Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4
Thema versenden Drucken
Befristete Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 13.605 mal)
Bea
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 13

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Befristete Aufenthaltserlaubnis
28.07.2004 um 11:46:03
 
Mein Mann ist seit ein paar Monaten in Deutschland und hat eine dreijährige befristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen.

Leider hat sich herausgestellt, daß die Heirat seinerseits nur wegen der Papiere erfolgt ist und meine Gefühle ausgenutzt wurden.

Jetzt möchte ich mich schnellstmöglich trennen. Da ich davon ausgehe, daß er nicht zu Rückkehr in seine Heimat bereit ist, würde ich gern wissen, was mit seiner befristeten Aufenthaltsgenehmigung passiert. Wird er nach Bekanntgabe der Trennung beim Ausländeramt sofort wieder illegal oder läuft während des Trennungsjahr sozusagen eine "Schonzeit".

Vor allem geht es mir darum, jetzt nicht noch weiter von ihm ausgenutzt zu werden und ihm jetzt bis zur tatsächlichen Scheidung Unterhalt zu zahlen. Nach seinem schändlichen Verhalten finde ich dies mehr als ungerecht.


Könnte er auch Unterhalt von mir fordern, wenn er sich weiterhin illegal hier bleibt oder muß er sozusagen "untertauchen"?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Merry
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 19
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befristete Aufenthaltserlaubnis
Antwort #1 - 28.07.2004 um 12:07:27
 
Hallo Bea,

ein sog. eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 19 Abs. 1 AuslG hätte Dein Mann erst nach zwei Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft. Dies ist bei ihm ja nicht der Fall. Die Ausländerbehörde wird nach Bekanntwerden der Trennung die Aufenthaltserlaubnis nachträglich befristen und Deinen Mann zur Ausreise auffordern. Ihm wird dann eine Ausreisefrist gesetzt werden, damit er die Möglichkeit hat, freiwillig auszureisen. Sollte er dies nicht tun, wird ihn die ABH wohl zwangsweise abschieben.


Liebe Grüße,
Merry  Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bine
Expertin
****
Offline




Beiträge: 112
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befristete Aufenthaltserlaubnis
Antwort #2 - 28.07.2004 um 12:18:22
 
Zitat:
Vor allem geht es mir darum, jetzt nicht noch weiter von ihm ausgenutzt zu werden und ihm jetzt bis zur tatsächlichen Scheidung Unterhalt zu zahlen. Nach seinem schändlichen Verhalten finde ich dies mehr als ungerecht.


Könnte er auch Unterhalt von mir fordern, wenn er sich weiterhin illegal hier bleibt oder muß er sozusagen "untertauchen"?


Hi Bea,

unterhaltsverpflichtet bist Du ihm aber wohl schon, wenn er seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann und er sich im Bundesgebiet aufhält.

Viele Grüße
Bine
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bea
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 13

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befristete Aufenthaltserlaubnis
Antwort #3 - 28.07.2004 um 12:28:21
 
"unterhaltsverpflichtet bist Du ihm aber wohl schon, wenn er seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann und er sich im Bundesgebiet aufhält. "

Unter "normalen" Voraussetzungen trifft das auf jeden Fall zu. Was ist aber, wenn er sich illegal in Deutschland aufhält, dann kann er doch nicht "legal" Unterhalt fordern, oder sehe ich das falsch.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Brian
Experte
****
Offline




Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befristete Aufenthaltserlaubnis
Antwort #4 - 28.07.2004 um 15:07:44
 
Hi Bea,

bis zum Vollzug einer Abschiebung kann einige Zeit vergehen, insbesondere wenn der Betroffene alle Verzögerungsmöglichkeiten (Rechtsmittel etc.) ausschöpft.

Während dieser Zeit nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis wäre der Aufenthalt zwar nicht erlaubt oder rechtmäßig, möglicherweise aber geduldet. In diesem Status kann er legal Unterhaltsansprüche geltend machen.

Dass deine Gefühle ausgenutzt wurden, tut mir wirklich leid. Wahrscheinlich wird es dich auch kaum trösten, dass du dieses Schicksal mit vielen anderen teilst.

Vielleicht warnt dein Beitrag hier ja wenigstens einige andere vor einem übereilten Ja-Wort.

