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Befristete Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 13.612 mal)
Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #15 - 29.07.2004 um 09:36:23
 
Hallo Bea,

ich kann Dir auch nur raten, einen guten Anwalt zu suchen. Soweit ich gehört habe, gibt es bei der Unterhaltsverpflichtung Unterschiede, je nachdem wie lange man verheiratet war. Das müsste Dein Anwalt aber dann wissen.
Nach meiner Rechtsauffassung wäre es total unfair, wenn man für seine/n Ex ein Leben lang zahlen müsste, obwohl man nur wenige Monate verheiratet war.

Habt Ihr keinen Ehevertrag? (Zum Abschließen eines Ehevertrags vor der Eheschließung kann ich allen Paaren, egal ob binational oder deutsch-deutsch, nur raten!)

Wenn Du Deinen Mann überreden kannst, dass Ihr die Scheidung mit einem gemeinsamen Anwalt durchzieht, wird zumindest die Scheidung preisgünstiger. Da aber - so wie Du die Situation schilderst - er alle Rechtsmittel ausschöpfen wird, wird er wahrscheinlich der Scheidung widersprechen, so dass er doch einen anderen Anwalt einschalten muss, als Du.

Ich hoffe, dass alles noch glimpflich für Dich abgeht und wünsche Dir viel Kraft und Durchhaltevermögen.

Liebe Grüße
Janna
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Pfirsichring
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 29.07.2004 um 10:32:26
 
Hallo Bea,

einen Ehevertrag kann man auch noch nach der Eheschliessung abschliessen. Vielleicht ist dein Mann wenigstens noch dazu bereit, diesen zu unterschreiben. Dir wuerde es wahrscheinlich helfen, halbwegs glimpflich aus der Sache herauszukommen, zumindest was die finanzielle Seite betrifft.

Viele Gruesse,
Britta
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Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #17 - 29.07.2004 um 11:12:04
 
Also diese Moeglichkeit ist wohl eher wage wer gibt
schon nachtraeglich Ansprueche auf und wenn seine
AE auf dem Spiel steht wird er wohl kaum zu Kompromissen bereit sein.
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Catherine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 29.07.2004 um 11:41:06
 
[quote author=Bea link=board=ehe;num=1091007964;start=0#12 date=07/28/04 um 17:25:10Eine gütliche Einigung ist nicht möglich, er geht auf keinen Fall zurück. [/quote]

Hi Bea,
ich muss sagen, dass mich Dein posting seit gestern sehr beschäftigt hat und mir das für Dich leid tut.
Ich wünsche Dir viel Kraft für die kommende Zeit.

Wenn ich all das lese, geht es Dir ja um mehrere Dinge:
1) möglichst schnell geschieden zu werden:
   das könnte schonmal schwierig werden, wenn er nicht geschieden werden möchte und nicht ausziehen will (wovon ich mal ausgehe)
2) möglichst wenig Unterhalt zahlen
meines Wissens, weil ich das auch mal bei eienr Scheidung eines Kollegen mitbekommen hab, richtet sich die Dauer des Unterhalts , wenn kein Ehevertrag vorliegt, nach der Dauer der Ehe. Außerdem wird berücksichtigt, ob derjenige arbeitsfähig ist oder nicht. Das dürfte bei Deinem Mann der Fall sein
3)seine Abschiebung: da sagst Du selber, es würde nicht lange dauern, bis er wieder hier wäre

Also, ich würde Dir raten, da Du auf einige Dinge keinen Einfluss haben wirst und/oder sie zuviel Geld kosten, es doch nochmal gütlich zu probieren. Und zwar einen Kompromiss, z.B. keine Scheidung bis zur Erteilung seiner unbefristeten AE, dafür Ehevertrag , falls noch nicht vorliegt, und er sucht sich einen Job.

Ansonsten würde ich ganz schnell versuchen, Dein eigenes Leben wieder zu leben, dass es Dir gut geht und weniger Energie in Deine Rache zu stecken.
Ich kann das sehr gut nachvollziehen, gerade weil es ja nicht nur um Dein Geld geht, sondern, dass Dich ein bis dahin geliebter Mensch von A bis Z betrogen hat und Deine Gefühle ausgenutzt hat. Griesgrämig

@Brian
Ok, da stimme ich Dir zu , übereilte Eheschliessungen, evtl. sogar "Urlaubs"-Ehen sind schon mehr als ein Pokerspiel und sehr leichtsinnig. Also, egal, ob binational oder deutsch-deutsch, ein Jahr oder mehr zusammenleben sollten schon vor einer Hochzeit stattfinden, aber auch dann gibt es (leider) keine Garantie


