Zitat:Lieber Doc und liebe Forumsmitglieder,
ich habe mit Interesse die Rubrik Aufenthaltserlaubnis und Schwangerschaft gelesen, denn ich wurde vor Kurzem mit einer ähnlichen Frage konfrontiert. Ich habe eine Deutsche aus Polen kennengelernt, die erzählte, dass sie einen togolesischen Freund hätte, der aber keine Papiere hier habe. Er habe schon in einem anderen europäischen Land einen Asylantrag gestellt, sei aber abgelehnt worden. Sie würden sich beide sehr lieben (ich konnte mich davon überzeugen [beifall=beifall.gif]) und sie hätten auch gern Kinder, nur heiraten könnten sie noch nicht, da es eben Probleme wegen der fehlenden Papiere und einiger kleiner Differenzen (katholische Religion/Islam, d.h. Hochzeit in der Kirche oder nicht) gibt. Würde eine Schwangerschaft der Frau dem Mann zu einem Aufenthalt verhelfen? Sie möchten Kinder, wurde mir versichert. Was soll nun werden? Sie ist als Deutsche in Deutschland anerkannt.
Hallo Katze,
nein, eine Schwangerschaft begründet kein Aufenthaltsrecht. Das Kind müsste geboren sein.
Sollte der togolesische Freund illegal in D. sein, kann nur empfohlen werden, diesen Zustand durch baldige freiwillige Ausreise zu beenden.
Zitat:2. Das Mädchen hat eine Schwester, die ebenfalls hier in Deutschland eingebürgert werden möchte; diese hat aber einen polnischen Mann. darf ihr Mann nachziehen und hier arbeiten?
Ob der Mann der Polin nachziehen kann, richtet sich nach § 18
AuslG i.V.m. § 17
AuslG. Welchen Status hat sie genau seit wann?
Das sie Deutsche werden möcht, spielt hierbei keine Rolle.