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trotz 2-jähriger Ehe muss D verlassen werden. (Gelesen: 11.014 mal)
carlos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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10.08.2004 um 11:51:39
 
Folgender Fall:
Sie , Russin, lebt seit 4 Jahren mit ihren Kindern in Deutschland und hat jetzt die Aufforderung erhalten, Deutschland zu verlassen.
Sie arbeitet, hat nie das Sozialamt bemüht und die Kinder haben russisch schon verlernt. Die Kinder müssten in Russland in die erste Schulklasse, hier sind sie schon in der 4.Schulklasse.
Über 2 Jahre ist sie mit einem Deutschen verheiratet und waren gemeinsam gemeldet.
Demnach müsste eigentlich schon ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bestehen.
Jetzt hat das Ausländeramt Informationen bekommen, wonach der Ehemann auch in einer anderen Stadt gemeldet war und er einen gemeinsamen Haushalt abstreitet.
Kann man das jetzt der Frau zum Vorwurf machen und sie abschieben?
Sie hatte eine Wohnung und offen für den Ehemann. Nur wenn dieser nicht kommt, so ist das nicht ihre Schuld.
Gibt es eine Lösung ?
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Mick
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Antwort #1 - 10.08.2004 um 12:14:58
 
Zitat:
Folgender Fall:
Sie , Russin, lebt seit 4 Jahren mit ihren Kindern in Deutschland und hat jetzt die Aufforderung erhalten, Deutschland zu verlassen.
Sie arbeitet, hat nie das Sozialamt bemüht und die Kinder haben russisch schon verlernt. Die Kinder müssten in Russland in die erste Schulklasse, hier sind sie schon in der 4.Schulklasse.
Über 2 Jahre ist sie mit einem Deutschen verheiratet und waren gemeinsam gemeldet.
Demnach müsste eigentlich schon ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bestehen.
Jetzt hat das Ausländeramt Informationen bekommen, wonach der Ehemann auch in einer anderen Stadt gemeldet war und er einen gemeinsamen Haushalt abstreitet.
Kann man das jetzt der Frau zum Vorwurf machen und sie abschieben?
Sie hatte eine Wohnung und offen für den Ehemann. Nur wenn dieser nicht kommt, so ist das nicht ihre Schuld.
Gibt es eine Lösung ?


Hi,
habe ich das jetzt richtig verstanden? Sie wollte immer mit ihm zusammen leben, er aber nicht? Bis wann haben Sie tatsächlich zusammen gelebt, von wann bis wann galten die jeweiligen Aufenthaltserlaubnisse?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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carlos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.08.2004 um 12:24:40
 
Ja , sie wollten wohl beide zusammenleben, aber dazu ist es nie gekommen. Sie haben tatsächlich nie zusammengelebt, waren nur zusammen gemeldet.
Die Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Ehe besteht seit Ende 2001.
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carlos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 10.08.2004 um 12:29:14
 
Ihm passte die Wohnung und die Stadt nicht. Er hat ihr aber auch keine Alternative geboten.
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Mick
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Antwort #4 - 10.08.2004 um 12:34:06
 
Zitat:
Ja , sie wollten wohl beide zusammenleben, aber dazu ist es nie gekommen. Sie haben tatsächlich nie zusammengelebt, waren nur zusammen gemeldet.
Die Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Ehe besteht seit Ende 2001.  


Egal wer was wollte: Fakt ist, dass keine eheliche Lebensgemeinschaft geführt wurde. Und nur zu diesem Zweck wurde die AE erteilt. Vermutlich sind da auch einige falsche Angaben zur Erlangung der AE's gemacht worden. Damit macht man sich strafbar.
Sorry, aber die Beendigung des Aufenthaltes scheint hier geboten und rechtlich nicht zu beanstanden sein.

Wenn Du Dir den Wortlaut des § 19 Abs. 1 AuslG im Einzelnen anschaust, wirst Du auch zu dem Schluss kommen, dass kein eigenständiges Aufenthaltsrecht entstanden sein kann.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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carlos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 11.08.2004 um 12:36:39
 
Ja, das denke ich auch.
Was passiert, wenn die Beiden sich jetzt in einer anderen Stadt anmelden und wirklich zuzammenziehen.

-Muss die Wohnung eine Mindestgrösse haben,bei 2 Erwachsenen und zwei Kindern?Wird ein Provisorium akzeptiert?

-Wird dann die Ausweisung der ALB rückgängig gemacht?

-Ab wann hätte sie dann ein eigenständiges Aufenthaltsrecht?
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 11.08.2004 um 13:10:23
 
Äh,
sind die Fragen ernst gemeint?

Dann hätt ich mal ne Gegenfrage:

Jemand wird in der U-Bahn mit einer gefäschten Fahrkarte kontrolliert. Er muss seine Fahrt unterbrechen und hat ein oder zwei Strafverfahren am Hals. Er fragt Dich, ob er mit der Fahrkarte jetzt weiterfahren kann.

Was antwortest Du ihm?

eishennig
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Antoine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #7 - 11.08.2004 um 14:17:53
 
Zitat:
Ja, das denke ich auch.
Was passiert, wenn die Beiden sich jetzt in einer anderen Stadt anmelden und wirklich zuzammenziehen.

-Muss die Wohnung eine Mindestgrösse haben,bei 2 Erwachsenen und zwei Kindern?Wird ein Provisorium akzeptiert?

-Wird dann die Ausweisung der ALB rückgängig gemacht?

-Ab wann hätte sie dann ein eigenständiges Aufenthaltsrecht?


Was sollen die Fragen?

Niemand kann Personen in den Kopf gucken. Von aussen deutet alles darauf hin, dass falsche Tatsachen (eheliche Gemeinschaft) vorgespiegelt wurde, also ein Fall, der in der Umgangssprache auch als "Scheinehe" bezeichnet wird. Ich sehe bei der Vorgeschichte kaum Möglichkeiten, bei Behörden und Gerichten glaubhaft zu machen, dass nunmehr tatsächlich die eheliche Gemeinschaft von beiden Partnern gewollt ist und gelebt werden soll.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Ausreiseverfügung rückgängig gemacht wird, dürfte damit sehr gering sein.

:sauer:

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carlos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 11.08.2004 um 14:30:41
 
Erstens weiss ich auch nicht die Details.
Zweitens gehe ich davon aus, dass das wahr ist, was man mir erzählt hat.
Es ist nicht meine Aufgabe, die Richtigkeit zu überprüfen.

Demnach ist es so, dass eine Ehegemeinschaft gegründet werden sollte.
Nach der Heirat kamen verschiedene Schwierigkeiten wie auch Finanzprobleme.
Dann hat er ihr den Gefallen getan und sich bei ihr angemeldet. Dieses sollte ein kurzes Provisorium sein bis eine passende Wohnung gefunden ist.
Das zog sich nun dahin, da das Kleingeld fehlte.

an eishennig:
ich verstehe Deine Anspielung schon.
Darf ein Fahrkartenfälscher sich keine gültige Fahrkarte kaufen und legal weiterfahren?
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Antoine
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Antwort #9 - 11.08.2004 um 14:51:10
 
Wie geschrieben, niemand kann Personen in den Kopf gucken. Daher müssen im Zweifelsfall andere Faktoren für eine Entscheidung herangezogen werden (Beweise, Lebenserfahrung, etc.).

Wo sind die Beweise für Deine Darstellung? Gibt es andere Anhaltspunkte für die Richtigkeit der Darstellung?

Merke: Recht haben und Recht bekommen ist ein Unterschied. Selbst wenn Deine Darstellung den Tatsachen entspricht (ich meine damit insbesondere die Absicht, nunmehr die Ehe wirklich in Gemeinschaft zu leben), ist es unwahrscheinlich, dass ihr Glauben geschenkt wird.

