i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Aufenthalt und Schwangerschaft der dt.Freundin https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1092413861 Beitrag begonnen von Guessikatze am 13.08.2004 um 18:17:41 |
Titel: Aufenthalt und Schwangerschaft der dt.Freundin Beitrag von Guessikatze am 13.08.2004 um 18:17:41
Lieber Doc und liebe Forumsmitglieder,
ich habe mit Interesse die Rubrik Aufenthaltserlaubnis und Schwangerschaft gelesen, denn ich wurde vor Kurzem mit einer ähnlichen Frage konfrontiert. Ich habe eine Deutsche aus Polen kennengelernt, die erzählte, dass sie einen togolesischen Freund hätte, der aber keine Papiere hier habe. Er habe schon in einem anderen europäischen Land einen Asylantrag gestellt, sei aber abgelehnt worden. Sie würden sich beide sehr lieben (ich konnte mich davon überzeugen [beifall=beifall.gif]) und sie hätten auch gern Kinder, nur heiraten könnten sie noch nicht, da es eben Probleme wegen der fehlenden Papiere und einiger kleiner Differenzen (katholische Religion/Islam, d.h. Hochzeit in der Kirche oder nicht) gibt. Würde eine Schwangerschaft der Frau dem Mann zu einem Aufenthalt verhelfen? Sie möchten Kinder, wurde mir versichert. Was soll nun werden? Sie ist als Deutsche in Deutschland anerkannt. 2. Das Mädchen hat eine Schwester, die ebenfalls hier in Deutschland eingebürgert werden möchte; diese hat aber einen polnischen Mann. darf ihr Mann nachziehen und hier arbeiten? Ich treffe nur komplizierte Fälle ::) Herzliche Grüße Guessikatze |
Titel: Re: Aufenthalt und Schwangerschaft der dt.Freundin Beitrag von Spezialist am 13.08.2004 um 20:08:18 |
Titel: Re: Aufenthalt und Schwangerschaft der dt.Freundin Beitrag von Mick am 13.08.2004 um 21:29:55 schrieb am 13.08.2004 um 18:17:41:
Hallo Katze, nein, eine Schwangerschaft begründet kein Aufenthaltsrecht. Das Kind müsste geboren sein. Sollte der togolesische Freund illegal in D. sein, kann nur empfohlen werden, diesen Zustand durch baldige freiwillige Ausreise zu beenden. Zitat:
Ob der Mann der Polin nachziehen kann, richtet sich nach § 18 AuslG i.V.m. § 17 AuslG. Welchen Status hat sie genau seit wann? Das sie Deutsche werden möcht, spielt hierbei keine Rolle. |
Titel: Re: Aufenthalt und Schwangerschaft der dt.Freundin Beitrag von Guessikatze am 14.08.2004 um 14:52:38
Vielen Dank,
lieber Spezialist für die Gesetzestexte. einiges konnte ich ihnen schon entnehmen. An Mick: Was die 2.Frage der Polin betrifft, so weiß ich nur, dass ihre Schwester hier als Deutsche anerkannt ist und auch arbeiten darf. Da dachte ich, dass die Schwester sehr wahrscheinlich denselben Status bekommen wird, oder irre ich mich da? Mit freundlichen Grüßen Guessikatze |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |