Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Hallo Bea,
Cayas Rat, zur Polizei zu gehen, schließe ich mich an. Hast Du eventuell Zeugen dafür, dass er Dir Gewalt angedroht und randaliert hat? Nimm diese Zeugen zur Polizei mit.
Außerdem probiere herauszukriegen, mit wem genau er sich da nachts herumtreibt und wo, und gib dies bei der Polizei mit an, dass diese auch in Richtung Straffälligkeit Deines Mannes ermitteln kann (vielleicht liegt ja ein Grund vor, ihn in Haft zu nehmen, und Du hast erst einmal eine Atempause gewonnen).
Wichtig ist auch (falls Du es nicht schon getan hast) alle wichtigen Papiere wegzuschließen bzw. außer Haus zu lagern und Deinem Mann eventuell erteilte Vollmachten (Konto, Begünstigung bei Versicherungen etc.) schriftlich zu widerrufen.
Dann würde ich mich evtl. auch mal im Frauenhaus erkundigen, welche Tipps die Dir dort geben können. Die Leute dort haben ja auch oft mit gewalttätigen und drohenden Ehemännern zu tun. (Falls Du die Tel-Nr. vom Frauenhaus nicht herausfinden kannst, frage bei der Stadtverwaltung bei der Frauenbeauftragten nach.)
Soweit ich weiß, kann man über eine amtliche Verfügung den Mann der Wohnung verweisen. Dann hättest Du das Recht auf jeden Fall auf Deiner Seite und die Polizei muss auch eingreifen, wenn Dein Mann vor der Wohnung anfängt zu randalieren. Gewaltandrohung dürfte ein ausreichender Grund sein, um die amtliche Verfügung schnellstens zu erhalten. Fachanwalt hinzuziehen!
Eine andere Möglichkeit wäre, dass Du Dir eine andere Wohnung suchst und in einer "Nacht-und-Nebel-Aktion" mit Hilfe von Freunden in einer Nacht, in der Dein Mann unterwegs ist, einfach ausziehst. (problematisch wird es allenfalls mit dem Mietvertrag, wenn Du den unterschrieben hast, Dein Mann wird wohl nicht ausziehen, und Du hast erst mal 2 Wohnungen am Hals, für die Du Miete zahlen musst ....)
Kannst Du nachweisen, dass er mit anderen Frauen rumzieht? Ich weiß nicht, ob Ehebruch so kurz nach der Eheschließung ein Grund sein könnte, die Ehe zu annullieren, aber eine "Härtefallscheidung" ohne Einhaltung des Trennungsjahres sollte da doch eigentlich drin sein?
Bezüglich Besuch von andren Frauen oder Freunden Deines Mannes bei Euch: Als Wohnungs(mit)inhaberin hast Du ein Hausrecht an der Wohnung und kannst (rein theoretisch) den Besuchern das Haus verbieten. Inwieweit sich dies jedoch gegen ein Hausrecht Deines Mannes (hat er den Mietvertrag auch unterschrieben?) durchsetzen lässt, ist fraglich.
Ich wünsche Dir viel Kraft. Liebe Grüße Janna
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