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Aufenthalt und Schwangerschaft der dt.Freundin (Gelesen: 2.620 mal)
Guessikatze
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt und Schwangerschaft der dt.Freundin
13.08.2004 um 18:17:41
 
Lieber Doc und liebe Forumsmitglieder,
ich habe mit Interesse die Rubrik Aufenthaltserlaubnis und Schwangerschaft gelesen, denn ich wurde vor Kurzem mit einer ähnlichen Frage konfrontiert. Ich habe eine Deutsche aus Polen kennengelernt, die erzählte, dass sie einen togolesischen Freund hätte, der aber keine Papiere hier habe. Er habe schon in einem anderen europäischen Land einen Asylantrag gestellt, sei aber abgelehnt worden. Sie würden sich beide sehr lieben (ich konnte mich davon überzeugen [beifall=beifall.gif])  und sie hätten auch gern Kinder, nur heiraten könnten sie noch nicht, da es eben Probleme wegen der fehlenden Papiere und einiger kleiner Differenzen (katholische Religion/Islam, d.h. Hochzeit in der Kirche oder nicht) gibt. Würde eine Schwangerschaft der Frau dem Mann zu einem Aufenthalt verhelfen? Sie möchten Kinder, wurde mir versichert. Was soll nun werden? Sie ist als Deutsche in Deutschland anerkannt.
2. Das Mädchen hat eine Schwester, die ebenfalls hier in Deutschland eingebürgert werden möchte; diese hat aber einen polnischen Mann. darf ihr Mann nachziehen und hier arbeiten?
Ich treffe nur komplizierte Fälle  Augenrollen
Herzliche Grüße
Guessikatze
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Düssel
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 13.08.2004 um 20:08:18
 
Hallo Guessikatze,

guck mal einfach
hier
.

Ob´s genau auf den Fall passt: Keine Ahnung! kopfhau
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 13.08.2004 um 21:29:55
 
Zitat:
Lieber Doc und liebe Forumsmitglieder,
ich habe mit Interesse die Rubrik Aufenthaltserlaubnis und Schwangerschaft gelesen, denn ich wurde vor Kurzem mit einer ähnlichen Frage konfrontiert. Ich habe eine Deutsche aus Polen kennengelernt, die erzählte, dass sie einen togolesischen Freund hätte, der aber keine Papiere hier habe. Er habe schon in einem anderen europäischen Land einen Asylantrag gestellt, sei aber abgelehnt worden. Sie würden sich beide sehr lieben (ich konnte mich davon überzeugen [beifall=beifall.gif])  und sie hätten auch gern Kinder, nur heiraten könnten sie noch nicht, da es eben Probleme wegen der fehlenden Papiere und einiger kleiner Differenzen (katholische Religion/Islam, d.h. Hochzeit in der Kirche oder nicht) gibt. Würde eine Schwangerschaft der Frau dem Mann zu einem Aufenthalt verhelfen? Sie möchten Kinder, wurde mir versichert. Was soll nun werden? Sie ist als Deutsche in Deutschland anerkannt.


Hallo Katze,
nein, eine Schwangerschaft begründet kein Aufenthaltsrecht. Das Kind müsste geboren sein.
Sollte der togolesische Freund illegal in D. sein, kann nur empfohlen werden, diesen Zustand durch baldige freiwillige Ausreise zu beenden.

Zitat:
2. Das Mädchen hat eine Schwester, die ebenfalls hier in Deutschland eingebürgert werden möchte; diese hat aber einen polnischen Mann. darf ihr Mann nachziehen und hier arbeiten?


Ob der Mann der Polin nachziehen kann, richtet sich nach § 18 AuslG i.V.m. § 17 AuslG. Welchen Status hat sie genau seit wann?
Das sie Deutsche werden möcht, spielt hierbei keine Rolle.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Guessikatze
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Antwort #3 - 14.08.2004 um 14:52:38
 
Vielen Dank,
lieber Spezialist für die Gesetzestexte. einiges konnte ich ihnen schon entnehmen.
An Mick: Was die 2.Frage der Polin betrifft, so weiß ich nur, dass ihre Schwester hier als Deutsche anerkannt ist und auch arbeiten darf. Da dachte ich, dass die Schwester sehr wahrscheinlich denselben Status bekommen wird, oder irre ich mich da?
Mit freundlichen Grüßen
Guessikatze
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Düssel
 
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