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Scheinehenverdacht (Gelesen: 5.788 mal)
Orlando
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Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheinehenverdacht
31.07.2004 um 06:23:41
 
Die Situation ist folgende:

Ein Paar aus meinem Bekanntenkreis, sie aus SO-Asien, er Deutscher, sind seit kurzem verheiratet.
Neuerdings wird ihnen das Führen einer Scheinehe unterstellt. Sie mussten zur Getrennt-Befragung aufs AA.
In ihrer Wohnung wurde mehrmals herumgeschnüffelt usw. - fast der ganze Katalog, den ich auf Jannas Seite  Daumen hoch nachlesen konnte. Vermutlich waren die "Schnüffler" nicht nur einmal da, haben aber niemanden angetroffen, weil er viel arbeitet und sie entweder beim Deutschkurs oder ihrer Freundin ist.
Meine Fragen: Darf das AA das? Müssen meine Bekannten irgendwen in die gemeinsame Wohnung lassen? Warum sind sie jetzt in der Beweispflicht? Könnte das Nicht-Anwesend-Sein in der Wohnung negativ ausgelegt werden?
Was würde passieren, wenn das AA eine Scheinehe (was es nicht ist!) "nachweist"?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Grüsse von einem völlig genervten Orlando.  kopfhau
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #1 - 31.07.2004 um 08:37:40
 
Hallo Orlando,

die getrennte Befragung bei der ALB ist normal, und sollte keine Huerde fuer Deine Freunde sein wenn sie sich kennen und eine eheliche Lebensgemeinschaft
fuehren.
In die Wohnung lassen muessen sie die Beamten nicht, wenn sie es allerdings nicht tun kommt da evtl ein
Verdacht auf. Sie sind nicht in der Beweispflicht, die
Behoerden muessen beweisen dass keine eheliche
Lebengemeinschaft besteht.
Vielleicht sollte der Mann mal zur ALB gehen und ganz einfach mal die Gruende fuer seine hauefige
Abwesenheit darlegen.
Und die Annahme dass da schon oefter "herumgeschnueffelt" wurde, also ich wuerde
das Ganze nicht so dramatisieren wir leben in einem
Rechtsstaat und nicht in einem Totalitaeren.


Gruesse
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 31.07.2004 um 10:46:40
 
Hallo,

Ich würde die Kontrolleure aus Prinzip nicht reinlassen. Wenn sie irgendwas wollen, sollen sie einen Brief schicken: "Sie werden verdächtigt...". Dann schriftlich Stellung nehmen (Mitwirkungspflicht, alle für sich günstigen Tatsachen darlegen...).

Die Kontrolleure nicht reinzulassen, also seine Rechte wahrzunehmen, darf nicht negativ ausgelegt werden.

Eine häufige Abwesenheit mag verdächtig sein. Als Grund, die AE nicht zu erteilen, dürfte das kaum vor Gericht gelten. Wie eine Ehe gelebt wird, geht den Staat nichts an.

Andreas
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #3 - 31.07.2004 um 14:29:24
 
Zitat:
Hallo,

Ich würde die Kontrolleure aus Prinzip nicht reinlassen. Wenn sie irgendwas wollen, sollen sie einen Brief schicken: "Sie werden verdächtigt...". Dann schriftlich Stellung nehmen (Mitwirkungspflicht, alle für sich günstigen Tatsachen darlegen...).

Die Kontrolleure nicht reinzulassen, also seine Rechte wahrzunehmen, darf nicht negativ ausgelegt werden.

Eine häufige Abwesenheit mag verdächtig sein. Als Grund, die AE nicht zu erteilen, dürfte das kaum vor Gericht gelten. Wie eine Ehe gelebt wird, geht den Staat nichts an.

Andreas
Im Normalfall sicher nicht, aber die
haeufige Abwesenheit bzw. Nichtanwesenheit koennte
schon zu dem Verdacht fuehren dass hier ueberhaupt keine eheliche lebensgemeinschaft besteht sondern
jeder fuer sich seinen weg geht.
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #4 - 31.07.2004 um 16:41:29
 
Wenn die Kontrolleure kommen, wenn die Frau allein ist, würde ich mir an der Stelle der Frau einen Zeugen holen. Also die Kontrolleure höflich bitten, sich einen Moment zu gedulden, die Wohnungstür zumachen, eine Freundin anrufen und bitten sofort zu kommen.
Dann den Kontrolleuren sagen, dass gleich noch eine Freundin käme und sie dann, wenn die Freundin da ist, in die Wohnung dürfen. Ich würde mir auch die Personal- und Dienstausweise der Sachbearbeiter zeigen lassen und die Ausweisnummern notieren (für den Fall von späterem Ärger evtl. sinnvoll).