Mitarbeiter von Standes- und Ausländerämtern sehen ständig Leute, die in ihr Unglück rennen und können sie doch nicht aufhalten. Es ist nicht mal eine Scheinehe, wenn nicht beide bei der Eheschließung darüber einig sind, dass eine eheliche Lebensgemeinschaft nicht beabsichtigt ist.
Zum Seitenanfang
  

...always look on the bright side of life!&&whistle &&&&
 
IP gespeichert
 
Bea
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 13

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befristete Aufenthaltserlaubnis
Antwort #5 - 28.07.2004 um 15:23:20
 
Hallo Brian,

da bleibt mir nur zu hoffen, daß seine ausländischen Freunde ihn nicht auch über diese Möglichkeiten informiert haben.

Wie könnte er denn eine Duldung erreichen?

Mir ist es eigentlich nicht wichtig, ob er nun das Land wieder verlassen muß oder nicht. Ich möchte nicht noch obendrein finanziell ausgebeutet werden, gefühlsmässig reicht doch schon.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Catherine
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 11
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befristete Aufenthaltserlaubnis
Antwort #6 - 28.07.2004 um 15:37:33
 
Zitat:
Vielleicht warnt dein Beitrag hier ja wenigstens einige andere vor einem übereilten Ja-Wort.

Mitarbeiter von Standes- und Ausländerämtern sehen ständig Leute, die in ihr Unglück rennen und können sie doch nicht aufhalten. Es ist nicht mal eine Scheinehe, wenn nicht beide bei der Eheschließung darüber einig sind, dass eine eheliche Lebensgemeinschaft nicht beabsichtigt ist.


Hi Bea,
das tut mir auch leid. Ich denke auch, dass Du ihm solange unterhaltsverpflichtet sein wirst, bis das Scheidungsurteil da ist oder er wirklich zur Fahndung ausgeschrieben ist. Brian hat mit dem Hinweis auf die mögliche Verzögerung durch ausschöpfen diverser Rechtsmittel recht. Da wirst Du wohl durch müssen.
Hat er denn schon Unterhaltsforderungen gestellt?

Viele Glück

@Brian
den zitierten Text finde ich allerdings etwas unverständlich. Woran sehen denn Standesbeamte, dass Leute in ihr Unglück rennen, an der Hautfarbe oder der Staatsangehörigkeit?? Ich denke , dass es ebenso viele deutsch-deutsche Ehen gibt, die (auch nach kurzer Ehedauer) schrecklich enden. Letzten Endes sind es ja auch die Ausländergesetze, die viele in sehr "übereilte" Ehen treiben. Wenn "innerdeutsch" auch so schnell geheiratet werden müsste, wäre die Quote der trennungen vermutlich ebenfalls höher (vgl. z.B. die jungen Ehen in er ehemaligen DDR, um eine Wohnung zu bekommen).

LG
Catherine
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Caya
Full Top-Member
***
Offline


Introite, nam et heic
dii sunt.


Beiträge: 465

90482 Nuernberg, Germany
90482 Nuernberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befristete Aufenthaltserlaubnis
Antwort #7 - 28.07.2004 um 15:40:31
 
Hallo Bea!
Glaubst du nicht, dass es villeicht was bringt mit ihm zu reden? Statt mit einem großen Streit und einem Rosenkrieg sich zu trennen, versuchen in Ruhe alles zu besprechen und sich so zu trennen.
Er muss ja auch verstehen, dass es ihm nichts bringt wenn er mit Duldung für einige Zeit noch in Deutschland bleibt. Eine Kultur die ihm Fremd ist wird doch ihn nicht glücklich machen können.
Versuch doch mit ihm ihn ruhe das Ganze zu reden. Ihm klar zu machen, dass es ihm sowieso nichts bringen wird nach der Scheidung noch sich in Deutschland aufzuhalten.
Ich wünsche dir viel Glück.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befristete Aufenthaltserlaubnis
Antwort #8 - 28.07.2004 um 15:45:11
 
Die ausländerrechtliche Behandlung wurde durch Merry ja schon umfassend geklärt...