Viel Glück Bea!
Catherine
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croco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 29.07.2004 um 11:45:27
 
Hallo Bea,


Ich möchte noch einmal unterstreichen was Janna gesagt hat. Wenn die Ehe erst ein paar Monate Bestand hat, wirkt sich das auf die Unterhaltspflicht aus.
Nimm dir auf jeden Fall einen guten Anwalt der fit in der Thematik ist. Je kürzer die "gelebte Ehe" Bestand hatte desto besser für dich. Du hast also keine Zeit zu verlieren. Ich bin kein Anwalt aber ich würde mich auf den Standpunkt stellen, das die Ehe noch garnicht gelebt wurde. Ich habe davon gehört, das Ehen die überhaupt nicht gelebt wurden, indem z.B. der ausländische Ehepartner erst garnicht nach D. gekommen ist, annuliert wurden.
Im Grunde genommen ist es ja Betrug und Vortäuschung falscher Tatsachen, wenn er die Ehe nur eingeht um eine AE zu erhalten.

Fight for your right!


Ärgerlichcroco
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #20 - 29.07.2004 um 11:58:01
 
Wenn ich mich recht erinnern haengt eine AE mit dem
Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft
untrennbar zusammen, und aus diesem Grunde ist der
Vorschlag von Catherine die Ehe bis zur Erteilung der
unbefristeten AE sozusagen nur nach aussen zu erhalten dafuer im gegenzug Ehevertrag mit
Vorsicht zu sehen.
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Merry
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #21 - 29.07.2004 um 12:01:18
 
Diesen Vorschlag würde ich auch mit Vorsicht genießen. Es kann dann nämlich schnell der Verdacht einer Scheinehe im Raum stehen.


Gruß,
Bianca
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheinehe
Antwort #22 - 29.07.2004 um 13:14:09
 
Bei dem Vorschlag der Aufrechterhaltung der Ehe nur "pro forma" ist zu berücksichtigen, dass sich dabei beide Ehepartner strafbar machen, da aufgrund der Angabe von falschen Tatsachen der Anspruch auf AE geltend gemacht wird.

Deshalb ist davon dringend abzuraten. Außerdem erwirbt der Ehepartner nach der Scheidung dadurch, dass die Ehe länger aufrecht erhalten wurde, einen höheren Unterhaltsanspruch.

Deshalb würde ich, wenn ich wirklich keine Zukunft mehr für die Ehe sehe, die Scheidung schnellstmöglich einreichen. Die Ehedauer zählt - soweit ich weiß - nur bis Einreichung der Scheidung.

Bezüglich Fachanwälten für Scheidungs- und Ausländerrecht kannst Du Dich bei der Rechtsanwaltskammer erkundigen. Die nennen Dir dann mehrere Anwälte in Deiner Nähe.

Liebe Grüße
Janna
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Habe noch was vergessen - Ehevertrag
Antwort #23 - 29.07.2004 um 13:16:51
 
Der Ehevertrag greift - glaube ich - erst, wenn die Ehe nach Abschließen des Vertrages noch 1 Jahr bestanden hat. Sonst könnte ja jeder direkt vor der Scheidung noch schnell einen Ehevertrag abschließen, in dem er seinen Partner schlechter stellt.

Aufgrund der neuen Rechtsprechung kann ein nachehelicher Unterhaltsanspruch auch nicht mehr völlig ausgeschlossen werden.

Liebe Grüße
Janna
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Caya
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Antwort #24 - 29.07.2004 um 13:42:52
 
Hallo Bea!
Mit dem Ehevertrag solltest du schon aufpassen.
Denn es gibt einige Fälle, dass trotz ein Ehevertrag einer von den Partner Anspruch auf Unterhalt hat. Wenn der Richter in der Meinung ist, dass einer von den Partner wegen der Eheschließung finanzielle Nachteille gehabt hat, z.B: Hat seine Arbeit im Heimatsland gekündigt oder sein Existens im Heitmatsland aufgegeben usw,  kann er trotz dem Ehevertrag von dir Unterhalt bekommen.
Noch etwas, ich und meine Frau haben vor der Ehe uns  über einem Jahr gekannt.  Endweder ich habe die Möglichkeit gehabt für ein Paar Wochen von der Türkei nach Deutschland zu  fliegen um sie sehen zu können, oder sie ist zu mir geflogen. Es ging so weiter bis wir mit unserem Gefühlen sicher waren. Dann kamm es zu der Frage wo werden wir leben? In der Türkei oder in Deutschland. Und da hab ich was gelernt, Frauen haben immer Recht!!  grin
Um mit einem Ausländer zusammen leben zu können muß man nicht umbedigt sofort heiraten. Das wäre zu Naiv!
Wir führen mit meiner Frau seit über 18 Monaten eine Glückliche Ehe. :-D :-D :-D :-D :-D
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Bea
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Antwort #25 - 29.07.2004 um 14:32:49
 
Erstmal vielen Dank für Eure Anteilnahme.

Einen Ehevertrag habe ich direkt nach seiner Ankunft abgeschlossen. Viele Punkte greifen aber erst nach einjährigem Bestehen der Ehe wie z.B. Ausschluß des Versorgungsausgleichs etc.

Wie Catherine bereits vermutet hat, kommen bei mir mehrere Faktoren ins Spiel:


1) möglichst schnell geschieden zu werden:
-wenn er nicht geschieden werden möchte und nicht ausziehen will

Genau das ist der Punkt. Er weiß ja, was das für seine Papiere bedeutet und ausziehen will er natürlich auch nicht. So ist eine Trennung natürlich schlecht durchzuführen und nachzuweisen.

2) möglichst wenig Unterhalt zahlen

Hier geht es vor allem um den Unterhalt während der Trennungszeit. Arbeiten könnte mein Mann schon, Deutschkenntnisse sind vorhanden, aber er ist nicht gerade arbeitswillig. Deshalb kann ich davon ausgehen, daß er sich keinen Arbeit suchen, sondern den bequemen Weg der Finanzierung durch mich gehen wird.


3)seine Abschiebung:

Im Grunde ist es mir egal, ob er hier bleibt oder zurückgeht. Nur möchte ich so glimpflich ohne weiteren größeren finanziellen Verlust aus der Geschichte herauskommen.

Rächen will ich mich überhaupt nicht an ihm, solche Gedanken liegen mir wirklich fern. Ich will nur ganz schnell raus aus dieser schrecklichen Geschichte.


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Malik
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Antwort #26 - 29.07.2004 um 15:13:29
 
Ich bin nicht vom Fach, aber die Hochzeit beruhte auf falschen Annahmen (Du dachtest, er liebt Dich - Er wollte aber nur Papiere). Da müsste es doch möglich sein, die Ehe als solches zu annulieren.

Sein Aufenthaltsrecht ist sowieso futsch und mit einer Annulierung wäre die Ehe rechtlich wie nie geschlossen behandelt, wodurch auch keine nachträglichen verpflichtungen entstehen würden.

Motto:
Aufgepasst im Straßenverkehr.
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Abu
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Antwort #27 - 29.07.2004 um 16:35:11
 
Zitat:
Ich bin nicht vom Fach, aber die Hochzeit beruhte auf falschen Annahmen (Du dachtest, er liebt Dich - Er wollte aber nur Papiere). Da müsste es doch möglich sein, die Ehe als solches zu annulieren.

Hey, wenn das so einfach wäre, würden wohl 50% aller Ehen annulliert.  Zwinkernd

Und - auf die Gefahr hin, daß ich mich sehr, sehr unbeliebt mache - noch ein genereller Kommentar:
Ohne auch die andere Seite der Geschichte zu kennen, wäre ich persönlich zurückhaltender mit Ratschlägen, die letztendlich darauf abzielen, einen ausländischen Ehepartner aus der Wohnung zu bekommen, ihm kein Geld zahlen zu müssen und wenn möglich noch abschieben zu lassen...
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Malik
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Antwort #28 - 29.07.2004 um 19:58:44
 
@ Abu
Man muss das Thema schwarze Schafe nicht tabuisieren. Und eine Annulierung ist unter bestimmten Umständen wirklich machbar.

Etwas muss ich Dir allerdings beipflichten. Sehr viele sind wohl ziemlich blauäugig, wenn sie heiraten.
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Janna
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Antwort #29 - 29.07.2004 um 23:57:51
 
Hi Bea,

eine "Trennung von Tisch und Bett" ist auch in einer gemeinsamen Wohnung möglich und müsste auch vom Gericht akzeptiert werden (frage mal Deinen Anwalt).
Es würde dann eben Aussage gegen Aussage stehen.

Versorgungsausgleich dürfte aufgrund der kurzen Ehedauer nicht so schlimm sein.

Auch während der Trennungszeit ist Dein Mann verpflichtet, sich Arbeit zu suchen. Und den Unterhalt müsste er ja auch erst einmal einklagen. Von einer Freundin weiß ich, dass sie, um Unterhalt von ihrem Ex zu erhalten, monatlich 20 Bewerbungen bei potenziellen Arbeitgebern nachweisen muss. Eine solche Auflage könnte man ja bzgl. Unterhalt auch bei Deinem Mann machen (Anwalt fragen).

Liebe Grüße
Janna
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