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Aufenthaltserlaubnis verlängern (lang) (Gelesen: 7.569 mal)
Luliana
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~Dünya Dönüyor~


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis verlängern (lang)
Antwort #15 - 25.07.2004 um 13:32:33
 
Inwieweit sind telefonische Auskünfte der tel. Beratung der ABH ernst zu nehmen?
Kann man sich unter Angabe des Namens darauf berufen?

Nach genauer Schilderung des Falls meinte die Dame, es müsste mit gültigem Versicherungsschutz und der Verpflichtung, dass wir für alle Eventualitäten aufkommen, sowie der Darstellung der Situation in den USA eigentlich kein Problem sein. Ich würde ja gern Hoffnung schöpfen, klappt aber nicht so recht.
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kashon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis verlängern (lang)
Antwort #16 - 25.07.2004 um 14:56:21
 
Klingt alles sehr interessant...

Es gibt Leute, die über Jahre hinweg hier arbeiten, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen und dafür eine bloße Aufenthaltsbewilligung bekommen, die jedes Jahr verlängert werden muss... Und ein Amerikaner kriegt auf so einer Weise eine Erlaubnis, die dann sogar noch verlängert wird...

Luliana: Auskünfte der ABH solltest du am besten immer schriftlich bestätigen lassen... man kann sich auf die Beamten da offensichtlich überhaupt nicht verlassen.
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Mick
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46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #17 - 25.07.2004 um 14:59:45
 
Zitat:
Inwieweit sind telefonische Auskünfte der tel. Beratung der ABH ernst zu nehmen?
Kann man sich unter Angabe des Namens darauf berufen?



Hi,
normalerweise sollte man sich drauf "verlassen" können. Auf mündliche Auskünfte kann man sich allerings nie berufen. Zusicherungen müssen nach den Vorschriften des Verwaltungsrechtes schriftlich ergehen, damit sie eine Bindungswirkung entfalten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #18 - 26.07.2004 um 11:23:12
 
Zitat:
Klingt alles sehr interessant...

Es gibt Leute, die über Jahre hinweg hier arbeiten, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen...


... und Kindergeld beziehen für Kinder, die gar nicht in Deutschland wohnen...
... und für das gleiche Kind unbedingt eine AE haben wollen wg. kostenfreier Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ... 

@ Luliana,
Mach' Dir über DEN Kommentar mal keine Gedanken...  Zwinkernd

Abu
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kashon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis verlängern (lang)
Antwort #19 - 27.07.2004 um 15:48:51
 
@Abu

Zitat:
... und Kindergeld beziehen für Kinder, die gar nicht in Deutschland wohnen...

stimmt nicht! wir haben keinen einzigen Cent zuviel bekommen.  für Kinder die im Ausland leben kriegt man eben kein Kindergeld... auch wir nicht.

Zitat:
... und für das gleiche Kind unbedingt eine AE haben wollen wg. kostenfreier Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ...

haben wir auch nicht

Wenn du der Ansicht bist, dass mein Kommentar sich auf irgendwelche Weise gegen Luliana oder ihr Freund richtet, möchte ich mich an alle entschuldigen. Das war nicht meine Absicht. Ich habe mich nur geärgert wie uneinheitlich bei den Ausländerbehörden manchmal entschieden wird.
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