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Einladung verlobte (Gelesen: 2.248 mal)
fehmi_1972
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einladung verlobte
14.03.2005 um 15:03:21
 
Hallo liebe Freunde,

ich (deutscher Staatsbürger) habe mich vor kurzem mit meiner Freundin (Türkin) in Istanbul verlobt. Wir haben vor im Sommer (Juli-August) zu heiraten. Meine verlobte möchte, bevor sie im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland kommt mich kurz besuchen um erste Eindrücke über Land, Leute und Kultur zu sammeln. Sie arbeitet in Istanbul und hat vor kurzem ein Touristenvisum für eine Woche am Dt.Generelkonsualt in Istanbul beantragt. Ich hatte ihr eine VE Erklärung für die Zeit ihres Aufenthaltes geschickt., wobei ich in der VE als Verlobter genannt wurde.

Mit offenen Karten wurde das Visum beantragt. Denn wir dachten, da sie sowieso nach der Heirat als Ehegatte zu mir nach Deutschland kommen wird, dürfte das Konsulat ja keine Probleme machen.Sie wollte mich für eine Woche besuchen und dann wäre sie auch wieder zurückgegangen. Es ist doch legitim, das Land, wo man nach der Eheschliesung leben wird vorher anzuschauen. Vor allem möchte Sie meine Lebensumstände hier in Deutschland kennenlernen. Leider wurde ihr das Visum ohne Angaben von Gründen verweigert.

Was kann ich tun?

Danke
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Nadine29
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 14.03.2005 um 15:57:40
 
Hallo,

also ich an euerer Stelle würde erstmal Widerspruch(remonstrieren) einlegen bei der deutschen Botschaft. Damit ihr auch die Gründe kennt warum es abgelehnt wurde.

Bei einer Bekannten von mir wurde auch das Besuchervisum für ihren jetzigen Mann abgelehnt. Sie haben dann in der Türkei geheiratet und
innerhalb von 3 Monaten war er im Rahmen der Familienzusammenführung
in Deutschland.

Ihr könnt natürlich auch das Visum für Heirat in Deutschland beantragen.
Da kann sie auch sehen wie alles hier ist und ihr müsstet dann halt in Deutschland heiraten. Anders wie beim Visum für Familienzusammenführung nach der Heirat Türkei hat man bei dem Visum keinen Rechtsanspruch.

Aber wie war das Smiley die Fachleute können dazu noch mehr sagen.

Liebe Grüsse Nadine



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Reyhan
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Antwort #2 - 14.03.2005 um 16:13:04
 
Hi,

remonstrieren ist die einzige Möglichkeit offiziell zu erfahren , warum der Antrag abgelehnt wurde.

Manchmal bringt aber ein freundliches Fax mit einer kurzen Schilderung der Situation und der Frage warum das Visum abgelehnt wurde schon ein Ergebnis.

Allerdings würde ich vorher überprüfen ob ihr auch wirklich alle geforderten Unterlagen hattet.

Viele Grüße

Reyhan
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fehmi_1972
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.03.2005 um 17:48:15
 
Hallo,

die geforderteten Unterlagen waren alle komplett. Normalerweise wird mitgeteilt, wenn etwas fehlen sollte. Heiraten wollen wir mit der Familie in der Türkei und das im Sommer. Ich vermute das Visum wurde abgelehnt, weil sie zu ihrem verlobten nach deutschland kommen und besuchen wollte. Sie sind davon ausgegangen, dass sie mich in Deutschland heiratet und dann nicht zurückgeht. Ist nur Vermutung!!

Ohnehin kann ich sie heiraten und zu mir nach Deutschland holen. Da ich deutscher Staatsbürger bin brauche ich laut AulsG. keine Nachweise über Einkommen und Wohnraum vorzulegen.

Sie wollte mich ja nur für eine Woche besuchen und sich das Land anschauen.Einfach nur um zu sehen wie es hier aussieht um eine klare Vorstellung davon zu haben wo sie später leben wird. Es ist doch selbstverständlich, dass man sich bei so einer wichtigen Entscheidung Gedanken über das Land und die Lebensumstäände macht und wenn man auch die Möglichkeit hat sich hier vorher umschaut.

