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Hilfe, Visaverfahren dauert nun schon 5 Monate! (Gelesen: 7.531 mal)
peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 28.07.2004 um 16:17:01
 
hallo @ all,
das unten ging mir heute zu und passt ganz gut hierher denke ich wo es doch um namesänderungen geht
gruss peku


Berlin, 28. Juli 2004

Mehr Möglichkeiten bei Namenswahl


Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts beschlossen. Damit können Ehegatten künftig auch einen Namen als Ehenamen führen, den einer von beiden aus einer früheren Ehe mitgebracht hat. Mit dem Gesetzentwurf wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 2004 umgesetzt. „Die Gesetzesänderung bringt für diejenigen Menschen, die nach einer beendeten Ehe wieder heiraten, einen entscheidenden Vorteil. Denn sie können den Namen, den sie oft jahrzehntelang getragen haben, als neuen gemeinsamen Ehenamen weiterführen“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Bislang können Ehe- und Lebenspartner nur den Geburtsnamen eines der Partner zum Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Künftig sollen sie sich auch für einen „erheirateten“ Namen entscheiden können. Das heißt: Wenn Frau A, geb. B in zweiter Ehe Herrn C heiraten möchte, können die beiden Ehepartner nicht nur – wie nach geltendem Recht – zwischen den Ehenamen B und C wählen. Sie können auch den „erheirateten“ Namen A zum neuen Ehenamen bestimmen. Für Ehegatten, die vor Inkrafttreten der Neuregelung geheiratet und bereits einen Ehenamen bestimmt haben, soll eine Übergangsregelung gelten: Sie können dann innerhalb eines Jahres (nach Inkrafttreten des Gesetzes) einen Ehenamen bestimmen, der vom Geburtsnamen abweicht. Die gleichen Möglichkeiten stehen auch Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern zur Verfügung.



Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #16 - 28.07.2004 um 16:53:03
 
hallo nochmal,

fragt mich bitte nicht wie die vielen & 8200 usw in den text gekommen sind cih ahbe die vorlage kopiert und eingefügt..Habe ich dabei zu toll auf die Tasten gehauen. Smiley Smiley
grzuss peku
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Abu
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Antwort #17 - 28.07.2004 um 17:48:26
 
Zitat:
hallo janine,

deinem Posting:
Ja, das ist so. Ohne Familienbuch kann mann seinen Namen nun mal nicht ändern. Deshalb ist es ja auch freiwillg - entweder Du willst den anderen Namen oder nicht. Dann brauchst Du auch kein FB


will ich widersprechen.:: grinIch hatte auch Im Ausland geheiratet und dabei hatte jeder seinen eigenen Namen behalten.Zurück in De genügte eine erklärung das wuir ab sofort meinen Geburtsnamen als Ehenamne wählen.Das ganze ging vom örtlich zuständigen Standesamt in Bayern zum für ganz Deutschland zuständigen Standesamt in Berlin und kam ca 3 wochen später mit der formellen Namensänderung zurück.
Wir haben bis heute kein deutsches Familienbuch anlegen lassen.
Sachstand der Schilderung: 1998
Gruss peku


@ Janine + Peku:
Zwischenzeitlich habe ich mich daran erinnert, daß meine Frau und ich einige Zeit nach unserer Hochzeit im Ausland, genauer gesagt anläßlich der Geburtsanzeige unseres Sohnes bei der deutschen Botschaft, auch eine Erklärung bezüglich des Ehenamens abgegeben haben. Insofern kann ich Peku's Schilderung bestätigen. Allerdings hat Janine nicht vom (gemeinsamen) Ehenamen, sondern von ihrem (persönlichen) Namen gesprochen. Das sind wohl 2 unterschiedliche Dinge und und Peku hat seinen persönlichen Namen ja nie geändert, oder? Also könntest Ihr beide recht haben  Zwinkernd
Aber unlogisch ist es immer noch...
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peku
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Antwort #18 - 28.07.2004 um 18:08:29
 
hi abu,

hast du nicht ganz recht.(was mich betrifft)
Ich hatte zum Zeitpunkt der eheschliesung im ausland noch den Familiennamen meiner ersten Ehe(also den namen der ersten Ehefrau)Bei der Ehe im Ausland behielten wir beide unsere Namen bei.Nach der Rückkehr nach De erklärten wir meinen Geburtsnamen zum gemeinsamen Ehenamen zu wählen.
Gruss peku
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Janine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 28.07.2004 um 18:50:55
 
