe, wer sich ewig bindet. Ich war mir aber sicher. Wie kann ich gegen meine Frau vorgehen, wenn sie auf einmal verschwunden sein sollte. Ich will ihr nichts böses, Rache wäre mir fremd. Ich möchte nur nicht, dass sie in Deutschland macht, was sie will.
Ich erhoffe mir Antworten von euch.
Danke
Fidelio