Aus meiner Sicht ist der Fall hoffnungslos.

Griesgrämig
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carlos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 12.08.2004 um 18:24:43
 
Jetzt will sie wohl der Aufforderung folgen, Deutschland zu verlassen.
In einigen Monaten hoffen sie alle, finanziell wieder besser zu stehen und eine Wohnung mieten zu können.

Kann sie dann ein neues Visa zur Familienzusammenführung in der deutschen Botschaft bekommen?
Sie sind ja weiterhin verheiratet.
Oder verbaut die jetzige Ausweisung alles?
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Mick
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Antwort #11 - 12.08.2004 um 18:54:44
 
Zitat:
Jetzt will sie wohl der Aufforderung folgen, Deutschland zu verlassen.
In einigen Monaten hoffen sie alle, finanziell wieder besser zu stehen und eine Wohnung mieten zu können.

Kann sie dann ein neues Visa zur Familienzusammenführung in der deutschen Botschaft bekommen?
Sie sind ja weiterhin verheiratet.
Oder verbaut die jetzige Ausweisung alles?



Hi,
es ist keine Ausweisung, es ist eine Ausreiseaufforderung. Rein rechtlich wäre eine Familienzusammenführung weiterhin möglich. Dieses wird von den beteiligten Behörden sicher kritisch betrachtet.

Oder wurde sie wegen Erschleichen einer AE im Sinne einer Ausweisung tatsächlich ausgewiesen?
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Antwort #12 - 13.08.2004 um 12:13:16
 
Da muss ich nochmal genau nachfragen.

Es ist wohl keine richtige Ausweisung.
Die ALB hat nur mitgeteilt, die Aufenthaltserlaubnis nicht zu verlängern und sie müsse bis Ende der alten Aufenthaltserlaubnis Deutschland verlassen.

Die Staatsanwaltschaft wolle man wegen dem Verdacht der Erschleichung benachrichtigen.

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Mono
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Antwort #13 - 13.08.2004 um 17:01:10
 
> Sie, Russin, lebt seit 4 Jahren mit ihren Kindern in Deutschland ..... und die Kinder haben russisch schon verlernt. <

Hallo Carlos,

was du hier schreibst, kann ich nicht nachvollziehen.

Kinder, die nun schon mindestens 10 Jahre alt sind und mit ihrer russischen Mutter ohne deutschsprachigen Partner zusammen in einem Haushalt wohnen, können doch ihre Muttersprache nicht in relativ kurzer Zeit verlernt haben.

Unsere Kinder sind in Lateinamerika geboren und aufgewachsen und haben niemals in einem deutschsprachigen Land gelebt. Trotzdem sprechen sie fließend Deutsch.

Die Kinder eines mir bekannten türkischen Ehepaares, in der dritten Generation in der Schweiz, sprechen Türkisch, ohne jemals in der Türkei gewohnt zu haben.

Vielleicht kannst du erklären, wieso es bei diesen russischen Kindern zu diesem merkwürdigen Sprachverlust gekommen ist.  Fragezeichen









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carlos
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Antwort #14 - 14.08.2004 um 13:10:03
 
Vielleicht habe ich etwas übertrieben.
Natürlich sprechen sie noch etwas russisch, verstehen zumindest alles. Aber sie sprechen besser deutsch, fliessend und akzentfrei. Und schreiben können sie nur deutsch.
Sie sind hier in Deutschland nur unter deutschen oder deutsch-sprachigen Kindern.
Sie müssten in Russland in der 1.Klasse neu anfangen, was aufgrund des Alters auch noch andere Probleme mit sich bringt.
In Deutschland sollten sie im nächsten Jahr aufs Gymnasium. Das können sie jetzt vergessen.

Und das sind ja wohl berechtigte Schulprobleme.
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