Beim Suchen im Internet habe ich folgendes gefunden. Vielleicht ist es für einen interessant:Bildungskredit
Programm für die Vergabe von Bildungskrediten
Zuständige Organisationseinheit: Abteilung IV , Referat IV 8
Seit dem 01.04.2001 bietet die Bundesregierung Schülern und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF -
www.bmbf.de) in Anspruch zu nehmen.
Ziel des Bildungskredits ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasstem Aufwand, um die Ausbildung zu verkürzen bzw. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern. Hier wird für Schüler und Studenten, die häufig keine Sicherheiten stellen können, ein Angebot geschaffen, das bisher auf dem Kapitalmarkt nicht verfügbar ist.
Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 7.200 EURO bewilligt werden.
Der zur Verfügung stehende Finanzrahmen ist begrenzt und wird jährlich von Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgegeben.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bildungskredites.
Der Kreditantrag ist an das Bundesverwaltungsamt zu richten. Hier wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung eines Bildungskredites vorliegen. Gegebenenfalls wird dann ein Bewilligungsbescheid und eine Bundesgarantie (Bürgschaft) erteilt. Diesem Bescheid wird ein verbindliches Vertragsangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beigefügt.
Den Abschluß des Kreditvertrages, die Auszahlung der Raten und grundsätzlich auch die Rückforderung übernimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (
www.kfw.de). Im Falle der Inanspruchnahme der Bundesgarantie erfolgt die Rückforderung durch das Bundesverwaltungsamt.
Ansprechpartner/in
Bildungskredit Hotline
Tel: 01888 358-4492
Fax: 01888 358-4850
bildungskredit@bva.bund.de
Zitat:Ein Studium ein Jahr vor Schluß abzubrechen halte ich für nicht sonderlich klug.
Da kann ich Dir nur zustimmen! Und noch was:Deutsche Studierende können für ein Studium im Ausland Ausbildungsförderung erhalten. Auf die Förderung eines Studiums im Ausland besteht - soweit auch die anderen Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind - Rechtsanspruch gemäß § 5 BAföG, § 16 BAföG.
"Vollständig im Ausland durchgeführte Ausbildungen können nicht gefördert werden.
Eine Ausnahme besteht nur
für deutsche Auszubildende und Auszubildende aus EU-Mitgliedstaaten, die täglich von ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland
eine im Ausland gelegene Ausbildungsstätte besuchen und ihre gesamte Ausbildung
dort absolvieren (Grenzpendler);
für deutsche Auszubildende mit ständigem Wohnsitz im Ausland (Auslandsdeutsche), denen ausnahmsweise nicht zugemutet werden kann, ihre Ausbildung in Deutschland durchzuführen (z. B. minderjährige Schülerinnen oder Schüler).
Die Leistungen bei einer Ausbildung im Ausland umfassen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung zusätzlich zu den Bedarfssätzen für nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende"
Wie kann man das verstehen? Wird sie "eine deutsche Studierende" oder nicht?