Hallo Inge,
ich finde es sehr bedauerlich, dass Du mich scheinbar - aus Deinem Posting zu urteilen - in die Kategorie der (ich übertreibe jetzt mal ein wenig
) ewig nörgelnden, sich beschwerenden und kämpfenden, mit unserem Staat unzufriedenen User steckst.
Sicherlich, ich habe hart und an allen Fronten für unsere Ehe gekämpft - mit Erfolg - eben weil bei uns alles in Ordnung war.
Es wurde bei uns auch nicht einfach so von der
ABH geprüft (@carlos: Die Behörden prüfen normalerweise - wie ich von vielen Seiten hörte - nur, wenn es einen plausiblen Verdachtsgrund gibt, und den gab es wohl bei Deiner Bekannten nicht), es gab eine anonyme Anzeige (so wurde mir vom Abteilungsleiter der
ABH mitgeteilt). Wir sind auch ziemlich sicher zu wissen, wer uns angezeigt hat, da bei uns im Haus ein Ehepaar wohnte, das in der ganzen Straße "verschrien" ist und uns sowie andere Nachbarn schon öfters vorher schikaniert hatte.
Ich betone immer wieder, dass die Prüfung an sich bei Verdachtsmomenten sinnvoll und gegeben ist, dass eine solche Prüfung jedoch
respektvoll und vorurteilsfrei
erfolgen soll und nicht - wie bei uns - derart, dass für den Sachbearbeiter das Ergebnis, nämlich "es ist eine Scheinehe" von vornherein feststeht.
Aus Panik und Angst um unsere Ehe (ich hätte es sicherlich nicht verkraftet, wenn mein Ehemann ausgewiesen worden wäre), habe ich alles, was mir möglich schien, in Bewegung gesetzt. Mag sein, dass ich in den Augen mancher User über das Ziel hinausgeschossen bin, dennoch - das Ergebnis, nämlich die Möglichkeit,
meine Ehe hier in D in Ruhe führen zu können, ist mir einfach zu wichtig.
(Übrigens: wir sind nun schon seit fast 6 Jahren verheiratet, mein Mann hat
nicht - wie es einige tun, um sich dann baldmöglichst aus der Ehe zu verabschieden - nach 3 Jahren die Einbürgerung beantragt, er ist noch immer türkischer Staatsbürger. Dies dürfte zur Genüge beweisen, dass bei uns kein Schmu im Spiel war, wie uns hier auch schon von manchen Usern unterstellt wurde.)
@Carlos
Die Falschangabe bestand darin, dass der
ABH nicht von Anfang an mitgeteilt wurde, dass keine eheliche Lebensgemeinschaft besteht. Somit wurde die
AE unter falschen Voraussetzungen erteilt. Hat Deine Bekannte nicht zusammen mit ihrem Ehemann dieses Formular unterschreiben müssen, dass eine eheliche Lebensgemeinschaft besteht? Ich habe von vielen im Forum gehört, dass sie dies unterschreiben mussten (mussten wir auch). -> Falschangabe -> ist strafbar.
Menschlich gesehen, ist der Ärger nachvollziehbar, Deine Bekannte wird jedoch vermutlich an den bestehenden Gesetzen scheitern.
Deshalb kann ich mich nur dem Rat von Antoine und Inge anschließen:
Entweder probieren, jetzt so schnell wie möglich eine eheliche Lebensgemeinschaft herzustellen, oder
probieren, sich in Russland eine neue Existenz aufzubauen.
Viele Grüße
Janna