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hilfeee.....bin vor scheidung (Gelesen: 1.734 mal)
eva2marija
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Beiträge: 21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag hilfeee.....bin vor scheidung
10.08.2004 um 01:03:59
 
Bin Auländerin, 2,5 Jahre Vercheiratet mit Deutche, und seit 1 Jahr getrennt lebend. Wir haben gemeinsames Kind (15 Monate) - mit Staatsangehörigkeit - Deutsch. Meine Aufenthaltserlaubnis endet Februar 2005 . Meine Frage ist: Muss ich dann  mi mein Kind ausreisen  aus Deutschland oder ???
Mein Kind hat Deutches Pass und ist überchaupt nich gemeldet in mein Land.
Wer kann mir Tipps geben??



Vielen Dank



???
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 10.08.2004 um 07:19:09
 
Zitat:
Meine Frage ist: Muss ich dann  mi mein Kind ausreisen  aus Deutschland oder ???


Mach Dir keine Sorgen. Gem. § 23 Abs. 1 Nr. 3 AuslG hast Du einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der Personensorge für das Kind.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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eva2marija
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Beiträge: 21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 11.08.2004 um 14:06:30
 
Hallo Mick


Vilen Dank für den Antwort.
Vieleicht können Sie mir auch weiter helfen:
Habe gestern gelesen das ich nie Sozialhilfe,Wohngeld...beantragen  kann (wegen Visum).
Ich arbeite, aber jetzt bin in Elternzeit, bis  die kleine 3 Jahre ist.
Der unterchalt was ich von mein Mann beckomme, wurde nach der Scheidung nicht reichen (muss spater auszihen aus seiner E.Wohnung). Wen ich dann auch kein Wohngeld bekomme......
Stimmt das?
Sozialhilfe, Wohngeld = keine Visum????
Oder habe ich etwas - falsch verstanden???


Vielen Dank, Mick
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 11.08.2004 um 14:56:18
 
Hallo eva2marija,

ich glaube, das hast Du falsch verstanden.

Dein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der Personensorge für Dein Kind hängt nicht davon ab, ob Du Sozialhilfe beziehst oder nicht.
(Allerdings wird Du evtl. keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, solange Du Sozialhilfe beziehst. Stattdessen wird die Aufenthaltserlaubnis immer wieder befristet verlängert.)

Abu
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