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Hilfe, Visaverfahren dauert nun schon 5 Monate! (Gelesen: 7.524 mal)
Troca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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19.07.2004 um 18:43:44
 
Hi,

ich war schon einige Male als Gast hier, und habe viele wertvolle Infos bekommen. Jetzt hab' ich mich registriert, und schreibe selbst: Ich habe am 29. Januar meinen Mann in Ghana geheiratet. Wir hatten uns davor in Deutschland kennengelernt, es war Liebe auf den ersten Blick (wirklich!) und sehr schnell war klar, dass wir heiraten werden. Meine Mutter war mit in Ghana um auch seine Familie kennenzulernen. Es war eine super-schöne Feier, die ich niemals vergessen werde Smiley Ich möchte hier keine Romane schreiben, deshalb ganz kurz die Fakten:
1. März: Mein Mann hatte sein Interview bei der dt. Botschaft in Accra
14. April: die Unterlagen sind endlich bei der ABH eingetroffen, und ich konnte am selben Tag mein Interview machen
19. Mai: Mein Mann wurde mit Passbildern und seinem Reisepass zur Botschaft bestellt. Nach 7 Stunden Warterei hat man ihm gesagt, er wäre nur da, um seine Fingerabdrücke abzugeben.  weinend
3.Juni: Die Fingerabdrücke wurden von der ABH zum BKA zur Überprüfung weitergeleitet.

Meine Sachbearbeiterin bei der ABH, hat mir gesagt, es würde ca. 2-3 Wochen dauern bis das Ergebnis vorliegt. Mittlerweile sind 7 Wochen vergangen, und es gibt noch nichts Neues!Ich habe regelmäßig bei der ABH angerufen, bin vorbeigegangen um nachzufragen. Bei meinem letzten Anruf wurde ich ziemlich runtergemacht und mies abgefertigt.  explo Man fühlt sich einfach so machtlos!Ich habe beim Bundesverwaltungsamt nachgefragt, dort konnte man mir leider auch nicht genau sagen, wie lange diese Überprüfung wirklich dauern kann. Die Aussagen der ABH variieren von Mal zu Mal, und ich kann denen so langsam nichts mehr glauben. Am Anfang habe ich mich sehr gut betreut gefühlt, aber seit einigen Wochen ist meine direkte Ansprechpartnerin auf Fortbildung, im Urlaub oder sonst wo, und ich kann mich nur an ihre Chefin wenden, die sehr unverschämt ist.

Ich war nun bei meinem Anwalt, aber ehrlich gesagt, ist das alles ziemlich teuer, und Geld ist das, das mir im Moment neben meinem Mann auch sehr fehlt.

Ganz kurz noch: Ich bin Deutsche, gehe regelmäßig arbeiten, war noch nie arbeitslos, habe keine Kinder, war noch nie verheiratet. Mein Mann ist Ghanaer, war mit einem Touristenvisum hier, ist weder kriminell noch polizeilich aufgetaucht..man sollte also meinen es wäre alles in Ordnung. Ich verstehe einfach nicht, woran es hängt. Diese Frage kann mir auch die ABH nicht beantworten.

Hat vielleicht jemand von euch Erfahrung mit dieser Situation? Hat jemand einen Tipp für mich?

Ich bin wirklich dankbar für alles!

Mein Anwalt hat von einer Untätigkeitsklage gesprochen. Aber bleibt dann das Verfahren nicht auch liegen, bis es einen Gerichtstermin gibt, was ja auch dauern kann??

Ich hoffe, dass war jetzt nicht zu viel auf einmal Smiley

Lieben Gruß und danke für jede hilfreiche Antwort!

Troca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 19.07.2004 um 19:04:58
 
Zitat:
[...]
19. Mai: Mein Mann wurde mit Passbildern und seinem Reisepass zur Botschaft bestellt. Nach 7 Stunden Warterei hat man ihm gesagt, er wäre nur da, um seine Fingerabdrücke abzugeben.  weinend
3.Juni: Die Fingerabdrücke wurden von der ABH zum BKA zur Überprüfung weitergeleitet.

