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Befristete Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 13.499 mal)
Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Polizei einschalten u.Verfügung z.Verweis aus Whg
Antwort #45 - 25.09.2004 um 10:48:50
 
Hallo Bea,

Cayas Rat, zur Polizei zu gehen, schließe ich mich an.
Hast Du eventuell Zeugen dafür, dass er Dir Gewalt angedroht und randaliert hat? Nimm diese Zeugen zur Polizei mit.

Außerdem probiere herauszukriegen, mit wem genau er sich da nachts herumtreibt und wo, und gib dies bei der Polizei mit an, dass diese auch in Richtung Straffälligkeit Deines Mannes ermitteln kann (vielleicht liegt ja ein Grund vor, ihn in Haft zu nehmen, und Du hast erst einmal eine Atempause gewonnen).

Wichtig ist auch (falls Du es nicht schon getan hast) alle wichtigen Papiere wegzuschließen bzw. außer Haus zu lagern und Deinem Mann eventuell erteilte Vollmachten (Konto, Begünstigung bei Versicherungen etc.) schriftlich zu widerrufen.

Dann würde ich mich evtl. auch mal im Frauenhaus erkundigen, welche Tipps die Dir dort geben können. Die Leute dort haben ja auch oft mit gewalttätigen und drohenden Ehemännern zu tun. (Falls Du die Tel-Nr. vom Frauenhaus nicht herausfinden kannst, frage bei der Stadtverwaltung bei der Frauenbeauftragten nach.)

Soweit ich weiß, kann man über eine amtliche Verfügung den Mann der Wohnung verweisen. Dann hättest Du das Recht auf jeden Fall auf Deiner Seite und die Polizei muss auch eingreifen, wenn Dein Mann vor der Wohnung anfängt zu randalieren.
Gewaltandrohung dürfte ein ausreichender Grund sein, um die amtliche Verfügung schnellstens zu erhalten. Fachanwalt hinzuziehen!

Eine andere Möglichkeit wäre, dass Du Dir eine andere Wohnung suchst und in einer "Nacht-und-Nebel-Aktion" mit Hilfe von Freunden in einer Nacht, in der Dein Mann unterwegs ist, einfach ausziehst. (problematisch wird es allenfalls mit dem Mietvertrag, wenn Du den unterschrieben hast, Dein Mann wird wohl nicht ausziehen, und Du hast erst mal 2 Wohnungen am Hals, für die Du Miete zahlen musst ....)

Kannst Du nachweisen, dass er mit anderen Frauen rumzieht? Ich weiß nicht, ob Ehebruch so kurz nach der Eheschließung ein Grund sein könnte, die Ehe zu annullieren, aber eine "Härtefallscheidung" ohne Einhaltung des Trennungsjahres sollte da doch eigentlich drin sein?

Bezüglich Besuch von andren Frauen oder Freunden Deines Mannes bei Euch: Als Wohnungs(mit)inhaberin hast Du ein Hausrecht an der Wohnung und kannst (rein theoretisch) den Besuchern das Haus verbieten. Inwieweit sich dies jedoch gegen ein Hausrecht Deines Mannes (hat er den Mietvertrag auch unterschrieben?) durchsetzen lässt, ist fraglich.

Ich wünsche Dir viel Kraft.
Liebe Grüße
Janna
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #46 - 25.09.2004 um 11:15:41
 
Bin mir jetzt nicht sicher, ob es etwas aehnliches in
Deutschland gibt. In Spanien kann ein Richter auf Antrag
ein sogeanntes "Orden de Alejamiento" verfuegen und der Ehemann bzw. Partner darf sich dann seiner Frau oder Partnerin nicht mehr als z.B. auf 100 naehern.
Damit waere Bea rein theoretisch auch ausserhalb ihrer
Wohnung geschuetzt. Allerdings muss es fuer diese
bedrohung konkrete Anhaltspunkte geben, und auch diese Massnahme konnte nicht verhindern, dass in den letzten 9 Monaten bereits 24 Frauen von ihren
Ehemaennern/Partnern umgebracht wurden.
Ich persoenlich kann nur jeder Frau raten unabhaengig
davon ob mit Deutschem oder Auslaender
verheiratet oder in Lebensgemeinschaft , ein Mann
der einmal seine Hand gegen seine Frau erhebt oder dies androht wird dies warscheinlich wieder tun egal wie
wort -und traenenreich er sich danach entschuldigt.
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Bea
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #47 - 27.09.2004 um 15:51:03
 
Heavymetal:

Mein "Herzchen" kann ich bestimmt ziemlich gut beurteilen.

Entgegen seiner tausenden Beteuerungen, daß er hier auf jeden Fall arbeiten will, schlägt er jeden Vorschlag zur Qualifizierung aus. Seit seiner Ankunft habe ich bereits mehrfach Schulungen für ihn herausgesucht, die ich ihm bezahlt hätte, weil er dadurch bessere Jobchancen hätte. Übrigens spricht er deutsch und könnte daher bestimmt irgendeinen Job finden.  Aber dazu hatte er keinen Bock, und überhaupt erklärt er mir dauernd, daß er nicht im Traum daran denke, für 5 oder 6 Euro die Stunde zu arbeiten. (ungelernte Kräfte bekommen aber nun mal diesen Stundenlohn) Er liegt entweder den ganzen Tag auf der Couch oder spielt idiotische Computer-Spielchen. Wenn er ausgeht, treibt er sich mit absolutem Gesindel herum, die sich entweder durch Diebstahl oder sonstigen Delikten finanzieren. Wie bereits erwähnt, zählen zu diesen Kreisen auch Frauen.

Zum gemeinsamen Leben trägt mein Noch-Ehemann außer Gewaltandrohungen und Tyrannei nichts hinzu.

Ich wüßte nicht, woher bitte schön noch meine Geduld kommt. Es ist schon wirklich unverständlich, daß er nur durch Androhung von Gewaltanwendung in meiner Wohnung bleiben kann.

Das Zusammenleben mit ihm ist für mich echt unerträglich und unzumutbar, vor allem habe ich bei jeder kleinsten Auseinandersetzung Panik, daß er mir meine Wohnung zertrümmert. Bei der letzten Auseinandersetzung drohte er mir an, mein Gesicht zu zerschlagen und ich nehme ihn sehr ernst.

Und nur zur Info, er ist ein Kerl groß und breit wie ein Schrank, der zu unkontrollierten Gewaltausbrüchen neigt.

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