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Befristete Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 13.501 mal)
Bea
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28.07.2004 um 11:46:03
 
Mein Mann ist seit ein paar Monaten in Deutschland und hat eine dreijährige befristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen.

Leider hat sich herausgestellt, daß die Heirat seinerseits nur wegen der Papiere erfolgt ist und meine Gefühle ausgenutzt wurden.

Jetzt möchte ich mich schnellstmöglich trennen. Da ich davon ausgehe, daß er nicht zu Rückkehr in seine Heimat bereit ist, würde ich gern wissen, was mit seiner befristeten Aufenthaltsgenehmigung passiert. Wird er nach Bekanntgabe der Trennung beim Ausländeramt sofort wieder illegal oder läuft während des Trennungsjahr sozusagen eine "Schonzeit".

Vor allem geht es mir darum, jetzt nicht noch weiter von ihm ausgenutzt zu werden und ihm jetzt bis zur tatsächlichen Scheidung Unterhalt zu zahlen. Nach seinem schändlichen Verhalten finde ich dies mehr als ungerecht.


Könnte er auch Unterhalt von mir fordern, wenn er sich weiterhin illegal hier bleibt oder muß er sozusagen "untertauchen"?

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Merry
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 28.07.2004 um 12:07:27
 
Hallo Bea,

ein sog. eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 19 Abs. 1 AuslG hätte Dein Mann erst nach zwei Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft. Dies ist bei ihm ja nicht der Fall. Die Ausländerbehörde wird nach Bekanntwerden der Trennung die Aufenthaltserlaubnis nachträglich befristen und Deinen Mann zur Ausreise auffordern. Ihm wird dann eine Ausreisefrist gesetzt werden, damit er die Möglichkeit hat, freiwillig auszureisen. Sollte er dies nicht tun, wird ihn die ABH wohl zwangsweise abschieben.


Liebe Grüße,
Merry  Smiley
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Bine
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Antwort #2 - 28.07.2004 um 12:18:22
 
Zitat:
Vor allem geht es mir darum, jetzt nicht noch weiter von ihm ausgenutzt zu werden und ihm jetzt bis zur tatsächlichen Scheidung Unterhalt zu zahlen. Nach seinem schändlichen Verhalten finde ich dies mehr als ungerecht.


Könnte er auch Unterhalt von mir fordern, wenn er sich weiterhin illegal hier bleibt oder muß er sozusagen "untertauchen"?


Hi Bea,

unterhaltsverpflichtet bist Du ihm aber wohl schon, wenn er seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann und er sich im Bundesgebiet aufhält.

Viele Grüße
Bine
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Bea
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 28.07.2004 um 12:28:21
 
"unterhaltsverpflichtet bist Du ihm aber wohl schon, wenn er seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann und er sich im Bundesgebiet aufhält. "

Unter "normalen" Voraussetzungen trifft das auf jeden Fall zu. Was ist aber, wenn er sich illegal in Deutschland aufhält, dann kann er doch nicht "legal" Unterhalt fordern, oder sehe ich das falsch.



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Brian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 28.07.2004 um 15:07:44
 
Hi Bea,

bis zum Vollzug einer Abschiebung kann einige Zeit vergehen, insbesondere wenn der Betroffene alle Verzögerungsmöglichkeiten (Rechtsmittel etc.) ausschöpft.

Während dieser Zeit nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis wäre der Aufenthalt zwar nicht erlaubt oder rechtmäßig, möglicherweise aber geduldet. In diesem Status kann er legal Unterhaltsansprüche geltend machen.

Dass deine Gefühle ausgenutzt wurden, tut mir wirklich leid. Wahrscheinlich wird es dich auch kaum trösten, dass du dieses Schicksal mit vielen anderen teilst.

Vielleicht warnt dein Beitrag hier ja wenigstens einige andere vor einem übereilten Ja-Wort.

Mitarbeiter von Standes- und Ausländerämtern sehen ständig Leute, die in ihr Unglück rennen und können sie doch nicht aufhalten. Es ist nicht mal eine Scheinehe, wenn nicht beide bei der Eheschließung darüber einig sind, dass eine eheliche Lebensgemeinschaft nicht beabsichtigt ist.
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Bea
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Antwort #5 - 28.07.2004 um 15:23:20
 
Hallo Brian,

da bleibt mir nur zu hoffen, daß seine ausländischen Freunde ihn nicht auch über diese Möglichkeiten informiert haben.

Wie könnte er denn eine Duldung erreichen?

Mir ist es eigentlich nicht wichtig, ob er nun das Land wieder verlassen muß oder nicht. Ich möchte nicht noch obendrein finanziell ausgebeutet werden, gefühlsmässig reicht doch schon.

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Catherine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 28.07.2004 um 15:37:33
 
Zitat:
Vielleicht warnt dein Beitrag hier ja wenigstens einige andere vor einem übereilten Ja-Wort.

Mitarbeiter von Standes- und Ausländerämtern sehen ständig Leute, die in ihr Unglück rennen und können sie doch nicht aufhalten. Es ist nicht mal eine Scheinehe, wenn nicht beide bei der Eheschließung darüber einig sind, dass eine eheliche Lebensgemeinschaft nicht beabsichtigt ist.


Hi Bea,
das tut mir auch leid. Ich denke auch, dass Du ihm solange unterhaltsverpflichtet sein wirst, bis das Scheidungsurteil da ist oder er wirklich zur Fahndung ausgeschrieben ist. Brian hat mit dem Hinweis auf die mögliche Verzögerung durch ausschöpfen diverser Rechtsmittel recht. Da wirst Du wohl durch müssen.
Hat er denn schon Unterhaltsforderungen gestellt?

Viele Glück

@Brian
den zitierten Text finde ich allerdings etwas unverständlich. Woran sehen denn Standesbeamte, dass Leute in ihr Unglück rennen, an der Hautfarbe oder der Staatsangehörigkeit?? Ich denke , dass es ebenso viele deutsch-deutsche Ehen gibt, die (auch nach kurzer Ehedauer) schrecklich enden. Letzten Endes sind es ja auch die Ausländergesetze, die viele in sehr "übereilte" Ehen treiben. Wenn "innerdeutsch" auch so schnell geheiratet werden müsste, wäre die Quote der trennungen vermutlich ebenfalls höher (vgl. z.B. die jungen Ehen in er ehemaligen DDR, um eine Wohnung zu bekommen).