Huhu ihr beiden (peku und abu),

schlussendlich ist es doch eigentlich egal, da jeder mittlererweile andere erfahrungen in seinem bundesland und mit seiner abh oder dem standesamt macht - man kann halt fast nie genaue tipps geben, da es immer anders gehandhabt wird Daumen runter Daumen runter Daumen runter

fakt ist... es gibt nirgendswo ein gesetzt in dem steht, dass man ein familienbuch anlegen MUSS.

fakt ist aber auch, dass man es in hamburg tun MUSS um die AE zu bekommen, um weiteren verzögerungen aus dem weg zu gehen und um einfach seine ruhe zu haben.

hat man, wie ich, 6 monate um die wiedereinreise des geliebten ehemannes gekämpft, legt man ein FB an, zeigt man seine gehaltsabrechnungen ohne gemecker (weil, muss man auch nicht) und hat seine liebe ruh Zwinkernd

in gut 1,5 jahren gibts die unbefristete, danach wird die einbürgerung angestrebt und ansonsten kann uns mal jeder...

also, ihr habt sicherlich beide hier und da recht - in hamburg ticken die uhren nen tick anders und eigentlich tut es ja auch nicht weh so ein FB anzulegen oder? ROFL

lieben gruss and euch beide,
Janine
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LG janine
 
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Troca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #20 - 28.07.2004 um 21:10:58
 
Hi Janine,

ich stimme dir vollkommen zu!

Jede Geschichte ist anders und 100%-Tipps kann man nie geben.

Das Wichtigste hier ist doch wohl auch, dass man von vielen Seiten Informationen bekommt und somit erfährt was passieren kann. Es geht doch nicht darum wer Recht hat und wer nicht, oder?!

Ich werde auf alle Fälle ein Familienbuch anlegen lassen. So bin ich auf der sicheren Seite! Das wurde mir übrigens auch von der dt. Botschaft in Ghana empfohlen, da man dann das Familienbuch vorlegen kann, wenn es um die Lohnsteuer geht oder um andere Dinge. Wie gesagt...man kann...muss aber nicht Smiley

Es ist aber sicherlich hilfreich.

Troca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #21 - 28.07.2004 um 21:35:30
 
Hallo Ihr Alle,

wollte euch nur kurz mitteilen, dass ich gestern morgen einen Anruf von der AB bekommen habe. Sie haben das Ergebnis der Überprüfung der Fingerabdrücke bekommen, und stimmen der Visaerteilung zu disco :happy:!!!!

Mir ist wirklich ein riiiiiiesen Stein vom Herzen gefallen. Endlich sind wir einen Schritt weiter, und ich glaube, dass wir es jetzt wirklich bald geschafft haben. Ich bin etwas skeptisch, da die Fingerabdrucks-Sache auch so überraschend kam...vielleicht fällt denen ja noch was nettes ein...aber ich kann es mir eigentlich nicht vorstellen.

Die Sachbearbeiterin war so nett (sie ist wirklich sehr nett im Vergleich zu ihrer Chefin...es gibt sie also wirklich: die netten Beamten Smiley ) mir eine Durchschrift ihres Schreibens an die dt. Botschaft zu schicken.

Da ich nächsten Montag zu meinem Schatz fliege (ich kann es immer noch nicht so richtig glauben...ich sehe ihn endlich nach über 5 Monaten wieder :happy: :happy: wieder), werde ich die Durchschrift mitnehmen, und dort einfach mal bei der Botschaft vorbeigehen.

