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Visum trotz Arbeitslosengeld??? (Gelesen: 1.703 mal)
kerki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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14.03.2005 um 03:07:28
 
Hallo. Und zwar habe ich am 01.03.05 meinen Mann(marokkaner) in Marokko geheiratet.  grinJetzt hätte ich gerne, das mein Mann zu mir nach Deutschland kommt.Jetzt meine Frage. Wie ist das weitere Verfahren? Was muss ich hier bzw mein Mann in Marokko tun um sein Visum zu bekommen?
Leider bin ich hier arbeitslos gemeldet und wohne noch bei meiner Mutter  Griesgrämig, bin aber auf der Suche nach einer eigenen Wohnung. Ist es ein Problem, dass ich nicht arbeite und noch zu Hause wohne? Wird dadurch evtl. das Visum meines Mannes abgelehnt??
Hoffe irgendjemand hier kann mir helfen... :blum
danke
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 14.03.2005 um 09:28:34
 
Zitat:
Hallo. Und zwar habe ich am 01.03.05 meinen Mann(marokkaner) in Marokko geheiratet.  grinJetzt hätte ich gerne, das mein Mann zu mir nach Deutschland kommt.Jetzt meine Frage. Wie ist das weitere Verfahren? Was muss ich hier bzw mein Mann in Marokko tun um sein Visum zu bekommen?

guck http://www.amballemagne-rabat.ma/de/willkommen/visa/fz.htm

Zitat:
Leider bin ich hier arbeitslos gemeldet und wohne noch bei meiner Mutter  Griesgrämig, bin aber auf der Suche nach einer eigenen Wohnung. Ist es ein Problem, dass ich nicht arbeite und noch zu Hause wohne? Wird dadurch evtl. das Visum meines Mannes abgelehnt??

Nein.  guck http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#13

Abu
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mona25
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hey, ich freu mich über
jeden kontakt hier.


Beiträge: 40

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 14.03.2005 um 10:36:41
 
ich habe nochmal ne frage, die in die ähnliche richtung geht: man muss für eine verpflichtungserklärung ja das einkommen der letzten 3 monate nachweisen. ich habe in den letzten 2 nachzuweisenden monaten von arbeitslosenhilfe gelebt und dann einen festen job bekommen. könnte das ein problem werden (ich rede nicht von der höhe des einkommens im letzten monat, es geht nur um die 2 monate davor)?
außerdem würde ich gerne wissen, ob die regel zum einkommen "höhe des zustehenden arbeitslosengeldes (oder so) plus 20%" überall gilt??
besten gruß, mona25
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301302273 aichad96  
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 14.03.2005 um 10:57:21
 
Zitat:
ich habe nochmal ne frage, die in die ähnliche richtung geht: man muss für eine verpflichtungserklärung ja das einkommen der letzten 3 monate nachweisen.
Deine Frage geht überhaupt nicht in eine ähnliche Richtung: Kerki ist  bereits verheiratet und bei ihr geht es um ein Visum zum Ehegattennachzug. Hierfür ist keine VE erforderlich. Du bist noch nicht verheiratet und bei Dir geht es um ein Visum zur Heirat. Hierfür ist eine VE erforderlich. Bitte neue Fragen das nächste mal an Deinen eigenen Thread anhängen oder einen neuen Thread aufmachen.  

Zitat:
ich habe in den letzten 2 nachzuweisenden monaten von arbeitslosenhilfe gelebt und dann einen festen job bekommen. könnte das ein problem werden (ich rede nicht von der höhe des einkommens im letzten monat, es geht nur um die 2 monate davor)?
Evtl. könnte es ein Problem sein, daß Du erst gerade wieder angefangen hast zu arbeiten und daher noch in der Propbezeit bist. Letztendlich wird Dir nur Deine ABH beantworten können, ob sie damit ein Problem hat.

Zitat:
außerdem würde ich gerne wissen, ob die regel zum einkommen "höhe des zustehenden arbeitslosengeldes (oder so) plus 20%" überall gilt??
Ich kenne die Regel nicht. In der Form würde sie auch definitiv keinen Sinn machen, denn das Arbeitslosengeld ist ja vom letzten Einkommen abhängig und daher sehr unterschiedlich.

Abu
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Mick
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immer lächeln ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 14.03.2005 um 12:10:04
 
Zitat:
Ich kenne die Regel nicht. In der Form würde sie auch definitiv keinen Sinn machen, denn das Arbeitslosengeld ist ja vom letzten Einkommen abhängig und daher sehr unterschiedlich.


Hi,
vermutlich wurde hier die Regelung "Sozialhilfesatz + 20 %" angesprochen.
Daneben gibt es auch die Möglichkeit, die Pfändungsfreigrenzen der Zivil-
prozessordnung zu Grunde zu legen.
Wir halt unterschiedlich gehändelt bei der VE.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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