Es liegt ja auch im Interesse aller, wenn sich Menschen die heiraten wollen die jeweilge Städte und die Lebensumstände des Partenrs kennenlernen wollen.

Ausserdem wie lange wird ein Visum zur Heirat in Deutschland ausgestellt. Heist es, man bekommt heute ein Visum und muss dann morgen gleich in Deutschland heiraten?

Viele Grüsse

F
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Reyhan
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Antwort #4 - 14.03.2005 um 21:10:37
 
Hallo,

Zitat:
die geforderteten Unterlagen waren alle komplett. Normalerweise wird mitgeteilt, wenn etwas fehlen sollte. Heiraten wollen wir mit der Familie in der Türkei und das im Sommer. Ich vermute das Visum wurde abgelehnt, weil sie zu ihrem verlobten nach deutschland kommen und besuchen wollte. Sie sind davon ausgegangen, dass sie mich in Deutschland heiratet und dann nicht zurückgeht. Ist nur Vermutung!!


Deswegen der Hinweis auf das erklärende Fax von mir. Deine Vermutung ist übrigens nicht von der Hand zu weisen.

Zitat:
Sie wollte mich ja nur für eine Woche besuchen und sich das Land anschauen.Einfach nur um zu sehen wie es hier aussieht um eine klare Vorstellung davon zu haben wo sie später leben wird. Es ist doch selbstverständlich, dass man sich bei so einer wichtigen Entscheidung Gedanken über das Land und die Lebensumstäände macht und wenn man auch die Möglichkeit hat sich hier vorher umschaut.


Ist ja ok, aber woher soll die Botschaft das wissen ? Es ist nun mal leider so, dass man heutzutage nicht einfach zur Botschaft / Konsulat gehen kann , die Unterlagen vorlegt und dann automatisch ein Visum bekommt.

Zitat:
Es liegt ja auch im Interesse aller, wenn sich Menschen die heiraten wollen die jeweilge Städte und die Lebensumstände des Partenrs kennenlernen wollen


Ebenfalls ok, aber gestatte mir die Frage wie das in einer Woche möglich ist  ?

Zitat:
Ausserdem wie lange wird ein Visum zur Heirat in Deutschland ausgestellt. Heist es, man bekommt heute ein Visum und muss dann morgen gleich in Deutschland heiraten?


Nein, in der Regel wird ein Visum zur Eheschliessung für 3 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Einreise, ausgestellt. Innerhalb dieser Zeit sollte die Eheschliessung erfolgen. Falls unvorhergesehene Ereignisse auftreten sollten, die diese unmöglich machen sollten, kann ggfs. verlängert werden. Vorteil der Eheschliessung in D. ist, dass Du / ihr den ganzen Papierkram der damit verbunden ist, VOR der Hochzeit erledigt habt und nicht nach der Hochzeit in der TR noch aufeinander warten müsst.

Allerdings, das hat Nicole ja bereits geschrieben, habt ihr auf das Visum zur Familienzusammenführung nach der Hochzeit in der TR einen Rechtsanspruch, auf das Visum zur Eheschliessung jedoch nicht.

Viele Grüße

Reyhan
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fehmi_1972
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Antwort #5 - 14.03.2005 um 23:02:49
 
Hallo,

natürlich ist es unmöglich ein Land in einer Woche kennenzulernen.Mehr ging nicht, weil sie noch arbeitet.Aber zumindest für den ersten Eindruck wäre solch ein kurzer Besuch ganz gut. Zumindest sollte meine Verlobte doch sehen wo ich lebe und wo sie weiterleben wird.

Das mit dem Fax habe ich mir schon überlegt. Bin dabei es zu verfassen. Vielleicht kann ich die Konsularbeamte überzeugen, so dass sie doch ein Visum erhält, wenn sie noch einmal ein Antrag stellt.

Gruss

Fehmi
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Mick
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Antwort #6 - 15.03.2005 um 01:04:49
 
Hi,
ich würde da zunächst versuchen anzurufen und
den Sachbearbeiter sprechen. Dann erst ggf. Remonstration.
Ein offenes Gespräch soll schon Wunder bewirkt haben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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