LG
Catherine
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Caya
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Antwort #7 - 28.07.2004 um 15:40:31
 
Hallo Bea!
Glaubst du nicht, dass es villeicht was bringt mit ihm zu reden? Statt mit einem großen Streit und einem Rosenkrieg sich zu trennen, versuchen in Ruhe alles zu besprechen und sich so zu trennen.
Er muss ja auch verstehen, dass es ihm nichts bringt wenn er mit Duldung für einige Zeit noch in Deutschland bleibt. Eine Kultur die ihm Fremd ist wird doch ihn nicht glücklich machen können.
Versuch doch mit ihm ihn ruhe das Ganze zu reden. Ihm klar zu machen, dass es ihm sowieso nichts bringen wird nach der Scheidung noch sich in Deutschland aufzuhalten.
Ich wünsche dir viel Glück.
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Abu
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Antwort #8 - 28.07.2004 um 15:45:11
 
Die ausländerrechtliche Behandlung wurde durch Merry ja schon umfassend geklärt...

Aber wg. Unterhalt:
Das ist m. E. zuerst einmal total unabhängig von der ausländerrechtlichen Seite zu sehen. Wenn Dein Ehemann zur Ausreise aufgefordert wird und Deutschland wirklich verläßt, heißt das noch lange nicht, daß er einen etwaigen Unterhaltsanspruch verliert. Ob er den Anspruch durchsetzen kann, ist eine andere Frage. Auch wenn er Deutschland nicht verläßt und stattdessen "untertaucht", verliert hierdurch nicht einen Unterhaltsanspruch. Allerdings tut er sich als "Illegaler" einfach schwer, Dich zu verklagen...
Prinzipiell denke ich auch, daß es nicht möglich sein sollte, sich einer Unterhaltsverpflichtung über das Ausländerrecht zu entledigen. Da besteht auch eine erhbliche Mißbrauchsgefahr. Außerdem gibt es diese Möglichkeit im Falle eines deutschen Ehepartners auch nicht...

Abu
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Merry
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #9 - 28.07.2004 um 15:48:01
 
Hi Bea,

ich wünsche Dir, dass Du Dich vielleicht doch noch mit Deinem Mann einigen kannst. Vielleicht kann man ihn ja doch zu einer freiwilligen Ausreise überreden. Wenn er abgeschoben wird, kann er auch nicht mehr als Tourist nach Deutschland kommen.
Leider kommen solche Fälle wie Deiner viel zu häufig vor. Liebe macht halt leider oft blind.
Ich wünsche Dir viel Kraft das durchzustehen.

Gruß,
Merry Smiley
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Catherine
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Antwort #10 - 28.07.2004 um 15:53:50
 
Zitat:
Leider hat sich herausgestellt, daß die Heirat seinerseits nur wegen der Papiere erfolgt ist und meine Gefühle ausgenutzt wurden.


Hi, woher weisst Du das? Hat er es zugegeben? Es gibt doch auch genug andere Beziehungen, die nach kurzer Zeit enden, z.B. durch Fremdgehen.
Warum sollte er so dumm sein und das tun bzw. rauskommen lassen, bevor er nicht eine unbefristete AE hat, nachdem die ganze Ehe-Prozedur doch für ihn sicher auch aufwendig war.

Ich kann das als Außenstehende nicht beurteilen, finde aber, dass man oft zu schnell dabei ist, sämtlichen Ausländern vorzuwerfen, sie würden nur der Papiere wegen heiraten.

Nichtsdestotrotz tut es mir natürlich leid, dass Du in so eine verfahrene Situation geraten bist.
Catherine
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Brian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #11 - 28.07.2004 um 17:22:36
 
Hallo Catherine,

bitte nicht missverstehen. Ich unterstelle keineswegs allen Ausländern, sie würden nur der Papiere wegen heiraten und ich bin mir auch bewusst, dass in binationalen Ehen wegen der unterschiedlichen kulturellen Herkunft spezielle Probleme auftreten können, die es sonst nicht gibt und dass auch viele andere Ehen schnell enden.

Was ich gemeint habe und wovor ich warnen möchte, sind übereilte Eheschließungen, wo die Gutgläubigkeit (manchmal auch Naivität) eines Beteiligten ausgenutzt wird. Gerade vor einer solchen Ehe sollte man sich wirklich gut kennen gelernt haben.

Ich kenne nun mal bedingt durch meinen Job eine Vielzahl konkreter und tragischer Fälle. Und wenn man den Inhalt mancher Ausländerakten und die dazu gehörende Person kennt, dann möchte man manchmal bei Anmeldung zur Eheschließung den jeweiligen Partner lieber fragen, ob er denn noch ganz bei Trost ist.

Umgekehrt gibt es auch Deutsche (meist Männer), vor denen ich warne, wenn sie sich  ausländische Partner suchen. 

Dass es aber auch gut funktionierende binationale Ehen gibt, will ich auch gerne bestätigen und durch gelegentliche Beiträge hier im Forum möchte ich solchen Paaren auch gern bei der Überwindung bürokratischer Hindernisse helfen.
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Bea
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 28.07.2004 um 17:25:10
 
_____________________________________________
"Warum sollte er so dumm sein und das tun bzw. rauskommen lassen, bevor er nicht eine unbefristete AE hat, nachdem die ganze Ehe-Prozedur doch für ihn sicher auch aufwendig war.

Ich kann das als Außenstehende nicht beurteilen, finde aber, dass man oft zu schnell dabei ist, sämtlichen Ausländern vorzuwerfen, sie würden nur der Papiere wegen heiraten. "

_____________________________________________
Auf keinen Fall möchte ich dies auf alle Ausländer verallgemeinern, aber sein Verhalten vor Erteilung der befristeten Aufenthaltsgenehmigung und nach Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung ist grundverschieden.

In Deutschland mag die Eheschließung aufwendig sein, in einigen anderen Staaten ist Heirat sowie Scheidung so einfach wie Brötchen kaufen. Die Vorbereitungen hierzu hatte ich ohnehin übernommen.

