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Weiterstudieren im Ausland nach Eheschließung. (Gelesen: 8.348 mal)
Apollo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Weiterstudieren im Ausland nach Eheschließung.
Antwort #15 - 15.07.2004 um 18:02:32
 
Danke für Eure Antworte.
Werde nun die Information verabeiten.
Über Germania wusste ich schon, da muss man aber, damit man Ticket bekommt, sehr früh buchen.
Ist aber auch eine Möglichkeit. Danke für den Tipp!

@ croco

Das "Problem" ist, dass sie noch ganzes Jahr studieren soll. Habe keine Lust, sie vier Wochen (mein Urlaub) im Jahr zu sehen grin
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croco
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"smack"


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Weiterstudieren im Ausland nach Eheschließung.
Antwort #16 - 15.07.2004 um 18:52:32
 
Äh, nix für ungut Apollo, aber es gibt da gewisse Prioritäten. Ein Studium ein Jahr vor Schluß abzubrechen halte ich für nicht sonderlich klug. Und mag die Sehnsucht noch so groß sein. weinend
Und bedenke, so schnell geht das mit dem Heiraten auch nicht. Ein halbes Jahr mußt du schon einkalkulieren bis alles unter Dach und Fach ist und deine Frau zu Dir kommen kann. Wenns Komplikationen gibt kanns auch noch länger dauern. Und für die restliche Zeit wird sich auch noch eine Lösung finden. Z.b. das deine Frau halt mal hin und her jettet.

Germania fliegt z.b. vier mal die Woche von Düsseldorf nach Moskau und zurück. Und bei manchen Flügen sind noch am Tag vorher Plätze frei. Kann man auf der Homepage im Auge behalten. Der Preis gilt für alle Flüge egal wann man bucht.

Also am besten nix überstürzen. Erst mal die Heirat und das ganze Gedöns drumherum überstehengrin und dann entscheiden wie es weiter geht.

8)croco
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Apollo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Weiterstudieren im Ausland nach Eheschließung.
Antwort #17 - 18.07.2004 um 22:27:44
 
Beim Suchen im Internet habe ich folgendes gefunden. Vielleicht ist es für einen interessant:

Bildungskredit
   
Programm für die Vergabe von Bildungskrediten
   
Zuständige Organisationseinheit: Abteilung IV , Referat IV 8
   
Seit dem 01.04.2001 bietet die Bundesregierung Schülern und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF - www.bmbf.de) in Anspruch zu nehmen.


Ziel des Bildungskredits ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasstem Aufwand, um die Ausbildung zu verkürzen bzw. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern. Hier wird für Schüler und Studenten, die häufig keine Sicherheiten stellen können, ein Angebot geschaffen, das bisher auf dem Kapitalmarkt nicht verfügbar ist.

Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 7.200 EURO bewilligt werden.
Der zur Verfügung stehende Finanzrahmen ist begrenzt und wird jährlich von Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgegeben.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bildungskredites.

Der Kreditantrag ist an das Bundesverwaltungsamt zu richten. Hier wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung eines Bildungskredites vorliegen. Gegebenenfalls wird dann ein Bewilligungsbescheid und eine Bundesgarantie (Bürgschaft) erteilt. Diesem Bescheid wird ein verbindliches Vertragsangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beigefügt.

Den Abschluß des Kreditvertrages, die Auszahlung der Raten und grundsätzlich auch die Rückforderung übernimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de). Im Falle der Inanspruchnahme der Bundesgarantie erfolgt die Rückforderung durch das Bundesverwaltungsamt.

Ansprechpartner/in
Bildungskredit Hotline
Tel: 01888 358-4492
Fax: 01888 358-4850

bildungskredit@bva.bund.de

Zitat:
Ein Studium ein Jahr vor Schluß abzubrechen halte ich für nicht sonderlich klug.


Da kann ich Dir nur zustimmen! Daumen hoch

Und noch was:

Deutsche Studierende können für ein Studium im Ausland Ausbildungsförderung erhalten. Auf die Förderung eines Studiums im Ausland besteht - soweit auch die anderen Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind - Rechtsanspruch gemäß § 5 BAföG, § 16 BAföG.
"Vollständig im Ausland durchgeführte Ausbildungen können nicht gefördert werden.

Eine Ausnahme besteht nur

für deutsche Auszubildende und Auszubildende aus EU-Mitgliedstaaten, die täglich von ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland eine im Ausland gelegene Ausbildungsstätte besuchen und ihre gesamte Ausbildung dort absolvieren (Grenzpendler);
für deutsche Auszubildende mit ständigem Wohnsitz im Ausland (Auslandsdeutsche), denen ausnahmsweise nicht zugemutet werden kann, ihre Ausbildung in Deutschland durchzuführen (z. B. minderjährige Schülerinnen oder Schüler).
Die Leistungen bei einer Ausbildung im Ausland umfassen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung zusätzlich zu den Bedarfssätzen für nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende"

Wie kann man das verstehen? Wird sie "eine deutsche Studierende" oder nicht? Fragezeichen
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