Aber wg. Unterhalt:
Das ist m. E. zuerst einmal total unabhängig von der ausländerrechtlichen Seite zu sehen. Wenn Dein Ehemann zur Ausreise aufgefordert wird und Deutschland wirklich verläßt, heißt das noch lange nicht, daß er einen etwaigen Unterhaltsanspruch verliert. Ob er den Anspruch durchsetzen kann, ist eine andere Frage. Auch wenn er Deutschland nicht verläßt und stattdessen "untertaucht", verliert hierdurch nicht einen Unterhaltsanspruch. Allerdings tut er sich als "Illegaler" einfach schwer, Dich zu verklagen...
Prinzipiell denke ich auch, daß es nicht möglich sein sollte, sich einer Unterhaltsverpflichtung über das Ausländerrecht zu entledigen. Da besteht auch eine erhbliche Mißbrauchsgefahr. Außerdem gibt es diese Möglichkeit im Falle eines deutschen Ehepartners auch nicht...

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Merry
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 19
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befristete Aufenthaltserlaubnis
Antwort #9 - 28.07.2004 um 15:48:01
 
Hi Bea,

ich wünsche Dir, dass Du Dich vielleicht doch noch mit Deinem Mann einigen kannst. Vielleicht kann man ihn ja doch zu einer freiwilligen Ausreise überreden. Wenn er abgeschoben wird, kann er auch nicht mehr als Tourist nach Deutschland kommen.
Leider kommen solche Fälle wie Deiner viel zu häufig vor. Liebe macht halt leider oft blind.
Ich wünsche Dir viel Kraft das durchzustehen.

Gruß,
Merry Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Catherine
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 11
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befristete Aufenthaltserlaubnis
Antwort #10 - 28.07.2004 um 15:53:50
 
Zitat:
Leider hat sich herausgestellt, daß die Heirat seinerseits nur wegen der Papiere erfolgt ist und meine Gefühle ausgenutzt wurden.


Hi, woher weisst Du das? Hat er es zugegeben? Es gibt doch auch genug andere Beziehungen, die nach kurzer Zeit enden, z.B. durch Fremdgehen.
Warum sollte er so dumm sein und das tun bzw. rauskommen lassen, bevor er nicht eine unbefristete AE hat, nachdem die ganze Ehe-Prozedur doch für ihn sicher auch aufwendig war.

Ich kann das als Außenstehende nicht beurteilen, finde aber, dass man oft zu schnell dabei ist, sämtlichen Ausländern vorzuwerfen, sie würden nur der Papiere wegen heiraten.

Nichtsdestotrotz tut es mir natürlich leid, dass Du in so eine verfahrene Situation geraten bist.
Catherine
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Brian
Experte
****
Offline




Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befristete Aufenthaltserlaubnis
Antwort #11 - 28.07.2004 um 17:22:36
 
Hallo Catherine,

bitte nicht missverstehen. Ich unterstelle keineswegs allen Ausländern, sie würden nur der Papiere wegen heiraten und ich bin mir auch bewusst, dass in binationalen Ehen wegen der unterschiedlichen kulturellen Herkunft spezielle Probleme auftreten können, die es sonst nicht gibt und dass auch viele andere Ehen schnell enden.

Was ich gemeint habe und wovor ich warnen möchte, sind übereilte Eheschließungen, wo die Gutgläubigkeit (manchmal auch Naivität) eines Beteiligten ausgenutzt wird. Gerade vor einer solchen Ehe sollte man sich wirklich gut kennen gelernt haben.

Ich kenne nun mal bedingt durch meinen Job eine Vielzahl konkreter und tragischer Fälle. Und wenn man den Inhalt mancher Ausländerakten und die dazu gehörende Person kennt, dann möchte man manchmal bei Anmeldung zur Eheschließung den jeweiligen Partner lieber fragen, ob er denn noch ganz bei Trost ist.

Umgekehrt gibt es auch Deutsche (meist Männer), vor denen ich warne, wenn sie sich  ausländische Partner suchen. 

Dass es aber auch gut funktionierende binationale Ehen gibt, will ich auch gerne bestätigen und durch gelegentliche Beiträge hier im Forum möchte ich solchen Paaren auch gern bei der Überwindung bürokratischer Hindernisse helfen.
Zum Seitenanfang
  

...always look on the bright side of life!&&whistle &&&&
 
IP gespeichert
 
Bea
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 13

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befristete Aufenthaltserlaubnis
Antwort #12 - 28.07.2004 um 17:25:10
 
_____________________________________________
"Warum sollte er so dumm sein und das tun bzw. rauskommen lassen, bevor er nicht eine unbefristete AE hat, nachdem die ganze Ehe-Prozedur doch für ihn sicher auch aufwendig war.

