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FZV in der Botschaft nicht angenommen (Gelesen: 6.297 mal)
Sanne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZV in der Botschaft nicht angenommen
13.08.2004 um 19:44:30
 
Hallo, ich bin durch einen Tip auf eure Seiten gekommen. Ich bin ratlos und weiß nicht mehr weiter, mein Problem:
Ich habe meinem Mann vor 6 Wochen in der Türkei geheiratet. Dann ist er am 12.7. nach Ankara um FZV zu beantragen. Nach über 1 Woche kam er rein, die Frau dort sah sich die Papiere an und sagte sie könne unsere Sache nicht bearbeiten, es würde noch sein Scheidungsurteil der Vorehe fehlen. Nun wo alle Papiere besorgt sind, er alle in Original mit Apostille aus Deutschland hat, geht es immer noch nicht weiter. Jetzt soll er zur türkischen Behörde gehen und da soll rein, dass er geschieden ist. Die Türken sagen so ein Quatsch, bei uns ist er ledig und machen es nicht. Aber gehe doch zum Gericht. Türkisches Gericht sagt, er soll sich in der Türkei scheiden lassen, aber das kann Jahre dauern. Jetzt wissen wir nicht mehr weiter. Habt ihr noch einige gute Ratschläge für mich?
Zu seiner Person: War in BRD, geheiratet in BRD, rechtskräftig geschieden in BRD und dann zurück in die Türkei vor 7 Jahren.
Was ich auch nicht verstehe, ich hatte doch all seine Papiere hier in Deutschland um das Ehefähigkeitszeugnis zu bekommen. Das war auch kein Problem, aber warum sind die nicht darüber gestolpert? Haben wir überhaupt eine Chance in der BRD zusammenzuleben? Ich habe gefaxt an die Botschaft, an den Botschafter, mit Auswärtiges Amt telefoniert, aber Antworten nicht erhalten.

Ich bin dankbar für jeden Ratschlag, Gruss Susanne 

Schockiert/Erstauntm
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ricky123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 13.08.2004 um 21:38:55
 
Hallo Sanne,

ich bin kein Expert. Aber wie ich verstanden habe, sind die Tütkischen Behörden nicht bereit um zu akzeptieren, dass Dein Mann rechtkräftig geschieden ist.

Dein Mann hat in BRD geheiratet und wurde in BRD geschieden. Dieses Scheidungsurteil ist in Türkei nicht anerkannt. Statt (wie das Richter in Türkei sagt) eine neue Scheidung in der Türkei zu beantragen solltet ihr versuchen das Scheidungsurteil von Deutschland dort anerkennen zu lassen. ODER in Deutschland zu heiraten. Wenn Du Ehefähigkeitszeugnis bekommen konntest, ist alles in Ordnung um in D heiraten zu können. Mehr weis nicht.

Bitte schau Dir an:

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/ehe_html

Alles gute.

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mara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 14.08.2004 um 01:41:21
 
Hallo Sanne,

wenn ich Dich richtig verstanden habe, seid ihr ja bereits verheiratet, d.h. die Frage ob in Deutschland oder Türkei heiraten stellt sich ja gar nicht mehr, oder?(ricky1213??)

Ich hatte dasselbe Problem in Tunesien, allerdings vor der Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses. Es ist mir auch ein absolutes Rätsel warum Du das Ehefähigkeitszeugnis bekommen hast und die erst jetzt mit dem Scheidungsurteil kommen.
Du hat das EFZ ja sicher auch von der dt. Botschaft in der Türkei bekommen, weisst Du den Namen des/derjenigen, die/der Dir das damals erteilt hat? Diese Person müßte sich ja mit der Frau, die sich jetzt weigert den Antrag auf FZV anzunehmen, kurzschließen.
Es kann ja nicht sein, dass Dein Mann erst als rechtskaräftig geschieden angesehen wird, sprich ihm durch das Ehefähigkeitszeugnis erlaubt wird dich zu heiraten und jetzt auf einmal nicht mehr.

