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trotz 2-jähriger Ehe muss D verlassen werden. (Gelesen: 11.018 mal)
carlos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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10.08.2004 um 11:51:39
 
Folgender Fall:
Sie , Russin, lebt seit 4 Jahren mit ihren Kindern in Deutschland und hat jetzt die Aufforderung erhalten, Deutschland zu verlassen.
Sie arbeitet, hat nie das Sozialamt bemüht und die Kinder haben russisch schon verlernt. Die Kinder müssten in Russland in die erste Schulklasse, hier sind sie schon in der 4.Schulklasse.
Über 2 Jahre ist sie mit einem Deutschen verheiratet und waren gemeinsam gemeldet.
Demnach müsste eigentlich schon ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bestehen.
Jetzt hat das Ausländeramt Informationen bekommen, wonach der Ehemann auch in einer anderen Stadt gemeldet war und er einen gemeinsamen Haushalt abstreitet.
Kann man das jetzt der Frau zum Vorwurf machen und sie abschieben?
Sie hatte eine Wohnung und offen für den Ehemann. Nur wenn dieser nicht kommt, so ist das nicht ihre Schuld.
Gibt es eine Lösung ?
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Mick
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Antwort #1 - 10.08.2004 um 12:14:58
 
Zitat:
Folgender Fall:
Sie , Russin, lebt seit 4 Jahren mit ihren Kindern in Deutschland und hat jetzt die Aufforderung erhalten, Deutschland zu verlassen.
Sie arbeitet, hat nie das Sozialamt bemüht und die Kinder haben russisch schon verlernt. Die Kinder müssten in Russland in die erste Schulklasse, hier sind sie schon in der 4.Schulklasse.
Über 2 Jahre ist sie mit einem Deutschen verheiratet und waren gemeinsam gemeldet.
Demnach müsste eigentlich schon ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bestehen.
Jetzt hat das Ausländeramt Informationen bekommen, wonach der Ehemann auch in einer anderen Stadt gemeldet war und er einen gemeinsamen Haushalt abstreitet.
Kann man das jetzt der Frau zum Vorwurf machen und sie abschieben?
Sie hatte eine Wohnung und offen für den Ehemann. Nur wenn dieser nicht kommt, so ist das nicht ihre Schuld.
Gibt es eine Lösung ?


Hi,
habe ich das jetzt richtig verstanden? Sie wollte immer mit ihm zusammen leben, er aber nicht? Bis wann haben Sie tatsächlich zusammen gelebt, von wann bis wann galten die jeweiligen Aufenthaltserlaubnisse?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.08.2004 um 12:24:40
 
Ja , sie wollten wohl beide zusammenleben, aber dazu ist es nie gekommen. Sie haben tatsächlich nie zusammengelebt, waren nur zusammen gemeldet.
Die Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Ehe besteht seit Ende 2001.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 10.08.2004 um 12:29:14
 
Ihm passte die Wohnung und die Stadt nicht. Er hat ihr aber auch keine Alternative geboten.
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Antwort #4 - 10.08.2004 um 12:34:06
 
Zitat:
Ja , sie wollten wohl beide zusammenleben, aber dazu ist es nie gekommen. Sie haben tatsächlich nie zusammengelebt, waren nur zusammen gemeldet.
Die Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Ehe besteht seit Ende 2001.  


Egal wer was wollte: Fakt ist, dass keine eheliche Lebensgemeinschaft geführt wurde. Und nur zu diesem Zweck wurde die AE erteilt. Vermutlich sind da auch einige falsche Angaben zur Erlangung der AE's gemacht worden. Damit macht man sich strafbar.
Sorry, aber die Beendigung des Aufenthaltes scheint hier geboten und rechtlich nicht zu beanstanden sein.

Wenn Du Dir den Wortlaut des § 19 Abs. 1 AuslG im Einzelnen anschaust, wirst Du auch zu dem Schluss kommen, dass kein eigenständiges Aufenthaltsrecht entstanden sein kann.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 11.08.2004 um 12:36:39
 
Ja, das denke ich auch.
Was passiert, wenn die Beiden sich jetzt in einer anderen Stadt anmelden und wirklich zuzammenziehen.

-Muss die Wohnung eine Mindestgrösse haben,bei 2 Erwachsenen und zwei Kindern?Wird ein Provisorium akzeptiert?

-Wird dann die Ausweisung der ALB rückgängig gemacht?

-Ab wann hätte sie dann ein eigenständiges Aufenthaltsrecht?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 11.08.2004 um 13:10:23
 
Äh,
sind die Fragen ernst gemeint?

Dann hätt ich mal ne Gegenfrage:

Jemand wird in der U-Bahn mit einer gefäschten Fahrkarte kontrolliert. Er muss seine Fahrt unterbrechen und hat ein oder zwei Strafverfahren am Hals. Er fragt Dich, ob er mit der Fahrkarte jetzt weiterfahren kann.

Was antwortest Du ihm?

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Antoine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #7 - 11.08.2004 um 14:17:53
 
Zitat:
Ja, das denke ich auch.
Was passiert, wenn die Beiden sich jetzt in einer anderen Stadt anmelden und wirklich zuzammenziehen.

-Muss die Wohnung eine Mindestgrösse haben,bei 2 Erwachsenen und zwei Kindern?Wird ein Provisorium akzeptiert?

-Wird dann die Ausweisung der ALB rückgängig gemacht?

-Ab wann hätte sie dann ein eigenständiges Aufenthaltsrecht?


Was sollen die Fragen?

