Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Aufenthaltserlaubnis verlängern (lang) (Gelesen: 7.568 mal)
Luliana
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


~Dünya Dönüyor~


Beiträge: 11
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis verlängern (lang)
16.07.2004 um 09:46:39
 
Hallo Leute,

wie wahrscheinlich die meisten hier habe auch ich den Weg zu Euch gefunden, weil ich ein Problem habe. Aber erstmal ein freundlicher Gruß an alle  Smiley

Nun zum Thema:

Mein Freund (US Bürger, 23 Jahre) ist 2001 zu uns nach Dtl. gekommen und hat ohne Probleme eine  AufenthaltsERLAUBNIS zunächst für ein Jahr bekommen.
Ein Jahr später bekam er wieder ohne Probleme die Verlängerung für 2 Jahre.
Diese sind nun vorbei. Damals sagte man uns (zum Glück unter Zeugen) "Beim nächsten Mal bekommt er dann 5 Jahre."
Wir haben uns das alles ganz unkompliziert vorgestellt.

Nun hatten wir gestern Termin und es gab eben doch ein Problem:
Die Dame wollte auf einmal eine Immatrikulationsbescheinigung haben? Sie meint es wäre in den Akten, er sei Student  ??? Die einzige Erklärung, die ich dafür habe ist, dass wir beim ersten Antrag als "Beruf" eben Student angegeben haben, da er das in den USA auch ist/war. Als US-Bürger kann er hier sowieso nicht so ohne weiteres studieren. Das kam nie in Frage. Er hat zu Beginn eine Sprachschule besucht. Ansonsten lernt er über`s Internet für versch. Zertifikate und absolviert die Tests hier in Dtl. aber in engl. Sprache (in den USA läuft viel über Zertifizierung). Sein College hat er eine Weile nicht besucht (Frühjahr 2003 letzter Eintrag dort, online Kurs).

Sowohl meine Mom als auch ich haben eine Verhandlungsschriftliche Erklärung unterschrieben (meine wollten sie nicht wg. geringen Einkommens) und krankenversichert ist er auch.

Im Gesetz habe ich das hier gefunden:

Zitat:
Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis (§§ 15, 17 Ausländergesetz - AuslG) wird erteilt, wenn einem Ausländer der Aufenthalt ohne Bindung an einen bestimmten Aufenthaltszweck erlaubt sein soll. Die Aufenthaltserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer verfestigt sich mit zunehmender Aufenthaltsdauer. Sie wird zunächst befristet für ein Jahr, danach zweimal befristet für je zwei Jahre und schließlich unbefristet erteilt. Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis bedeutet eine erste rechtliche Absicherung des Daueraufenthalts. Sie kann nachträglich nicht mehr befristet werden, wenn die Erteilungsvoraussetzungen entfallen.


Das trifft doch auf ihn zu oder bin ich blöd? Er hat eine Erlaubnis und braucht keinen bestimmten Grund wie z.B Studium. Er will nicht ewig hierbleiben. Nur bis wir genug Geld gespart haben, so dass wir zusammen in die USA gehen können. Dort hat er niemanden, keine Familie mehr. Das habe ich der Dame auch geschildert. Wo soll er denn hin? Auf der Strasse schlafen? Drüben fällt er durchs Gitter. Das hat sie nicht interessiert "Das ist dann Pech." (O-Ton)
Er hat bis zum 26.08.2004 eine Verlängerung bekommen und wir sollen einen Studiennachweis bringen?!

Wie seht ihr das? Wie stehen unsere Chancen, dass er doch noch die Verlängerung bekommt?
Soll ich ihn in einen Sprachkurs eintragen oder ist er dafür schon zu lange hier? Könnte er als unser Au-Pair in Dtl. bleiben und wenn ja, wie müssen wir vorgehen?

Vielen Dank für Eure Hilfe schon im Voraus.

LG Lulu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Brian
Experte
****
Offline




Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis verlängern (lang)
Antwort #1 - 16.07.2004 um 10:28:30
 
Hi Lulu,

hat er wirklich eine Aufenthaltserlaubnis oder vielleicht eine Aufenthaltsbewilligung?

Zu welchem Zweck ist er damals gekommen? Studium, Job, Familienzusammenführung, au-pair oder was?

In deinem Zitat wird erklärt, was eine Aufenthaltserlaubnis ist, aber nicht, unter welchen Voraussetzungen man sie bekommt.