Das Problem ist, dass manche Beamte bei der ABH die Beweislast einfach umdrehen. Eigentlich muss die ABH beweisen, dass es eine Scheinehe ist. Die behaupten aber einfach: Es ist eine - und schon ist das binationale Paar gezwungen, Beweise zu erbringen.
Und das wird schwierig, wenn die Beamten einem von vorneherein nicht glauben wollen. (wobei ich jedoch davon ausgehe, dass der Großteil der Beamten in Ordnung ist, meist sind es nur ein paar wenige, die meinen, sich profilieren zu müssen ... weinend )

Möglicherweise wäre es sinnvoll, in die Offensive zu gehen, bei der ABH anzurufen, sich einen Termin beim Abteilungsleiter geben zu lassen und die Situation zu schildern. Am Besten einen guten Freund als Zeugen mitnehmen (falls allerdings der Sachbearbeiter diesen nicht mit ins Zimmer lässt, könnt ihr vermutlich nichts dagegen tun).

Häufige (berufliche) Abwesenheit darf nicht als Beweis ausgelegt werden, genauso wenig, wenn die Frau oft unterwegs ist, sich zu Besuch bei Freunden oder beim Deutschkurs befindet (wobei der Besuch des Deutschkurses eindeutig beweist, dass sie integrationswillig ist).

Ich würde auf keinen Fall warten, bis die Sache vor Gericht kommt, so ein Verfahren kann sehr lange dauern und der ausländische Ehepartner kann trotz laufendem Verfahren zur Ausreise aufgefordert werden.

Und - was immer mein Rat ist - über alle Kontakte mit der ABH Protokolle zu führen, egal ob es ein telefonischer oder persönlicher Kontakt war. Das hilft im Falle von späterem Ärger ein bisschen weiter.

Liebe Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Orlando
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #5 - 31.07.2004 um 17:44:55
 
Erstmal danke an alle!

Noch zwei Fragen:
Wäre es günstig, den Ausländerbeauftragten der Stadt zu kontaktieren oder eher nicht?
Und die zweite Frage: Bezüglich Jannas Statement müsste ein Nachweis der VHS über den Deutschkurs positiv ausgelegt werden?

Orlando
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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 31.07.2004 um 18:20:53
 
Es ist schon merkwürdig, dass es tausende von binationalen Paaren in Deutschland gibt, welche ohne alle Probleme die AE für den nicht-deutschen Paar-Teil bekommen haben, die in Ruhe und Frieden (ihre endlic erreichte) Zweisamkeit genmiessen können, und dass es auf der anderen Seite in Einzelfällen dann plötzlich immer so KRASS zugeht.

Wenn ich mit die Fälle in diesem Forum hier durchlese, und selbiges habe ich tatsächlich getan, bevor ich mich um eine schreibberechtigte Mitgliedschaft beworben hatte, dann gewinne ich den folgenden Eindruck:

1. Hier werden nur die Extremfälle abgehandelt, die "normale" Mehrheit schweigt einfach, weil sie keine Probleme hat.

2. An etlichen "Fällen" hier ist einiges faul, was aber verschwiegen wird.

Ich kann mir nicht allgemein vorstellen, dass Behörden in Deutschland derartig handeln, dass sie aus reiner Gehässigkeit oder nur aufgrund des "Anschwärzens" von missgünstigen Nachbarn so einen "Scheiehenverdacht" auf das Tapet bringen und Bürger in ihrer Heimstätte aufsuchen und stören.....

Also:
Dies ist doch ein Forum, welches eine gewisse Hilfestellung oder so bieten soll.
Dann bitte:
Postet VOLLSTÄNDIG und nicht schönfärberisch; nur dann kann wirklich beurteilt werden, wie die sach gelagert ist.
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 31.07.2004 um 18:25:03
 
Zitat:
Eigentlich muss die ABH beweisen, dass es eine Scheinehe ist. Die behaupten aber einfach: Es ist eine - und schon ist das binationale Paar gezwungen, Beweise zu erbringen.