Bei uns wurde das rechtskräftige deutsche Scheidungsurteil in Tunesien ebenfalls nicht anerkannt, da konnten noch so viele Beglaubigungen und Apostillen dabei sein. Wir mussten auch den Weg über eine Scheidung am tunesischen Gericht gehen. Wenn ihr eine Scheidung in Abwesenheit hinkriegt, d.h. wenn die Ex-Frau Deines Mannes eine Bestätigung schickt, dass sie mit der Scheidung auch ohne ihre Anwesenheit vor Gericht einverstanden ist, keine Ansprüche mehr an ihren Ex-Mann stellt und auf einen Einspruch verzichtet, könnt Ihr die Scheidung in 6-8 Monaten durchhaben, da die Einspruchsfristen entfallen (bei uns waren es 8 Monate).

Ich sehe bei diesem Weg allerdings eventuell das Problem, dass Eure in der Türkei geschlossene Ehe im Nachhinein als ungültig erklärt werden könnte, da Dein Mann nach türkischem Recht noch nicht geschieden, also noch mit seiner Ex-Frau verheiratet war als ihr beiden geheiratet habt und Mehrehe gibt es in der Türkei doch nicht, oder?? Wahrscheinlich hat Dein Mann, genau wie meiner damals, seine 1.deutsche Ehe in der Türkei nicht registrieren lassen und somit galt er für die türkischen Behörden noch als ledig.

Ich würde auf jeden Fall eher versuchen nochmal mit der dt.Botschaft zu sprechen.

Ich wünsche Euch viel Glück!

Liebe Grüsse
Mara
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Sanne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.08.2004 um 09:18:11
 
Hallo Mara,
vielen Dank erst einmal für Eure Antworten. Habe eben mit meinem Mann telefoniert und richtig, er hat seine Scheidung damals nicht registrieren lassen, weil keiner hat es damals gesagt, dass er das tun soll und alles kann man nicht wissen.
Seine Exfrau zu finden wird unmöglich sein. Namensänderung, eventuell hält sie sich schon lange nicht mehr in BRD auf. Okay, da werde ich mich am Montag gleich zum Einwohnermeldeamt machen und mir Hilfe holen.
Kannst Du mir in etwa sagen, wieviel ihr für die Scheidung dann in Tunesien bezahlen musstet? Das ist ja auch noch so ein Punkt, die lieben Kosten. Z.zt möchte ich natürlich so oft es eben geht in die Türkei fliegen, aber schaun wir mal.
Verheiratet sind wir schon, aber nach dem ich nun Dein Beitrag gelesen habe, bin ich das wirklich??
Das Ehefähigkeitszeugnis habe ich hier beim Standesamt in BRD bekommen. Hatte viele Papiere dabei, gefragt was fehlt, nein alles in Ordnung und ich hatte das EFZ. Ja, jetzt hinterher ist mir klar, die haben ja gar nicht nach Scheidung gefragt, weil er ja für die auch ledig war. Und ich kenne mich nicht aus mit Standesamtsachen und habe mich gefreut, dass ich so schnell das EFZ bekommen habe.
Ich versuche weiter alles zu klären und das für uns alles ein gutes Ende hat.

Viele liebe Grüße
Susanne
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mara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 14.08.2004 um 15:42:14
 
Hallo liebe Susanne,

das ist ja echt blöd gelaufen bei Euch.
Dann hattet ihr also mit anderen Worten auch das deutsche Scheidungsurteil bei der Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses nicht mit eingereicht, denn sonst hätten die Beamten ja merken müssen, dass das türk. Scheidungsurteil fehlt. Das konnte dann natürlich niemand wissen, dass er schon mal verheiratet war. Vermutlich ist das jetzt erst bei den Angaben zum FZV aufgefallen. Somit kann man natürlich den dt. Behörden keinen Vorwurf machen.

