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FZV in der Botschaft nicht angenommen (Gelesen: 6.298 mal)
Caya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #15 - 06.09.2004 um 09:23:17
 
Zitat:
Ich habe mich auch noch ein wenig schlau gemacht ,wie man am Besten eine Scheidung in der Tuerkei durchzieht. 
Die beste Information kam von dem tuerkischen Generalkonsulat in Hamburg und wenn es stimmt, was die Mitarbeiterin mir erklärte, dann muss man keine Scheidung in der Tuerkei machen.


Hallo Sanne!
Kannst du es uns schreiben, was man euch von der Generalkonsulat in Hamburg für einen Ratschlag gegeben haben. Kann ja sein, dass vielleicht einige Leute in der Zukunft das gleiche  Problem haben werden, da wär es wichtig zu wissen  welchen Weg man gehen muß.
Danke im Voraus für die Antwort.
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Sanne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 06.09.2004 um 19:21:34
 
Hallo Caya,
ich werde selbstverständlich die Informationen weitergeben. Mein Mann ist heute damit angefangen und wir werden sehen, ob es wirklich so funktioniert, okay.
Ich weiß es ist immer so enttäuschend, wenn man Tips bekommt und die sich aber dann nicht umsetzen lassen. Ich möchte den ersten Schritt meines Mannes abwarten und ob ein wenig Erfolg bei raus kommt. Wenn ja, gebe ich das hier sofort bekannt.

Viele Grüsse aus HH
Susanne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 27.11.2004 um 13:39:07
 
Hallo Caya, ich habe versprochen mich bei Neuigkeiten zu melden.
Die deutsche Botschaft in Ankara hat den Antrag auf Familienzusammenführung von uns angenommen und nun ist es hoffentlich auf dem Weg nach Deutschland. [beifall=beifall.gif]

Unser Weg war so:
1. Vollmacht der Exehefrau übersetzt und beglaubigt vom Notar an den tuerkischen Rechtsanwalt in die Heimatstadt meines Mannes geschickt.

2. Deutsche Heiratsurkunde, dtsch. rechtskräftiges Scheidungsurteil, Auszug aus dem Heiratseintrag vom dtsch. Standesamt (alles mit Apostille), Familienstandsbescheinigung der türkischen Heimatbehörde, beglaubigte Kopie seines Ausweises an die türkische Botschaft geschickt, mit der Bitte, die erste Ehe zu registrieren und das dem Einwohnermeldeamt in der Türkei zu melden.
Ohne Probleme wurde das in der Türkei gemeldet.
Nun bekam mein Mann eine neue Familienstandsbescheinigung in der die Vorehe registriert wurde.

3. Mit neuer Familienstandsbescheinigung, deutsches rechtskräftiges Scheidungsurteil und Anwalt zum türkischen Gericht und Termin beantragt.

4. Gerichtstermin: Der Richter erkannte die Vorehe an.

5. Nächsten Tag konnte mein Mann zum Einwohnermeldeamt in der Türkei gehen und sich wieder eine neue Familienstandsbescheinigung geben lassen.
Nun waren seine Papiere in Ordnung und er konnte nach Ankara zur deutschen Botschaft fahren.

Dort wurden seine Papiere geprüft und angenommen.
Die Angestellte der Botschaft sagte sie hören von uns und rechnen sie mit einer Zeitschleife von ca. 3 Monaten.
Ich kenne nicht den Weg von Antragstellung bis zur Erteilung des Visums, aber ich denke das ist eine realistische Aussage.

Ich möchte hiermit anderen Eheleuten, die auch dieses Problem wie wir hatten sagen, macht Euch nicht verrückt, macht Euch ruhig und in der Türkei muss man ein deutsches rechtskräftiges Urteil anerkennen lassen, d.h. nicht einen Scheidungstermin bei Gericht anmelden, sondern ein Anerkennungsverfahren.

Unser Weg dauerte insgesamt von Anfang des Anerkennungsverfahrens bis Ende: 08.09.2004 - 25.11.2004 und die Kosten betrugen inklusive Rechtsanwalt, Übersetzungen, Beglaubigungen: 500€.