Nein, ist man nicht. Falls die AE nicht erteilt wird, muß das begründet werden. Dann legt man Widerspruch ein und widerlegt die Begründung.

Erst mit dem ablehnenden Widerspruchsbescheid ginge das Verfahren vor Gericht weiter.

Wenn sich die ganze Sache zu lange hinzieht, gibt es die Möglichkeit der Untätigkeitsklage sowie des vorläufigen Rechtsschutzes (schwierig).

Zitat:
Ich würde auf keinen Fall warten, bis die Sache vor Gericht kommt, so ein Verfahren kann sehr lange dauern


Ich würde mein Verhalten vom Einzelfall abhängig machen, manchmal ist Kooperation besser, das andere mal Konfrontation.

Zitat:
und der ausländische Ehepartner kann trotz laufendem Verfahren zur Ausreise aufgefordert werden.


Nicht mit der Bescheinigung nach § 69. Und selbst wenn, gibt es ja wieder Rechtsmittel.

Andreas
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 31.07.2004 um 18:31:33
 
Zitat:
nur aufgrund des "Anschwärzens" von missgünstigen Nachbarn so einen "Scheiehenverdacht" auf das Tapet bringen und Bürger in ihrer Heimstätte aufsuchen und stören.


Dazu sind die die Behörden sogar verpflichtet.
Das Gegenmittel ist dann die Strafanzeige wegen Verleumdung/übler Nachrede Smiley.

Andreas
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Orlando
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #9 - 31.07.2004 um 20:08:22
 
OK, um das klarzustellen:

die AE wurde erteilt und die Scheinehenbehauptung kam später. Sorry, dass ich das vergaß zu schreiben.

Es ist nicht bekannt, ob jemand angeschwärzt hat. Die Vermutung liegt schon nahe, aber die AB hält sich bedeckt. Und selbst wenn, wie gegen einen möglichen anonymen Anschwärzer vorgehen?


Ein Wort an den *ironieanfang* rückwärtslesenden verschiedenen Diktator eines nicht mehr existenten Landes *ironieende*:
Es ist unwahrscheinlich, dass bi-nationale Paare, die Keine Probleme haben, in einem Forum posten. Das Forum ist doch gerade für Fragen und Hilfe bei Problemen da, oder sehe ich das falsch?

An die anderen: Danke für eure Hilfe!

Orlando
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #10 - 01.08.2004 um 07:45:31
 
Hallo Orlando,

verfall nicht in Panik, gehe mal zur ALB frage worauf
sich dieser Verdacht stuetzt und erklaere die Umstaende
eurer Abwesenheit etc.  und wenn Du nicht einen
ganz grossen Betonkopf vor Dir sitzen hast wird es auch gutgehen.

Ich glaube Milats oder wie war das noch hat nur sagen wollen, dass hier einige Faelle oft ein bisschen arg
subjektiv dargestellt werden und da hat er nunmal
recht.


Gruesse
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 01.08.2004 um 11:37:22
 
Hallo Orlando,

Du kannst zwar gegen einen anonymen Anschwärzer eine Anzeige (gegen unbekannt) stellen, herauskommen wird aber vermutlich nichts.

Ihr könntet vorab Akteneinsicht beantragen, um herauszufinden, ob die Anzeige evtl. schriftlich erfolgte und man aus dem Schreiben möglicherweise herauslesen kann, wer der Anschwärzer sein könnte. Aber selbst dann sind die Chancen darauf, dass man den Anschwärzer dingfest machen kann, verschwindend gering ...

Der Abteilungsleiter unserer ABH meinte "Sie können zwar eine Anzeige stellen, dabei kommt aber sowieso meistens nichts heraus, von daher können Sie es auch sein lassen."

Ein Gespräch mit dem/der Ausländerbeauftragten kann hilfreich sein. Vielleicht hatte er/sie schon ähnliche Fälle und kann Tipps zur Vorgehensweise geben.

