Zitat:Bei uns wurde keine schriftliche Begründung abgegeben, es wurde nur ein Zettel (Duldung?) gegeben, den mein Mann in seinen Pass legen und immer mitführen musste. Somit war ein Widerspruch nicht möglich.
Es hieß nur (mündlich), "bis diese 3 Monate um sind, haben wir Ihren Anspruch geprüft"
Ich nehme an, dass war diese §69 "Fiktionsbescheinigung". Meine Frau hat auch erst mal so einen Stempel für 3 Monate in den Pass bekommen und nach einer Woche kam ein Brief, dass die
AE abgeholt werden kann.
Zitat:Bzgl. Kooperation und Konfrontation
Aktiv zu werden, heißt nicht unbedingt, auf Konfrontationskurs zu gehen.
Hm, ich hab mich vielleicht ungeschickt ausgedrückt. Ich glaube, viele Leute lassen sich viel zu leicht einschüchtern. Wer sich nicht wehren kann, dem nützt der Rechtsstaat herzlich wenig.
Nein zu sagen, wenn die Kontrolleure in die Wohnung wollen, stärkt doch schon mal das Selbstbewußtsein. Dann läßt sich die Abhängigkeit und das Warten auf die Verwaltung leichter ertragen.
Ich glaube auch, dass viele Entscheidungsträger in Behörden und Ämtern betriebsblind geworden sind. Das ist kein Vorwurf, ich habe soetwas auch schon an mir selbst erlebt. Stress in Verbindung mit ein bißchen Macht. Den Extremfall kannst Du Dir in "Einer flog übers Kuckucksnest" anschauen. Wenn man korrekt behandelt werden will, muß man gelegentlich mal widersprechen.
Andreas