Meine Sachbearbeiterin bei der ABH, hat mir gesagt, es würde ca. 2-3 Wochen dauern bis das Ergebnis vorliegt. Mittlerweile sind 7 Wochen vergangen, und es gibt noch nichts Neues![...]

Mein Anwalt hat von einer Untätigkeitsklage gesprochen. Aber bleibt dann das Verfahren nicht auch liegen, bis es einen Gerichtstermin gibt, was ja auch dauern kann??

[...]


Hallo Troca,

mit der Fingerabdrucknahme ist ein AFIS-Vergleich verbunden; d.h. die Fingerabdrücke werden in einen Computer eingelesen und mit allen dort vorhandenen Fingerabdrücken verglichen. So kann festgestellt werden, ob die Person bereits Fingerabdrücke beim BKA hat. Bei einer Haftsache kann dies schon mal innerhalb von 2 Stunden erfolgen, aber es liegt keine Haftsache vor. So muss der Antrag auf AFIS schon mal solange warten, bis eben keine Haftsachen anstehen. Und Haftsachen, die auf einer ungeklärten Identität beruhen, gibt es in Deutschland täglich hundertfach. Der Weg der Prints ist also von der ABH auf dem Postweg zum BKA. Dann abwarten, wann die Maschine mal frei ist für den Einzelvergleich (der nicht schon per Computer übermittelt worden ist). Dann kommt es noch auf das Ergebnis an, bevor es der ABH mitgeteilt wird. Die schickt das Ergebnis an die Botschaft. Eigentlich nur wenn Du eine Vollmacht hast, das Ergebnis erfahren zu dürfen, kann Dir die ABH auch das Ergebnis mitteilen.

Untätigkeitsklage ist dann drin, wenn die ABH oder die Botschaft 3 Monate nichts gemacht haben. Also dürfte eine Klage nach dem 3. September erst Aussicht auf Erfolg haben.

Doc  Zwinkernd
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Janine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.07.2004 um 09:28:34
 
Hallo Troca,

es liegt alles im grünen bereich, auch wenn sich 5 monate lange anhören. das meiste ist geschafft - nun heißt es noch einwenig warten. lass die behörden einfach ihre arbeit machen, einen anwalt einzuschalten bringt nicht viel und kostet nur geld. vom antrag auf das visum zur familienzusammenführung bis zur wiedereinreise meines mannes hat es vor gut 2 jahren auch 6 monate gedauert. aus erfahrungen kann ich dir sagen, dass es bei den meisten, die einen partner aus westafrika geheiratet haben gute 6-7 monate (in manchen fällen länger) gedauert hat.

ich weiß wie schwer und nervenaufreibend es ist zu warten. aber keine bange, wenn deinem mann hier in deutschland nichts aussergewöhnliches an straftaten nachgewiesen werden kann ist er bald bei dir.

kopf hoch und noch einwenig geduld - du hast ihn bald wieder  disco

lg,
janine
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Troca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 25.07.2004 um 09:45:54
 
Hi Janine,

danke für deine aufbauenden Worte Smiley Irgendwie tut es wirklich gut, hier auf Leute zu treffen, die das gleiche durchmachen bzw. durchgemacht haben.

Letzte Woche ist was unglaubliches passiert: meine Kollegen haben mir ein Flugticket nach Ghana geschenkt!!!! [beifall=beifall.gif] So werde ich also nächste Woche für 10 Tage zu meinem Schatz fliegen!! disco Es gibt wirklich noch gute Menschen.

Ich bin schon so aufgeregt, kann es irgendwie immer noch nicht so richtig glauben, das kam so überraschend!

Da hab' ich auch noch eine Frage: wie läuft das mit dem Antrag auf ein Familienbuch? Sollte das wirklich erst gemacht werden, wenn mein Mann hier ist? Das hatten mir die DB in Ghana und die ABH gesagt.

Ist es richtig, dass nach dem Antrag auf ein Familienbuch auch alles andere geklärt werden kann. Also meine Namesänderung, Änderung meiner Lohnsteuerkarte? Gibt es noch etwas? ???

