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Dringend wg. drohender Ausweisung am 12.8.04 (Gelesen: 3.843 mal)
ganadora
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Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dringend wg. drohender Ausweisung am 12.8.04
09.08.2004 um 13:28:54
 
Ich habe eine dringende Frage wg. drohender Abschiebung am Donnerstag (12.8.04):
Ein Ehepaar aus Kosovo-Albanien ist im August 1995 mit 2 kleinen Kindern (damals 2 Jahre und einige Monate alt) wg. dem Krieg nach Deutschland geflüchtet. Sie haben einen Asylantrag gestellt. Sie bekamen eine Duldung für 21 Monate, später Asyl mit Ausreisepflicht (sie haben einen Ausreiseausweis). In Deutschland sind 2 weitere Kinder geboren (1998 und 2000). Die Kinder können perfekt deutsch und fühlen sich eher als Deutsche... Die Familie bekommt vom Ausländeramt nur Verlängerungen des Aufenthaltsrechts für jeweils 4 Wochen mit Androhung der sofortigen Abschiebung. Sie dürfen sich nicht ausserhalb des Landkreises aufhalten. Der Vater bekommt dadurch keine Arbeit, obwohl er theoretisch arbeiten dürfte (wer nimmt schon jemanden, der ev. nach max. 4 Wochen wieder weg ist?!). Er bekommt Arbeitslosengeld. Die Mutter hat eine Stelle als Putzfrau gefunden. Seit 2 Jahren bekommen sie Kindergeld. Die älteste Tochter hat Herzprobleme, die Eltern verheimlichen den Kindern die Situation so gut wie möglich, um sie nicht zu sehr zu belasten. Andere Familien aus Kosovo-Albanien aus ihrem Bekanntenkreis bekommen vom selben Ausländeramt (allerdings von anderen Sachbearbeitern) teilweise 6-monatige Aufenthaltsbewilligungen - warum weiss keiner. Es scheint sich um willkürliche Entscheidungen des jeweiligen Sachbearbeiters zu handeln...! Die Familie hat sich bei der letzten drohenden Abschiebung einen Anwalt genommen, der eine weitere 4-wöchige Verlängerung erwirkt hat. Er hat ihnen gesagt, dass diese drastische Vorgehensweise ev. mit einem Gesetz zu tun haben könnte, das im Januar 2005 in Kraft treten könnte. Demnach hätten Kriegsflüchtlinge (oder generell Asylanten) mit 9 oder 10 Jahren Aufenthalt in Deutschland automatisch ein Bleiberecht - um das zu verhindern, werden potentielle "Kandidaten" vielleicht noch schnell vorher abgeschoben...?! Der zuständige Sachbearbeiter im Ausländeramt hat der Familie übrigens gesagt, wenn sie nicht nach Kosovo-Albanien gehen können, weil sie dort nichts haben, könnten sie ja auch nach Serbien-Montenegro oder in eins der anderen ehemaligen jugoslawischen Länder gehen! Dort würden sie allerdings ins Gefängnis kommen, im Kosovo selbst würden sie von den Menschen als Feiglinge verachtet werden und vermutlich keine Arbeit finden, um sich eine neue Zukunft aufzubauen...
Was gibt es für Möglichkeiten, die drohende Abschiebung kurzfristig zu verhindern? Wir haben den Eltern schon geraten, ein Attest des behandelnden Arztes wg. der Herzkrankheit der ältesten Tochter zu besorgen. Aber ev. interessiert das das Ausländeramt nicht?! (Der Vater wurde schon mal als "gesund" aus dem Krankenhaus auf Anweisung des Ausländeramtes entlassen, obwohl er lt. seiner behandelnden Ärztin schwer krank war!) Wir sind für alle hilfreichen Hinweise / Erfahrungsberichte sehr dankbar. Gibt es ev. eine Vereinigung, die in solchen Fällen hilft?
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dringend wg. drohender Ausweisung am 12.8.04
Antwort #1 - 09.08.2004 um 16:24:58
 
Hallo Ganadora,

> Asyl mit Ausreisepflicht (sie haben einen Ausreiseausweis).

Ist das ein Ausreiseschein beziehungsweise eine Grenzübertrittsbescheinigung? Das wäre dann aber kein Aufenthaltsrecht, noch nicht mal eine Duldung, also eigentlich fast gar nichts. Das daraus ab Januar 2005 ein automatisches Aufenthaltsrecht werden soll, wage ich mal ganz stark zu bezweifeln!

Es gibt schon einen Thread zum Thema Kosovo-Duldung hier:
http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=asyl;action=...

Dort wird ein Quasi-Abschiebestopp für Kosovo-Minderheiten erwähnt. Das gälte wahrscheinlich nicht für das
> Ehepaar aus Kosovo-Albanien
(wo oder was auch immer Kosovo-Albanien sein soll)

> Wir haben den Eltern schon geraten, ein Attest des behandelnden Arztes wg. der Herzkrankheit der
> ältesten Tochter zu besorgen.
> Aber ev. interessiert das das Ausländeramt nicht?!
Das könnte höchstens dann ein Abschiebehindernis (für die Tochter und eventuell einen Elternteil) sein, wenn im Kosovo keine (lebensnotwendige) Behandlung möglich ist. Schaut mal nach solchen Informationen bspw hier:
http://www.ecoi.net/resources.php?iflang=de&docType=16&country=YU&gp=1

> Gibt es ev. eine Vereinigung, die in solchen Fällen hilft?

Vielleicht den bayrischen Flüchtlingsrat fragen ?
http://lola.d-a-s-h.org/bfr/bfr/

Aber bis Donnerstag (12.8.04)...? Ist ein bisschen viel verlangt, oder?

Viel Glück!
eishennig
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ganadora
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.08.2004 um 17:14:51
 
Sie nennen sich Kosovo-Albaner, deshalb habe ich einfach mal "Kosovo-Albanien" geschrieben...  Zwinkernd
Ich werde mir mal die Links anschauen, vielleicht ist ja was hilfreiches dabei. (Würden die echt die Familie trennen und ein Elternteil mit den gesunden Kindern abschieben??)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dringend wg. drohender Ausweisung am 12.8.04
Antwort #3 - 09.08.2004 um 17:27:33
 
Zitat:
Würden die echt die Familie trennen und ein Elternteil mit den gesunden Kindern abschieben?

Als Antwort muss ich ein "JA" schreiben. Unter der Voraussetzung natürlich, dass die anderen Familienangehörigen unverzüglich nachreisen können.

Andernfalls ist natürlich das Abschiebungshindernis der gemeinsamen Ausreise gegeben.

Aber wie immer ist eine Feststellung von Hindernissen einzelfallabhängig.
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eishennig
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Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dringend wg. drohender Ausweisung am 12.8.04
Antwort #4 - 10.08.2004 um 14:32:47
 
Hallo Ganadora,

krankheitsbedingte Abschiebungshindernisse sind wohl für viele der "letzte Strohhalm" an den sie sich klammern. Weshalb die Atteste von den ABH genau angeschaut werden. Selbst wenn das ärztliche Gutachten ausreichend genau und ausführlich usw ist (es gibt glaube ich schon bestimmte Anforderungen), muss noch geklärt werden, warum die Behandlung nicht nach der Ausreise gemacht werden kann.

Viel Glück!
eishennig

OFF TOPIC:

> Sie nennen sich Kosovo-Albaner, deshalb habe ich
> einfach mal "Kosovo-Albanien" geschrieben...   

Nenn mich überempfindlich, aber in der Region (Gross-Albanien, Gross-Serbien, Amselfeld) sind Wortspiele wirklich problematisch.

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