mara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Hallo liebe Susanne,
das ist ja echt blöd gelaufen bei Euch. Dann hattet ihr also mit anderen Worten auch das deutsche Scheidungsurteil bei der Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses nicht mit eingereicht, denn sonst hätten die Beamten ja merken müssen, dass das türk. Scheidungsurteil fehlt. Das konnte dann natürlich niemand wissen, dass er schon mal verheiratet war. Vermutlich ist das jetzt erst bei den Angaben zum FZV aufgefallen. Somit kann man natürlich den dt. Behörden keinen Vorwurf machen.
Ich fürchte fast, dass ihr somit um eine Scheidung am türk. Gericht nicht herumkommt. Versucht unbedingt die Ex-Frau ausfindig zu machen, das erspart Euch nämlich nachher viel Zeit. Ich kenne zwar das türk. Rechtssystem nicht, aber bei uns war es so, dass die Ex-Frau, hätte sie sich nicht schriftlich beim Gericht gemeldet (wichtig: beglaubigte Aussage, vereidigter Übersetzter, wieder beglaubigen von der türk. Botschsft in Deutschland), dreimal angeschrieben worden wäre (letzte bekannte Anschrift), dazwischen jeweils 8 Wochen Wartezeit ob sie sich meldet, dann noch zweimal ein Gerichtstermin angesetzt worden wäre (auch mind. 2 Monate zwischen beiden Terminen) und erst wenn sie sich nicht gemeldet hätte und zu keinem Termin erschienen wäre, könnte er einen neuen Termin bekommen, wo er in Abwesenheit seiner Ex-Frau geschieden wird. Außerdem muß nachgewiesen werden, dass Dein Mann alles getan hat, um seine Ex-Frau zu finden. Das ist natürlich auch immer so eine Ermessensfrage seitens des Gerichts. Ist er dann endlich geschieden worden, muß er noch 3 Monate abwarten, ob sich seine Ex-Frau nicht doch noch irgendwie meldet und gegen die Scheidung Einspruch einlegt. Bei uns hat es dann noch 2 Monate gedauert um das rechtskräftige Scheidungsurteil vom Gericht in die Geburtsurkunde meines Mannes umtragen zu lassen (Familienstand steht bei denen irgendwie in der Geburtsurkunde!), damit er dann endlich eine Geburtsurkunde mit dem Familienstand "geschieden" hat, die für die dt. Behörden dann ok war. Das war aber auch die typisch tunesische Langsamkeit, das muß auch nicht so lange dauern.
Wie gesagt, ich habe keine Ahnung wie das in der Türkei so läuft, kann mir aber vorstellen, dass es ähnlich ist. Die Scheidung ist für uns nicht so teuer geworden, da wir viele überflüssige Termine und viel hin und herschreiben nicht brauchten. Wir hatten nur einen einzigen Gerichtstermin und dann halt die Gebühren und Anwaltskosten und die Kosten, die die Ex-Frau meines Mannes für ihre Aussage hatte. Letztendlich kamen wir auf ca. 300€
Ich kann euch nur raten, findet diese Frau!! Hatte Dein Mann zusammen mit seiner Ex-Frau ein Familienbuch in Deutschland angelegt? darüber kannst Du nämlich eventuell auch die Frau finden. Hat bei uns geklappt, mein Mann hatte auch 8 Jahre keinen Kontakt zu seiner Ex-Frau. Wenn Dein Mann das Standesamt seines alten Wohnsitzes anruft und nach dem Familienbuch fragt, können die ihm in der Regel sagen, in welchem Standesamt das Buch jetzt liegt (dann wißt ihr schonmal in welcher Stadt sie wohnt) Wenn die Standesbeamten dann nett sind, veraten Sie euch auch den neuen Namen der Fau falls sie geheiratet hat. Wenn sie natürlich jetzt im Ausland lebt, dann weiß ich auch nicht weiter!
Ich wünsche Euch auf jeden Fall ganz viel Glück und starke Nerven!
Liebe Grüsse Mara
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