Hallo Leute,
wie wahrscheinlich die meisten hier habe auch ich den Weg zu Euch gefunden, weil ich ein Problem habe. Aber erstmal ein freundlicher Gruß an alle
Nun zum Thema:
Mein Freund (US Bürger, 23 Jahre) ist 2001 zu uns nach Dtl. gekommen und hat ohne Probleme eine AufenthaltsERLAUBNIS zunächst für ein Jahr bekommen.
Ein Jahr später bekam er wieder ohne Probleme die Verlängerung für 2 Jahre.
Diese sind nun vorbei. Damals sagte man uns (zum Glück unter Zeugen) "Beim nächsten Mal bekommt er dann 5 Jahre."
Wir haben uns das alles ganz unkompliziert vorgestellt.
Nun hatten wir gestern Termin und es gab eben doch ein Problem:
Die Dame wollte auf einmal eine Immatrikulationsbescheinigung haben? Sie meint es wäre in den Akten, er sei Student ??? Die einzige Erklärung, die ich dafür habe ist, dass wir beim ersten Antrag als "Beruf" eben Student angegeben haben, da er das in den USA auch ist/war. Als US-Bürger kann er hier sowieso nicht so ohne weiteres studieren. Das kam nie in Frage. Er hat zu Beginn eine Sprachschule besucht. Ansonsten lernt er über`s Internet für versch. Zertifikate und absolviert die Tests hier in Dtl. aber in engl. Sprache (in den USA läuft viel über Zertifizierung). Sein College hat er eine Weile nicht besucht (Frühjahr 2003 letzter Eintrag dort, online Kurs).
Sowohl meine Mom als auch ich haben eine Verhandlungsschriftliche Erklärung unterschrieben (meine wollten sie nicht wg. geringen Einkommens) und krankenversichert ist er auch.
Im Gesetz habe ich das hier gefunden:
Zitat:Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis (§§ 15, 17 Ausländergesetz - AuslG) wird erteilt, wenn einem Ausländer der Aufenthalt ohne Bindung an einen bestimmten Aufenthaltszweck erlaubt sein soll. Die Aufenthaltserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer verfestigt sich mit zunehmender Aufenthaltsdauer. Sie wird zunächst befristet für ein Jahr, danach zweimal befristet für je zwei Jahre und schließlich unbefristet erteilt. Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis bedeutet eine erste rechtliche Absicherung des Daueraufenthalts. Sie kann nachträglich nicht mehr befristet werden, wenn die Erteilungsvoraussetzungen entfallen.
Das trifft doch auf ihn zu oder bin ich blöd? Er hat eine Erlaubnis und braucht keinen bestimmten Grund wie z.B Studium. Er will nicht ewig hierbleiben. Nur bis wir genug Geld gespart haben, so dass wir zusammen in die USA gehen können. Dort hat er niemanden, keine Familie mehr. Das habe ich der Dame auch geschildert. Wo soll er denn hin? Auf der Strasse schlafen? Drüben fällt er durchs Gitter. Das hat sie nicht interessiert "Das ist dann Pech." (O-Ton)
Er hat bis zum 26.08.2004 eine Verlängerung bekommen und wir sollen einen Studiennachweis bringen?!
Wie seht ihr das? Wie stehen unsere Chancen, dass er doch noch die Verlängerung bekommt?
Soll ich ihn in einen Sprachkurs eintragen oder ist er dafür schon zu lange hier? Könnte er als unser Au-Pair in Dtl. bleiben und wenn ja, wie müssen wir vorgehen?
Vielen Dank für Eure Hilfe schon im Voraus.
LG Lulu