Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
trotz 2-jähriger Ehe muss D verlassen werden. (Gelesen: 11.015 mal)
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag @Inge - bzgl. sich beschweren, @carlos - Prüfung
Antwort #30 - 21.08.2004 um 14:25:43
 
Hallo Inge,

ich finde es sehr bedauerlich, dass Du mich scheinbar - aus Deinem Posting zu urteilen - in die Kategorie der (ich übertreibe jetzt mal ein wenig Zwinkernd) ewig nörgelnden, sich beschwerenden und kämpfenden, mit unserem Staat unzufriedenen User steckst.

Sicherlich, ich habe hart und an allen Fronten für unsere Ehe gekämpft - mit Erfolg - eben weil bei uns alles in Ordnung war.

Es wurde bei uns auch nicht einfach so von der ABH geprüft (@carlos: Die Behörden prüfen normalerweise - wie ich von vielen Seiten hörte - nur, wenn es einen plausiblen Verdachtsgrund gibt, und den gab es wohl bei Deiner Bekannten nicht), es gab eine anonyme Anzeige (so wurde mir vom Abteilungsleiter der ABH mitgeteilt). Wir sind auch ziemlich sicher zu wissen, wer uns angezeigt hat, da bei uns im Haus ein Ehepaar wohnte, das in der ganzen Straße "verschrien" ist und uns sowie andere Nachbarn schon öfters vorher schikaniert hatte.

Ich betone immer wieder, dass die Prüfung an sich bei Verdachtsmomenten sinnvoll und gegeben ist, dass eine solche Prüfung jedoch
respektvoll und vorurteilsfrei
erfolgen soll und nicht - wie bei uns - derart, dass für den Sachbearbeiter das Ergebnis, nämlich "es ist eine Scheinehe" von vornherein feststeht.


Aus Panik und Angst um unsere Ehe (ich hätte es sicherlich nicht verkraftet, wenn mein Ehemann ausgewiesen worden wäre), habe ich alles, was mir möglich schien, in Bewegung gesetzt. Mag sein, dass ich in den Augen mancher User über das Ziel hinausgeschossen bin, dennoch - das Ergebnis, nämlich die Möglichkeit, meine Ehe hier in D in Ruhe führen zu können, ist mir einfach zu wichtig.
(Übrigens: wir sind nun schon seit fast 6 Jahren verheiratet, mein Mann hat nicht - wie es einige tun, um sich dann baldmöglichst aus der Ehe zu verabschieden - nach 3 Jahren die Einbürgerung beantragt, er ist noch immer türkischer Staatsbürger. Dies dürfte zur Genüge beweisen, dass bei uns kein Schmu im Spiel war, wie uns hier auch schon von manchen Usern unterstellt wurde.)

@Carlos
Die Falschangabe bestand darin, dass der ABH nicht von Anfang an mitgeteilt wurde, dass keine eheliche Lebensgemeinschaft besteht. Somit wurde die AE unter falschen Voraussetzungen erteilt. Hat Deine Bekannte nicht zusammen mit ihrem Ehemann dieses Formular unterschreiben müssen, dass eine eheliche Lebensgemeinschaft besteht? Ich habe von vielen im Forum gehört, dass sie dies unterschreiben mussten (mussten wir auch). -> Falschangabe -> ist strafbar.

Menschlich gesehen, ist der Ärger nachvollziehbar, Deine Bekannte wird jedoch vermutlich an den bestehenden Gesetzen scheitern.

Deshalb kann ich mich nur dem Rat von Antoine und Inge anschließen:
Entweder probieren, jetzt so schnell wie möglich eine eheliche Lebensgemeinschaft herzustellen, oder
probieren, sich in Russland eine neue Existenz aufzubauen.

Viele Grüße
Janna

Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: @Inge - bzgl. sich beschweren, @carlos - Prüfu
Antwort #31 - 21.08.2004 um 17:44:58
 
Zitat:
ich finde es sehr bedauerlich, dass Du mich scheinbar - aus Deinem Posting zu urteilen - in die Kategorie der (ich übertreibe jetzt mal ein wenig Zwinkernd) ewig nörgelnden, sich beschwerenden und kämpfenden, mit unserem Staat unzufriedenen User steckst.

Glaube kaum, dass man das aus meinem Posting herauslesen kann.
Die Frage war: "Wer sollte sich schon beschweren, wenn die ALB mal eben kurz auf Scheinehe prüft". Und da hab ich dann einfach die aufgeführt, die mit exakt dieser Prüfung ganz und gar nicht glücklich waren.
Aus der vorliegenden Schilderung des Falls kann ich jedenfalls keine Verdachtsmomente erkennen von denen die ALB wußte (später haben sie dann ja offenbar vom 'Zweitwohnsitz' Kenntnis erhalten) eine Überprüfung der Ehe war also nicht angebracht und wenn sie erfolgt wäre (ohne Verdachtsmomente) hätte man sicher von Vorurteil (gegen binationale Ehen) sprechen können.

Das einzige, wo ich denke dass du ca. 3 Lichtjahre daneben liegst, ist die Logik auf deiner Webseite bzgl. des Menschenrechts ein Land zu verlassen. Fehlerhaft folgerst du, dann eine Erlaubnis zum Verlassen automatisch eine Erlaubnis zum Betreten impliziert und dem ist nunmal nicht so. Du hast zB auch das Recht einen Apfel zu kaufen. Aber niemand ist verplichtet dir einen zu verkaufen! Also kannst du dann dein Kaufrecht auch nicht wahrnehmen.

Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: trotz 2-jähriger Ehe muss D verlassen werden.
Antwort #32 - 21.08.2004 um 17:50:50
 
Carlos,

wie du ja schon selbst geschrieben hast: "irgendjemand benachrichtigt das Jugendamt". Eben. Ohne Infos keine Aktion.

Du hast Recht, wie jede Behörde ist auch die ALB auskunftspflichtig und die Mitarbeiter müssen im Rahmen ihrer Tätigkeit auch beraten. Aber nur auf Anfrage! Niemand erwartet, dass es einen Crashkurs im AuslG gibt, wenn man auf der ALB auftaucht.

Im übrigen gilt der Grundsatz: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Jeder (Deutsche und Ausländer) ist letztlich verpflichtet sich auch selbst zu informieren - wobei das natürlich problemlos durch Nachfrage bei der entsprechenden Behörde erfolgen kann.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
carlos
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: trotz 2-jähriger Ehe muss D verlassen werden.
Antwort #33 - 20.09.2004 um 14:45:03
 
Jetzt hat sie einen Rechtsanwalt aufgesucht und sich bei Frauenorganisationen informiert.
Man hat empfohlen:
sie soll sagen, der Ehemann hat bei ihr gewohnt. Schliesslich war er bei ihr gemeldet.
Sie hätte ihn jetzt nur rausgeschmissen, da er perverse sexuelle Neigungen hat und auch eine Gefahr für die Kinder ist.Und er würde sie mit Geldforderungen erpressen.
Natürlich wird der Ehemann alles abstreiten,aber das ist egal.

Die Frauenorganisation sagt, dass sie dann weiter eine Aufenthaltserlaubnis bekommt.
Und der Rechtsanwalt will sie dabei unterstützen.

Hat jemand Erfahrungen und kann Tips geben?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: trotz 2-jähriger Ehe muss D verlassen werden.
Antwort #34 - 20.09.2004 um 14:59:08
 
Zitat:
Man hat empfohlen:
sie soll sagen, der Ehemann hat bei ihr gewohnt. Schliesslich war er bei ihr gemeldet.
Sie hätte ihn jetzt nur rausgeschmissen, da er perverse sexuelle Neigungen hat und auch eine Gefahr für die Kinder ist.Und er würde sie mit Geldforderungen erpressen.
Natürlich wird der Ehemann alles abstreiten,aber das ist egal.
explo

Du erwartest dafür hoffentlich keine Unterstützung. :nono:

Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.930

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: trotz 2-jähriger Ehe muss D verlassen werden.
Antwort #35 - 20.09.2004 um 15:01:06
 
Zitat:
Hat jemand Erfahrungen und kann Tips geben?


Da gibt es nur einen Tipp: Sie hat bei der Wahrheit zu bleiben, ansonsten macht sie sich strafbar.

Over and Out.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema