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Befristete Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 13.500 mal)
Hartmut_Krentz
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Antwort #30 - 30.07.2004 um 08:26:11
 
Eine Trennung von Tisch und Bett in einer gemeinsamen
Wohnung mag ja rechtlich moeglich sein, aber in der
Praxis wuerde dies von beiden Seiten wohl eine
Engelsgeduld und hohe Leidensfaehigkeit
erfordern.
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Bea
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #31 - 30.07.2004 um 09:15:57
 
Natürlich ist eine Trennung auch in der gemeinsamen Wohnung möglich, aber wie schon richtig angemerkt wurde, wird mindestens ein Partner leiden. Da mein Mann kaum oder sogar keine Gefühle für mich hat, wird er es sicherlich nicht sein. Zudem kann man davon ausgehen, daß er dann wieder verstärkt auf die Pirsch geht, um so eine neue Partnerin zu finden. Allein die Vorstellung, dann dauernd irgendwelche Frauen bei mir sitzen zu haben, macht mich schon krank. Immerhin habe ich ihn ja aus Liebe geheiratet.


@Janna:

Das ist ein wirklich guter Tipp! Ich werde mal nachhören, ob man bei der Einforderung des Trennungsunterhalts diese Klausel einbauen kann. 20 Bewerbungen im Monat! Daran würde er scheitern, denn da er ja so faul ist, würde er daran scheitern.

Annullierung habe ich nicht in Erwägung gezogen, von meiner Seite aus, war es keine Scheinehe.



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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #32 - 30.07.2004 um 09:22:24
 
Um Gottes Willen Bea, wenn Dein (Noch) Ehemann
so ein "Windbeutel" ist dann mache den grossen
Schnitt sonst gehst Du emotional bald auf dem
Zahnfleisch.
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Merry
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Antwort #33 - 30.07.2004 um 09:27:19
 
Der Meinung kann ich mich nur anschliessen. Stell im die Koffer vor die Tür und das möglichst schnell! Diese Situation ist doch keinem zuzumuten! Schockiert/Erstaunt

Ich drücke Dir ganz fest die Daumen und bleib stark!

Gruss,
Merry
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Malik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #34 - 30.07.2004 um 11:26:11
 
Bea, er hat Dich verarscht also sei Du aus falschen Gründen nicht zu weich. Er wird es sowieso nicht honorieren.
Setz ihn wirklich vor die Tür und rede mal mit einem Anwalt, ob die Möglichkeit der Annulierung besteht. Wenn das nämlich geht, wäre das das einfachste für Dich.
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Brian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #35 - 30.07.2004 um 12:27:52
 
Aufhebung einer Ehe s. §§ 1313 bis 1318 BGB, Aufhebungsgründe insbes. § 1314.

Wird meines Wissens nur sehr selten praktiziert und erfordert auch ein gerichtliches Urteil.

Nach dem was hier bisher gepostet wurde, glaube ich nicht, dass einer der im § 1314 aufgeführten Aufhebungsgründe vorliegt.
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Bea
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Antwort #36 - 30.07.2004 um 13:28:33
 
@ Brian

Da mußte ich ja doch schmunzeln, als ich die Aufhebungsgründe von § 1314 las. Nein, leider liegen diese nicht vor.


Er war mal ein paar Tage verschwunden - natürlich kommentarlos - die Gelegenheit wollte ich nutzen, ihn vor die Türe zu setzen.

Leider hat er mich dann so bedroht, daß ich ihn eingeschüchtert wieder in die Wohnung gelassen habe. 

Windbeutel ist die richtige Bezeichnung für ihn. Leider habe ich es jetzt erst erkannt. Party, Alkohol, Frauen, Fernsehen, Computerspielchen und ausgiebiger Schlaf, das ist zusammengefaßt sein ganzer Lebensinhalt.





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Bea
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #37 - 24.09.2004 um 09:13:16
 
Vor einiger Zeit habe ich bereits mal mein Problem geschildert. Leider spitzt sich die Situation immer weiter zu und ich weiß nicht mehr weiter.

Er tyrannisiert mich und droht mir Gewalt an, so daß ich wirklich sehr große Angst vor ihm habe. Gleichzeitig weigert er sich, die Wohnung zu verlassen. Mittlerweile ist er Nacht für Nacht unterweges, wo er natürlich auch mit anderen Frauen zusammen ist.

In meiner Verzweiflung ihn aus meiner Wohnung zu bekommen, überlege ich nun, die Trennung der ABH zu melden, obwohl er noch in der Wohnung ist. So kann zumindestens die Prozedur Aufhebung der Aufenthaltsgenehmigung, Ausreiseaufforderung etc. beginnen.