Da ich jetzt nochmal nach Ghana fahre: gibt es etwas, was ich dort machen sollte, könnte... z.B muss doch bestimmt die Heiratsurkunde legalisiert werden, bevor sie hier anerkannt wird. Die DB macht das aber nicht (mehr). Vielleicht können wir die Zeit ja nutzen um schon etwas in die Wege zu leiten.

Ich habe auch gehört, dass es sein kann, dass das Standesamt die Hochzeitsurkunde so anerkennt (selbstverständlich braucht man eine Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer). Ist das richtig?

Und immer noch Fragen über Fragen Smiley

Liebe Grüße,

Troca



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Troca
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Antwort #4 - 25.07.2004 um 09:59:25
 
Hi Doc,

danke für die Info.

Ist es richtig, dass bei dieser Überprüfung 4 versch. Stellen abgefragt werden (BKA, LKA, AZR und SIS) ?

Also meinst du, dass es durchaus normal ist, dass diese Überprüfung jetzt schon bald 2 Monate dauert? Irgendwie ist mir wirklich überhaupt nicht klar, warum das alles so lange dauert....arbeiten die nur 4 Stunden am Tag?! Das geht doch alles über Computer?! Das ist jetzt auch nicht nur aufs BKA bezogen, sondern allgemein auf Behörden. Naja...ist ja auch egal.

Warum brauche ich eine Vollmacht? Bin ich denn nicht als Ehefrau in das Verfahren informiert und habe ein Anrecht auf Information? Wie kommt man an so eine Vollmacht? Wobei das wichtigste ist, das es vorliegt, damit es vorangeht  Smiley.

Lieber Gruß,

Troca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 25.07.2004 um 14:01:42
 
hallo Troca,

das ist ja toll mit dem flugticket! alle achtung vor deinen kollegen [beifall=beifall.gif]

das familienbuch könnt ihr erst anlegen, wenn dein mann hier ist. das macht ihr bei deinem örtlichen standesamt. hier kann es jetzt sein, daß sie tatsächlich eine legalisierung der heiratsurkunde wünschen. ich habe in gambia geheiratet und vor 2 jahren, als mein mann endlich wieder hier war brauchten wir sie nicht legalisieren zu lassen. es reichte eine vorlegalisierung des gambischen auswärtigen amtes.

zur zeit höre ich aber immer wieder, daß fast alle standesämter die legalisierung wollen. die DB macht dies auf antrag. wenn du also unten bist, frag dort mal nach. allerdings ist es teuer - ca. 250 euro. du mußt ja kein FB anlegen lassen - halt nur, wenn du den namen deines mannes annehmen willst. ich wollte dies auf alel fälle. ihr müßt beide unterschreiben, deshalb kann dies erst erfolgen wenn er hier ist. das dauert alles ca. 9 wochen, da es zum standesamt berlin 1 geschickt wird. also nicht beunruhigt werden.

was die übersetzung angeht, so brauchten wir keine. allerdings verlangte die ABH eine. also mach es einfach. was man hat, hat man Zwinkernd

zeitgleich habe ich dann beim ortsamt meine steuerkarte umschreiben lassen. du bekommst aber die zuviel eingezahlten steuern beim lohnsteuer jahresausgleich zurück.

wenn dein mann kommt geht ihr sofort zum ortamt und meldet ihn an. gleichzeitig meldest du deinen mann über deine krankenversicherung an. da er noch keinen job hat, läuft dies über die sogenannte familienversicherung und kostet dich nichts extra.

dann holt ihr euch einen termin bei deiner ABH und stellt den antrag auf eine aufenthaltsgenehmigung. manchmal bekommt man nur 1 jahr anstatt 3. nicht ärgern - dann geht man eben nach 12 monaten wieder hin.

besorg dir doch am besten schon mal vorab einen antrag bei der ABH. es gibt diese anträge auch als PDF datei im netz zum runterladen. z.B. auf www.hamburg.de und dann weiter unter dem link behörden. mußt dich mal durchklicken.

wenn du noch fragen hast, schiess los. ansonsten wünsche ich dir einen tollen urlaub bei deinem liebsten. und wie gesagt, nicht ärgern wenn es mal länger dauert - die jungs und mädels in den behörden tun auch nur ihren job.

