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Rückkehr aus dem Ausland (Gelesen: 1.306 mal)
Uwe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Rückkehr aus dem Ausland
15.07.2004 um 09:19:13
 
Hallo,
ich habe mal eine Frage:

Verheiratete Freunde (er Deutscher - sie nicht EU-Ausländerin) von mir haben in Deutschland gelebt und sind dann in ihr Heimatland gezogen. Die Aufenthaltserlaubnis der Frau ist abgelaufen.

Nun wollen Sie nach Deutschland zurück.
Wenn sie die erste Zeit des Aufenthaltes in Deutschland Sozialhilfe beziehen müssten, welche Auswirkung hätte das auf die Familienzusammenführung und die spätere Aufenthaltserlaubnis für die Frau?

Gruß

Uwe
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Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehr aus dem Ausland
Antwort #1 - 15.07.2004 um 18:59:39
 
Zitat:
Hallo,
ich habe mal eine Frage:

Verheiratete Freunde (er Deutscher - sie nicht EU-Ausländerin) von mir haben in Deutschland gelebt und sind dann in ihr Heimatland gezogen. Die Aufenthaltserlaubnis der Frau ist abgelaufen.

Nun wollen Sie nach Deutschland zurück.
Wenn sie die erste Zeit des Aufenthaltes in Deutschland Sozialhilfe beziehen müssten, welche Auswirkung hätte das auf die Familienzusammenführung und die spätere Aufenthaltserlaubnis für die Frau?

Gruß

Uwe


Im Falle des Zurückzuges des Deutschen ist der ausl. Ehefrau eine Aufenthalrserlaubnis nach § 23 (1) AuslG zu erteilen (Visumverfahren). Sozialhilfeanspruch spielt dabei keine Rolle.

Doc  8)
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