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Namensrecht (Gelesen: 1.378 mal)
almi2000
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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14.08.2004 um 10:54:39
 
Meine türkische Frau und ich haben am Donnerstag geheiratet und unsere Namen jeweil beibehalten, was ja nach deutschem Namensrecht möglich ist. Heiratsurkunde, Familienbuch alles ist so geschrieben. Nun teilt uns das türkische Konsulat mit, das das nach türkischem Recht nicht geht. Kein Standesbeamter hat uns darauf hingewiesen. Müssen wir jetzt alle Dokumente wieder ändern ? Wir möchten, das wir in Deutschland zumindest beide unsere Namen behalten. Wie sollen wir uns verhalten. Vielen Dank für eure Tips
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Bine
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Beiträge: 112
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 14.08.2004 um 12:01:05
 
Hi almi2000,

ihr könnt nach dt. Namensrecht auch eure jeweiligen Familiennamen beibehalten. Auf was ihr euch allerdings einstellen müsst ist, dass bei der Ausländerbehörde (und evt. auch bei anderen Stellen) immer der Name gilt, der in den (türkischen) Reisepass eingetragen ist. In der Aufenthaltserlaubnis kann allerdings ein Zusatz eingetragen werden, der wie folgt lauten kann "Familienname nach dt. Personenstandsgesetzt ...".

Viele Grüße
Bine  Zwinkernd
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almi2000
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 14.08.2004 um 13:25:29
 
bedeutet aber doch, dass wir die bereits ausgehändigten Urkunden erst wieder ändern müssen, damit die Türkei die Ehe anerkennt um dann wiederum in Deutschland den Namen in den Urkunden nach deutschem Recht zu ändern.
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