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Muss ich heiraten? (Gelesen: 2.609 mal)
Emma23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Muss ich heiraten?
14.07.2004 um 15:56:12
 
Hallo liebe Mitglieder!
Folgende Situtation: ich habe vor gut 4 Wochen einen netten, jungen Mann kennengelernt. Dieser ist seit 1 Jahr und 3 Monaten in Deutschland verheiratet. Seit ca. 3 Monaten lebt er nicht mehr mit seiner deutschen Ehefrau zusammen. Diese hat die Ausländerbehörde informiert und nun hat er die Aufforderung bekommen Deutschland zu verlassen.
Meine Frage: muss er nicht erst geschieden sein, bevor er ausreisen muss? Und gibt es nur die Möglichkeit, dass wir heiraten, damit er hierbleiben kann?
Er ist zu einem Anwalt gegangen, der zunächst einmal Widerspruch gegen den Ausreisebescheid eingelegt hat. Somit haben wir hoffentlich noch ein bißchen Zeit ?!?

Übrigens hat er ein befristetes Arbeitsverhältnis bis Ende Oktober. Und eine Aufenhaltsgenehmigung bis 05.06.2006 (hängt diese von der Ehe ab?).

Ich möchte nicht überstürzt heiraten und hoffe, es gibt eine andere Lösung. Kann mir jemand helfen?  ???
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 14.07.2004 um 16:31:04
 
Die AE hat dein Freund, damit/weil er eine Ehe mit einer Deutschen in Deutschland führt oder führen kann. Wenn keine eheliche Gemeinschaft gelebt wird, gibt es für ihn logischerweise keinen Grund in Deutschland zu sein. Es geht wie gesagt um die eheliche Gemeinschaft und nicht einfach nur um das Stück Papier.

Heiraten könnt ihr natürlich erst, wenn er rechtskräftig geschieden wurde und auch erst dann würde es wieder einen Grund für einen Aufenthalt in Deutschland geben. Also durchaus nicht unwahrscheinlich/unmöglich, dass er Deutschland (erstmal) wieder verlassen muss.
BTW, aufgrund der Vorgeschichte wäre es auch nicht unwahrscheinlich das die ALB eine Scheinehe vermutet und zumindest in diese Richtung Ermittlungen anstellt - was allerdings auch in der aktuellen Situation nicht ausgeschlossen wäre (sehr kurze 'Ehe' und er hat  'vergessen' die ALB über die Änderung seines Status zu informieren)
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Mick
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Antwort #2 - 14.07.2004 um 16:35:04
 
Zitat:
Und eine Aufenhaltsgenehmigung bis 05.06.2006 (hängt diese von der Ehe ab?).


Zur Ergänzung:

Da der junge Mann bereits zur Ausreise aufgefordert wurde, ist davon auszugehen, dass mit der gleichen Verfügung auch die AE nachträglich zeitlich beschränkt wurde.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Emma23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.07.2004 um 16:43:54
 
Es besteht eine schriftliche Aufenthaltserlaubnis bis 2006. Ist diese abhängig von einer bestehenden Ehe?

Was ist in der Zeit in der das Scheidungsverfahren läuft? Muss er sofort ausreisen? Oder kann er solange hier bleiben, bis die Scheidung rechtskräftig vollzogen ist?

Was ist in der Zeit des Widerspruchsverfahren?

Übrigens die Frau möchte sich nicht scheiden lassen. Will ihm aber auch nicht helfen hier zu bleiben bzw. sein derzeitiges Leben fortzuführen. Für Sie steht der finanzielle Vorteil einer Ehe an erster Stelle.  Griesgrämig




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inge
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Antwort #4 - 14.07.2004 um 16:54:39
 
Zitat:
Ist diese abhängig von einer bestehenden Ehe?

Kurz: JA

Zitat:
Muss er sofort ausreisen?

Kurz: JA (hat er doch auch schon schriftlich)

Zitat:
Oder kann er solange hier bleiben, bis die Scheidung rechtskräftig vollzogen ist?

Es gibt keine AE für Scheidung, nur für Ehe Zwinkernd (AFAIK)

Zitat:
Übrigens die Frau möchte sich nicht scheiden lassen

Damit dürfte sich die Schiedung ja dann wohl auch in die Länge ziehen und mit eurer Heirat müsst ihr entsprechend länger warten. Vielleicht ist die längere 'Kennenlernphase' ja auch von Vorteil ....
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Nicole_Abdel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 15.07.2004 um 10:37:23
 
Hallo Emma,

meinem Freund und mir geht es gerade ähnlich. Mein Freund bekam seine Ausreiseaufforderung Ende November 2003 und ist dank Anwalt noch bis zum 02.08. in Deutschland. Danach muss er bis zu seiner Scheidung entgültig ausreisen. In der gewonnenen Zeit konnten wir uns kennenlernen und sind nun beide sicher, dass wir heiraten wollen.

An eine Heirat würde ich an Deiner Stelle noch nicht denken. Voreilig zu Heiraten war auch genau der Fehler, den mein Freund in seiner ersten Ehe gemacht hat.
Zum Kennenlernen braucht man einfach mehr Zeit. Und Du hast ja schon selbst geschrieben, dass Du eigentlich noch nicht soweit bist. Darauf solltest Du hören.
Vielleicht besteht ja auch die Möglichkeit, euch gegenseitig zu besuchen?

Ich drücke euch beiden die Daumen, dass ihr noch etwas gemeinsame Zeit habt.

Liebe Grüße
  Nicole
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