lg,
Janine
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Antwort #6 - 25.07.2004 um 23:35:37
 
hallo Smiley

bzgl familienbuch ist es auch möglich, dass alles vorbereitet wird (alle nötigen dokumente vorliegen) und das ganze bereits nach berlin geschickt werden kann...die persönliche unterschrift des mannes kann dann später erfolgen, wenn er in dtl ist...

zumindest würde es bei uns so gehen, wenn wir die meldebescheinigung meines mannes schon hätten Smiley

viel spaß in ghana Smiley
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Abu
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Antwort #7 - 26.07.2004 um 11:04:45
 
@ Troca
Zitat:
Ist es richtig, dass nach dem Antrag auf ein Familienbuch auch alles andere geklärt werden kann. Also meine Namesänderung, Änderung meiner Lohnsteuerkarte?

Die Änderung der Steuerklasse in der Lohnsteuerkarte ist unabhängig vom Familienbuch; man muß ja kein Familienbuch haben. Heiratsurkunde (übersetzt und evtl. legalisiert) reicht aus. Allerdings kann die Lohnsteuerkarte erst dann geändert werden, wenn Dein Ehemann seinen Wohnsitz in Deutschland genommen hat. Übrigens ist die Erteilung der AE bei Ehegatten von Deutschen nicht erforderlich! Bei meiner Frau wurde das ursprünglich verlangt, aber dann nach Protesten meinerseits korrigiert...

@ Janine
Zitat:
du mußt ja kein FB anlegen lassen - halt nur, wenn du den namen deines mannes annehmen willst.

Ist das wirklich so? Komisch, daß die Anlage eines Familienbuchs freiwillig ist und dann auf einmal Voraussetzung für einen anderen administrativen Akt sein soll...

Zitat:
was die übersetzung angeht, so brauchten wir keine. allerdings verlangte die ABH eine. also mach es einfach. was man hat, hat man Zwinkernd

Das ist wohl der beste Rat von allen!  [beifall=beifall.gif] Nie immer nur das machen, was man glaubt tun zu müssen. Auf einmal stellt sich alles ganz anders heraus... Immer alles übersetzen, legalisieren, etc. lassen. Zwei Stempel sind besser als einer. Und dann bei Behördengängen immer alles mitnehmen. Erfahrungsgemäß wird immer noch nach einem Dokument gefragt, von dem vorher nicht die Rede war.

Abu
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kaimati
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Antwort #8 - 26.07.2004 um 14:07:48
 
Hi Troca,

zwar ist schon das meiste gesagt, aber vielleicht kann ich dir auch noch einen kleinen Tipp geben, wo du doch bald nach Ghana fährst:

Ich hab im Februar letzten Jahres eine Ghanaerin in Accra geheiratet :happy:. Es ist richtig, das die Botschaft in Accra keine Legalisierungen von Heiratsurkunden vornimmt. Wenn ihr später in D ein Familienbuch anlegen wollt - was ja keine Pflicht ist - kann es sein, das das deutsche Standesamt die Eheurkunde überprüfen will und deshalb über die Botschaft in Ghana einen Vertrauensanwalt engagiert, der die Urkunden überprüft und Nachforschungen anstellt. Den Vetrauensanwalt müßt ihr bezahlen und das ist nicht billig. Bei uns wurde zum Glück davon abgesehen. Knackpunkt wäre beim Standesamt (auch andere Behörden haben gestutzt)  fast gewesen, das auf der ghanaischen Heiratsurkunde die zukünftige Namenführung nicht angegeben wird, obwohl rechtlich verschiedene Möglichkeiten bestehen. Ein Affidavit zusätzlich zum marriage certificate, abgeben bei einem der zahlreichen Notare oder direkt beim High Court, wo ihr die zukünftige Namensführung bekanntgebt, wäre bei vielen Behörden sehr sinnvoll gewesen.

Vielleicht solltet Ihr überlegen, sowas dort machen zu lassen.

Viel Spaß in Ghana!


Kai
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Antwort #9 - 26.07.2004 um 19:21:47
 
Hallo Abu,

Ist das wirklich so? Komisch, daß die Anlage eines Familienbuchs freiwillig ist und dann auf einmal Voraussetzung für einen anderen administrativen Akt sein soll...


