Hallo,
Zitat:die geforderteten Unterlagen waren alle komplett. Normalerweise wird mitgeteilt, wenn etwas fehlen sollte. Heiraten wollen wir mit der Familie in der Türkei und das im Sommer. Ich vermute das Visum wurde abgelehnt, weil sie zu ihrem verlobten nach deutschland kommen und besuchen wollte. Sie sind davon ausgegangen, dass sie mich in Deutschland heiratet und dann nicht zurückgeht. Ist nur Vermutung!!
Deswegen der Hinweis auf das erklärende Fax von mir. Deine Vermutung ist übrigens nicht von der Hand zu weisen.
Zitat:Sie wollte mich ja nur für eine Woche besuchen und sich das Land anschauen.Einfach nur um zu sehen wie es hier aussieht um eine klare Vorstellung davon zu haben wo sie später leben wird. Es ist doch selbstverständlich, dass man sich bei so einer wichtigen Entscheidung Gedanken über das Land und die Lebensumstäände macht und wenn man auch die Möglichkeit hat sich hier vorher umschaut.
Ist ja ok, aber woher soll die Botschaft das wissen ? Es ist nun mal leider so, dass man heutzutage nicht einfach zur Botschaft / Konsulat gehen kann , die Unterlagen vorlegt und dann automatisch ein Visum bekommt.
Zitat:Es liegt ja auch im Interesse aller, wenn sich Menschen die heiraten wollen die jeweilge Städte und die Lebensumstände des Partenrs kennenlernen wollen
Ebenfalls ok, aber gestatte mir die Frage wie das in einer Woche möglich ist ?
Zitat:Ausserdem wie lange wird ein Visum zur Heirat in Deutschland ausgestellt. Heist es, man bekommt heute ein Visum und muss dann morgen gleich in Deutschland heiraten?
Nein, in der Regel wird ein Visum zur Eheschliessung für 3 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Einreise, ausgestellt. Innerhalb dieser Zeit sollte die Eheschliessung erfolgen. Falls unvorhergesehene Ereignisse auftreten sollten, die diese unmöglich machen sollten, kann ggfs. verlängert werden. Vorteil der Eheschliessung in D. ist, dass Du / ihr den ganzen Papierkram der damit verbunden ist, VOR der Hochzeit erledigt habt und nicht nach der Hochzeit in der TR noch aufeinander warten müsst.
Allerdings, das hat Nicole ja bereits geschrieben, habt ihr auf das Visum zur Familienzusammenführung nach der Hochzeit in der TR einen Rechtsanspruch, auf das Visum zur Eheschliessung jedoch nicht.
Viele Grüße
Reyhan