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... mal ganz von anfang an (Gelesen: 2.509 mal)
iris
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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09.08.2004 um 14:02:16
 
hallo,

also, ich bin seit 1 1/2 Jahren mit einem israeli zusammen. nachdem ich fast in Jahr dort gewohnt habe, überlegen wir nun, ob er vielleicht zu mir nach deutschland kommt.
so wie ich das bis jetzt verstanden habe, ist es ja in deutschland nicht möglich ein besuchsvisum zu verlängern. sprich dass er erstmal nach deutschland kommt und wir dann hier sein visum verlängern lassen. wie funktioniert das dann? muss er das schon von israel aus beantragen und wenn ja wo? was für ein status wäre dass dann?
und noch ne frage: wie sind die chancen hier überhaupt solange wir nicht verheiratet sind? gibt es trotzdem die möglichkeit, dass er längere zeit hier bleiben kann und evtl. auch eine arbeitserlaubnis bekommen würde?

danke!

iris
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iris iris768  
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Mick
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Antwort #1 - 09.08.2004 um 15:08:07
 
Hallo Iris,

zu Besuchszwecken könnte er sich maximal 90 Tage in D. aufhalten. Eine Verlängerung des Aufenthaltes zu Besuchszwecken ist regelmäßig ausgeschlossen.

Sollte er dann einen Job finden, könnte er eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Aufgrund der Regelung in
§ 9 Abs. 1 DVAuslG
müsste er hierfür nicht ausreisen und ein Visum beantragen. Die Art der Arbeit ist eigentlich egal
(§ 9 AAV)
, allerdings wird die Agentur für Arbeit prüfen, ob nicht bevorrechtigte Arbeitnehmer zur Verfügung stehen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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iris
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Antwort #2 - 09.08.2004 um 15:21:22
 
hallo,

erstmal danke für deine antwort.

so wie ich dich verstanden habe gibt es für ihn also nur die möglichkeit länger hier zu bleiben wenn er einen job findet? oder gibt es auch die möglichkeit, dass er nur aufgrund der beziehung hierbleiben kann? (finanziell wäre das kein problem)

warum ich frage, ist weil ich etwas irritiert bin von dem scheinbar völlig anderen system hier bei uns. als ich letztes jahr zu ihm nach israel gezogen bin, bin ich zunächst mit dem ganz normalen 3-monatigen touristenvisum eingereist. bevor das abgelaufen ist hatten wir dort einen termin beim innenministerium und die haben mir dann aufgrund der beziehung (mussten wir natürlich nachweisen mit emails, fotos usw.) eine verlängerung von 6 monaten gegeben. dann nochmal drei monate und letztendlich dann ein touristenvisum mit arbeitserlaubnis für ein jahr. und eben alles auf basis der beziehung (die wurde dort sozusagen anerkannt).
gibt es so etwas in deutschland auch? ich meine, dass jemand hier "geduldet" oder wie auch immer wird, weil eine beziehung besteht? oder ist das immer an arbeit, studium... gebunden bzw. eine heirat erforderlich?

grüße, iris
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iris iris768  
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Mick
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Antwort #3 - 09.08.2004 um 15:28:08
 
Zitat:
gibt es so etwas in deutschland auch? ich meine, dass jemand hier "geduldet" oder wie auch immer wird, weil eine beziehung besteht?


Nein, gibt es hier nicht.

Zitat:
oder ist das immer an arbeit, studium... gebunden bzw. eine heirat erforderlich?


Abgesehen von besonderen Regelungen für EU-Angehörige: Ja, so ist es.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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iris
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Antwort #4 - 09.08.2004 um 15:49:32
 
ist ja nun nicht so, dass er nicht arbeiten will. nur ist ja die chance sehr groß, dass er in dieser kurzen zeit keine arbeit hier findet. und selbst wenn, erteilt das arbeitsamt die erlaubnis ja wohl erst nach 3-monatigem aufenthalt, so wie ich das bis jetzt mitbekommen habe. was wäre dann mit der zeit zwischendrin? ich meine die zeit zwischen ablauf des visums und erteilung der arbeitserlaubnis? müsste er dann wirklich ausreisen? irgendwie macht das ja wenig sinn  ??? vorallem weil der potenzielle arbeitgeber ja vermutlich auch nicht wochenlang warten würde...
scheint ja alles ziemlich kompliziert zu sein hier  !!!
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iris iris768  
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