Ich fürchte fast, dass ihr somit um eine Scheidung am türk. Gericht nicht herumkommt.
Versucht unbedingt die Ex-Frau ausfindig zu machen, das erspart Euch nämlich nachher viel Zeit. Ich kenne zwar das türk. Rechtssystem nicht, aber bei uns war es so, dass die Ex-Frau, hätte sie sich nicht schriftlich beim Gericht gemeldet (wichtig: beglaubigte Aussage, vereidigter Übersetzter, wieder beglaubigen von der türk. Botschsft in Deutschland), dreimal angeschrieben worden wäre (letzte bekannte Anschrift), dazwischen jeweils 8 Wochen Wartezeit ob sie sich meldet, dann noch zweimal ein Gerichtstermin angesetzt worden wäre (auch mind. 2 Monate zwischen beiden Terminen) und erst wenn sie sich nicht gemeldet hätte und zu keinem Termin erschienen wäre, könnte er einen neuen Termin bekommen, wo er in Abwesenheit seiner Ex-Frau geschieden wird. Außerdem muß nachgewiesen werden, dass Dein Mann alles getan hat, um seine Ex-Frau zu finden. Das ist natürlich auch immer so eine Ermessensfrage seitens des Gerichts. Ist er dann endlich geschieden worden, muß er noch 3 Monate abwarten, ob sich seine Ex-Frau nicht doch noch irgendwie meldet und gegen die Scheidung Einspruch einlegt. Bei uns hat es dann noch 2 Monate gedauert um das rechtskräftige Scheidungsurteil vom Gericht in die Geburtsurkunde meines Mannes umtragen zu lassen (Familienstand steht bei denen irgendwie in der Geburtsurkunde!), damit er dann endlich eine Geburtsurkunde mit dem Familienstand "geschieden"  hat, die für die dt. Behörden dann ok war. Das war aber auch die typisch tunesische Langsamkeit, das muß auch nicht so lange dauern.

Wie gesagt, ich habe keine Ahnung wie das in der Türkei so läuft, kann mir aber vorstellen, dass es ähnlich ist.
Die Scheidung ist für uns nicht so teuer geworden, da wir viele überflüssige Termine und viel hin und herschreiben nicht brauchten. Wir hatten nur einen einzigen Gerichtstermin und dann halt die Gebühren und Anwaltskosten und die Kosten, die die Ex-Frau meines Mannes für ihre Aussage hatte. Letztendlich kamen wir auf ca. 300€

Ich kann euch nur raten, findet diese Frau!!
Hatte Dein Mann zusammen mit seiner Ex-Frau ein Familienbuch in Deutschland angelegt? darüber kannst Du nämlich eventuell auch die Frau finden. Hat bei uns geklappt, mein Mann hatte auch 8 Jahre keinen Kontakt zu seiner Ex-Frau. Wenn Dein Mann das Standesamt seines alten Wohnsitzes anruft und nach dem Familienbuch fragt, können die ihm in der Regel sagen, in welchem Standesamt das Buch jetzt liegt (dann wißt ihr schonmal in welcher Stadt sie wohnt) Wenn die Standesbeamten dann nett sind, veraten Sie euch auch den neuen Namen der Fau falls sie geheiratet hat. Wenn sie natürlich jetzt im Ausland lebt, dann weiß ich auch nicht weiter!

Ich wünsche Euch auf jeden Fall ganz viel Glück und starke Nerven!

Liebe Grüsse
Mara
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Sanne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 14.08.2004 um 19:15:06
 
Liebe Mara,

vielen Dank für Deine Tips.
Den Behörden etc. gebe ich keine Schuld für unsere Sache, es war für mich nur ein Schlag, als ich hörte es gibt kein FZV.
Eigentlich dachte ich unsere Heirat und Papiere waren gut vorbereitet, aber wenn man alles allein macht, sieht man ja das man was vergessen kann.

Am Montag werde ich das Standesamt kontaktieren und da höre ich ja was Sache ist.
Egal wie lange die Sache dauert, wir haben schon viel gemeistert und das werden wir auch noch schaffen.

Alles Liebe und Gute für Euch wünscht Susanne
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Sanne
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Antwort #6 - 16.08.2004 um 17:03:38
 
Hallo Mara,
ich hatte Erfolg. Ich habe die Exfrau namentlich und postalisch gefunden. Ihre Telefonnummer stimmt auch, aber der Anschluss ist noch nicht freigeschaltet.
Nun habe ich eine Bitte, wie muss die Vollmacht aussehen und inhaltlich genau lauten? Hast Du für mich eine Abschrift von Deiner?
Es wäre toll wenn Du mir dabei weiter helfen könntest.
Übrigens habe ich gelesen, dass wir Beide aus der gleichen Stadt kommen und wohl nur 15 Minuten auseinander wohnen. Wäre doch nett, wenn man sich auch mal kennenlernt, oder?