Ja, das ist so. Ohne Familienbuch kann mann seinen Namen nun mal nicht ändern. Deshalb ist es ja auch freiwillg - entweder Du willst den anderen Namen oder nicht. Dann brauchst Du auch kein FB.
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Antwort #10 - 26.07.2004 um 19:25:26
 
nochmal Abu  Zwinkernd

Übrigens ist die Erteilung der AE bei Ehegatten von Deutschen nicht erforderlich! Bei meiner Frau wurde das ursprünglich verlangt, aber dann nach Protesten meinerseits korrigiert...


Hä? Und was für ein Aufenthaltstitel soll dann erteilt werden ausser einer Aufenthaltserlaubnis? Gleich ein lebenslanges Bleiberecht oder ein deutscher Pass...

Verstehe Dich nicht so ganz ??? Fragezeichen


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Antwort #11 - 26.07.2004 um 19:27:42
 
hallo janine,

deinem Posting:
Ja, das ist so. Ohne Familienbuch kann mann seinen Namen nun mal nicht ändern. Deshalb ist es ja auch freiwillg - entweder Du willst den anderen Namen oder nicht. Dann brauchst Du auch kein FB


will ich widersprechen.:: grinIch hatte auch Im Ausland geheiratet und dabei hatte jeder seinen eigenen Namen behalten.Zurück in De genügte eine erklärung das wuir ab sofort meinen Geburtsnamen als Ehenamne wählen.Das ganze ging vom örtlich zuständigen Standesamt in Bayern zum für ganz Deutschland zuständigen Standesamt in Berlin und kam ca 3 wochen später mit der formellen Namensänderung zurück.
Wir haben bis heute kein deutsches Familienbuch anlegen lassen.
Sachstand der Schilderung: 1998
Gruss peku
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Zeige den Link zu diesem Beitrag @Abu: Bitte § nennen wg.Erteilung AE
Antwort #12 - 26.07.2004 um 23:11:31
 
Hallo Abu:

Du schreibst:
Zitat:
Übrigens ist die Erteilung der AE bei Ehegatten von Deutschen nicht erforderlich!


Auf welches Gesetz stützt Du Dich hierbei? Und seit wann ist dieses Gesetz gültig?

Wenn dem wirklich so wäre, würde die ABH praktisch bei jeder binationalen Ehe etwas Unnötiges verlangen ...
Wäre natürlich schon praktisch, wenn es so ist...

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Antwort #13 - 27.07.2004 um 09:15:44
 
@ Janine + Janna
Ich hatte mich etwas ungeschickt ausgedrückt. Mein Satz, der Euch ins Auge gefallen ist, hatte sich - wie der ganze Absatz - noch auf das Thema Lohnsteuerkarte bezogen. Vielleicht wird es durch den rot gekennzeichneten Einschub klarer:
 
Zitat:
@ Troca
Die Änderung der Steuerklasse in der Lohnsteuerkarte ist unabhängig vom Familienbuch; man muß ja kein Familienbuch haben. Heiratsurkunde (übersetzt und evtl. legalisiert) reicht aus. Allerdings kann die Lohnsteuerkarte erst dann geändert werden, wenn Dein Ehemann seinen Wohnsitz in Deutschland genommen hat. Übrigens ist die Erteilung der AE bei Ehegatten von Deutschen
für die Änderung der Lohnsteuerkarte
nicht erforderlich Bei meiner Frau wurde das ursprünglich verlangt, aber dann nach Protesten meinerseits korrigiert...

Es geht nur darum, daß die Änderung der Lohnsteuerkarte zusammen mit der Anmeldung des ausländischen Ehepartners erfolgen kann; man muß nicht evtl. wochenlang auf die Erteilung der AR warten.
Sorry für die von mir ausgelöste Verwirrung...

Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe, Visaverfahren dauert nun schon 5 Monate
Antwort #14 - 27.07.2004 um 14:20:39
 
Wer nach Ghana reist sollte unbedingt Malaria Prophylaxe nehmen, diagnostiziere häufig Malaria bei Ghana Reisenden ! Hela
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