Ich kann das als Außenstehende nicht beurteilen, finde aber, dass man oft zu schnell dabei ist, sämtlichen Ausländern vorzuwerfen, sie würden nur der Papiere wegen heiraten. "

_____________________________________________
Auf keinen Fall möchte ich dies auf alle Ausländer verallgemeinern, aber sein Verhalten vor Erteilung der befristeten Aufenthaltsgenehmigung und nach Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung ist grundverschieden.

In Deutschland mag die Eheschließung aufwendig sein, in einigen anderen Staaten ist Heirat sowie Scheidung so einfach wie Brötchen kaufen. Die Vorbereitungen hierzu hatte ich ohnehin übernommen.

Eine gütliche Einigung ist nicht möglich, er geht auf keinen Fall zurück. Wenn er abgeschoben wird, dann kommt er schon wieder auf einem anderen Weg zurück. Das haben in seinem Bekanntenkreis einige schon mehrfach hinter sich.

@Abu

"Unterhaltsverpflichtung über das Ausländerrecht zu entledigen. Da besteht auch eine erhbliche Mißbrauchsgefahr. Außerdem gibt es diese Möglichkeit im Falle eines deutschen Ehepartners auch nicht... "
__________________________________________
Zunächst möchte ich betonen, daß bei rein deutschen Partnerschaften zumeist nur geheiratet wird, damit man das bisherige Zusammensein besiegelt. Verliebt man sich aber im Ausland und möchte mit dem ausländischen Partner zusammen sein, muß man erstmal diesen Weg wählen, ohne genau zu wissen, auf was man sich da einläßt.

Ist man dann erstmal verheiratet und lebt endlich in Deutschland zusammen, macht man eben ganz neue Erkenntnisse. Manchmal entpuppt sich der vermeintliche Traummann mit guter Ausbildung als arbeitsscheuer Nichtsnutz, der einem auf einmal noch nicht einmal mehr Gefühle entgegenbringt. Geschweige dann ein nettes Verhalten.

Tja, aber jetzt muß ich erst mal sehen, wie ich aus dem ganzen Schlamassel ohne allzu viel Schaden wieder herauskomme.




Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Karl
Full Member
***
Offline




Beiträge: 38
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befristete Aufenthaltserlaubnis
Antwort #13 - 29.07.2004 um 07:49:48
 
@ bea

ich wünsche dir dass du da mit einem "blauen auge" davon kommst, was du schreibst darin stimme ich dir zu.
dass viel zu schnell zwischen deutschen und ausländern geheiratet wird, da mann (frau) sich im urlaub verliebt sich wiedersehen will, etc.

gruß aus dem allgäu
karl
Zum Seitenanfang
  

ich möchte lieber gehasst werden für das was ich bin als geliebt zu werden für das was ich nicht bin&&&&liebe macht blind - leider
 
IP gespeichert
 
Hartmut_Krentz
Full Top-Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 449
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befristete Aufenthaltserlaubnis
Antwort #14 - 29.07.2004 um 08:35:07
 
Liebe macht oft blind , wohl wahr!!!!!
Und wenn die Schmetterlinge im Bauch verrueckt
spielen, bleibt leider allzuoft die vernunft und ein
gesundes Misstrauen auf der Strecke, voellig unabhaengig von Geschlecht und Alter.
Ich habe im Kollegen-Bekanntenkreis ein paar Faelle
einer davon besonders dramatisch.  Eine Kollegin musste leider schon ein paar Monate nach der Hochzeit
feststellen, dass ihr kubanischer "Maerchenprinz"
wieder zu dem mutierte was er offenbar schon vor der
Hochzeit war, ein zwar sympthischer, gutaussehender
aber leider auch arbeitsscheuer, klugscheissender
Latinomacho. Schmerzhafte Trennung, Unterhaltszahlungen, Psychokrieg etc.
Ich weiss nicht wieweit es in diesem Fall schon geht,
aber solltest Du das Schlimmste befuerchten nehme Dir einen guten Anwalt, kostet zwar anfangs Geld kann Dich aber unter Umstaenden vor Schlimmeren bewahren.

Viel Glueck!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema