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Heirat: Konfession wichtig? (Gelesen: 8.322 mal)
Nicole_Abdel
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15.07.2004 um 08:28:24
 
Hallo zusammen,

ich bin heute zum ersten Mal hier und hoffe, dass ich
alles richtig mache  Smiley

Mein marokkanischer Freund und ich möchten Ende des Jahres heiraten. Wir wissen zwar noch nicht genau, ob die Eheschließung in Marokko oder in Deutschland stattfinden wird, aber wir möchten auf jeden Fall auch nach islamischem Recht heiraten. Da ich keiner Buchreligion angehöre, vermute ich, dass es Probleme geben wird. Allerdings habe ich auch schon gehört, dass eine Eheschließung in Marokko trotzdem ohne Schwierigkeiten möglich war. Mein Freund meinte, ich könnte doch wieder der evangelischen Kirche beitreten, aber das kommt für mich auf gar keinen Fall in Frage.
Zum Islam kann und will ich ebenfalls nicht übertreten, denn ich denke, dass sollte man nur tun, wenn man fest daran glaubt. Dafür kenne ich mit aber noch zu wenig aus.
Hat jemand einen Rat, wie wir doch noch nach islamischem Recht heiraten können? Oder ist das total unmöglich?

Vielen Dank
  Nicole
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Brian
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Antwort #1 - 15.07.2004 um 08:45:02
 
Hallo Nicole,

Informationen der deutschen Botschaft Rabat zur Eheschließung in Marokko findest du hier:

http://www.amballemagne-rabat.ma/de/informationen/EheschlieDFung-in-Marokko.htm

Bin da zwar kein Experte aber meines Wissens hat die Frau bei Eheschließung nach islamischem Recht eine deutlich schlechtere Rechtsposition, wenn es mal Probleme geben sollte. Wünsche ich dir natürlich nicht ... aber man kann ja nie wissen.
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Anne
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Antwort #2 - 15.07.2004 um 09:10:29
 
Hallo,
Brian, solange die Ehe in Deutschland geführt wird, richten sich alle Rechtsfolgen nach deutschem Recht, ungeachtet des Ortes der Eheschließung.

Soweit mir bekannt, gibt es in Marokko standesamtliche Trauung - inwieweit da bei Deutschen unterstellt wird, sie seien Christen, ist mir nicht bekannt, könnte ich mir aber vorstellen, zumal mir kein Fall bekannt ist, wo die Eheschließung wegen mangelnder Kirchenzugehörigkeit abgelehnt wurde.
Nach islamischem Recht ist jedoch die Ehe zwischen einem Muslim und einer nichtmuslimischen Frau, die weder Jüdin noch Christin ist, nicht möglich. Dies muss in Marokko nicht unbedingt Auswirkungen haben (bedingt duch die französische Kolonialisierung herrscht dort eher ein Mischsystem) kann aber für Mann und Familie durchaus wesentlich sein oder werden.
Gruß
Anne
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Nicole_Abdel
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Antwort #3 - 15.07.2004 um 09:23:27
 
Hallo Brian,

danke für den Link, werde gleich mal lesen :-D

Bei der islamischen Eheschließung wird normalerweise auch ein Ehevertrag geschlossen, in den auch die Frau Punkte zu ihrer Absicherung einbringen kann. Außerdem werden wir in Deutschland leben. Falls dann wirklich irgendwann eine Scheidung anstehen sollte (was hoffentlich nicht eintritt...), würde sie nach deutschem Recht erfolgen, da die Ehe auch hier geführt wurde. 

Wenn wir nicht auch nach islamischem Recht heiraten würden, würden eventuelle Kinder in Marokko als unehelich gelten. Auch könnten wir Schwierigkeiten bekommen, wenn wir im Urlaub, z. B. ein Hotelzimmer dort mieten wollten, weil wir ja als unverheiratet gelten würden.

So, aber nun werde ich erstmal sehen, was ich unter Brian´s Link finde Zwinkernd

Nicole
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Brian
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Antwort #4 - 15.07.2004 um 09:47:23
 
Hi Anne,

klar, in Deutschland richten sich die Rechtsfolgen nach deutschem Recht.

Hab aber leider schon häufiger erlebt, dass Ehegatten sich nach islamischer Eheschließung bei Problemen eher nach islamischem Recht verhalten und dabei kommt die Frau meist schlechter weg (Frau wird 3 x verstoßen; Scheidung in Abwesenheit; Mann nimmt Zweitfrau). Da kann es schon ziemliche Schwierigkeiten geben.
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Nicole_Abdel
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Antwort #5 - 15.07.2004 um 10:02:22
 
Hallo,

da sowohl mein Freund als auch dessen Familie eher
europäische Ansichten haben, habe ich von dieser Seite aus vermutlich nichts zu befürchten. Eine zweite Frau könnte er nach islamischem Recht, soweit ich weiß auch nur dann heiraten, wenn ich einverstanden wäre und er auch für ihren Unterhalt aufkommen kann.

