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Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum (Gelesen: 2.986 mal)
Spiderman
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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14.07.2004 um 17:14:30
 
Hallo, ich habe eine Frage an die Experten. Diese wurde in ähnlicher Form zwar schon gestellt, aber in den Antworten fand ich den für mich interessanten Teil leider nicht. Der Fall:

Meine Verlobte soll mit Heiratsvisum kommen. Nach einigem Hin und Her mit sämtlichen Behörden haben wir nun die benötigten Unterlagen zusammen.

Der Konsularbeamte sagte, eine formlose Einladung, in der ich mich nach §§82-84 verpflichte, sämtliche Kosten ....bla bla .... kennt man ja..

Rückfrage bei der ABH erbrachte: Einladung ? wozu Einladung ? Unsinn, dass sei schliesslich seine Entscheidung. Er bescheidet & prüft wenn der Antrag bei ihm vorliegt.....

ok, ich schreibe also eine formlose Einladung & zitiere darin o.g. §§

bis hierin ist die Fragestellung ähnlich einem anderen Fall in diesem thread...

meine frage nun:

wie läuft das denn ab, wenn der Antrag bei der ABH vorliegt. Wenn der Beamte nach Einsicht meiner Unterlagen & des Visumantrages zu dem Schluß kommt, dass er die Zustimmung erteilt, genügt das ? Wie sieht so eine Zustimmung aus ? Ein einfaches ja oder nein oder muss er seine Resultate der Botschaft mitteilen? Er ist der Ansicht dass sei allein seine Sache, dass zu prüfen und ginge die Botschaft nichts an......  Smiley

Weiss da jemand mehr ? Was ist denn nun wahr ? Wer darf was ?

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kingconn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 14.07.2004 um 17:34:55
 
Für die Erteilung des Visums ist ausschließlich die Botschaft im Ausland zuständig. Deine "formlose" Verpflichtungserklärung ist eine nach § 84 AuslG an strenge Form (spezielles Formblatt, Einkommensprüfung, Beglaubigung der Unterschrift etc.) gebundene Urkunde, in der Du die Haftung für alle aus dem Besuch entstehenden Kosten übernimmst und dich ggf. der Zwangsvollstreckung unterwirfst. Diese VE wird von der Botschaft für das Einreisevisum verlangt und gilt dann bis zur Eheschließung. Sollte es sich Deine Verlobte wenn sie hier ist aber mit der Hochzeit anders überlegen und z.B. einen Asylantrag stellen, müßtest Du für die daraus entstehenden Kosten wahrscheinlich aufkommen.

Deine Verlobte muß die VE bei der Botschaft und bei der Einreise vorlegen.


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kingconn
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Beiträge: 12
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.07.2004 um 17:37:22
 
Noch was wichtiges: am besten vor der Einreise schon eine Krankenversicherung für sie abschließen, z.B. Reisekrankenversicherung beim ADAC
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Spiderman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.07.2004 um 17:48:51
 
Hi kingconn,

danke erstmal für deine hinweise. ich habe die worte sehr genau gewählt. wörtlich : formlose einladung, in der ich mich verpflichte, nach §§ soundso.....
NICHT formlose Verpflichtungserklärung Smiley
das ist klar, dass diese ein sehr bestimmtes Formblatt ist.
betreffs des visums (das eigentlich kein visum sondern ein antrag auf aufenthaltserlaubnis ist, liest man die überschrift des formulars) wird schließlich die zustimmung der abh eingeholt. diese hat da offenbar sehr wohl ein wort mitzureden, denn wozu sonst ihre zustimmung ?
passt ja auch mit dem häufig anzutreffenden verfahren zusammen, erst bei vorliegen des antrages bei der abh einkommen & wohnraum zu prüfen. und genau auf diesen vorgang zielte meine frage ab. vorsichtshalber alles vorher machen, klar, kann man. aber muß man nicht. ich will ja genau deshalb wissen, wer was darf Smiley

krankenversicherung habe ich übrigens, danke für den tipp Smiley
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Merry
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 15.07.2004 um 10:24:45
 
Hallo Spiderman!

Gem. § 11 DVAuslG muss die Ausländerbehörde dem Visum Deiner Freundin zur Eheschließung zustimmen. Normalerweise verlangt die Ausländerbehörde dafür von Dir eine Verpflichtungserklärung um den Zeitraum nach der Einreise bis zur Eheschließung abzusichern. Zwinkernd
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Spiderman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 15.07.2004 um 15:12:54
 
Hallo Biene  Smiley

Danke schön! Das war genau die Antwort, die mich interessierte.  Zwinkernd


Lieben Gruß
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