Alles Gute für Dich. Gruss Susanne
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mara
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Antwort #7 - 16.08.2004 um 22:40:01
 
Hallo Sanne,

natürlich helfe ich Dir gern weiter, aber ich würde mich an Deiner Stelle erstmal genau beim türk. Gericht erkundigen, was ihr für die Scheidung genau braucht.
Ich kenne das türkische Rechtssystem nicht und weiß gar nicht, ob es da überhaupt auch eine Scheidung in Abwesenheit gibt?!?
Am besten laßt ihr Euch von Eurem Anwalt sagen, was genau in der Erklärung der Ex- Frau stehen muß, damit das beim türk. Gericht akzeptiert wird. Ich weiß nämlich nicht, ob man das so einfach von Tunesien auf die Türkei übertragen kann und will Euch auch nichts Falsches sagen, was nachher vielleicht umsonst ist.

Sucht Euch auf jeden Fall einen Anwalt, der so etwas schon mal gemacht hat, sprich eine rechtskräftige deutsche oder zumindest (frühere)EU-Scheidung an einem türkischen Gericht durchgezogen hat. Wenn man weiß wie es läuft, geht es nämlich um einiges schneller als wenn alles wie bei einer "normalen" türk. Scheidung abläuft. Es müssen so zum Beispiel viel weniger Dokumente eingericht, übersetzt, beglaubigt..etc. werden. Oftmals reicht dem Gericht einfach nur das dt. Scheidungsurteil und ggf. der Ehevertrag.

Finde ich ja lustig, dass wir beide aus derselben Stadt kommen, können uns gern mal kennenlernen, habe Dir eine Kurznachricht geschickt.

Viele Grüsse
Mara
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Ralf
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Antwort #8 - 17.08.2004 um 09:20:37
 
Hallo!

Zitat:
Ich kenne das türkische Rechtssystem nicht und weiß gar nicht, ob es da überhaupt auch eine Scheidung in Abwesenheit gibt

Darum geht es gar nicht, da er ja bereits geschieden ist. Es ist lediglich erforderlich, dass das deutsche Scheidungsurteil von einem türkischen Gericht bestätigt wird. Dazu kann z.B. auch von Deutschland aus ein türkischer Rechtsanwalt beauftragt werden, ein persönliches Erscheinen vor dem türkischen Gericht ist nicht erforderlich. Dieses Verfahren dauert aber sicherlich länger, als wenn die Beteiligten persönlich anwesend sind.

Der türkische Anwalt benötigt das deutsche Scheidungsurteil mit beglaubigter Übersetzung. Zuvor muss natürlich auch die frühere  Eheschließung in der Türkei registriert werden.

Es stellt sich hier natürlich die Frage, warum der Mann seine Heirat und dann die spätere Scheidung nicht schon früher gegenüber den türkischen Behörden angegeben hat.
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Sanne
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Antwort #9 - 18.08.2004 um 09:22:29
 
Hallo,
danke für den Tip.
Ja, warum hat er das nicht getan?
1. Er wusste das nicht
2. Eigentlich wollte er nicht noch einmal heiraten, aber das Leben hat ja immer Überraschungen.

Gruss Susanne
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Antwort #10 - 19.08.2004 um 10:17:49
 
Hallo, jetzt ist meine Überlegung ob wir nicht erst einmal ein Besuchervisum beantragen, damit mein Mann wenigstens mal paar Wochen bei mir ist. Die Scheidung in der Türkei dauert ja noch ein wenig. Mein Urlaub ist fast aufgebraucht und da er im Tourismus arbeitet und die Saison langsam zu Ende geht, wäre das doch eine Zwischenlösung.
Hat einer von Euch Ahnung, ob das machbar wäre?