Niemand kann Personen in den Kopf gucken. Von aussen deutet alles darauf hin, dass falsche Tatsachen (eheliche Gemeinschaft) vorgespiegelt wurde, also ein Fall, der in der Umgangssprache auch als "Scheinehe" bezeichnet wird. Ich sehe bei der Vorgeschichte kaum Möglichkeiten, bei Behörden und Gerichten glaubhaft zu machen, dass nunmehr tatsächlich die eheliche Gemeinschaft von beiden Partnern gewollt ist und gelebt werden soll.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Ausreiseverfügung rückgängig gemacht wird, dürfte damit sehr gering sein.

:sauer:

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carlos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 11.08.2004 um 14:30:41
 
Erstens weiss ich auch nicht die Details.
Zweitens gehe ich davon aus, dass das wahr ist, was man mir erzählt hat.
Es ist nicht meine Aufgabe, die Richtigkeit zu überprüfen.

Demnach ist es so, dass eine Ehegemeinschaft gegründet werden sollte.
Nach der Heirat kamen verschiedene Schwierigkeiten wie auch Finanzprobleme.
Dann hat er ihr den Gefallen getan und sich bei ihr angemeldet. Dieses sollte ein kurzes Provisorium sein bis eine passende Wohnung gefunden ist.
Das zog sich nun dahin, da das Kleingeld fehlte.

an eishennig:
ich verstehe Deine Anspielung schon.
Darf ein Fahrkartenfälscher sich keine gültige Fahrkarte kaufen und legal weiterfahren?
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Antoine
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Antwort #9 - 11.08.2004 um 14:51:10
 
Wie geschrieben, niemand kann Personen in den Kopf gucken. Daher müssen im Zweifelsfall andere Faktoren für eine Entscheidung herangezogen werden (Beweise, Lebenserfahrung, etc.).

Wo sind die Beweise für Deine Darstellung? Gibt es andere Anhaltspunkte für die Richtigkeit der Darstellung?

Merke: Recht haben und Recht bekommen ist ein Unterschied. Selbst wenn Deine Darstellung den Tatsachen entspricht (ich meine damit insbesondere die Absicht, nunmehr die Ehe wirklich in Gemeinschaft zu leben), ist es unwahrscheinlich, dass ihr Glauben geschenkt wird.

Aus meiner Sicht ist der Fall hoffnungslos.

Griesgrämig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 12.08.2004 um 18:24:43
 
Jetzt will sie wohl der Aufforderung folgen, Deutschland zu verlassen.
In einigen Monaten hoffen sie alle, finanziell wieder besser zu stehen und eine Wohnung mieten zu können.

Kann sie dann ein neues Visa zur Familienzusammenführung in der deutschen Botschaft bekommen?
Sie sind ja weiterhin verheiratet.
Oder verbaut die jetzige Ausweisung alles?
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Mick
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Antwort #11 - 12.08.2004 um 18:54:44
 
Zitat:
Jetzt will sie wohl der Aufforderung folgen, Deutschland zu verlassen.
In einigen Monaten hoffen sie alle, finanziell wieder besser zu stehen und eine Wohnung mieten zu können.

Kann sie dann ein neues Visa zur Familienzusammenführung in der deutschen Botschaft bekommen?
Sie sind ja weiterhin verheiratet.
Oder verbaut die jetzige Ausweisung alles?



Hi,
es ist keine Ausweisung, es ist eine Ausreiseaufforderung. Rein rechtlich wäre eine Familienzusammenführung weiterhin möglich. Dieses wird von den beteiligten Behörden sicher kritisch betrachtet.

Oder wurde sie wegen Erschleichen einer AE im Sinne einer Ausweisung tatsächlich ausgewiesen?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 13.08.2004 um 12:13:16
 
Da muss ich nochmal genau nachfragen.

Es ist wohl keine richtige Ausweisung.
Die ALB hat nur mitgeteilt, die Aufenthaltserlaubnis nicht zu verlängern und sie müsse bis Ende der alten Aufenthaltserlaubnis Deutschland verlassen.

Die Staatsanwaltschaft wolle man wegen dem Verdacht der Erschleichung benachrichtigen.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 13.08.2004 um 17:01:10
 
> Sie, Russin, lebt seit 4 Jahren mit ihren Kindern in Deutschland ..... und die Kinder haben russisch schon verlernt. <

Hallo Carlos,

was du hier schreibst, kann ich nicht nachvollziehen.

Kinder, die nun schon mindestens 10 Jahre alt sind und mit ihrer russischen Mutter ohne deutschsprachigen Partner zusammen in einem Haushalt wohnen, können doch ihre Muttersprache nicht in relativ kurzer Zeit verlernt haben.

Unsere Kinder sind in Lateinamerika geboren und aufgewachsen und haben niemals in einem deutschsprachigen Land gelebt. Trotzdem sprechen sie fließend Deutsch.

Die Kinder eines mir bekannten türkischen Ehepaares, in der dritten Generation in der Schweiz, sprechen Türkisch, ohne jemals in der Türkei gewohnt zu haben.

Vielleicht kannst du erklären, wieso es bei diesen russischen Kindern zu diesem merkwürdigen Sprachverlust gekommen ist.  Fragezeichen









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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 14.08.2004 um 13:10:03
 
Vielleicht habe ich etwas übertrieben.
Natürlich sprechen sie noch etwas russisch, verstehen zumindest alles. Aber sie sprechen besser deutsch, fliessend und akzentfrei. Und schreiben können sie nur deutsch.
Sie sind hier in Deutschland nur unter deutschen oder deutsch-sprachigen Kindern.
Sie müssten in Russland in der 1.Klasse neu anfangen, was aufgrund des Alters auch noch andere Probleme mit sich bringt.
In Deutschland sollten sie im nächsten Jahr aufs Gymnasium. Das können sie jetzt vergessen.