Oder weiß jemand von euch einen Grund warum ich das nicht tun sollte??

@ KAIMATI

Vielen Dank für deinen Tipp mit dem Affidavit. Wir werden das auf alle Fälle machen! Was man hat, hat man Smiley
Habe ich dich richtig verstanden, dass im Affidavit unsere Namen stehen müssen und vor allem, dass ich den Familienname meines Mannes annehmen möchte? Ist es ein Problem, wenn das Affidavit jetzt erst abgegeben wird, obwohl wir am 29. Januar 2004 geheiratet haben? Weißt du vielleicht noch, wie viel das gekostet hat?
Mal wieder Fragen über Fragen Smiley

Ich wünsche euch allen einen schönen Abend!

Liebe Grüße

Troca

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 28.07.2004 um 21:39:38
 
Da stimmt mal wieder der Spruch:
es wird nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird  lachen

Dir/Euch alles gute 4 future  Daumen hoch
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Wer hat gesagt, dass das
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #23 - 28.07.2004 um 21:45:48
 

[b]ich wünsche euch beiden viel viel glück!!! es ist jedes mal sehr erbauend, wenn man vom guten ende einer langen odyssee lesen kann Smiley [/b]
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kaimati
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Antwort #24 - 31.07.2004 um 15:18:49
 
Hallihallo,

du fragst:

@ KAIMATI

Vielen Dank für deinen Tipp mit dem Affidavit. Wir werden das auf alle Fälle machen! Was man hat, hat man   
Habe ich dich richtig verstanden, dass im Affidavit unsere Namen stehen müssen und vor allem, dass ich den Familienname meines Mannes annehmen möchte? Ist es ein Problem, wenn das Affidavit jetzt erst abgegeben wird, obwohl wir am 29. Januar 2004 geheiratet haben? Weißt du vielleicht noch, wie viel das gekostet hat?


Wahrscheinlich habt ihr ja schon für die Heirat in Affidavit gebraucht, wir jedenfalls. Der Onkel meiner Frau mußte schwören, das meine Frau noch nicht zuvor verheiratet war. In ein Affidavit kann man grundsätzlich alles schwören. Ich würde es so formulieren tippse:

Hiermit schwören (Name Ehemann, geb am ? in ? Ghanaischer Pass Nr,  .... und du geb am ? in ? Deutscher Pass Nr.  .... am ? in ? geheiratet zu haben (Marriage Certicate Nr. ?) und erklären, in Zukunft den folgenden gemeinsamen Ehenamen ? führen zu wollen.

Wichtig ist nach unseren Erfahrungen  die Angabe der Identitätspapiere derjenigen, die die Erklärung abgeben (du únd ein Mann). Deshalb mußten wir jedenfalls ein Affidavit nochmal machen.

Affidavite kannst du direkt am High Court in Accra machen, nach unseren Informationen bedeutet daqs allerdings ewige Warterei. Teurer wird das mit einem Notar, der dann selber zum High Court geht und die entsprechenden Leute kennt. Bei uns hat es so 2 Tage und 180.000 Cedis (vor eineinhalb Jahren) gekostet), auf der Quittung des High Court standen glaube ich 60.000 Cedis. Aber für 120.000 Cedis haben wir lieber die Dienste des Notaren in Anspruch genommen und 2 Wochen mehr Freizeit gehabt. Das Affidavit kannst du definitiv auch noch jetzt abgeben.

Die ghanaische Botschaft in Berlin hat uns aufgefordert, ein solches Affidavit für die Änderung des Passes meiner Frau beizubringen und deshalb nach Ghana zu fahren !!!. Wir haben das dadurch umgegangen, bei der Anlage des Familienbuches in Hamburg eine Namensänderung vorzunehmen. Diese wurde dann auch von der Botschaft in Berlin akzeptiert und ei neuer Pass ausgestellt.

Aber wie gesagt: Was man hat, hat man... Zwinkernd

Liebe Grüße

Kai
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