Zum Seitenanfang
  

...always look on the bright side of life!&&whistle &&&&
 
IP gespeichert
 
Luliana
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


~Dünya Dönüyor~


Beiträge: 11
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis verlängern (lang)
Antwort #2 - 16.07.2004 um 10:42:29
 
Hallo Brian,

auf dem Visum im Pass steht (beide Male):

"Art des Titels: Aufenthaltserlaubnis"

Zweck war zum einen um bei mir zu sein (klar darüber lachen sich die Leute in der ABH schlapp, ist aber die Wahrheit). Damals hat er das genutzt, um eine Sprachschule zu besuchen. Wir haben aber nie den Aufenthaltszweck Studium angegeben.

Wie gesagt, es gab weder 2001 noch 2002 irgendwelche Probleme. Rein, Visum in den Pass, wieder raus.

In dem Zitat steht zwar nichts Konkretes zu den Voraussetzungen, aber ist das in dem Fall, in welchem man nur eine Verlängerung benötigt, nicht ohnehin hinfällig? Die Erlaubnis hat er 2 Mal bekommen. Laut meines Zitates könnte er doch jetzt wieder eine Verlängerung um 2 Jahre bekommen.

Sie hat gestern irgendeinen riesigen Stempel auf eine freie Seite im Pass gehauen, der vollkommen unleserlich ist (habe ich vor lauter Aufregung erst zu Hause nachgeschaut). Ohne Datum. Keine Unterschrift. Nichts.  Man kann überhauptnicht erkennen, was dieser Stempel besagt. Kommt mir fast schon wie Absicht vor  :sauer:
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Luliana
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


~Dünya Dönüyor~


Beiträge: 11
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis verlängern (lang)
Antwort #3 - 16.07.2004 um 11:56:33
 
Ich nochmal:

Hier auf Euren Seiten habe ich diesen Auszug gefunden:

Zitat:
Die Aufenthaltserlaubnis  (§ 15 ff. AuslG)

Die Aufenthaltserlaubnis ist die normalste und am häufigsten vorkommende Form einer Aufenthaltsgenehmigung und wird z. B. erteilt, wenn jemand schon längere Zeit im Bundesgebiet ist, als Ehegatte zu einem Deutschen oder zu einem Ausländer, der hier schon eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzt, nachzieht (Familiennachzug). Sie wird anfangs befristet erteilt (1 bis 3 Jahre) und später dann auf Dauer (unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach §§ 24, 26 AuslG). Sie ist nicht an einen bestimmten Aufenthaltszweck gebunden (von einigen Ausnahmen nach der Arbeitsaufenthaltseverordnung -AAV- abgesehen).

Eine Aufenthaltserlaubnis erhalten z.B. auch Berufssportler oder - trainer, Künstler, Artisten etc. Diese Gruppen können seit neuestem z. T. auch ihren Aufenthalt verfestigen und daher zu gegebener Zeit in eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und später Aufenthaltsberechtigung hineinwachsen. Das war bis vor kurzem noch nicht möglich. Ist aber (leider) noch nicht in allen Ländern gleich geregelt.



Als er damals die Erlaubnis bekommen hat, hat keiner der o.g. Punkte als Voraussetzung zugetroffen. Dennoch hat man sie ihm 2 Mal erteilt. Haben die sich geirrt? Müssen wir das jetzt ausbaden?

In allen Texten steht immer nur "zunächst befristet, später dann unbefristet" (so oder so ähnlich). Nirgends kann ich die Voraussetzungen für eine Verlängerung finden. Nur dass die AE nicht an einen bestimmten Aufenthaltszweck gebunden ist. Was ja zu unseren Gunsten ist.

Stellen sie sich quer, weil sie ihm nach 5 Jahren keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis geben wollen? Das ist überhaupt nicht sein Ziel. Glaubt einem vermutlich keiner. Ich weiß schon.

Ist alles zum Mäusemelken.
Hab ich da mit einem Anwalt (bzw. einem kompetenten Schreiben) bessere Chancen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Andreas78
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 219
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis verlängern (lang)
Antwort #4 - 16.07.2004 um 16:19:19
 
Zitat:
Nirgends kann ich die Voraussetzungen für eine Verlängerung finden.


Zitat:
§ 13 Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung

(1) Auf die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung finden dieselben Vorschriften Anwendung wie auf die Erteilung.