Eine gütliche Einigung ist nicht möglich, er geht auf keinen Fall zurück. Wenn er abgeschoben wird, dann kommt er schon wieder auf einem anderen Weg zurück. Das haben in seinem Bekanntenkreis einige schon mehrfach hinter sich.

@Abu

"Unterhaltsverpflichtung über das Ausländerrecht zu entledigen. Da besteht auch eine erhbliche Mißbrauchsgefahr. Außerdem gibt es diese Möglichkeit im Falle eines deutschen Ehepartners auch nicht... "
__________________________________________
Zunächst möchte ich betonen, daß bei rein deutschen Partnerschaften zumeist nur geheiratet wird, damit man das bisherige Zusammensein besiegelt. Verliebt man sich aber im Ausland und möchte mit dem ausländischen Partner zusammen sein, muß man erstmal diesen Weg wählen, ohne genau zu wissen, auf was man sich da einläßt.

Ist man dann erstmal verheiratet und lebt endlich in Deutschland zusammen, macht man eben ganz neue Erkenntnisse. Manchmal entpuppt sich der vermeintliche Traummann mit guter Ausbildung als arbeitsscheuer Nichtsnutz, der einem auf einmal noch nicht einmal mehr Gefühle entgegenbringt. Geschweige dann ein nettes Verhalten.

Tja, aber jetzt muß ich erst mal sehen, wie ich aus dem ganzen Schlamassel ohne allzu viel Schaden wieder herauskomme.




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Karl
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Antwort #13 - 29.07.2004 um 07:49:48
 
@ bea

ich wünsche dir dass du da mit einem "blauen auge" davon kommst, was du schreibst darin stimme ich dir zu.
dass viel zu schnell zwischen deutschen und ausländern geheiratet wird, da mann (frau) sich im urlaub verliebt sich wiedersehen will, etc.

gruß aus dem allgäu
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Hartmut_Krentz
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Antwort #14 - 29.07.2004 um 08:35:07
 
Liebe macht oft blind , wohl wahr!!!!!
Und wenn die Schmetterlinge im Bauch verrueckt
spielen, bleibt leider allzuoft die vernunft und ein
gesundes Misstrauen auf der Strecke, voellig unabhaengig von Geschlecht und Alter.
Ich habe im Kollegen-Bekanntenkreis ein paar Faelle
einer davon besonders dramatisch.  Eine Kollegin musste leider schon ein paar Monate nach der Hochzeit
feststellen, dass ihr kubanischer "Maerchenprinz"
wieder zu dem mutierte was er offenbar schon vor der
Hochzeit war, ein zwar sympthischer, gutaussehender
aber leider auch arbeitsscheuer, klugscheissender
Latinomacho. Schmerzhafte Trennung, Unterhaltszahlungen, Psychokrieg etc.
Ich weiss nicht wieweit es in diesem Fall schon geht,
aber solltest Du das Schlimmste befuerchten nehme Dir einen guten Anwalt, kostet zwar anfangs Geld kann Dich aber unter Umstaenden vor Schlimmeren bewahren.

Viel Glueck!!!
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Janna
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Antwort #15 - 29.07.2004 um 09:36:23
 
Hallo Bea,

ich kann Dir auch nur raten, einen guten Anwalt zu suchen. Soweit ich gehört habe, gibt es bei der Unterhaltsverpflichtung Unterschiede, je nachdem wie lange man verheiratet war. Das müsste Dein Anwalt aber dann wissen.
Nach meiner Rechtsauffassung wäre es total unfair, wenn man für seine/n Ex ein Leben lang zahlen müsste, obwohl man nur wenige Monate verheiratet war.

Habt Ihr keinen Ehevertrag? (Zum Abschließen eines Ehevertrags vor der Eheschließung kann ich allen Paaren, egal ob binational oder deutsch-deutsch, nur raten!)

Wenn Du Deinen Mann überreden kannst, dass Ihr die Scheidung mit einem gemeinsamen Anwalt durchzieht, wird zumindest die Scheidung preisgünstiger. Da aber - so wie Du die Situation schilderst - er alle Rechtsmittel ausschöpfen wird, wird er wahrscheinlich der Scheidung widersprechen, so dass er doch einen anderen Anwalt einschalten muss, als Du.

Ich hoffe, dass alles noch glimpflich für Dich abgeht und wünsche Dir viel Kraft und Durchhaltevermögen.

Liebe Grüße
Janna
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Antwort #16 - 29.07.2004 um 10:32:26
 
Hallo Bea,

einen Ehevertrag kann man auch noch nach der Eheschliessung abschliessen. Vielleicht ist dein Mann wenigstens noch dazu bereit, diesen zu unterschreiben. Dir wuerde es wahrscheinlich helfen, halbwegs glimpflich aus der Sache herauszukommen, zumindest was die finanzielle Seite betrifft.

Viele Gruesse,
Britta
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Hartmut_Krentz
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Antwort #17 - 29.07.2004 um 11:12:04
 
Also diese Moeglichkeit ist wohl eher wage wer gibt
schon nachtraeglich Ansprueche auf und wenn seine
AE auf dem Spiel steht wird er wohl kaum zu Kompromissen bereit sein.
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Antwort #18 - 29.07.2004 um 11:41:06
 
[quote author=Bea link=board=ehe;num=1091007964;start=0#12 date=07/28/04 um 17:25:10Eine gütliche Einigung ist nicht möglich, er geht auf keinen Fall zurück. [/quote]

Hi Bea,
ich muss sagen, dass mich Dein posting seit gestern sehr beschäftigt hat und mir das für Dich leid tut.
Ich wünsche Dir viel Kraft für die kommende Zeit.