Nicole
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Feffi
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Antwort #6 - 15.07.2004 um 10:41:07
 
fakt ist, dass man sich entscheiden kann nach welchem recht die eheschließung erfolgt und nach diesem recht richtet sich dann auch der scheidungsprozess...

bsp.: er westafrikaner, sie deutsche. heirat: nach westafrikanischem recht und sie nimmt seinen namen an. scheidung: sie verliert recht, seinen namen zu tragen, erhält aber sorgerecht für kinder --> mutter und kinder tragen verschiedene namen. das ist nur ein relativ "belangloses" bsp für die wahl des rechtes...
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Anne
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Antwort #7 - 15.07.2004 um 10:52:49
 
Hallo,
Feffi, nein - Scheidung richtet sich in Deutschland nach dem Recht, das an dem Ort gilt, wo die Ehe geführt wurde, unabhängig vom Ort oder dem Recht der Eheschließung, es sei denn, man hat im Ehevertrag wirksam etwas anderes bestimmt.
Sorgerecht richtet sich nach dem Recht am Aufenthaltsort (Haager Abkommen), kann auch nicht im Ehevertrag vorab bestimmt werden.
Gruß
Anne
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Nicole_Abdel
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Antwort #8 - 15.07.2004 um 10:56:36
 
Hi Feffi,

bist Du sicher Schockiert/Erstaunt

Bei der IFA habe ich die Auskunft bekommen, dass bei binationalen Ehen das internationale Privatrecht zurate
gezogen wird. Wenn beide Ehepartner z. B. aus Marokko kämen, würde marokkanisches Recht angewendet werden. Bei allen anderen Konstellationen sei das Recht des Staates, in dem beide ihren gemeinsamen Wohnsitz haben, maßgeblich.
Habe ich da etwas falsch verstanden oder gilt das vielleicht nur, wenn man nach deutschem Recht geheiratet hat??

Viele Grüße
  Nicole
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Feffi
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Antwort #9 - 15.07.2004 um 15:03:21
 
offensichtlich (wie leider bereits schon viel zu oft) wurde ich von meinem standesamt fehlinformiert und ich weiß diesbezüglich nicht, welches recht, wann zum tragen kommt...wenn es letztlich egal ist, nach welchem recht man heiratet, da sich im trennungsfall das recht des "praktizierungsortes der ehelichen gemeinschaft"einschaltet, warum dann vorher so ein theater darum?

wenn es letztlich so ist, wie in den postings "gepostet"...davon geh ich aus (denn im forum sind die infos fundiert, im gegensatz zu den infos meines standesamtes  Smiley), bringt es erleichterung bzw vereinfachung...wenn ehe "irgendwo" geschlossen, in dtl gelebt, wird nach deutschem recht im trennungsfall getrennt...

ich bin fertsch mit der rechtlichen welt...das kann ich euch sagen... Schockiert/Erstauntm Schockiert/Erstauntm Schockiert/Erstauntm
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 15.07.2004 um 15:08:06
 
Feffi, kann dich verstehen - aber die Infos diesmal ziehen einem wirklich die Socken aus - das ist grundlegendes Wissen über deutsches internationales Privatrecht, und noch dazu seit ca. 20 Jahren so eindeutig geregelt. Sei  froh, dass du inzwischen verheiratet bist  Smiley und frag lieber hier als eine deiner Behörden - ist ja nur schräg, aber wenigstens die Botschaft hatte dich ja richtig beraten.
Gruß
Anne
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Blaise
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Antwort #11 - 15.07.2004 um 22:27:23
 
Hallo,

im deutschen Internationalen Privatrecht (IPR) sind Regelungen enthalten, welches Recht für die Ehewirkung anzuwenden ist. Wenn deutsche Ehegatten betroffen sind, gilt aber deutsche Recht.

Übrigens regelt das IPR nur, welches Recht (deutsches oder ausländisches) anzuwenden ist, hat aber (bis auf wenige Ausnahmen) keine materielle Regelungen.

Bei der Scheidung ist maßgeblich, welches Ehewirkungsrecht im Zeitpunkt des Scheidungsantrages galt. Ansonsten gilt deutsches Recht. Ich nehme zudem an, dass ein Scheidungsrecht, das gegen die ordre public verstößt, nicht zulässig ist (z.B. Verstoßung).

Z.B. Türke heiratet Türkin in Türkei und leben in Deutschland = Türkisches Ehewirkungsrecht, türkisches Scheidungsrecht.

Türke heiratet Deutsche in Deutschland und leben in Deutschland = Deutsches Ehewirkungsrecht, deutsches Scheidungsrecht.

Allerdings ist die Frage, welches Recht anzuwenden ist so komplieziert und schwierig, dass selbst die Gerichte da unsicher sind. Es wird deshalb wohl oft deutsches Recht angewendet, in der Annahme, dies sei für alle Betroffen (insbesondere für Frauen und den Kindern aus der Ehe) besser und gerechter.

Das Scheidungsrecht hat übrigens nichts mit dem Namensrecht und der Eheschließung im Standesamt zu tun. In Deutschland wird immer nur nach deutschem Recht geheiratet. Es besteht lediglich ein Wahlrecht für das Recht der Namensführung in der Ehe.

Z.B. ein Türke heiratet Französin in Deutschland. Die Eheschließung richtet sich nach deutschem Recht. Der Name von beiden kann nach dem türkischen, französischen oder deutschen Recht gewählt werden. Oder für ihn türkisches bzw. deutsches und für sie französisches oder deutsches Namensrecht gewählt werden. Na, alles klar? kopfhau

Übrigens Feffi, das Standesamt hat nichts mit Eheauflösungen oder Scheidungen zu tun. Das machen in Deutschland die Gerichte. Und nur von diesen erhält man auch kompetente Auskunft zu diesem Problem.

Man fragt ja auch nicht im Elektroladen nach den Vorteilen pflanzlicher Margarine... grin

Grüße

Blaise
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #12 - 16.07.2004 um 07:45:57
 
Zitat:
Man fragt ja auch nicht im Elektroladen nach den Vorteilen pflanzlicher Margarine... grin



Ha, wieder was dazu gelernt!   i4a is great

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 16.07.2004 um 14:48:22
 
Zitat:
Übrigens Feffi, das Standesamt hat nichts mit Eheauflösungen oder Scheidungen zu tun. Das machen in Deutschland die Gerichte. Und nur von diesen erhält man auch kompetente Auskunft zu diesem Problem.

Man fragt ja auch nicht im Elektroladen nach den Vorteilen pflanzlicher Margarine... grin

Grüße

Blaise


Zunge Zunge Zunge

das war mir klar...nur macht man bei uns irgendwie alles komplizierter als es wohl ist...wir haben ja in der schweiz geheiratet, also nach schweizerischem recht...und nun bin ich erstmal allein in dtl und wollte das familienbuch anlegen...was einen totalen einbruch bedeutete, da völliges chaos entstand...und bis heute besteht, da die standesbeamtin im urlaub ist, aber egal...urlaub dem, wem urlaub gebührt, oder so ähnlich  lachen

naja...hin oder her...margarine kauf ich nach wie vor beim schuster und meine schuhe werden im aldi bestens repariert...

liebe grüße und schönes wochenende Smiley
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Gaby
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 16.07.2004 um 19:14:26
 
ZwinkerndSo da alle rechtlichen Aufklärungen nach behördlichen Vorgaben geklärt sind möchte ich, dir auch einen kleinen Tipp geben.
Ich selbst bin Muslima und hoffe die Anwtorten die ich jetzt gebe sind richtig.Gebe dir das wieder was ich selbst hinterfragt und gelesen habe.
Der Islam schließt eine Ehe zwischen Gläubigen und einer Heidin ausdrücklich aus
Der Imam wird deinen Verlobten diesbezüglich fragen und ich denke wenn er nach dem Islam lebt wird er ehrlich antworten und somit eine islamische Eheschließung ausgeschlossen sein.
Ich finde es gut das du nicht  konvertieren möchtest nur der Eheschließung wegen.Bedenke bitte in welche Konflikte eure Beziehung geraten wird, angefangen mit der Kindererziehung( er ist verpflichtet seine Kinder nach dem Islam zu erziehen) bis hin zum Wunsch irgend wann an der Hadsch(der Wunsch es mit seiner eigenen Frau zu tun ist bei fast allen Moslem sehr groß) teilnehmen zu wollen.
Du solltest dir den Schritt in eine gemeinsame Zuknuft überlegen und wenn nur nach Deutschem Recht heiraten. Sollte er nämlich den Wunsch haben in Marokko die Ehe zu schliessen und ihr macht dort einen gemeinsamen Urlaub, kann er nach dem dortigem Recht dir die Kinder entziehen und bewirken das sie dort mit ihm Leben. Selbst du hättest dort nicht die Rechte wie bei einer Scheidung nach deutschem Recht..Bei einer moslemischen Eheschliessung steht dir eine Versorgung  schon durch die Brautgabe zu und eine Erstversorgung nach einer Scheidung wäre gesichert .
Mit dem Verstossen ist auch nicht so einfach, da müßten
z.B. 4 Zeugen aussagen das du der ehelichen Pflicht nicht nach gekommen bist .So einfach wie manches dargestellt wird ist es auch nicht.Genauso mit der Mehrehe, sie erfordert wie du schon richtig sagtest das Zugeständnis der Erst- Frau und der Imam ist verpflichtet dich hierzu anzuhören.
So nun möchte ich dich einfach nur bitten in dich hineinzuhorchen und dir bewusst zu werden, das diese Ehe eigentlich nur harmonisch werden kann, wenn ihr beide zu mindestens bereit seit die Kinder nach dem Islam zu erziehen sonst wird dein Mann sein Leben lang im Konflickt mit sich selbst wegen seinem Glauben stehen. Möchtest du ihm das wirklich zumuten, dir zu liebe und um dich nicht zu verlieren wird er vielleicht mit dem Gewissenskonflikt leben wollen( kenne da viele Paare die gleiches vorhatten aber die meisten scheitern ).
Denke bitte drüber nach, wenn du den Schritt wirklich gehen möchtest.Liebe heißt auch manchmal loslassen.
Solltest du noch weitere Fragen haben werde ich dir gerne helfen.
Gruß Gaby
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