Nun habe ich aber Angst davor, was passiert, wenn ihm die Ausreiseaufforderung zugestellt wird. Wie wird diese eigentlich zugestellt: persönlich mit Unterschrift oder per Postwurf?
Sollte er dann immer noch bei mir sein, fürchte ich wirklich um meine Gesundheit wie auch um meine Wohnung.

Könnte ich der ABH angeben, daß er unbekannt verschwunden ist, damit die Ausreisepapiere ihm nicht persönlich zugestellt werden? Muß ich ihn dann auch von meiner Adresse abmelden?

Ich weiß, daß ist nicht die feine Art, aber ich habe wirklich große Angst um mich. Er bewegt sich in dieser Stadt mittlerweile auch in Kreisen, die mir nicht geheuer sind. Alles Leute, die irgendwie kriminell sind und bestimmt auch nicht vor Gewaltanwendungen (einige davon haben deshalb bereits in Haft) zurückschrecken.




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Caya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #38 - 24.09.2004 um 10:47:22
 
Hallo Bea!
Zitat:
Er tyrannisiert mich und droht mir Gewalt an, so daß ich wirklich sehr große Angst vor ihm habe. Gleichzeitig weigert er sich, die Wohnung zu verlassen


Wenn du davon überzeugt bis dich von ihm scheiden zu lassen und und Angst von Ihm oder seinen Freuden hast, dann  geh doch zur Polizei, schieldere die Situation. Sie werden bestimmt nicht zulassen, dass dir was zustößt.
Denn nur mit der Angst um deinen eigenen Leben, kannst du es dir nicht antun, mit ihm weiter hin unter einem Dach zu leben.
Laß dich von ihm nicht endmutigen.
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Brian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #39 - 24.09.2004 um 12:48:41
 
Ausländerrechtlich kann man dir leider nicht unmittelbar helfen. Es existiert nun mal eine gültige AE. Wenn du bei der ABH erklärst, dass eine ehel. Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht, wird die zwar befristet, er wird zur Ausreise innerhalb einer Frist aufgefordert und danach auch irgendwann abgeschoben. Die ABH kann ihn aber nicht am Tag deiner Erklärung in Abschiebehaft nehmen. Wenn er alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, wird es sicher einige Monate dauern. 

Daher können dir unmittelbar nur die gleichen Stellen helfen, wie bei einem deutschen Ehemann, also Polizei, Frauenhaus, evtl. Rechtsanwalt, evtl. Weißer Ring, evtl. Freunde oder Familienangehörige, die dich schützen können.

Da gibt es bestimmt auch speziellere Seiten.

Ich wünsch dir jedenfalls alles Gute und dass diese schlimme Situation bald überstanden ist.   
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Abu
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Antwort #40 - 24.09.2004 um 13:52:10
 
Zitat:
Ausländerrechtlich kann man dir leider nicht unmittelbar helfen. Es existiert nun mal eine gültige AE. Wenn du bei der ABH erklärst, dass eine ehel. Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht, wird die zwar befristet, er wird zur Ausreise innerhalb einer Frist aufgefordert und danach auch irgendwann abgeschoben. Die ABH kann ihn aber nicht am Tag deiner Erklärung in Abschiebehaft nehmen. Wenn er alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, wird es sicher einige Monate dauern.  

Daher können dir unmittelbar nur die gleichen Stellen helfen, wie bei einem deutschen Ehemann, also Polizei, Frauenhaus, evtl. Rechtsanwalt, evtl. Weißer Ring, evtl. Freunde oder Familienangehörige, die dich schützen können.


[beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]

Es weder adequat noch überhaupt möglich, solche Probleme ausländerrechtlich zu lösen.

Abu
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Bea
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #41 - 24.09.2004 um 15:22:33
 

Ich hoffe ja immer noch tagtäglich, daß er doch irgendwann von selber geht.

Wie ich es bis dahin aushalte, weiß ich allerdings nicht. Ich habe immer Angst nach Hause zu gehen und nur eine Andeutung von Kritik, Aufforderung mich zu verlassen, laßt die Gewalt bei ihm ausbrechen.

Schade, ich hatte irgendwie gehofft, es gäbe ein Möglichkeit alles zu beschleunigen oder ein Hintertürchen, es vielleicht auf ein andere Weise zu machen, ohne das er merkt, daß ich die Trennung gemeldet habe.

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Antoine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #42 - 24.09.2004 um 15:50:36
 
Warum sollte er gehen, wenn er nicht muss? Oder anders ausgedrückt: Es kann auch noch lange dauern, bis er geht.

Vorschlag:
1. wenn möglich wichtige Dokumente, Wertsachen, Geld sichern
2. Beratungs suchen: Es gibt viele soziale Organisationen, die erste Ratschläge erteilen. Oder Du suchst direkt einen Anwalt auf, den wirst Du sowieso für die Scheidung brauchen.
3. Gute Berater werden Dir auch Hinweise geben, wie Du Dich selbst sinnvoll schützt. Das Gericht kann Deinen Noch-Ehemann ggf. aus der Wohnung verweisen. Möglicherweise ist es aber auch sicherer für Dich, erst mal bei Bekannten, Verwandten oder in einem Frauenhaus unterzukommen.

Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

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heavymetall
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #43 - 24.09.2004 um 18:51:01
 
hi..

ich möchte mich  an Abu anschließen. solche geschichten würde ich mit vorsicht betrachten da man die zweite version nicht kennt. ich weiß ich mach mich bei manchen unbeliebt aber als ausländer weiß ich genau was das bedeutet wenn mann sein exsitenz und sein leben in seinem heimat verlässt und in ein anderes land zieht wo es überhaupt keine sichere zukunft gibt zumindest nich bevor man einen festen aufenthalt hat. und das kann erfahrungsgemäß jahre dauern und theoretisch könnte auch fälle gegeben haben wo auch nach 30 jahren auch kein unbefristeten aufenthalt gibt.

@ bea : am anfang hatte ich auch probleme in meiner ehe. nicht nur ich alleine , sondern auch meine frau. wir haben uns viel gestritten jeder hat seine grunde. aber das war nur eine phase. ich kann mich erinnern ich hatte wochen lang nach meiner ankunft alpträume. ich hatte wirklich große ängste daß alles schief gehen konnte und ich zuruck zu meinem heimat muß, wo ich schon damals nichts mehr damit zu tun hatte. ich hatte angst wider unter null anzufangen.

viele denken ausländer wollen irgendwie hierher kommen aber , als ausländer, denke  ich um sowas zu wollen , muß man in seinem heimat nichts mehr zu verlieren haben .

jetzt schluß mit den emotionen und ran an die taten!

wenn er dich körperlich bedroht gibt es die polizei! wenn du mit ihm nicht mehr leben kannst aus irgendwelchen gründen, dann teile ihm das mit und einigt euch über das vorgehensweise der trennung.

vielleicht hilft auch ein nettes gespräch mit ihm wo du deine guten willen zeigst und auch von ihm das gleiche erwartest.

nun ich hoffe ich habe mich nicht allzu unbeliebt gemacht grin
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§0 AuslG : (0) möge Gott uns davor bewahren als ausländer leben zu müssen.
krebs1976de  
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amie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #44 - 25.09.2004 um 10:01:51
 
Hallo Bea,

das tut mir echt leid, dass Du in solch einer Situation steckst! - Meine erste Ehe vor 16 Jahren verlief ähnlich.

Ich bin damals so vorgegangen: Habe relativ früh beim Anwalt den Beginn des Trennungsjahres in der gemeinsamen Wohnung angezeigt (Trennung von Tisch und Bett), die Wohnung entsprechend umgeräumt, und auch wirklich getrennt von ihm in der Wohnung gelebt. Bei der Scheidung kann Dein Mann nicht beweisen, dass das nicht so war. Zeitgleich habe ich die Zuweisung der ehelichen Wohnung beantragt.

Als dann mein Ex-Mann auch noch gewlttätig wurde und randaliert hat, habe ich immer schön die Polizei gerufen. Damals waren eheliche Streitigkeiten noch "Privatsache", da stand Ausage gegen Aussage; den Randalierer haben sie nur einmal mitgenommen, weil er betrunken war, und auch noch auf die Polizei losging - heute ist das ein bisschen anders, heute kann ein randalierender Ehemann der Wohnung verwiesen werden - was Dir wieder Luft gibt. Meiner musste damals dann auch gehen, weil eine Freundin, die in der Wohnung anwesend war, als Zeugin aufgetreten ist, und meinen Ex angezeigt hat .

Ich denke, Du solltest es angehen, auch wenn es Nerven kostet. Der erste Schritt ist wirklich die offizielle Trennung in der eigenen Wohnung - sonst wird das nie was mit der Scheidung. Dein Anwalt kann Dir dann sicher mehr zum Thema Wohnung und Verweisung des Ehemanns sagen (weiß jetzt net, ob Du schon bei einen Anwalt warst?).

Augen zu und durch!! Hilft ja alles nichts.

Grüße
amie

PS: Oder: Du suchst Dir ruckzuck eine eigene Wohnung und versuchst irgendwie aus dem alten Mietvertarg rauszukommen



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