Wenn ich all das lese, geht es Dir ja um mehrere Dinge:
1) möglichst schnell geschieden zu werden:
   das könnte schonmal schwierig werden, wenn er nicht geschieden werden möchte und nicht ausziehen will (wovon ich mal ausgehe)
2) möglichst wenig Unterhalt zahlen
meines Wissens, weil ich das auch mal bei eienr Scheidung eines Kollegen mitbekommen hab, richtet sich die Dauer des Unterhalts , wenn kein Ehevertrag vorliegt, nach der Dauer der Ehe. Außerdem wird berücksichtigt, ob derjenige arbeitsfähig ist oder nicht. Das dürfte bei Deinem Mann der Fall sein
3)seine Abschiebung: da sagst Du selber, es würde nicht lange dauern, bis er wieder hier wäre

Also, ich würde Dir raten, da Du auf einige Dinge keinen Einfluss haben wirst und/oder sie zuviel Geld kosten, es doch nochmal gütlich zu probieren. Und zwar einen Kompromiss, z.B. keine Scheidung bis zur Erteilung seiner unbefristeten AE, dafür Ehevertrag , falls noch nicht vorliegt, und er sucht sich einen Job.

Ansonsten würde ich ganz schnell versuchen, Dein eigenes Leben wieder zu leben, dass es Dir gut geht und weniger Energie in Deine Rache zu stecken.
Ich kann das sehr gut nachvollziehen, gerade weil es ja nicht nur um Dein Geld geht, sondern, dass Dich ein bis dahin geliebter Mensch von A bis Z betrogen hat und Deine Gefühle ausgenutzt hat. Griesgrämig

@Brian
Ok, da stimme ich Dir zu , übereilte Eheschliessungen, evtl. sogar "Urlaubs"-Ehen sind schon mehr als ein Pokerspiel und sehr leichtsinnig. Also, egal, ob binational oder deutsch-deutsch, ein Jahr oder mehr zusammenleben sollten schon vor einer Hochzeit stattfinden, aber auch dann gibt es (leider) keine Garantie


Viel Glück Bea!
Catherine
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Antwort #19 - 29.07.2004 um 11:45:27
 
Hallo Bea,


Ich möchte noch einmal unterstreichen was Janna gesagt hat. Wenn die Ehe erst ein paar Monate Bestand hat, wirkt sich das auf die Unterhaltspflicht aus.
Nimm dir auf jeden Fall einen guten Anwalt der fit in der Thematik ist. Je kürzer die "gelebte Ehe" Bestand hatte desto besser für dich. Du hast also keine Zeit zu verlieren. Ich bin kein Anwalt aber ich würde mich auf den Standpunkt stellen, das die Ehe noch garnicht gelebt wurde. Ich habe davon gehört, das Ehen die überhaupt nicht gelebt wurden, indem z.B. der ausländische Ehepartner erst garnicht nach D. gekommen ist, annuliert wurden.
Im Grunde genommen ist es ja Betrug und Vortäuschung falscher Tatsachen, wenn er die Ehe nur eingeht um eine AE zu erhalten.

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Antwort #20 - 29.07.2004 um 11:58:01
 
Wenn ich mich recht erinnern haengt eine AE mit dem
Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft
untrennbar zusammen, und aus diesem Grunde ist der
Vorschlag von Catherine die Ehe bis zur Erteilung der
unbefristeten AE sozusagen nur nach aussen zu erhalten dafuer im gegenzug Ehevertrag mit
Vorsicht zu sehen.
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Antwort #21 - 29.07.2004 um 12:01:18
 
Diesen Vorschlag würde ich auch mit Vorsicht genießen. Es kann dann nämlich schnell der Verdacht einer Scheinehe im Raum stehen.


Gruß,
Bianca
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Antwort #22 - 29.07.2004 um 13:14:09
 
Bei dem Vorschlag der Aufrechterhaltung der Ehe nur "pro forma" ist zu berücksichtigen, dass sich dabei beide Ehepartner strafbar machen, da aufgrund der Angabe von falschen Tatsachen der Anspruch auf AE geltend gemacht wird.

Deshalb ist davon dringend abzuraten. Außerdem erwirbt der Ehepartner nach der Scheidung dadurch, dass die Ehe länger aufrecht erhalten wurde, einen höheren Unterhaltsanspruch.

Deshalb würde ich, wenn ich wirklich keine Zukunft mehr für die Ehe sehe, die Scheidung schnellstmöglich einreichen. Die Ehedauer zählt - soweit ich weiß - nur bis Einreichung der Scheidung.

Bezüglich Fachanwälten für Scheidungs- und Ausländerrecht kannst Du Dich bei der Rechtsanwaltskammer erkundigen. Die nennen Dir dann mehrere Anwälte in Deiner Nähe.

Liebe Grüße
Janna
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Antwort #23 - 29.07.2004 um 13:16:51
 
Der Ehevertrag greift - glaube ich - erst, wenn die Ehe nach Abschließen des Vertrages noch 1 Jahr bestanden hat. Sonst könnte ja jeder direkt vor der Scheidung noch schnell einen Ehevertrag abschließen, in dem er seinen Partner schlechter stellt.

Aufgrund der neuen Rechtsprechung kann ein nachehelicher Unterhaltsanspruch auch nicht mehr völlig ausgeschlossen werden.

Liebe Grüße
Janna
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Antwort #24 - 29.07.2004 um 13:42:52
 
Hallo Bea!
Mit dem Ehevertrag solltest du schon aufpassen.
Denn es gibt einige Fälle, dass trotz ein Ehevertrag einer von den Partner Anspruch auf Unterhalt hat. Wenn der Richter in der Meinung ist, dass einer von den Partner wegen der Eheschließung finanzielle Nachteille gehabt hat, z.B: Hat seine Arbeit im Heimatsland gekündigt oder sein Existens im Heitmatsland aufgegeben usw,  kann er trotz dem Ehevertrag von dir Unterhalt bekommen.
Noch etwas, ich und meine Frau haben vor der Ehe uns  über einem Jahr gekannt.  Endweder ich habe die Möglichkeit gehabt für ein Paar Wochen von der Türkei nach Deutschland zu  fliegen um sie sehen zu können, oder sie ist zu mir geflogen. Es ging so weiter bis wir mit unserem Gefühlen sicher waren. Dann kamm es zu der Frage wo werden wir leben? In der Türkei oder in Deutschland. Und da hab ich was gelernt, Frauen haben immer Recht!!  grin
Um mit einem Ausländer zusammen leben zu können muß man nicht umbedigt sofort heiraten. Das wäre zu Naiv!
Wir führen mit meiner Frau seit über 18 Monaten eine Glückliche Ehe. :-D :-D :-D :-D :-D
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Antwort #25 - 29.07.2004 um 14:32:49
 
Erstmal vielen Dank für Eure Anteilnahme.

Einen Ehevertrag habe ich direkt nach seiner Ankunft abgeschlossen. Viele Punkte greifen aber erst nach einjährigem Bestehen der Ehe wie z.B. Ausschluß des Versorgungsausgleichs etc.

Wie Catherine bereits vermutet hat, kommen bei mir mehrere Faktoren ins Spiel:


1) möglichst schnell geschieden zu werden:
-wenn er nicht geschieden werden möchte und nicht ausziehen will

Genau das ist der Punkt. Er weiß ja, was das für seine Papiere bedeutet und ausziehen will er natürlich auch nicht. So ist eine Trennung natürlich schlecht durchzuführen und nachzuweisen.

2) möglichst wenig Unterhalt zahlen

Hier geht es vor allem um den Unterhalt während der Trennungszeit. Arbeiten könnte mein Mann schon, Deutschkenntnisse sind vorhanden, aber er ist nicht gerade arbeitswillig. Deshalb kann ich davon ausgehen, daß er sich keinen Arbeit suchen, sondern den bequemen Weg der Finanzierung durch mich gehen wird.


3)seine Abschiebung:

Im Grunde ist es mir egal, ob er hier bleibt oder zurückgeht. Nur möchte ich so glimpflich ohne weiteren größeren finanziellen Verlust aus der Geschichte herauskommen.

Rächen will ich mich überhaupt nicht an ihm, solche Gedanken liegen mir wirklich fern. Ich will nur ganz schnell raus aus dieser schrecklichen Geschichte.


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Malik
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Antwort #26 - 29.07.2004 um 15:13:29
 
Ich bin nicht vom Fach, aber die Hochzeit beruhte auf falschen Annahmen (Du dachtest, er liebt Dich - Er wollte aber nur Papiere). Da müsste es doch möglich sein, die Ehe als solches zu annulieren.

Sein Aufenthaltsrecht ist sowieso futsch und mit einer Annulierung wäre die Ehe rechtlich wie nie geschlossen behandelt, wodurch auch keine nachträglichen verpflichtungen entstehen würden.

Motto:
Aufgepasst im Straßenverkehr.
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Abu
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Antwort #27 - 29.07.2004 um 16:35:11
 
Zitat:
Ich bin nicht vom Fach, aber die Hochzeit beruhte auf falschen Annahmen (Du dachtest, er liebt Dich - Er wollte aber nur Papiere). Da müsste es doch möglich sein, die Ehe als solches zu annulieren.

Hey, wenn das so einfach wäre, würden wohl 50% aller Ehen annulliert.  Zwinkernd

Und - auf die Gefahr hin, daß ich mich sehr, sehr unbeliebt mache - noch ein genereller Kommentar:
Ohne auch die andere Seite der Geschichte zu kennen, wäre ich persönlich zurückhaltender mit Ratschlägen, die letztendlich darauf abzielen, einen ausländischen Ehepartner aus der Wohnung zu bekommen, ihm kein Geld zahlen zu müssen und wenn möglich noch abschieben zu lassen...
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Antwort #28 - 29.07.2004 um 19:58:44
 
@ Abu
Man muss das Thema schwarze Schafe nicht tabuisieren. Und eine Annulierung ist unter bestimmten Umständen wirklich machbar.

Etwas muss ich Dir allerdings beipflichten. Sehr viele sind wohl ziemlich blauäugig, wenn sie heiraten.
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Janna
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Antwort #29 - 29.07.2004 um 23:57:51
 
Hi Bea,

eine "Trennung von Tisch und Bett" ist auch in einer gemeinsamen Wohnung möglich und müsste auch vom Gericht akzeptiert werden (frage mal Deinen Anwalt).
Es würde dann eben Aussage gegen Aussage stehen.

Versorgungsausgleich dürfte aufgrund der kurzen Ehedauer nicht so schlimm sein.

Auch während der Trennungszeit ist Dein Mann verpflichtet, sich Arbeit zu suchen. Und den Unterhalt müsste er ja auch erst einmal einklagen. Von einer Freundin weiß ich, dass sie, um Unterhalt von ihrem Ex zu erhalten, monatlich 20 Bewerbungen bei potenziellen Arbeitgebern nachweisen muss. Eine solche Auflage könnte man ja bzgl. Unterhalt auch bei Deinem Mann machen (Anwalt fragen).

Liebe Grüße
Janna
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Antwort #30 - 30.07.2004 um 08:26:11
 
Eine Trennung von Tisch und Bett in einer gemeinsamen
Wohnung mag ja rechtlich moeglich sein, aber in der
Praxis wuerde dies von beiden Seiten wohl eine
Engelsgeduld und hohe Leidensfaehigkeit
erfordern.
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Bea
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Antwort #31 - 30.07.2004 um 09:15:57
 
Natürlich ist eine Trennung auch in der gemeinsamen Wohnung möglich, aber wie schon richtig angemerkt wurde, wird mindestens ein Partner leiden. Da mein Mann kaum oder sogar keine Gefühle für mich hat, wird er es sicherlich nicht sein. Zudem kann man davon ausgehen, daß er dann wieder verstärkt auf die Pirsch geht, um so eine neue Partnerin zu finden. Allein die Vorstellung, dann dauernd irgendwelche Frauen bei mir sitzen zu haben, macht mich schon krank. Immerhin habe ich ihn ja aus Liebe geheiratet.


@Janna:

Das ist ein wirklich guter Tipp! Ich werde mal nachhören, ob man bei der Einforderung des Trennungsunterhalts diese Klausel einbauen kann. 20 Bewerbungen im Monat! Daran würde er scheitern, denn da er ja so faul ist, würde er daran scheitern.

Annullierung habe ich nicht in Erwägung gezogen, von meiner Seite aus, war es keine Scheinehe.



