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Familienzusammenführung Togo/Afrika (Gelesen: 3.450 mal)
babsiw
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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11.08.2004 um 01:39:06
 
Hallo, ich bin heute zum ersten mal hier und möchte einer Freundin helfen. Sie ist verwitwet, hat einen 17-jährigen Sohn. Sie lebt seit ca. 1 Jahr hier in Deutschland  und geht einer ständigen Arbeit nach. Dem Sohn wird die Einreise mit der Begründung verweigert, eine Familienzusammenführung sei nicht möglich, da er das 16. Lebensjahr vollendet hat. Mutter und Sohn haben nun beschlossen, dass der Sohn in Togo sein Abitur macht. Das Ausländeramt hat sie jedoch schon darauf hingewiesen, dass auch das kein Grund sei ihn dann hier  nach Deutschland einreisen zu lassen und ihm eine  Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Hat hier jemand Erfahrung, wie man dem Sohn die Einreise jetzt, oder im nächsten Jahr nach dem Abitur, ermöglichen kann?
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 11.08.2004 um 06:26:30
 
Sieht schlecht für deine Freundin aus

§ 20 Absatz 4 Ausländergesetz besagt folgendes, welcher grundsätzlich für Kinder, die 16 und 17 Jahre alt sind angewendet wird:

(4) Im übrigen kann dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers nach Maßgabe des § 17 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn

   1. das Kind die deutsche Sprache beherrscht oder gewährleistet erscheint, daß es sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann oder
   2. es auf Grund der Umstände des Einzelfalles zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist.


Trennung von der Mutter ist keine besondere Härte, da muss schon mehr Butter bei die Fische.
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Marco_D.
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Antwort #2 - 11.08.2004 um 06:30:24
 
Ach ja und wenn er 18 wird, dann ist es noch viel schwieriger, ihn nachzuholen. Daher sollte man jetzt die Chance nutzen , wenn sie überhaupt da ist (s.o.)
Aber um mehr die Erfolgsaussichten beurteilen zu können, solltest du noch ein wenig mehr über den SOhn erzählen. (Beherrscht er deutsch, hat er Verwandte in Togo usw.)
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Mick
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Antwort #3 - 11.08.2004 um 07:59:28
 
Zitat:
Hat hier jemand Erfahrung, wie man dem Sohn die Einreise jetzt, oder im nächsten Jahr nach dem Abitur, ermöglichen kann?


Hallo,
denkbar wäre natürlich die Einreise zum Zwecke der Studienvorbereitung/des Studiums. Lies Dir dazu einmal die Verwaltungsvorschriften zu § 28 AuslG durch (zu erreichen über den Button "Gesetze").
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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babsiw
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 11.08.2004 um 19:41:23
 
Hallo,
danke für deine Antwort. Der Sohn lebt derzeit bei seiner 79jährigen Großmutter in Lome. Er ist in Deutschland geboren, kam als Kleinkind mit seinen Eltern nach Togo. Sein älterer Bruder hat bereits sein Abitur mit Auszeichnung bestanden und es wurde ihm durch ein Stipendium das Studieren in Frankreich ermöglicht. Zu dem Stipendium wird es aller Voraussicht nach bei dem in Togo lebenden Sohn nicht kommen.  Der Vater ist verstorben und die Mutter ist wieder nach Deutschland gekommen. Sie wollte erst hier eine Arbeit und eine Wohnung finden und dann den Sohn nachholen um hier kein Sozialfall zu sein.
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babsiw
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 11.08.2004 um 19:48:13
 
hallo,
danke für deine Antwort.
Der Junge sprucht gebrochen deutsch. Er wurde hier geboren. Seine Eltern haben viele Jahre gemeinsam in Deutschland gelebt, sind dann zurück nach Togo. nachdem der Vater verstorben ist, wollte die Mutter wieder, natürlich zusammen mit ihrem Sohn, nach Deutschland. Sie kam alleine um hier erst einmal einen Arbeitsplatz und eine Wohnung zu finden. Dies ist ihr aufgrund ihrer Fähigkeiten auch gleich problemlos  gelungen. Während des Aufenthaltes in Togo ist der Kontakt nach Deutschland nie abgebrochen und ich sehe auch kein Problem, dass der Junge hier Probleme haben wird sich in die deutschen Lebensverhältnisse einzufügen. Seine Mutter geht ihm hier mit bestem Beispiel voran.
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babsiw
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 11.08.2004 um 19:56:25
 
Hallo,
danke ür den Tip. Verstehe ich das richtig, dass es nach dem Abitur möglich ist für Studienzwecke hier zu leben? Wie sieht das denn nach einem Studium aus? Muss der junge Mann dann wieder nach Togo zurück? Und was ist wenn das Studium länger dauert als die angegebenen Zeiten?
Gruß
Babs
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Mick
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Antwort #7 - 11.08.2004 um 20:01:56
 
Zitat:
Hallo,
danke ür den Tip. Verstehe ich das richtig, dass es nach dem Abitur möglich ist für Studienzwecke hier zu leben? Wie sieht das denn nach einem Studium aus? Muss der junge Mann dann wieder nach Togo zurück? Und was ist wenn das Studium länger dauert als die angegebenen Zeiten?
Gruß
Babs



Hi,
grundsätzlich ist das möglich. Nochmal: Lies Dir die Verwaltungsvorschriften dazu einmal durch.
Nach dem Zuwanderungsgesetz, dass am 01.01.2005 in Kraft tritt, bekommen Studenten auch die Möglichkeit, sich unter bestimmten Bedingungen einen Job zu suchen. Aber soweit sind wir ja noch lange nicht.

Noch ein Tipp:
Du solltest die Postings zitieren, auf die Du antwortest. Dann weiß man auch, wer gemeint ist.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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