Andreas
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Luliana
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


~Dünya Dönüyor~


Beiträge: 11
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis verlängern (lang)
Antwort #5 - 16.07.2004 um 16:56:21
 
Gut, ich hätte wohl anders formulieren sollen:
Welche Voraussetzungen muss er erfüllen, um weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten?

Die Versagungsregeln im § 7 Abs. 2 treffen - soweit ich das laienhaft beurteilen kann - nicht zu. Ebensowenig die Versagungsgründe aus § 8 AulsG.

Beispielsweise § 6 Abs. 1 S.1 erscheint mir recht gehaltlos.  Ja wann hat man denn einen Anspruch?
Ich klammere meine Hoffnungen immernoch an §15 AuslG. Die Voraussetzungen hat er ja offensichtlich bereits 2 mal in der Vergangenheit erfüllt. An den Umständen hat sich nichts geändert. Warum ist diesmal alles anders?

Wie gesagt: für Wohnraum, Krankenversicherung etc. ist gesorgt. Uni kommt nicht in Frage. Höchstens nochmal Sprachkurs, wenn das die Lösung wäre. Arbeiten darf er nicht.
Wir wollen nicht ewig hierbleiben. Ziel war es, im Frühjahr 2005 in die USA zu gehen.
Ich blicke jetzt nach etwa 24 Std. non-stop Gesetzestexte wälzen nicht mehr durch. Entschuldigt, wenn ich mich u.U. dumm anstelle.

Kann man mit den Angestellten/ Beamten vor Ort reden und einfach nur eine Verlängerung um ein Jahr erbitten? Nicht dass sie sich über derartiges "Feilschen" auf den Schlips getreten fühlen. Wenn sie "Angst" vor der Erreichung der 5 Jahres - Marke haben, können sie die Zeit meinetwegen kürzen. Aber wenn ich mir vorstelle, er soll so holterdiepolter in den nächsten Wochen ausreisen, wird mir schlecht.

Help! Sprachkurs? Au-Pair? Anwalt? Oder ruhig bleiben, ist alles gar nicht so schlimm?

Vielen Dank nochmal für die bisherigen Antworten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis verlängern (lang)
Antwort #6 - 16.07.2004 um 17:16:07
 
Versteh ich irgendwie nicht. Er muss doch beim ersten Antrag irgendeinen Grund angegeben haben, warum er sich in Deutschland aufhalten will? "Ich möchte bei meiner Freundin sein" hat nach meinen bisherigen Erfahrungen relativ wenig Aussicht auf Erfolg. Und auch beim zweiten Mal muss doch irgendein Grund angegeben worden sein (die ALB muss ja auch prüfen ob der Grund noch vorliegt).

Es kann doch auch für einen Ami (Kurzform für Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika) nicht SO einfach sein, sich hier länger aufzuhalten? ???
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Luliana
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


~Dünya Dönüyor~


Beiträge: 11
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis verlängern (lang)
Antwort #7 - 16.07.2004 um 17:26:49
 
Was soll ich sagen: War`s aber *schulterzuck* ?!

Wie gesagt: damals hat er zu Beginn einen Deutschkurs belegt. Nachweisen mussten wir das damals nicht.  Hab die alten Unterlagen noch.

Kann der erneute Besuch einer Sprachschule (20 Std/ Woche) unser Problem lösen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis verlängern (lang)
Antwort #8 - 16.07.2004 um 17:34:34
 
Klingt alles etwas wirr  Schockiert/Erstaunt  Augenrollen

Also zunächstmal. Eine 5-jährige AE für US-Amerikaner gibt
es nicht. (Der Vollständigkeit halber: Ausnahme wäre, wenn
er eine Ehefrau aus einem EU-Land hätte - scheidet ja wohl aus).

Eine unbefristete gäbe es frühestens nach 5 Jahren nach § 24 AuslG.

Also er wird doch bei der 1. AE irgend einen Grund angegeben
haben, wofür er die AE beantragt? Und bei der Verlängerung
hat man doch sicher auch Nachweise gefordert. Von was
er dnen lebt usw.

Denn -wenn er kein Student ist/war- hätte er eigentlich
erst nach einer Arbeitsmarktprüfung und Zusage der Arbeitsagentur
zur Erteilung der ARbeitserlaubnis eine AE erhalten dürfen/können.

Dass man ihm gesagt hat, er bekommt beim nächsten mal
5 Jahre, war entweder ein Missverständnis (vielleicht hat man
da auch gemeint, er bekommt nach insgesamt 5 Jahren dann
unbefristete AE?) .. oder es war ein grober Fehler/Falschauskunft.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Luliana
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


~Dünya Dönüyor~


Beiträge: 11
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis verlängern (lang)
Antwort #9 - 16.07.2004 um 17:39:39
 
Zitat:
"Ich möchte bei meiner Freundin sein" hat nach meinen bisherigen Erfahrungen relativ wenig Aussicht auf Erfolg.


Ich will jetzt keine Grundsatzdiskussion lostreten, aber warum zählt dies als Grund nicht? Wieso kann es einem der Staat derart schwer machen mit der Person zusammenzusein, die man liebt? Wen geht es was an außer die beiden Betroffenen? Ich dachte ich habe sowas wie Freiheit. Muss ich wohl geträumt haben. Keiner von uns ist straffällig oder liegt dem Staat in irgendeiner Form auf der Tasche. Wen geht es also was an außer uns? Wir wollen nichts weiter als eine Aufenthaltsgenehmigung. Kein Geld. Keine Unterstützung. Nada.

Musste einfach mal Dampf ablassen. Ich erwarte hierauf keine Antworten oder so. *grummel*
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Luliana
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


~Dünya Dönüyor~


Beiträge: 11
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis verlängern (lang)
Antwort #10 - 16.07.2004 um 17:53:53
 
Zitat:
Klingt alles etwas wirr  Schockiert/Erstaunt  Augenrollen


Sorry, bin wegen der Sache ganz schön durch den Wind.

Zitat:
Also zunächstmal. Eine 5-jährige AE für US-Amerikaner gibt
es nicht. (Der Vollständigkeit halber: Ausnahme wäre, wenn
er eine Ehefrau aus einem EU-Land hätte - scheidet ja wohl aus).


Ok. Kein Problem. Aber vielleicht nochmal eine 1-/ 2-jährige?

Zitat:
Eine unbefristete gäbe es frühestens nach 5 Jahren nach § 24 AuslG.


Logo. Wollen wir auch gar nicht.

Zitat:
Also er wird doch bei der 1. AE irgend einen Grund angegeben
haben, wofür er die AE beantragt? Und bei der Verlängerung
hat man doch sicher auch Nachweise gefordert. Von was
er dnen lebt usw.


Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster, denn ich kann mich nicht mehr konkret erinnern. Grund haben wir nur mündlich im Gespräch mit der Mitarbeiterin der Behörde erwähnt.  Etwa so: Land, Leute, Sprache kennenlernen.  Aber nagelt mich bitte nicht darauf fest.

Nachweisen mussten wir lediglich, dass wir finanziell für ihn aufkommen (VE, Gehaltsbescheinigung) und das er krankenversichert ist (DKV) und dass er gemeldet ist.

Zitat:
Denn -wenn er kein Student ist/war- hätte er eigentlich
erst nach einer Arbeitsmarktprüfung und Zusage der Arbeitsagentur
zur Erteilung der ARbeitserlaubnis eine AE erhalten dürfen/können.


Als Vermerk steht, dass Arbeitsaufnahme nur mit Arbeitsgenehmigung vom Arbeitsamt erlaubt ist. Selbständige Arbeit nicht erlaubt ist (grob wiedergegeben).

Hat er quasi 2 Mal  fälschlicherweise eine AE bekommen? Müssen wir das jetzt "ausbaden"?  Fragezeichen

Zitat:
Dass man ihm gesagt hat, er bekommt beim nächsten mal
5 Jahre, war entweder ein Missverständnis (vielleicht hat man
da auch gemeint, er bekommt nach insgesamt 5 Jahren dann
unbefristete AE?) .. oder es war ein grober Fehler/Falschauskunft.


Ok. Und was nun? Gar keine Chance auf Verlängerung?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Luliana
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


~Dünya Dönüyor~


Beiträge: 11
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis verlängern (lang)
Antwort #11 - 17.07.2004 um 09:50:11
 
Auf die Gefahr hin, dass ich Euch alle mächtig nerve, muss ich doch nochmal nach konkreten Tips fragen. Wie sollen wir uns jetzt verhalten?

Die Dame vom Amt will eine Bescheinigung von seinem US College haben, dass er dort Student ist und Online-Kurse belegt. Soweit so gut. Auf die Frage hin, ob ich das übersetzen lassen soll, konnte sie mir keine rechte Antwort geben. Noch viel nerviger ist aber, dass sie mir selbst bei Vorlage dieses Schreibens nicht zusichern konnte, dass das überhaupt anerkannt wird.

Was können wir konkret tun, damit er noch in D bleiben kann? Muss ja keine Aufenthaltserlaubnis sein, wenn er dafür eigentlich nicht die VSS erfüllt. Einfach eine andere Art der AG beantragen?

Erneut bei der Sprachschule anmelden? Sein Deutsch ist nicht sooo toll. Schaden würde es jedenfalls nicht.

Irgendeine andere Schule/Kolleg oder was es sonst noch gibt? Uni scheidet wie gesagt aus.

Einfach um eine kürzere Verlängerung (also nicht 2 Jahre, damit er die 5 Jahre AE nicht vollkriegt) bitten?

Lohnt sich die Konsultation eines Rechtsanwalts? Mir ist schon klar, dass man kein "Recht auf AE/AG" hat. Aber was ist mit so einer Art "Schutz des guten Glaubens"? Beide Male haben wir ohne Umschweife eine AE bekommen. Sollte das ein Fehler des Bearbeiters gewesen sein, können wir doch nichts dafür. Wir mussten davon ausgehen, dass alles rechtmäßig abgelaufen ist und diesmal genauso sein wird.

Selbst wenn wir es nicht wollen: ist in der kürze der Zeit eine Heirat machbar (bis 26.8.)? Besser in D oder DK? Wie wäre dann die weitere Vorgehensweise?

Wie gesagt: ich will nichts weiter als dass er legal in D bleiben kann. Keine Arbeitserlaubnis. Keine finanzielle Unterstützung. Nichts. Er kann in den USA nirgendwo hin und würde auf der Strasse enden. Das will ich nicht zulassen.

Ich weiß, ich verlange echt viel. Aber soweit ich das beurteilen kann, wurde hier im Forum schon einigen Leuten geholfen.

LG Luliana   weinend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Luliana
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


~Dünya Dönüyor~


Beiträge: 11
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis verlängern (lang)
Antwort #12 - 17.07.2004 um 12:17:01
 
Ich schon wieder:

Könnten die folgenden VwV u.U. zu unseren Gunsten ausgelegt werden? Oder scheiden sie aus? :

Zitat:
7.1.3.4
Wird die Aufenthaltsgenehmigung wiederholt und ohne Einschränkungen verlängert, kann unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes das Ermessen der Ausländer­behörde so stark eingeschränkt sein (langwährender rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet, die damit einhergehende Verwurzelung in die wirtschaftlichen und sozialen Lebensverhältnisse in Deutschland sowie das fortgeschrittene Alter des Ausländers), dass der Antrag auf weitere Verlängerung nicht allein aus solchen Gründen abgelehnt werden kann, die eine Ablehnung bereits in einem früheren Stadium gerechtfertigt hätten.

ODER

7.1.3.7
Die rein privaten Interessen des Ausländers, die nicht auf grundrechtsrelevanten Bindungen zum Bundesgebiet beruhen, sind zwar bei der Ermessensausübung zu berücksichtigen, aber es besteht keine Pflicht, ihnen durch Aufenthaltsgewährung zu entsprechen. Dies gilt auch dann, wenn der Aufenthalt des Ausländers keine öffentlichen Interessen beeinträchtigt oder gefährdet und wenn auch in der Person des Ausländers kein Grund vorliegt, ihm den Aufenthalt zu verwehren.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Luliana
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


~Dünya Dönüyor~


Beiträge: 11
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis verlängern (lang)
Antwort #13 - 20.07.2004 um 16:11:17
 
Niemand eine Idee?  ???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis verlängern (lang)
Antwort #14 - 20.07.2004 um 18:56:05
 
Also ich denke das ist von Beginn an mal etwas "krumm"
gelaufen. Nicht krumm im Sinn von Schwindel mein ich damit  grin

Bleibt nur weiter auf good will der ABH zu hoffen. Aus meiner
Sicht hatte er riesiges Glück, denn in solchen Fällen wird eigentlich
eher keine AE erteilt. Und wiederholt ohne Einschränkungen
wurde ja nicht verlängert, sondern erst 1 x. Also dürfte er sich
kaum auf Vertrauensschutz berufen können.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema