Zitat:familienkrankenversicherung gilt erst ab anmeldedatum und voraussetzung ist eine aufenthaltsbescheinigung für länger als 3 monate (zumindest bei meiner kv). das heißt also nach einwohnermeldeamt und abh ist mein mann nach seiner fzf-einreise familienversichert.
Ich bin letztes Jahr nach einem mehrjährigen Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückgekehrt und meine (ausländische) Frau ist mit Visum zur Familienzusammenführung mit eingereist. Ich brauchte für die Anmeldung meiner Frau zur Familienversicherung bei meiner Krankenkasse (DAK) definitiv nicht ihre
AE und soweit ich mich erinnern kann auch keine Meldebescheinigung.
Wenn ich mir den von Brian zur Verfügung gestellten § 10 SGB V anschaue, könnte ich noch verstehen, wenn die Krankenkasse nach der Meldebescheinigung fragt, denn dort ist von "Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland" die Rede. (Anderseits: Für einen deutschen Ehepartner muß doch auch keine Meldebescheinigung vorgelegt werden, obwohl der auch im Ausland leben könnte...) Aber das die Krankenkasse die
AE haben will, scheint mir eindeutig falsch zu sein. Hier ich würde mal ansetzen und das mit der Krankenkasse diskutieren bzw. notfalls die Krankenkasse wechseln.
Wenn zumindest das Thema
AE gelöst ist braucht man m. E. nicht unbedingt eine "Übergangs-Krankenversicherung", denn die Anmeldung und damit die Familienversicherung kann man kurzfristig nach Einreise erledigen. (Für einen Termin bei der
ABH für die
AE kann man hingegen - je nach Ort - schon mal ein paar Wochen warten.)
Abu
P.S.
Nicht vergessen, die Steuerklasse auf der Lohnsteuerarte ändern zu lassen. Auch hierfür muß man - und das weiß ich jetzt wirklich 100% - nicht uaf die
AE warten!
Und auch mal bei den anderen privaten Versicherungen (z. B. Private Haftpflicht) mit dem Versicherer abchecken, ob der Ehepartner gemeldet werden muß oder automatisch mitversichert ist.