Und das sind ja wohl berechtigte Schulprobleme.
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Antwort #15 - 16.08.2004 um 20:23:21
 
Da stellt sich natürlich die Frage:

Welches Aufenthaltsrecht hatte die Russin vor der Eheschließung mit dem Deutschen?

Doc  grin
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carlos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 17.08.2004 um 13:09:51
 
an Mick: Sie wurde nur aufgefordert bis Ende der erteilten Aufenthaltserlaubnis in ca. 3 Monaten, Deutschland zu verlassen.
Eine Verlängerung könne nicht erteilt werden, da der Verdacht der Erschleichung vorliegt.
Und man müsse die Sache an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.

an Doc: vor der Eheschliessung hatte sie zuerst Geschäftsvisa und dann Visa, um die Eheschliessung zu ermöglichen.
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Antwort #17 - 17.08.2004 um 18:12:55
 
@carlos und @all

dazu:
Und das sind ja wohl berechtigte Schulprobleme


will ich auch mal etwas loswerden.Es liegt in der gracvierenden Verantwortung der Eltern das die Kinder den Spagat zwischen integration in deutscher schule und nicht verlernen oder Erlenen der "Heimatspache"hinbekommen.UNBEDINGT und ohne wenn und aber.Unsere Kinder nervt dies zwar auch aber dies ist ein fakt an dem keine Wege vorbeiführen!!
Ich habe oft Mitleid wenn ich in diversen Asylunterkünften Kinder mit 14 Jahren rum erlebe die "nur" noch DEutsch sprechen können oder zumindest die "heimatliche"Schrift nich beherschen,.Gravierend ist dies besonders bei Staaten mit abweichender Schrift .Was soll aus diesen Kindern bei einer Heimreise werden??????
Aufgabe an en Staat kann es sein in den Asylunterkünften Hilfe beim Erlernen der Heimatschrift/Sprache anzubieten(Räume usw)sowie dies den eltern mit Nachdruck nahezulegen!Aufgabe von uns allen kann es ein Mitbürger zu finden und zu aktivieren die derartigen "Unterricht" geben können.
gruss peku
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Antwort #18 - 19.08.2004 um 21:33:24
 
an Mick: Sie wurde nur aufgefordert bis Ende der erteilten Aufenthaltserlaubnis in ca. 3 Monaten, Deutschland zu verlassen.
Eine Verlängerung könne nicht erteilt werden, da der Verdacht der Erschleichung vorliegt.
Und man müsse die Sache an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.

an Doc: vor der Eheschliessung hatte sie zuerst Geschäftsvisa und dann Visa, um die Eheschliessung zu ermöglichen.


Der Rechtsanwalt sagt jetzt, es gebe einen Weg.
Sie sei über 2 Jahre mit einem Deutschen verheiratet und sie waren zusammen angemeldet.
Sie hat eine Wohnung in Deutschland angemietet.
Sie hat sich nichts zu Schulden kommen lassen und war in dem Glauben, dass ihr Ehemann auch einzieht. Sie bezahlt alles, wie Kaution, Einrichtung usw., und gibt in der Heimat alles auf.
Es ist nicht ihre Schuld, wenn der Ehemann trotz Zusage nicht einzieht.
Was hätte sie auch machen sollen?
Und die ALB hat erst nach Ablauf von 2 Jahren reagiert, als sie sich in D schon voll integriert hat.

Der Rechtsanwalt will jetzt Widerspruch einlegen und ist davon überzeugt, das sie mit ihren Kindern Deutschland nicht verlassen muss.
Er sagt, es gibt Fälle, dass nach 10 Jahren irreguläre Fälle ans Licht kommen. Und dann kann man das Rad auch nicht zurückdrehen.
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Antwort #19 - 19.08.2004 um 22:28:01
 
Zitat:
Der Rechtsanwalt sagt jetzt, es gebe einen Weg.
Sie sei über 2 Jahre mit einem Deutschen verheiratet und sie waren zusammen angemeldet. 

Manche Rechtsanwälte glauben übrigens dann besonders gern an 'Wege', wenn sie dadurch Geld verdienen können ... Man sollte solche Aussagen also zumindest mit Vorsicht geniessen. Zur Not könnte man evtl. einen zweiten RA (kostenpflichtig) befragen, dem gleich von vornherein klargemacht wird, dass er den Fall auf keinen Fall vertreten würde.

§19 spricht eindeutig von 2 Jahren ehelicher Gemeinschaft und nicht von 'Verheiratet sein' oder 'zusammen gemeldet sein'. Da liegen doch wohl Welten dazwischen.

Es behauptet auch niemand, dass es ihre 'Schuld' ist - auf Schuld kommt's nicht an, sondern auf Fakten. Und Fakt ist, das irgendwelche Abneigungen gegen bestimmte Wohnorte wichtiger waren als die Ehe ... da wird wohl kaum jemand von einer wirklichen Gemeinschaft ausgehen. Ist es eine besondere Härte, wenn sie zurückkehren muss? Nö. Ist zwar hart, aber keine 'besondere' Härte im Sinne des Gesetzes. Und das die ALB erst nach zwei Jahren reagiert hat, liegt ja möglicherweise daran, dass sie vorher belogen wurde?

Ist möglicherweise alles nicht ihre Schuld, aber das hilft ihr nicht (es sei den, sie verklagt den 'Ehemann' auf Schadensersatz o.ä.). Nach Lage des Gesetzes müßte sie zurück - und eigentlich hätte sie bereits zurückgemusst, als ihr klar wurde, dass keine eheliche Gemeinschaft gelebt wird, denn nur zum Führen (!) dieser Ehe wurde die AE erteilt. Warum ist sie den in D geblieben, wenn sie sowieso praktisch keinen Kontakt mit ihrem 'Ehemann' hatte? So ein ganz kleines bißchen 'Schuld' ist dann da wohl vielleicht doch vorhanden?
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Antwort #20 - 20.08.2004 um 12:01:38
 
Zitat:
Ist möglicherweise alles nicht ihre Schuld, aber das hilft ihr nicht (es sei den, sie verklagt den 'Ehemann' auf Schadensersatz o.ä.). Nach Lage des Gesetzes müßte sie zurück - und eigentlich hätte sie bereits zurückgemusst, als ihr klar wurde, dass keine eheliche Gemeinschaft gelebt wird, denn nur zum Führen (!) dieser Ehe wurde die AE erteilt. Warum ist sie den in D geblieben, wenn sie sowieso praktisch keinen Kontakt mit ihrem 'Ehemann' hatte? So ein ganz kleines bißchen 'Schuld' ist dann da wohl vielleicht doch vorhanden?            

Sie ist in D geblieben, weil ihr die Ehe und ein Zusammenwohnen versprochen wurde. Sie hat in der Heimat alles verkauft,ihre Wohnung aufgegeben und einen Arbeitsplatz gekündigt. Sie hat dort alles, wirklich alles, aufgegeben und alles in D investiert, neue Wohnung, Sprachkurse, neuer Job, Kinderintegration, usw..
Sie hatte natürlich Kontakt zum Ehemann.Zunächst wollte er auch einziehen, dann wieder nicht, und es zog sich so dahin.
Sie wäre ja auch in seine Wohnung gezogen, wenn er eine gehabt hätte.Ist es ihre Pflicht, nach einer bestimmten Zeit, der Stadt zu melden, mein Ehemann kommt nicht?

Mit den Anwälten hast Du Recht. Man sollte sich einen zweiten anhören. Man sagt aber auch, 10 Juristen gleich 10 Meinungen.
Der Anwalt argumentiert, dass die Stadt eine grosse Mitschuld trägt. Sie habe nicht aufgeklärt und ist nicht ein einziges Mal zur Kontrolle gekommen. Auch das Jugendamt hätte nach dem Rechten sehen müssen.
Sie hat sich auf die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis verlassen und danach gehandelt. Jetzt sagt man ihr, danke, dass Du viel Geld in D gelassen hast und tschüss.
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Antwort #21 - 20.08.2004 um 12:26:53
 
Zitat:
Der Anwalt argumentiert, dass die Stadt eine grosse Mitschuld trägt. Sie habe nicht aufgeklärt und ist nicht ein einziges Mal zur Kontrolle gekommen. Auch das Jugendamt hätte nach dem Rechten sehen müssen.

Na das ist ja mal lustig. Hier in diesem Forum beschweren sich einige, dass sie angeblich automatisch der Scheinehe verdächtigt werden und ein RA meint dann, dass muss sogar so sein? Warum sollte die ALB die Ehe denn ohne Verdachtsmomente prüfen? Und warum soll das Jungendamt nach dem Rechten sehen? Sind deutsch-verheirate Ausländer/innen automatisch verdächtig ihre Kinder zu misshandeln?
Hört sich an, als ob der Anwalt entweder im Dunkeln stochert (auf der Suche nach neuen Mandaten) oder aber, dass er mehr weiss als hier öffentlich bekannt ist.

Zitat:
Sie ist in D geblieben, weil ihr die Ehe und ein Zusammenwohnen versprochen wurde. Sie hat in der Heimat alles verkauft,ihre Wohnung aufgegeben und einen Arbeitsplatz gekündigt.

Ämmm ... sie war doch schon 2 Jahre vor der Heirat in Deutschland? Das mit dem Arbeitsplatz muss sich also ja wohl schon vorher erledigt haben?
BTW, die 'Ich habe alle Brücken verbrannt' Problematik trifft nicht nur Ausländer und nicht nur Frauen. Immer wenn zwei heiraten (auch Deutsche in Deutschland), die weit voneinander entfernt wohnen, muss der eine einiges aufgeben, wenn beide zusammenleben wollen.
Wie gesagt, ich behaupte nicht, dass das ganze 'fair' ist, aber eine Schuld läßt sich allenfalls beim Ehemann erkennen (da stehen ihr dann möglicherweise zivilrechtliche Wege offen), nicht aber den beteiligten Behörden.

Aus dem Eingangsposting:
Zitat:
Über 2 Jahre ist sie mit einem Deutschen verheiratet und waren gemeinsam gemeldet.
Demnach müsste eigentlich schon ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bestehen.
Jetzt hat das Ausländeramt Informationen bekommen, wonach der Ehemann auch in einer anderen Stadt gemeldet war und er einen gemeinsamen Haushalt abstreitet.

Wenn ich das richtig verstanden habe, haben die beiden aber tatsächlich nie zusammen gewohnt? Damit war ja wohl zumindest die Angabe des Wohnsitzes eine wissentliche Falschangabe, oder nicht?

Also wenn man mal ganz ehrlich ist, klingt das Ganze doch irgendwie ein klein bißchen wie Schmuh ...
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Ralf
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Antwort #22 - 20.08.2004 um 12:35:43
 
Zitat:
Also wenn man mal ganz ehrlich ist, klingt das Ganze doch irgendwie ein klein bißchen wie Schmuh ...
[beifall=beifall.gif]
Da muss ich inge voll zustimmen. Irgend etwas war bei diesem Fall von Anfang an faul.  Smiley
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Antwort #23 - 20.08.2004 um 15:30:07
 
[quote][Warum sollte die ALB die Ehe denn ohne Verdachtsmomente prüfen? Und warum soll das Jungendamt nach dem Rechten sehen? Sind deutsch-verheirate Ausländer/innen automatisch verdächtig ihre Kinder zu misshandeln?
Hört sich an, als ob der Anwalt entweder im Dunkeln stochert (auf der Suche nach neuen Mandaten) oder aber, dass er mehr weiss als hier öffentlich bekannt ist./quote]
an Ralfi und Inge:
Natürlich weiss der Anwalt mehr, das ist ja wohl logisch.Das was faul ist, habe ich ja beschrieben.
Ob die Denkweise des Anwalts richtig ist, weiss ich nicht.
Es ist nicht meine Denkweise, ich kann es aber nachvollziehen.
Es geht ja um die Schuldfrage, dass man eine Familie einwandern lässt und dann sagt, bitte verlassen Sie D wieder.
Warum die ALB und das Jugendamt laut dem Anwalt prüfen sollten, habe ich auch beschrieben. Eben damit diese Stuation nicht eintritt, zum Schutz der Familie.Wer sollte sich da beschweren?
Und das Jugendamt beschäftigt sich in den wenigsten Fällen mit Misshandlungen. Das ist ja wohl ganz grosser Unsinn.
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Antwort #24 - 20.08.2004 um 16:07:45
 
Zitat:
Es geht ja um die Schuldfrage, dass man eine Familie einwandern lässt und dann sagt, bitte verlassen Sie D wieder.

Na so langsam wird's aber lächerlich.
Die allermeisten empfinden es als ziemlich unverschämt und fühlen sich diskriminiert, wenn die ALB einen 'Kontroll-Besuch' macht (kommt AFAIK auch gar nicht so häufig vor) und eine Scheinehe vermutet. In diesem Fall wurde sogar absichtlich das Nichtzusammenleben verschleiert (falsche Angaben bei der Meldebehörde). Und trotzdem soll wieder mal die ALB Schuld sein?

Und was soll bitteschön das Jugendamt prüfen? Ob die Ehe gelebt wird? Was hat das Jugendamt damit zu tun? Meine Frau ist auch mit ihrer Tochter übergesiedelt und das Jugendamt hat bislang noch nicht angefragt ob sie mal abends in unser Schlafzimmer dürfen ... Könnten die sich auch abschminken Zwinkernd

Ohne jetzt selber diskriminierend wirken zu wollen, aber für mich klingt die Argumentation des RA wie diese amerikanischen Schadensersatzforderungen:
"Ich verlange 30 Mrd Dollar, weil mir niemand gesagt hat, dass ich mir mit einer Bohrmaschine kein Loch in den Kopf bohren soll". Frei nach dem Motto: Irgendjemand anders muss Schuld sein, nur nicht ich.

Die Einwanderung wurde erlaubt, weil das deutsche Grundgesetz Ehe und Familie schützt und fördert - wenn manche das wiederrechtlich ausnutzen, kann man das wohl kaum dem Gesetzgeber vorwerfen. Nachdem die ALB festgestellt hat, dass keine eheliche Lebensgemeinschaft besteht, hat sie das einzig richtige getan, nämlich den (eigentlich nicht) erlaubten Aufenthalt für beendet erklärt. Und da der Ehemann - wie du schreibst - "einen gemeinsamen Haushalt abstreitet", hört sich das für mich nicht unbedingt nach einer Ehe oder dem Versuch eine Ehe zu führen an. Ich habe auch nicht gelesen, dass sich die beiden regelmäßig zumindest an den Wochenenden gesehen haben (um wenigstens eine Wochenend-Ehe zu führen). Alles hört sich eher danach an, als ob die Ehe tatsächlich nur deshalb auf dem Papier bestand, um der Frau den Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen.

BTW, um ihre Kinder mit nach Deutschland nehmen zu können, waren doch wohl FZF Visa nötig? Muss da nicht bei FZF mit einem Ausländer ein gewisses Einkommen nachgewiesen werden?
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carlos
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Antwort #25 - 20.08.2004 um 20:26:19
 
Zitat:
Muss da nicht bei FZF mit einem Ausländer ein gewisses Einkommen nachgewiesen werden?

Nein,muss nicht.

Liebe oder lieber Inge,
möchtest Du streiten oder was sollen so dumme Bemerkungen wie "jetzt wird es lächerlich" und die anderen Vorwürfe?
Ich gebe niemanden eine Schuld. Ein Jurist versucht nur zu analysieren und nach Wegen zu suchen.
Das Jugendamt ist nicht zum Prüfen im negativen Sinne da, sondern zu schauen, ob alles zum Wohle der Kinder geschieht und ob Hilfe benötigt wird.Und viele Ausländer haben es nun mal am Anfang nicht einfach. Das ist eine Hilfe und nichts Negatives.
Und der Vergleich mit der amerikanischen Forderung hinkt nicht nur, er ist einfach total daneben.

Nochmal: Was sollte sie machen? Ihren Mann an den Haaren in die Wohnung zerren?
Gib doch mal einen klugen Ratschlag, was sie hätte tun sollen und was sie jetzt tun soll!
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Antwort #26 - 20.08.2004 um 21:17:07
 
Zitat:
Nein,muss nicht.

Warum nicht? Bei FZF mit einem Ausländer gelten andere Kritierien als bei einem Deutschen. Oder lag's daran, dass die Kinder noch sehr jund waren?

Zitat:
Liebe oder lieber Inge,

Ich hab's mal so gelernt: Der Pfeil/Speer steht für den Kriegsgott Mars, das Kreuz für den Spiegel der Aphrodite. Muss nicht richtig sein, aber so kann man sich das prima merken

Zitat:
möchtest Du streiten oder was sollen so dumme Bemerkungen wie "jetzt wird es lächerlich" und die anderen Vorwürfe?

Weil ein Anwalt, der bei dieser Lage der ALB und möglicherweise dem Jugendamt die Schuld geben will sich mE lächerlich macht (oder einfach nur einen 'dummen' Ausländer abzocken will, auch dafür gibt's ja Beispiele). Kann natürlich auch sein, dass er auf ein Grundsatzurteil des BVG oder des EUGH scharf ist. Da stehen die Chancen aber (IANAL) schlecht würde ich sagen. Und mein US Vergleich hinkt auch nicht sonderlich: Schließlich soll jemand dafür verantwortlich gemacht werden, weil er jemand anderen nicht genügend vor möglichen eigenen Dummheiten gewarnt hat.

Zitat:
Das Jugendamt ist nicht zum Prüfen im negativen Sinne da, sondern zu schauen, ob alles zum Wohle der Kinder geschieht und ob Hilfe benötigt wird.

Warum warum die dann nie bei mir? Oder bei irgendjemandem den ich kenne? Weil sie vielleicht nur auf Aufforderung tätig werden und nicht auf Verdacht? Entweder werden sie direkt um Hilfe gebeten, oder sie werden von Dritten (Verwandte, Freunde, Schule, Polizei etc) über einen Missstand informiert. Von 'einfach mal nach dem Rechten sehen' hab ich bislang noch nichts gehört. Aber wie gesagt, ich (oder alle die ich kenne) haben bislang eh' noch nie was vom Jugendamt gehört. Ausländer mit Kind in Deutschland werden mW nicht automatisch zur Angelegenheit des Jugendamtes.

Zitat:
Und viele Ausländer haben es nun mal am Anfang nicht einfach. Das ist eine Hilfe und nichts Negatives.

Na dann nenn mir doch mal schnell irgendeine (!) Hilfe des Staates, die ohne Antrag erfolgt???

Zitat:
Gib doch mal einen klugen Ratschlag, was sie hätte tun sollen und was sie jetzt tun soll!

Sie hätte tun sollen:
1. Keine Falschangaben bei der Meldebehörde machen. Dadurch ist sie nämlich jetzt unglaubwürdig, was ihr nicht besonders weiterhelfen wird.
2. Als sie feststellte, dass ihr Ehemann offensichtlich nicht am Führen der Ehe interessiert ist, so schnell wie möglich zurück nach Russland um dort zu retten was noch zu retten ist (evtl. Job, möglw. Wohnung zurückkaufen solange noch Mittel vom Verkauf vorhanden sind).

BTW, sie hätte zB auch eines Tages mit Sack und Pack bei ihrem Ehemann vor der Tür stehen können. Sie hätte auch sagen können: Entweder ziehen wir jetzt zusammen, oder ich lass mich scheiden.

Sie sollte tun:
1. Akzeptieren, das sie auf die Schnauze gefallen ist bzw. reingelegt wurde (je nachdem was den nun tatsächliche Sachlage ist) und sollte so schnell wie möglich nach Möglichkeiten in Russland suchen.
2. Anstatt einen RA zu beauftragen, der einen voraussichtlich aussichtslosen Kampf um eine AG führt, sollte sie lieber versuchen zu klären ob sie ihren Noch-'Ehemann' belangen kann, um so wenigstens an Start-Kapital zu kommen. Dürfte sich im Zweifelsfall allerdings auch ziemlich in die Länge ziehen.
3. Sie kann auch versuchen, nach Russland zurückzukehren und dann über ein erneutes FZF zurückzukommen - da steht dann aber wohl eine hochnotpeinliche Befragung an und die Chancen sind da wohl auch nicht so toll. Hängt wohl auch vom Ausgang des Strafverfahrens ab (du hast die Staatsanwaltschaft ja erwähnt). Sollte es tatsächlich zu einer Verurteilung wegen Erschleichung einer AE kommen, sind ihre Chance auf eine Rückkehr sicherlich ziemlich gering.

Alternativ kann sie natürlich auch blitzartig mit ihrem Mann zusammenziehen und versuchen die ALB von der Existenz der Ehe (zumindest ab jetzt) zu überzeugen. Eine unbefristete AE kann sie zwar nicht bekommen, aber vielleicht besteht ja Chance auf eine befristete AE - falls die ALB überzeugt werden kann, dass es beide mit ihrer Ehe wirklich ernst meinen (ich persönlich hätte da dann wohl doch starke Zweifel)

Um's noch mal ganz klar zu sagen: So wie der Fall hier geschildert wurde (und nur das kennen wir ja), hört es sich ganz danach an, als ob die Frau aus anderen Gründen als der Ehe in Deutschland bleiben wollte. Nicht mit ihrem Ehemann zusammenleben hätte sie schließlich auch in Russland haben können.
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Antwort #27 - 20.08.2004 um 21:44:35
 
Zitat:
Warum die ALB und das Jugendamt laut dem Anwalt prüfen sollten, habe ich auch beschrieben. Eben damit diese Stuation nicht eintritt, zum Schutz der Familie.Wer sollte sich da beschweren?