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Hartmut_Krentz
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Antwort #32 - 30.07.2004 um 09:22:24
 
Um Gottes Willen Bea, wenn Dein (Noch) Ehemann
so ein "Windbeutel" ist dann mache den grossen
Schnitt sonst gehst Du emotional bald auf dem
Zahnfleisch.
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Merry
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Antwort #33 - 30.07.2004 um 09:27:19
 
Der Meinung kann ich mich nur anschliessen. Stell im die Koffer vor die Tür und das möglichst schnell! Diese Situation ist doch keinem zuzumuten! Schockiert/Erstaunt

Ich drücke Dir ganz fest die Daumen und bleib stark!

Gruss,
Merry
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Malik
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Antwort #34 - 30.07.2004 um 11:26:11
 
Bea, er hat Dich verarscht also sei Du aus falschen Gründen nicht zu weich. Er wird es sowieso nicht honorieren.
Setz ihn wirklich vor die Tür und rede mal mit einem Anwalt, ob die Möglichkeit der Annulierung besteht. Wenn das nämlich geht, wäre das das einfachste für Dich.
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Brian
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Antwort #35 - 30.07.2004 um 12:27:52
 
Aufhebung einer Ehe s. §§ 1313 bis 1318 BGB, Aufhebungsgründe insbes. § 1314.

Wird meines Wissens nur sehr selten praktiziert und erfordert auch ein gerichtliches Urteil.

Nach dem was hier bisher gepostet wurde, glaube ich nicht, dass einer der im § 1314 aufgeführten Aufhebungsgründe vorliegt.
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Bea
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Antwort #36 - 30.07.2004 um 13:28:33
 
@ Brian

Da mußte ich ja doch schmunzeln, als ich die Aufhebungsgründe von § 1314 las. Nein, leider liegen diese nicht vor.


Er war mal ein paar Tage verschwunden - natürlich kommentarlos - die Gelegenheit wollte ich nutzen, ihn vor die Türe zu setzen.

Leider hat er mich dann so bedroht, daß ich ihn eingeschüchtert wieder in die Wohnung gelassen habe. 

Windbeutel ist die richtige Bezeichnung für ihn. Leider habe ich es jetzt erst erkannt. Party, Alkohol, Frauen, Fernsehen, Computerspielchen und ausgiebiger Schlaf, das ist zusammengefaßt sein ganzer Lebensinhalt.





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Bea
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Antwort #37 - 24.09.2004 um 09:13:16
 
Vor einiger Zeit habe ich bereits mal mein Problem geschildert. Leider spitzt sich die Situation immer weiter zu und ich weiß nicht mehr weiter.

Er tyrannisiert mich und droht mir Gewalt an, so daß ich wirklich sehr große Angst vor ihm habe. Gleichzeitig weigert er sich, die Wohnung zu verlassen. Mittlerweile ist er Nacht für Nacht unterweges, wo er natürlich auch mit anderen Frauen zusammen ist.

In meiner Verzweiflung ihn aus meiner Wohnung zu bekommen, überlege ich nun, die Trennung der ABH zu melden, obwohl er noch in der Wohnung ist. So kann zumindestens die Prozedur Aufhebung der Aufenthaltsgenehmigung, Ausreiseaufforderung etc. beginnen.

Nun habe ich aber Angst davor, was passiert, wenn ihm die Ausreiseaufforderung zugestellt wird. Wie wird diese eigentlich zugestellt: persönlich mit Unterschrift oder per Postwurf?
Sollte er dann immer noch bei mir sein, fürchte ich wirklich um meine Gesundheit wie auch um meine Wohnung.

Könnte ich der ABH angeben, daß er unbekannt verschwunden ist, damit die Ausreisepapiere ihm nicht persönlich zugestellt werden? Muß ich ihn dann auch von meiner Adresse abmelden?

Ich weiß, daß ist nicht die feine Art, aber ich habe wirklich große Angst um mich. Er bewegt sich in dieser Stadt mittlerweile auch in Kreisen, die mir nicht geheuer sind. Alles Leute, die irgendwie kriminell sind und bestimmt auch nicht vor Gewaltanwendungen (einige davon haben deshalb bereits in Haft) zurückschrecken.




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Caya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #38 - 24.09.2004 um 10:47:22
 
Hallo Bea!
Zitat:
Er tyrannisiert mich und droht mir Gewalt an, so daß ich wirklich sehr große Angst vor ihm habe. Gleichzeitig weigert er sich, die Wohnung zu verlassen


Wenn du davon überzeugt bis dich von ihm scheiden zu lassen und und Angst von Ihm oder seinen Freuden hast, dann  geh doch zur Polizei, schieldere die Situation. Sie werden bestimmt nicht zulassen, dass dir was zustößt.
Denn nur mit der Angst um deinen eigenen Leben, kannst du es dir nicht antun, mit ihm weiter hin unter einem Dach zu leben.
Laß dich von ihm nicht endmutigen.
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Brian
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Antwort #39 - 24.09.2004 um 12:48:41
 
Ausländerrechtlich kann man dir leider nicht unmittelbar helfen. Es existiert nun mal eine gültige AE. Wenn du bei der ABH erklärst, dass eine ehel. Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht, wird die zwar befristet, er wird zur Ausreise innerhalb einer Frist aufgefordert und danach auch irgendwann abgeschoben. Die ABH kann ihn aber nicht am Tag deiner Erklärung in Abschiebehaft nehmen. Wenn er alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, wird es sicher einige Monate dauern. 

Daher können dir unmittelbar nur die gleichen Stellen helfen, wie bei einem deutschen Ehemann, also Polizei, Frauenhaus, evtl. Rechtsanwalt, evtl. Weißer Ring, evtl. Freunde oder Familienangehörige, die dich schützen können.

Da gibt es bestimmt auch speziellere Seiten.

Ich wünsch dir jedenfalls alles Gute und dass diese schlimme Situation bald überstanden ist.   
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Abu
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Antwort #40 - 24.09.2004 um 13:52:10
 
Zitat:
Ausländerrechtlich kann man dir leider nicht unmittelbar helfen. Es existiert nun mal eine gültige AE. Wenn du bei der ABH erklärst, dass eine ehel. Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht, wird die zwar befristet, er wird zur Ausreise innerhalb einer Frist aufgefordert und danach auch irgendwann abgeschoben. Die ABH kann ihn aber nicht am Tag deiner Erklärung in Abschiebehaft nehmen. Wenn er alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, wird es sicher einige Monate dauern.  

Daher können dir unmittelbar nur die gleichen Stellen helfen, wie bei einem deutschen Ehemann, also Polizei, Frauenhaus, evtl. Rechtsanwalt, evtl. Weißer Ring, evtl. Freunde oder Familienangehörige, die dich schützen können.


[beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]

Es weder adequat noch überhaupt möglich, solche Probleme ausländerrechtlich zu lösen.

Abu
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Bea
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #41 - 24.09.2004 um 15:22:33
 

Ich hoffe ja immer noch tagtäglich, daß er doch irgendwann von selber geht.

Wie ich es bis dahin aushalte, weiß ich allerdings nicht. Ich habe immer Angst nach Hause zu gehen und nur eine Andeutung von Kritik, Aufforderung mich zu verlassen, laßt die Gewalt bei ihm ausbrechen.

Schade, ich hatte irgendwie gehofft, es gäbe ein Möglichkeit alles zu beschleunigen oder ein Hintertürchen, es vielleicht auf ein andere Weise zu machen, ohne das er merkt, daß ich die Trennung gemeldet habe.

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Antoine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #42 - 24.09.2004 um 15:50:36
 
Warum sollte er gehen, wenn er nicht muss? Oder anders ausgedrückt: Es kann auch noch lange dauern, bis er geht.

Vorschlag:
1. wenn möglich wichtige Dokumente, Wertsachen, Geld sichern
2. Beratungs suchen: Es gibt viele soziale Organisationen, die erste Ratschläge erteilen. Oder Du suchst direkt einen Anwalt auf, den wirst Du sowieso für die Scheidung brauchen.
3. Gute Berater werden Dir auch Hinweise geben, wie Du Dich selbst sinnvoll schützt. Das Gericht kann Deinen Noch-Ehemann ggf. aus der Wohnung verweisen. Möglicherweise ist es aber auch sicherer für Dich, erst mal bei Bekannten, Verwandten oder in einem Frauenhaus unterzukommen.

Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

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heavymetall
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #43 - 24.09.2004 um 18:51:01
 
hi..

ich möchte mich  an Abu anschließen. solche geschichten würde ich mit vorsicht betrachten da man die zweite version nicht kennt. ich weiß ich mach mich bei manchen unbeliebt aber als ausländer weiß ich genau was das bedeutet wenn mann sein exsitenz und sein leben in seinem heimat verlässt und in ein anderes land zieht wo es überhaupt keine sichere zukunft gibt zumindest nich bevor man einen festen aufenthalt hat. und das kann erfahrungsgemäß jahre dauern und theoretisch könnte auch fälle gegeben haben wo auch nach 30 jahren auch kein unbefristeten aufenthalt gibt.

@ bea : am anfang hatte ich auch probleme in meiner ehe. nicht nur ich alleine , sondern auch meine frau. wir haben uns viel gestritten jeder hat seine grunde. aber das war nur eine phase. ich kann mich erinnern ich hatte wochen lang nach meiner ankunft alpträume. ich hatte wirklich große ängste daß alles schief gehen konnte und ich zuruck zu meinem heimat muß, wo ich schon damals nichts mehr damit zu tun hatte. ich hatte angst wider unter null anzufangen.

viele denken ausländer wollen irgendwie hierher kommen aber , als ausländer, denke  ich um sowas zu wollen , muß man in seinem heimat nichts mehr zu verlieren haben .

jetzt schluß mit den emotionen und ran an die taten!

wenn er dich körperlich bedroht gibt es die polizei! wenn du mit ihm nicht mehr leben kannst aus irgendwelchen gründen, dann teile ihm das mit und einigt euch über das vorgehensweise der trennung.

vielleicht hilft auch ein nettes gespräch mit ihm wo du deine guten willen zeigst und auch von ihm das gleiche erwartest.

nun ich hoffe ich habe mich nicht allzu unbeliebt gemacht grin
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§0 AuslG : (0) möge Gott uns davor bewahren als ausländer leben zu müssen.
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amie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #44 - 25.09.2004 um 10:01:51
 
Hallo Bea,

das tut mir echt leid, dass Du in solch einer Situation steckst! - Meine erste Ehe vor 16 Jahren verlief ähnlich.

Ich bin damals so vorgegangen: Habe relativ früh beim Anwalt den Beginn des Trennungsjahres in der gemeinsamen Wohnung angezeigt (Trennung von Tisch und Bett), die Wohnung entsprechend umgeräumt, und auch wirklich getrennt von ihm in der Wohnung gelebt. Bei der Scheidung kann Dein Mann nicht beweisen, dass das nicht so war. Zeitgleich habe ich die Zuweisung der ehelichen Wohnung beantragt.

Als dann mein Ex-Mann auch noch gewlttätig wurde und randaliert hat, habe ich immer schön die Polizei gerufen. Damals waren eheliche Streitigkeiten noch "Privatsache", da stand Ausage gegen Aussage; den Randalierer haben sie nur einmal mitgenommen, weil er betrunken war, und auch noch auf die Polizei losging - heute ist das ein bisschen anders, heute kann ein randalierender Ehemann der Wohnung verwiesen werden - was Dir wieder Luft gibt. Meiner musste damals dann auch gehen, weil eine Freundin, die in der Wohnung anwesend war, als Zeugin aufgetreten ist, und meinen Ex angezeigt hat .

Ich denke, Du solltest es angehen, auch wenn es Nerven kostet. Der erste Schritt ist wirklich die offizielle Trennung in der eigenen Wohnung - sonst wird das nie was mit der Scheidung. Dein Anwalt kann Dir dann sicher mehr zum Thema Wohnung und Verweisung des Ehemanns sagen (weiß jetzt net, ob Du schon bei einen Anwalt warst?).

Augen zu und durch!! Hilft ja alles nichts.

Grüße
amie

PS: Oder: Du suchst Dir ruckzuck eine eigene Wohnung und versuchst irgendwie aus dem alten Mietvertarg rauszukommen



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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #45 - 25.09.2004 um 10:48:50
 
Hallo Bea,

Cayas Rat, zur Polizei zu gehen, schließe ich mich an.
Hast Du eventuell Zeugen dafür, dass er Dir Gewalt angedroht und randaliert hat? Nimm diese Zeugen zur Polizei mit.