Danke und Gruss Susanne
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Antwort #11 - 19.08.2004 um 22:32:42
 
Hallo Sanne,

Das Visum zur Familienzusammenführung wurde ja nicht angenommen, d.h. ihr habt aktuell keinen Visumsantrag laufen, oder?
Meiner Meinung könntet ihr dann zumindest versuchen, ein Besuchsvisum zu beantragen. Es könnte allerdings sein, dass das Visum wegen mangelnder Rückkehrbereitschaft abgelehnt wird, da die Behörden ja wissen, dass Dein Mann gern für länger nach Deutschland möchte. Ist aber nur eine Vermutung, muß nicht so sein.

Liebe Grüsse
Mara
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Antwort #12 - 20.08.2004 um 10:56:46
 
Hallo Mara, ja es ist richtig, es läuft kein Visumverfahren. Jetzt ist ein türkischer Rechtsanwalt eingeschaltet um die Scheidung dort zu veranlassen und von daher wollten wir dann halt die Zeit schon einmal nutzen, dass er seine neue Umgebung, meine Familie etc. kennenlernt. Er will aber 100% zurück um die Sache dort anständig zum Abschluss zubringen. Wir versuchen es.
Danke und Gruss Susanne
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Caya
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Antwort #13 - 20.08.2004 um 14:06:30
 
Zitat:
.....Er will aber 100% zurück um die Sache dort anständig zum Abschluss zubringen. Wir versuchen es.
Danke und Gruss Susanne



Hallo Susanne!
Glaubt ihr, dass er von dem Konsulat noch ein Schengenvisum für Besuchszwecke bekommt, nach dem es mit der FZV nicht geklappt hat?
Ich glaube nicht, dass es so leicht gehen wird.
Dein Mann muß auf alle Fälle zu erst seine erste Ehe in der Türkei  annerkennen lassen. Die Ehe muss in seinem Familienbuch in der Provinzhaupstadt wo er angemeldet ist zuerst eingetragen werden. Dann fängt es mit der Scheidungsprozeß an. Was in diesem Fall länger dauern wird.
Vorsicht!! Die Anwällte in der Türkei werden oft in der Türkei als Blutsauger genannt. Besonders wenn sie im Bewussten sind, dass es eine sehr wichtige Sache für seine Klienten ist, und der Klient schnell wie möglich eine Lösung möchte. Es wird in diesem Fall für euch ein teures Abenteuer sein wenn der Proseß länger dauert und davon profitiert der Anwalt.
Nicht vergessen, wenn dein Mann die Anschrift von seiner Ex-Frau hat, beim Gericht vorlegen. Auf alle Fälle die Einladung zum Gerichtstermin per Einschreibung mit Zurücksendung schicken. Wenn die Anschrift nicht bekannt ist, dann  in der Türkei in einer Zeitung eine Anzeige geben, in dem die Ex-Frau zum Gerichtstermin eingeladen wird. Das würde die Zeit ein bischen beschleunigen. Den wenn Papiere oder Zeugen fehlen sollten oder der Anwalt, oder einer von den Betroffenen beim Gerichtstermin nicht erscheinen sollte wird, die Verhandlung vertagt auf einem Termin von 1 bis 3 Monate. Es heisst für euch dann eine Zeit von 2 bis 3 Jahren.
Dein Mann soll auch einiges selber an die Hand nehmen und nicht alles dem Anwalt überlassen.
Viel Glück

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Antwort #14 - 05.09.2004 um 20:12:49
 
Hallo, ich möchte nur einmal berichten, dass mein Mann einen Termin in der deutschen Botschaft in Ankara bekommen hat. Er darf noch einmal vorsprechen.

Ich habe mich auch noch ein wenig schlau gemacht ,wie man am Besten eine Scheidung in der Tuerkei durchzieht.
Die beste Information kam von dem tuerkischen Generalkonsulat in Hamburg und wenn es stimmt, was die Mitarbeiterin mir erklärte, dann muss man keine Scheidung in der Tuerkei machen.

Mein Mann wird das jetzt alles in die Hand nehmen und versuchen so den Weh zu gehen, wie man mir erklärte. Wir hatten einen Anwalt, aber helfen konnte er nicht "wirklich", nur paar Euros ziehen.

Viele Grüsse
Susanne  Zwinkernd
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