Bezüglich Deutschkurs: Ich weiß nicht, wie stark das durch den Beamten positiv bewertet wird - würde aber auf jeden Fall die Nachweise hierfür auf die Ausländerbehörde zum Gespräch mitnehmen (lieber etwas dabei haben, was man nicht braucht, als etwas zu brauchen, was man dann erst wieder zuhause holen muss und dadurch Zeit verliert).

@Andreas
Zitat:
Falls die AE nicht erteilt wird, muß das begründet werden

Bei uns wurde keine schriftliche Begründung abgegeben, es wurde nur ein Zettel (Duldung?) gegeben, den mein Mann in seinen Pass legen und immer mitführen musste. Somit war ein Widerspruch nicht möglich.
Es hieß nur (mündlich), "bis diese 3 Monate um sind, haben wir Ihren Anspruch geprüft"

Bzgl. Kooperation und Konfrontation
Aktiv zu werden, heißt nicht unbedingt, auf Konfrontationskurs zu gehen. Manchmal reicht ein freundlicher, sachlicher Brief an den Bürgermeister / Landrat sowie an andere Stellen der Bitte um Hilfe.

Es kommt immer auf die Art und Weise an, wie man aktiv wird.

Da so eine Situation immer sehr zermürbend ist, halte ich es für sinnvoll, die Sache so schnell wie möglich zu klären und nicht auf Bescheide von der ABH, Widerspruchs- und Gerichtsverfahren zu warten.

Liebe Grüße
Janna
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Antwort #12 - 01.08.2004 um 11:48:27
 
Sicher sollte man aktiv werden und nicht abwarten bis
ein wirkliches Problem draus wird, aber muss es wirklich
immer gleich das ganz grosse Besteck sein??????
Auslaender- Datenschutzbeauftragter, Eingabe beim
Landrat, Anwalt, Zeugen mitnehmen, Protokolle
anfertigen ect....Das was Du mit  Deinem Mann in dieser Hinsicht mit den Behoerden erlebt hast muss ja nun nicht wirklich fuer alle gelten, und vielleicht solltest Du Dich mal in einem stillen Moment fragen ob es nicht teilweise auch an Dir gelegen haben kann.
Wir leben in einem  Rechtsstaat mit kleinen "Fehlern",
aber ich denke die uebergrosse Mehrheit der binationalen Paare muss zwar einen buerokratischen
Hinderslauf absolvieren, aber letztendlich regelt
sich (fast) alles.

Dumme Frage: Nimmst Du eigentlich auch zum
Einkaufen einen Zeugen mit????? lachen
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Orlando
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #13 - 01.08.2004 um 15:16:43
 
danke an alle!

Ich druck das jetzt aus, da haben es meine Bekannten schwarz auf weiß und können selbst entscheiden, was sie tun werden.

Schönen Sonntag noch!

Orlando
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 01.08.2004 um 20:37:30
 
Hallo Hartmut,

auch wenn Dir manches an meiner Vorgehensweise nicht passt, ist dies kein Grund ausfallend und beleidigend zu werden und zu probieren, mich in diesem Forum lächerlich zu machen. Aber das hatten wir ja schon einmal hier. Und Du bist ja auch schon mehrfach vermahnt worden .... Solltest Du Dir vielleicht mal zu Herzen nehmen, bevor Du wieder irgendeinen Quatsch schreibst .....

Außerdem weißt Du selbst, dass viele Postings in diesem Forum eben erst einmal Vorschläge sind. Jeder Leser muss selbst entscheiden, was er damit macht. Jede Situation ist anders und von daher unterschiedlich anzugehen.
Sich jedoch umfassend zu informieren und dann erst  zu entscheiden und zu handeln, hat noch keinem geschadet.

Als höflicher Mensch beantworte ich sogar Deine "dumme Frage" bezüglich des Einkaufens: Nein.

Lass mich in Zukunft in Ruhe. Ich meckere ja normalerweise auch nicht über das, was Du schreibst oder tust.

Eine letzte Anmerkung sei mir jedoch erlaubt, auch wenn mir das bei jedem Deiner Besuche wieder einen Minuspunkt einbringt: Ich finde Deine Art und Weise, in diesem Forum Menschen zu beleidigen und sie und ihre Entscheidungen und Taten schlecht zu machen, einfach zum  :kotz :kotz

Janna
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