Außerdem probiere herauszukriegen, mit wem genau er sich da nachts herumtreibt und wo, und gib dies bei der Polizei mit an, dass diese auch in Richtung Straffälligkeit Deines Mannes ermitteln kann (vielleicht liegt ja ein Grund vor, ihn in Haft zu nehmen, und Du hast erst einmal eine Atempause gewonnen).

Wichtig ist auch (falls Du es nicht schon getan hast) alle wichtigen Papiere wegzuschließen bzw. außer Haus zu lagern und Deinem Mann eventuell erteilte Vollmachten (Konto, Begünstigung bei Versicherungen etc.) schriftlich zu widerrufen.

Dann würde ich mich evtl. auch mal im Frauenhaus erkundigen, welche Tipps die Dir dort geben können. Die Leute dort haben ja auch oft mit gewalttätigen und drohenden Ehemännern zu tun. (Falls Du die Tel-Nr. vom Frauenhaus nicht herausfinden kannst, frage bei der Stadtverwaltung bei der Frauenbeauftragten nach.)

Soweit ich weiß, kann man über eine amtliche Verfügung den Mann der Wohnung verweisen. Dann hättest Du das Recht auf jeden Fall auf Deiner Seite und die Polizei muss auch eingreifen, wenn Dein Mann vor der Wohnung anfängt zu randalieren.
Gewaltandrohung dürfte ein ausreichender Grund sein, um die amtliche Verfügung schnellstens zu erhalten. Fachanwalt hinzuziehen!

Eine andere Möglichkeit wäre, dass Du Dir eine andere Wohnung suchst und in einer "Nacht-und-Nebel-Aktion" mit Hilfe von Freunden in einer Nacht, in der Dein Mann unterwegs ist, einfach ausziehst. (problematisch wird es allenfalls mit dem Mietvertrag, wenn Du den unterschrieben hast, Dein Mann wird wohl nicht ausziehen, und Du hast erst mal 2 Wohnungen am Hals, für die Du Miete zahlen musst ....)

Kannst Du nachweisen, dass er mit anderen Frauen rumzieht? Ich weiß nicht, ob Ehebruch so kurz nach der Eheschließung ein Grund sein könnte, die Ehe zu annullieren, aber eine "Härtefallscheidung" ohne Einhaltung des Trennungsjahres sollte da doch eigentlich drin sein?

Bezüglich Besuch von andren Frauen oder Freunden Deines Mannes bei Euch: Als Wohnungs(mit)inhaberin hast Du ein Hausrecht an der Wohnung und kannst (rein theoretisch) den Besuchern das Haus verbieten. Inwieweit sich dies jedoch gegen ein Hausrecht Deines Mannes (hat er den Mietvertrag auch unterschrieben?) durchsetzen lässt, ist fraglich.

Ich wünsche Dir viel Kraft.
Liebe Grüße
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Antwort #46 - 25.09.2004 um 11:15:41
 
Bin mir jetzt nicht sicher, ob es etwas aehnliches in
Deutschland gibt. In Spanien kann ein Richter auf Antrag
ein sogeanntes "Orden de Alejamiento" verfuegen und der Ehemann bzw. Partner darf sich dann seiner Frau oder Partnerin nicht mehr als z.B. auf 100 naehern.
Damit waere Bea rein theoretisch auch ausserhalb ihrer
Wohnung geschuetzt. Allerdings muss es fuer diese
bedrohung konkrete Anhaltspunkte geben, und auch diese Massnahme konnte nicht verhindern, dass in den letzten 9 Monaten bereits 24 Frauen von ihren
Ehemaennern/Partnern umgebracht wurden.
Ich persoenlich kann nur jeder Frau raten unabhaengig
davon ob mit Deutschem oder Auslaender
verheiratet oder in Lebensgemeinschaft , ein Mann
der einmal seine Hand gegen seine Frau erhebt oder dies androht wird dies warscheinlich wieder tun egal wie
wort -und traenenreich er sich danach entschuldigt.
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Bea
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Antwort #47 - 27.09.2004 um 15:51:03
 
Heavymetal:

Mein "Herzchen" kann ich bestimmt ziemlich gut beurteilen.

Entgegen seiner tausenden Beteuerungen, daß er hier auf jeden Fall arbeiten will, schlägt er jeden Vorschlag zur Qualifizierung aus. Seit seiner Ankunft habe ich bereits mehrfach Schulungen für ihn herausgesucht, die ich ihm bezahlt hätte, weil er dadurch bessere Jobchancen hätte. Übrigens spricht er deutsch und könnte daher bestimmt irgendeinen Job finden.  Aber dazu hatte er keinen Bock, und überhaupt erklärt er mir dauernd, daß er nicht im Traum daran denke, für 5 oder 6 Euro die Stunde zu arbeiten. (ungelernte Kräfte bekommen aber nun mal diesen Stundenlohn) Er liegt entweder den ganzen Tag auf der Couch oder spielt idiotische Computer-Spielchen. Wenn er ausgeht, treibt er sich mit absolutem Gesindel herum, die sich entweder durch Diebstahl oder sonstigen Delikten finanzieren. Wie bereits erwähnt, zählen zu diesen Kreisen auch Frauen.

Zum gemeinsamen Leben trägt mein Noch-Ehemann außer Gewaltandrohungen und Tyrannei nichts hinzu.

Ich wüßte nicht, woher bitte schön noch meine Geduld kommt. Es ist schon wirklich unverständlich, daß er nur durch Androhung von Gewaltanwendung in meiner Wohnung bleiben kann.

Das Zusammenleben mit ihm ist für mich echt unerträglich und unzumutbar, vor allem habe ich bei jeder kleinsten Auseinandersetzung Panik, daß er mir meine Wohnung zertrümmert. Bei der letzten Auseinandersetzung drohte er mir an, mein Gesicht zu zerschlagen und ich nehme ihn sehr ernst.

Und nur zur Info, er ist ein Kerl groß und breit wie ein Schrank, der zu unkontrollierten Gewaltausbrüchen neigt.

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