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Polen (Gelesen: 1.583 mal)
olis22
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Polen
20.08.2004 um 09:59:45
 
Hallo

Meine Freundin ist Polin und muß jetzt zurück nach Polen.Sie hatte noch keine Aufenthaltserlaubnis und ist jetzt seit 3 Monaten hier. Sie ist getrennt lebend von Ihrem Mann und hat 2 Kinder. Das älteste ist jetzt 6 und muß jetzt in die Schule gehen. Was kann ich machen , damit sie nach Deutschland kommen darf und hier bleiben darf ?
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Merry
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 20.08.2004 um 10:37:26
 
Hallo Olis22,

Polen gehört ja seit 01.05.04 zur EU. Deine Freundin genießt somit Freizügigkeit. Sie kann eine Aufenthaltserlaubnis/EU beantragen. Sie muss dazu nachweisen, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreitet (Erwerbstätikeit oder evtl. eine Verpflichtungserklärung von Dir) und eine Krankenversicherung vorlegen.
Einfach mal bei der zuständigen Ausländerbehörde erkundigen.
Ach ja, EU-Staatsangehörige unter 16 Jahren benötigen keine Aufenthaltserlaubnis.  Smiley

Gruß,
Merry
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olis22
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.08.2004 um 11:28:20
 
Hallo

Welche Voraussetzungen gelten für die Verpflichtungserklärung (Einkommen, Wohnungsgröße)
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Merry
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 20.08.2004 um 11:31:59
 
Bei uns werden folgende Unterlagen verlangt:

- Einkommensnachweis (kein Arbeitlosengeld, -hilfe,
  oder Sozialhilfe)
- Mietvertrag
- Krankenversicherung für Deine Freundin

Ist aber oft von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde verschieden. Ich würde mal bei Deiner zuständigen nachfragen.

Merry
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