Frag das doch mal die User Janna, Mara oder Reta ...
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carlos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #28 - 21.08.2004 um 11:46:19
 
Zitat:
Ich hab's mal so gelernt: Der Pfeil/Speer steht für den Kriegsgott Mars, das Kreuz für den Spiegel der Aphrodite. Muss nicht richtig sein, aber so kann man sich das prima merken

Ich spielte auf den Namen Inge an.
Zitat:
Weil ein Anwalt, der bei dieser Lage der ALB und möglicherweise dem Jugendamt die Schuld geben will sich mE lächerlich macht (oder einfach nur einen 'dummen' Ausländer abzocken will, auch dafür gibt's ja Beispiele). Kann natürlich auch sein, dass er auf ein Grundsatzurteil des BVG oder des EUGH scharf ist. Da stehen die Chancen aber (IANAL) schlecht würde ich sagen. Und mein US Vergleich hinkt auch nicht sonderlich: Schließlich soll jemand dafür verantwortlich gemacht werden, weil er jemand anderen nicht genügend vor möglichen eigenen Dummheiten gewarnt hat.

Die Betonung liegt nicht auf die Schuld, vielleicht Teilschuld. Die Frage ist, ob sie hätte belehrt werden müssen. Sie war schliesslich im Glauben, alles ist Rechtens.Hätte sie wirklich wissen müssen, wie in Deinem Vergleich, welch negative Folgen auf sie zukommen können? Wäre es ihre Aufgabe gewesen, der ALB zu melden, mein Ehemann zieht nicht ein?
Zitat:
Na dann nenn mir doch mal schnell irgendeine (!) Hilfe des Staates, die ohne Antrag erfolgt

Das tut zwar nicht zur Sache, aber es gibt viele Beispiele.Irgendjemand stellt fest, dass ein Alleinerziehender Schwierigkeiten hat, und wendet sich an das Jugendamt. Oder der Alleinerziehende selber wendet sich ans Jugendamt.
Dann wird ohne Antrag ein Mitarbeiter kommen und versuchen zu helfen.Das sind dann Sozialarbeiter und Sozialpädagogen.Das Jugendamt kann Betreuungen, Schulhilfen usw, evtl.Finanzzuschüsse usw. anbieten.
Zitat:
Sie hätte tun sollen:
1. Keine Falschangaben bei der Meldebehörde machen. Dadurch ist sie nämlich jetzt unglaubwürdig, was ihr nicht besonders weiterhelfen wird.

Welche Falschangabe hat sie gemacht?
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Antoine
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Antwort #29 - 21.08.2004 um 13:34:31
 
Carlos,

mach Dir nichts vor. Der Anwalt kann höchstens Zeit mit dieser Strategie schinden.

Sollte diese Zeit genutzt werden, um endlich die eheliche Gemeinschaft herzustellen, ist ein Erfolg nicht vollkommen auszuschliessen.

In allen anderen Fällen wird die Strategie mit Sicherheit nicht zum Erfolg führen.
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag @Inge - bzgl. sich beschweren, @carlos - Prüfung
Antwort #30 - 21.08.2004 um 14:25:43
 
Hallo Inge,

ich finde es sehr bedauerlich, dass Du mich scheinbar - aus Deinem Posting zu urteilen - in die Kategorie der (ich übertreibe jetzt mal ein wenig Zwinkernd) ewig nörgelnden, sich beschwerenden und kämpfenden, mit unserem Staat unzufriedenen User steckst.

Sicherlich, ich habe hart und an allen Fronten für unsere Ehe gekämpft - mit Erfolg - eben weil bei uns alles in Ordnung war.

Es wurde bei uns auch nicht einfach so von der ABH geprüft (@carlos: Die Behörden prüfen normalerweise - wie ich von vielen Seiten hörte - nur, wenn es einen plausiblen Verdachtsgrund gibt, und den gab es wohl bei Deiner Bekannten nicht), es gab eine anonyme Anzeige (so wurde mir vom Abteilungsleiter der ABH mitgeteilt). Wir sind auch ziemlich sicher zu wissen, wer uns angezeigt hat, da bei uns im Haus ein Ehepaar wohnte, das in der ganzen Straße "verschrien" ist und uns sowie andere Nachbarn schon öfters vorher schikaniert hatte.

Ich betone immer wieder, dass die Prüfung an sich bei Verdachtsmomenten sinnvoll und gegeben ist, dass eine solche Prüfung jedoch
respektvoll und vorurteilsfrei
erfolgen soll und nicht - wie bei uns - derart, dass für den Sachbearbeiter das Ergebnis, nämlich "es ist eine Scheinehe" von vornherein feststeht.


Aus Panik und Angst um unsere Ehe (ich hätte es sicherlich nicht verkraftet, wenn mein Ehemann ausgewiesen worden wäre), habe ich alles, was mir möglich schien, in Bewegung gesetzt. Mag sein, dass ich in den Augen mancher User über das Ziel hinausgeschossen bin, dennoch - das Ergebnis, nämlich die Möglichkeit, meine Ehe hier in D in Ruhe führen zu können, ist mir einfach zu wichtig.
(Übrigens: wir sind nun schon seit fast 6 Jahren verheiratet, mein Mann hat nicht - wie es einige tun, um sich dann baldmöglichst aus der Ehe zu verabschieden - nach 3 Jahren die Einbürgerung beantragt, er ist noch immer türkischer Staatsbürger. Dies dürfte zur Genüge beweisen, dass bei uns kein Schmu im Spiel war, wie uns hier auch schon von manchen Usern unterstellt wurde.)

@Carlos
Die Falschangabe bestand darin, dass der ABH nicht von Anfang an mitgeteilt wurde, dass keine eheliche Lebensgemeinschaft besteht. Somit wurde die AE unter falschen Voraussetzungen erteilt. Hat Deine Bekannte nicht zusammen mit ihrem Ehemann dieses Formular unterschreiben müssen, dass eine eheliche Lebensgemeinschaft besteht? Ich habe von vielen im Forum gehört, dass sie dies unterschreiben mussten (mussten wir auch). -> Falschangabe -> ist strafbar.

Menschlich gesehen, ist der Ärger nachvollziehbar, Deine Bekannte wird jedoch vermutlich an den bestehenden Gesetzen scheitern.

Deshalb kann ich mich nur dem Rat von Antoine und Inge anschließen:
Entweder probieren, jetzt so schnell wie möglich eine eheliche Lebensgemeinschaft herzustellen, oder
probieren, sich in Russland eine neue Existenz aufzubauen.

Viele Grüße
Janna

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inge
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Antwort #31 - 21.08.2004 um 17:44:58
 
Zitat:
ich finde es sehr bedauerlich, dass Du mich scheinbar - aus Deinem Posting zu urteilen - in die Kategorie der (ich übertreibe jetzt mal ein wenig Zwinkernd) ewig nörgelnden, sich beschwerenden und kämpfenden, mit unserem Staat unzufriedenen User steckst.

Glaube kaum, dass man das aus meinem Posting herauslesen kann.
Die Frage war: "Wer sollte sich schon beschweren, wenn die ALB mal eben kurz auf Scheinehe prüft". Und da hab ich dann einfach die aufgeführt, die mit exakt dieser Prüfung ganz und gar nicht glücklich waren.
Aus der vorliegenden Schilderung des Falls kann ich jedenfalls keine Verdachtsmomente erkennen von denen die ALB wußte (später haben sie dann ja offenbar vom 'Zweitwohnsitz' Kenntnis erhalten) eine Überprüfung der Ehe war also nicht angebracht und wenn sie erfolgt wäre (ohne Verdachtsmomente) hätte man sicher von Vorurteil (gegen binationale Ehen) sprechen können.

Das einzige, wo ich denke dass du ca. 3 Lichtjahre daneben liegst, ist die Logik auf deiner Webseite bzgl. des Menschenrechts ein Land zu verlassen. Fehlerhaft folgerst du, dann eine Erlaubnis zum Verlassen automatisch eine Erlaubnis zum Betreten impliziert und dem ist nunmal nicht so. Du hast zB auch das Recht einen Apfel zu kaufen. Aber niemand ist verplichtet dir einen zu verkaufen! Also kannst du dann dein Kaufrecht auch nicht wahrnehmen.

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Antwort #32 - 21.08.2004 um 17:50:50
 
Carlos,

wie du ja schon selbst geschrieben hast: "irgendjemand benachrichtigt das Jugendamt". Eben. Ohne Infos keine Aktion.

Du hast Recht, wie jede Behörde ist auch die ALB auskunftspflichtig und die Mitarbeiter müssen im Rahmen ihrer Tätigkeit auch beraten. Aber nur auf Anfrage! Niemand erwartet, dass es einen Crashkurs im AuslG gibt, wenn man auf der ALB auftaucht.

Im übrigen gilt der Grundsatz: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Jeder (Deutsche und Ausländer) ist letztlich verpflichtet sich auch selbst zu informieren - wobei das natürlich problemlos durch Nachfrage bei der entsprechenden Behörde erfolgen kann.
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carlos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 20.09.2004 um 14:45:03
 
Jetzt hat sie einen Rechtsanwalt aufgesucht und sich bei Frauenorganisationen informiert.
Man hat empfohlen:
sie soll sagen, der Ehemann hat bei ihr gewohnt. Schliesslich war er bei ihr gemeldet.
Sie hätte ihn jetzt nur rausgeschmissen, da er perverse sexuelle Neigungen hat und auch eine Gefahr für die Kinder ist.Und er würde sie mit Geldforderungen erpressen.
Natürlich wird der Ehemann alles abstreiten,aber das ist egal.

Die Frauenorganisation sagt, dass sie dann weiter eine Aufenthaltserlaubnis bekommt.
Und der Rechtsanwalt will sie dabei unterstützen.

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Antwort #34 - 20.09.2004 um 14:59:08
 
Zitat:
Man hat empfohlen:
sie soll sagen, der Ehemann hat bei ihr gewohnt. Schliesslich war er bei ihr gemeldet.
Sie hätte ihn jetzt nur rausgeschmissen, da er perverse sexuelle Neigungen hat und auch eine Gefahr für die Kinder ist.Und er würde sie mit Geldforderungen erpressen.
Natürlich wird der Ehemann alles abstreiten,aber das ist egal.
explo

Du erwartest dafür hoffentlich keine Unterstützung. :nono:

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #35 - 20.09.2004 um 15:01:06
 
Zitat:
Hat jemand Erfahrungen und kann Tips geben?


Da gibt es nur einen Tipp: Sie hat bei der Wahrheit zu bleiben, ansonsten macht sie sich strafbar.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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