Viele liebe Grüße aus HH
Susanne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 10.02.2005 um 16:03:24
 
Hallo Ihr Lieben,
bis jetzt konnte ich relativ gut umgehen mit unserer Situation, aber nun gehen mir langsam die Nerven durch.
Der Antrag zur Familienzusammenführung liegt seit dem 02.12.2004 bei der ABH. Am 06.12.2004 habe ich noch Unterlagen, welche man benötigte, abgegeben.
Der Mitarbeiter sehr nett, eine Angst weniger.
Seit dem höre ich aber gar nichts mehr von der ABH, außer das ich von Zwischenfragen absehen möchte.
Nun dachte ich, frage ich doch noch einmal wieder nach, da ich aber mich nicht traute bei der ABH anzurufen, rief ich beim Bundesverwaltungsamt an. Eine Antwort der ABH steht bei denen auch noch aus, die Dame sagte, sie werde jetzt einmal nachfragen, wo denn die Antwort bliebe. Das war am Freitag (04.02.2005).
Heute rief ich bei der ABH an, der Sachbearbeiter leider nicht da. Die Sachbearbeiterin am Telefon konnte mir zwar sagen, dass es in unserer Sache noch keine Stellungnahme gibt und ich noch einmal am Montag nachfragen soll.
Alle Sachbearbeiter in der ABH, die ich bis dato gesprochen habe, sind nett, aber keiner kann mir eine Antwort geben, wie lange es noch dauern kann. Es wird geprüft.

Wie lange müssen wir noch warten? Was wird denn alles geprüft? Wer kann mich richtig aufklären, welche Wege die ABH machen müssen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruss Susanne  :anbet
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Mia
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Antwort #19 - 10.02.2005 um 16:39:01
 
Hallo Susanne,

soweit ich weiß, werden Ausländerzentralregister-/Strafregistereinträge geprüft.

Da ich auch keine Antwort "meiner" ABH bekam, habe ich nach fast drei Monaten Bearbeitungszeit in Köln beim BVA angerufen. Wenn ich richtig informiert bin, geht auch die Zustimmung/Ablehnung erst wieder von der ABH über das BVA an die Botschaft.

Die Unterlagen meines Mannes sind am 04.11.2004 bei der ABH eingegangen und bis zum 02.02.2005 geprüft worden.
Dann bekam ich am 03.02.2005 einen Bescheid von der ABH nach Hause geschickt, dass sie dem Visumsantrag zustimmen und diese Zustimmung auch schon online an Ankara gesendet haben. Die weitere Bearbeitung liegt jezt wieder bei den Kollegen der Botschaft.

Es dauert also noch an.



Mia
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Sanne
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Antwort #20 - 14.02.2005 um 11:12:52
 
Hallo Ihr Lieben!

Ich habe heute bei der ABH angerufen und nun wurde mir mitgeteilt, dass wir einen Termin bekommen zur Befragung. Das wird wohl zeitgleich laufen. Mein Mann in Ankara und ich hier.
Ausgesprochen wurde es nicht am Telefon, aber für mich steht fest, dass man uns eine Scheinehe unterstellt.
Liege ich richtig mit meiner Vermutung?
Was kommt da auf mich (uns) zu? Naja, schaun wir mal wie es weiter geht, meine Nerven liegen eh blank.

Danke und Gruss Susanne Smiley



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Sanne
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Antwort #21 - 09.03.2005 um 10:36:08
 
:happy:

Hallo Ihr Lieben,

am 01.03.2005 hatten wir das Interview, ich hier, mein Mann in Ankara.
Gestern habe ich durch die ABH erfahren, dass sie dem Visum am 07.03.2005 zugestimmt haben, BVA weiß auch schon Bescheid und Ankara bekommt ein Fax. Wir warten den nächsten Schritt ab.

Gruss Susanne
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Nadine29
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Antwort #22 - 09.03.2005 um 11:11:53
 
Hallo Susanne,

mensch das hört sich doch gut an. Drück dir die Daumen das, dein Mann bald hier bei dir ist.

Wir warten auch auf die Erteilung des Visums allerdings zur Eheschliessung hier in Deutschland. Für uns ist auch Ankara zuständig.

Liebe Grüsse Nadine

P.S Welche Fragen bekommt man bei einem Interview gestellt?
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Sanne
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Antwort #23 - 14.03.2005 um 14:03:29
 
disco

Wir haben es geschafft. Heute erhielt mein Mann aus Ankara Bescheid, dass er jederzeit sein Visum abholen kann.

Viele Grüsse Susanne

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Nadine29
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Antwort #24 - 14.03.2005 um 16:05:01
 
Herzlichen Glückwunsch Smiley
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